Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
ich glaube viele Verkehrsteilnehmer kapierens nicht.Siehe
Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
Und jetzt stell dir das Ding unbeleuchtet und stehend vor...Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
dumm gelaufen, Nachts ist sowas echt übel, zudem die Beleuchtung von so nem Ding nicht besser als ne Teekerze ist
(oder nen totes Wildschwein)Willst du ernsthaft behaupten auf der AB wird nach Sicht gefahren? 😁
Ich gehe da abolut konform mit Ihm. Dumm gelaufen. Mein Beileid galt schon damals der Familie. Aber nicht ihm. Man muß dem Gesetze nach auch nicht unbedingt mit sowas rechnen, Denn er brachte mit seinem Vehikel, das er auf der Bahn benutzte, andere wissentlich und vorsätzlich in Gefahr.
http://www.grenzecho.net/ArtikelLoad.aspx?...
Aber daß Du diese Extremsiituation wieder zu verallgemeinern versuchst, ist hier auch jedem klar. Man müßte halt zuerst einmal die Gesetze kennen, bevor man sich dazu äußert. Wissen, das Dir fehlt.
..nicht sehen und übersehen sind auch zwei paar Stiefel. Aber das muss man halt auch an sich heranlassen...
Das ist natürlich wieder hochinteressant. Mit einem Fahrzeug schneller als 200 km/h muss ich jederzeit rechnen. Mit einem Fahrzeug, welches sich nachts mit 65 km/h über die Autobahn bewegt, nicht? Was ist denn das für ne Logik?
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Ich gehe da abolut konform mit Ihm. Dumm gelaufen. Mein Beileid galt schon damals der Familie. Aber nicht ihm. Man muß dem Gesetze nach auch nicht unbedingt mit sowas rechnen, Denn er brachte mit seinem Vehikel, das er auf der Bahn benutzte, andere wissentlich und vorsätzlich in Gefahr.http://www.grenzecho.net/ArtikelLoad.aspx?...
Aber daß Du diese Extremsiituation wieder zu verallgemeinern versuchst, ist hier auch jedem klar. Man müßte halt zuerst einmal die Gesetze kennen, bevor man sich dazu äußert. Wissen, das Dir fehlt.
Ja da könnte der Universal- und Rechtsguru doch wieder glänzen. Wenn beim unerlaubten Zulangsamfahren was passiert, kann eben der Langsamfahrer auch in die Verantwortung genommen, und ihm evtl. eine Mithaftung aufgebrummt werden. Er muss wohl einen Teil des Schadens bezahlen. Umgangsprachlich würde man sagen er trägt "Mitschuld", ganz ähnlich wie bei demjenigen der z.B. auch mal eine Mithaftung tragen kann, weil er die Richtgeschwindigkeit überschitten hat.
Ins Gefängnis kommt er nicht, wenn er Pech hat bekommt er ein Zulangsamfahr-Knöllchen. Mit dem Strafrecht oder dem Schuldbegriff der dort verwendet wird haben kleine Unachtsamkeiten und Fehlerchen im Straßenverkehr überhaupt nichts zu tun.
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Zitat:
Original geschrieben von Archduchess
(...)
Die dürfen genauso drauf wie 325 km/h Fahrer.
(...)
Ja dürfen sie, aber eine gruppierung will ja diese toleranz abschaffen und den 325 fahrer nicht mehr rauflassen.
Einseitige einschränkung.
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Das ist natürlich wieder hochinteressant. Mit einem Fahrzeug schneller als 200 km/h muss ich jederzeit rechnen. Mit einem Fahrzeug, welches sich nachts mit 65 km/h über die Autobahn bewegt, nicht? Was ist denn das für ne Logik?
Was das für ne logik ist? Naja ich würd sagen gesunder menschenverstand, oder auch einfache wahscheinlichkeitsrechnung.
Fahrzeug mit 65km/h auf der BAB ist offensichtlich um ein vielfaches seltener als ein PKW mit 200km/h.
Ich muss jederzeit mit einem Erdbeben rechnen (Wohne im erdbebengebiet). mit einem Vulkanausbruch muss ich nicht rechnen.
Deshalb erdbebenversicherung und keine vulkanversicherung.
Zitat:
Original geschrieben von Krizzzzz
Fahrzeug mit 65km/h auf der BAB ist offensichtlich um ein vielfaches seltener als ein PKW mit 200km/h.
Besonders Pikant an dem Fall mit der Ape ist die Tatsache, daß es sich um einen Fahrlehrer aus Bayern handelt, der auf Teufel komm raus in seinem Club und auf Facebook den Hecht spielen wollte. 😉
Und sowas hat auf der Straße halt nichts verloren.
Zumal das Ding eine vMax von 65km/h hat, Auf der A5 großteils aber nicht mal auf 50 kommt.
Edit:
Zudem handelt es sich bei der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit um einen ebensolchen Phantasiewert wie beim Verbrauch.
Er wird abseits der Realität in einem Meßlabor/Meßstrecke ermittelt.
http://eur-lex.europa.eu/.../LexUriServ.do?...
Zitat:
Original geschrieben von Krizzzzz
Was das für ne logik ist? Naja ich würd sagen gesunder menschenverstand, oder auch einfache wahscheinlichkeitsrechnung.Fahrzeug mit 65km/h auf der BAB ist offensichtlich um ein vielfaches seltener als ein PKW mit 200km/h.
Deswegen wird man Dich nicht aus der Verantwortung entlassen. Wenn Du einem seltenen Langsamfahrer hinten drauffährst bist Du wahrscheinlich mit dem größeren Anteil dabei! Wenn er evtl. grade eine Panne hat, grade unterwegs zum Pannenstreifen ausrollt und vielleicht gar nichts dafür kann dass er so langsam fährt, wirst Du den Schaden vermutlich ganz alleine tragen.
Hier mit Wahrscheinlichkeiten zu argumentieren ist grober Unfug. Wenn ich mit einem PKW deutlich über Richtgeschwindigkeit zu rechnen hab, habe ich auch mit einem PKW deutlich unter Richtgeschwindigkeit zu rechnen. Ob dir das nun passt oder nicht...
Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Deswegen wird man Dich nicht aus der Verantwortung entlassen. Wenn Du einem seltenen Langsamfahrer hinten drauffährst bist Du wahrscheinlich mit dem größeren Anteil dabei! Wenn er evtl. grade eine Panne hat, grade unterwegs zum Pannenstreifen ausrollt und vielleicht gar nichts dafür kann dass er so langsam fährt, wirst Du den Schaden vermutlich ganz alleine tragen.Zitat:
Original geschrieben von Krizzzzz
Was das für ne logik ist? Naja ich würd sagen gesunder menschenverstand, oder auch einfache wahscheinlichkeitsrechnung.Fahrzeug mit 65km/h auf der BAB ist offensichtlich um ein vielfaches seltener als ein PKW mit 200km/h.
Im Falle einer Panne muss er aber die Warnblinkanlage anmachen und dies für den rückwärtigen Verkehr eindeutig deutlich machen.
Er muss sogar nen Warndreieck aufstellen. All das vergisst man aber schonmal ganz gerne, wenn einem auf der Autobahn bei 130 der Reifen platzt und man froh ist, den Wagen gerade noch gefangen und zum "sicher" Stehen gebracht zu haben 😉
Und nach nem waschechten Unfall funktioniert diese Anlage möglicherweise gar nicht mehr...
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Im Falle einer Panne muss er aber die Warnblinkanlage anmachen und dies für den rückwärtigen Verkehr eindeutig deutlich machen.Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Deswegen wird man Dich nicht aus der Verantwortung entlassen. Wenn Du einem seltenen Langsamfahrer hinten drauffährst bist Du wahrscheinlich mit dem größeren Anteil dabei! Wenn er evtl. grade eine Panne hat, grade unterwegs zum Pannenstreifen ausrollt und vielleicht gar nichts dafür kann dass er so langsam fährt, wirst Du den Schaden vermutlich ganz alleine tragen.
Gut, wenn er das in der konkreten Situation sofort muss und es vor lauter Panik vergessen hat, darfst Du ihm wahrscheinlich wieder ein paar Prozentpunkte abtreten. 😉
Zitat:
Original geschrieben von xmisterdx
Hier mit Wahrscheinlichkeiten zu argumentieren ist grober Unfug. Wenn ich mit einem PKW deutlich über Richtgeschwindigkeit zu rechnen hab, habe ich auch mit einem PKW deutlich unter Richtgeschwindigkeit zu rechnen. Ob dir das nun passt oder nicht...
Die Autobahn ist aber eine Straße für den SCHNELLverkehr und kein Bummelantenboulevard.
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
Die Autobahn ist aber eine Straße für den SCHNELLverkehr und kein Bummelantenboulevard.
Das ist möglicherweise deine persönliche Meinung, mehr aber auch nicht...
gerade von der Autobahn nach Hause gekommen.
Fahrschule fuhr sage und schreibe 60km/h auf der Autobahn, weil sie das Fernlicht nich anmachen konnten denk ich mal, weil immer Gegenverkehr kam 🙄