Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
1. Privatrecht gibt es nicht.Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Nein, man spricht auch im Privatrecht von Schuld!
2. Falsch. Zivilrecht kennt unter Schuld etwas ganz anderes:
Privatrecht: z.B. im Gegensatz zum öffentlichen Recht! Man kann auch Zivilrecht sagen, oder bürgerliches Recht als Synonym verwenden, wobei die Frage ob dann z.B. das Handelsrecht noch drunter fällt. Vielleicht erinnerst du Dich, hast Du vielleicht sogar mal Privatrecht-Vorlesungen besucht? Du bist mir ein Fachmann... 😁
Schuld und Haftung im Privatrecht ("Zivilrecht" - damit du das auch verstehst) wird z.B. so verwendet:
Zitat:
Die privatrechtliche Haftung ist nicht identisch mit der privatrechtlichen Schuld, dem Verpflichtetsein eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger, sondern deren typische Folge (Karl Larenz: „Die Haftung verleiht der Schuld ihre irdische Schwere“).
Die zwischen zivilrechtlicher Schuld und Haftung unterscheidende Terminologie wird weder in der juristischen Umgangssprache, noch im Bürgerlichen Gesetzbuch konsequent durchgehalten.
Hab ich jetzt so spontan aus dem Nachschlagewerk für Anhungslose. Aber dort nachzuschlagen wäre auch für Dich die völlig richtige Quelle!
Wie Du siehst: auch die Fachleute verwenden Umgangssprache und die beiden Begriffe auch mal synonym und abhängig vom Zusammenhang!
Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Nein, man spricht auch im Privatrecht von Schuld!Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
1. Nur weil es Dir nicht in den Kram und die Gedankenwelt passt, heißt es noch lange nicht, daß Du Recht hast. 😉
2. Schuld ist Strafrecht (mWn). Eine Haftung jedoch IMMER Zivilrecht und damit nicht unbedingt an eine Schuldsprechung angebunden.Oder um es auch für Dich klar zu sagen:
Strafrecht = Staat vs. Mensch
Zivilrecht = Mensch vs. Mensch
Mit dir zu kommunizieren ist wirklich nicht einfach! Du zeigst wenig Bereitschaft anerkannte längst definierte Begriffe korrekt zu verwenden. Eigentlich fällt mir bei dir immer wieder mal die Ingeborg Bachmann ein, deren zentrale Aussage lautet:"Die Herzen sind krank, weil die Sprache krank ist!"
Wenn du juristische Sachverhalte wie z.B. die Haftung bei Unfällen oberhalb der RG meinst mit deinem umgangssprachlichen Schuldverständnis beurteilen zu wollen, kommt einfach nur Müll raus! ES PASST NICHT!
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Welche Intelligenzbestie hat Dir denn das erzählt? Das ist ja sowas von Falsch. Geradezu ein Epic Fail.Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Richtig, man darf nur mit seinem Hobel nicht unter 60 KM/h kommen. 😉
mfg trixi1262Es gibt auf Deutschlands Autobahnen keine Mindestgeschweindigkeit (wie. zb.in der Schweiz)!
Edit:
Es dürfen nur Fahrzeuge auf die AB, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit >=60km/h haben.
Anders wäre es auch sehr dumm. Damit wäre jeder Fahrer im Stau automatisch belangbar. 😉@ Chris: War am editieren. Gebe Dir aber den vorzug.
Jupp Guru, mein Fehler, Asche auf mein Haupt !😕😉
mfg trixi1262
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Mit dir zu kommunizieren ist wirklich nicht einfach! Du zeigst wenig Bereitschaft anerkannte längst definierte Begriffe korrekt zu verwenden. Eigentlich fällt mir bei dir immer wieder mal die Ingeborg Bachmann ein, deren zentrale Aussage lautet:"Die Herzen sind krank, weil die Sprache krank ist!"Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Nein, man spricht auch im Privatrecht von Schuld!
Wenn du juristische Sachverhalte wie z.B. die Haftung bei Unfällen oberhalb der RG meinst mit deinem umgangssprachlichen Schuldverständnis beurteilen zu wollen, kommt einfach nur Müll raus! ES PASST NICHT!
Wir sind hier in einem Autoforum. Wenn man einem Laien über den Mund fährt, weil er von einer anteilig zugesprochenen "Schuld" spricht, weil er dem anderen eben den Ersatz des Schadens "schuldet", wie das gang- und gäbe ist und sogar die Juristen das so manchen. Ist das völlig borniert und ekelhaftes, falsch verstandenes Pseudo-Fachleutentum.
Wo wäre da übrigens was definiert? Habt Ihr da evtl. eine spezielle Seite mit der Begriffsfassung für die Tempolimitthread Fachbegriffe?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Privatrecht: z.B. im Gegensatz zum öffentlichen Recht! Man kann auch Zivilrecht sagen, oder bürgerliches Recht als Synonym verwenden, wobei die Frage ob dann z.B. das Handelsrecht noch drunter fällt. Vielleicht erinnerst du Dich, hast Du vielleicht sogar mal Privatrecht-Vorlesungen besucht? Du bist mir ein Fachmann... 😁Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
1. Privatrecht gibt es nicht.
2. Falsch. Zivilrecht kennt unter Schuld etwas ganz anderes:Schuld und Haftung im Privatrecht wird z.B. so verwendet:
Zitat:
Original geschrieben von raser1000
Hab ich jetzt so spontan aus dem Nachschlagewerk für Anhungslose. Aber dort nachzuschlagen wäre auch für Dich die völlig richtige Quelle!Zitat:
Die privatrechtliche Haftung ist nicht identisch mit der privatrechtlichen Schuld, dem Verpflichtetsein eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger, sondern deren typische Folge (Karl Larenz: „Die Haftung verleiht der Schuld ihre irdische Schwere“).
Die zwischen zivilrechtlicher Schuld und Haftung unterscheidende Terminologie wird weder in der juristischen Umgangssprache, noch im Bürgerlichen Gesetzbuch konsequent durchgehalten.
PS: Übrigens wie Du siehst: auch die Fachleute verwenden Umgangssprache und die beiden Begriffe auch mal synonym und abhängig vom Zusammenhang!
Du laberst so einen Müll. Das einzige wertneutrale aus Deinem Post ist diue Tatsache, daß Du von dem, worüber Du schreibst, keine Ahnung hast. Nicht mal den Schimmer hiervon. Ich bin täglich von genügend Vollpfosten umgeben. Ich brauch das nicht auch nich in meinem Privatleben. Ich habe Dir die korrekte Definition gepostet. Daß Du es nicht verstehst. Ist Dein Problem.
Viel Spaß mit xMisterX und Krebsandi und anderen Deiner Gesinnung auf meiner Ignorelist.
Zitat:
Original geschrieben von trixi1262
Jupp Guru, mein Fehler, Asche auf mein Haupt !😕😉
mfg trixi1262
Ein Fehler ist nur dann ein Fehler, wenn er zweimal begangen wird. Konfuze. 😉
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Du laberst so einen Müll. Das einzige wertneutrale aus Deinem Post ist diue Tatsache, daß Du von dem, worüber Du schreibst, keine Ahnung hast. Nicht mal den Schimmer hiervon. Ich bin täglich von genügend Vollpfosten umgeben. Ich brauch das nicht auch nich in meinem Privatleben. Ich habe Dir die korrekte Definition gepostet. Daß Du es nicht verstehst. Ist Dein Problem.Viel Spaß mit xMisterX und Krebsandi und anderen Deiner Gesinnung auf meiner Ignorelist.
Der wirklich Vollpfosten Gurusmi, der sich hier aufbläst und von absolut gar nichts eine Ahnung hat, bist ganz offensichtlich Du. Wie wir lernen durften, stammst Du selbstverständlich aus einer Milliardärsdynsastie, bist Chef und Frühstücksgeneral der sich aber noch nichtmal sein eigenes Firmenauto aussuchen kann, fährst in Deinem unermesslichen Reichtum - mit dem es ganz offensichtlich nicht weit her ist - unfassbar schnelle Discountsportwagen um die Dich alle wahnsinnig beneiden. Unsympathischere Zeitgenossen sind mir bei MT noch nicht begegnet.
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Welche Intelligenzbestie hat Dir denn das erzählt? Das ist ja sowas von Falsch. Geradezu ein Epic Fail.
Es gibt auf Deutschlands Autobahnen keine Mindestgeschweindigkeit (wie. zb.in der Schweiz)!
Edit:
Es dürfen nur Fahrzeuge auf die AB, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit >=60km/h haben.
Anders wäre es auch sehr dumm. Damit wäre jeder Fahrer im Stau automatisch belangbar. 😉@ Chris: War am editieren. Gebe Dir aber den vorzug.
Wobei es natürlich auch den Faktor vermeidbare Behinderung gibt, der natürlich dazu führt, wenn einer mit 60 km/h bei gutem Wetter und freier Sicht ohne Not die linke Autobahnspur blockiert (wie dies einige Sonntagsfahrer ab und an tun), daß man dies durchaus als Nötigung und Verkehrsgefährdung einstufen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Michael Gehrt
Wobei es natürlich auch den Faktor vermeidbare Behinderung gibt, der natürlich dazu führt, wenn einer mit 60 km/h bei gutem Wetter und freier Sicht ohne Not die linke Autobahnspur blockiert (wie dies einige Sonntagsfahrer ab und an tun), daß man dies durchaus als Nötigung und Verkehrsgefährdung einstufen kann.Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Welche Intelligenzbestie hat Dir denn das erzählt? Das ist ja sowas von Falsch. Geradezu ein Epic Fail.
Es gibt auf Deutschlands Autobahnen keine Mindestgeschweindigkeit (wie. zb.in der Schweiz)!
Edit:
Es dürfen nur Fahrzeuge auf die AB, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit >=60km/h haben.
Anders wäre es auch sehr dumm. Damit wäre jeder Fahrer im Stau automatisch belangbar. 😉@ Chris: War am editieren. Gebe Dir aber den vorzug.
Was ich bereits alles mit dem Verweis auf §§3 STVO abgefackelt habe. 😉
(2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
Zitat:
Original geschrieben von Michael Gehrt
Wobei es natürlich auch den Faktor vermeidbare Behinderung gibt, der natürlich dazu führt, wenn einer mit 60 km/h bei gutem Wetter und freier Sicht ohne Not die linke Autobahnspur blockiert (wie dies einige Sonntagsfahrer ab und an tun), daß man dies durchaus als Nötigung und Verkehrsgefährdung einstufen kann.Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Welche Intelligenzbestie hat Dir denn das erzählt? Das ist ja sowas von Falsch. Geradezu ein Epic Fail.
Es gibt auf Deutschlands Autobahnen keine Mindestgeschweindigkeit (wie. zb.in der Schweiz)!
Edit:
Es dürfen nur Fahrzeuge auf die AB, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit >=60km/h haben.
Anders wäre es auch sehr dumm. Damit wäre jeder Fahrer im Stau automatisch belangbar. 😉@ Chris: War am editieren. Gebe Dir aber den vorzug.
Die Frage ist ja, ob dies sogar für die rechte Spur gilt... in meinen Augen ja. Vorallem Sonntags, wo solche Auto´s eine größere Verkehrsbehinderung darstellen, als quasi an Werktagen mit viel LKW Verkehr.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Die Frage ist ja, ob dies sogar für die rechte Spur gilt... in meinen Augen ja. Vorallem Sonntags, wo solche Auto´s eine größere Verkehrsbehinderung darstellen, als quasi an Werktagen mit viel LKW Verkehr.
Im §§3 Abs 2 steht nichts über eine Spur. Das gilt in der Stadt, über Lande und auf der Autobahn. generell und immer. 😉
Zitat:
Original geschrieben von gurusmi
Im §§3 Abs 2 steht nichts über eine Spur. Das gilt in der Stadt, über Lande und auf der Autobahn. generell und immer. 😉Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Die Frage ist ja, ob dies sogar für die rechte Spur gilt... in meinen Augen ja. Vorallem Sonntags, wo solche Auto´s eine größere Verkehrsbehinderung darstellen, als quasi an Werktagen mit viel LKW Verkehr.
Eben, mein ich auch. Und behindern tut quasi immer der, der wesentlich langsamer als der Durchschnitt ist, im Rahmen der restlichen StvO, nur ist mit 130km/h Richtgeschwindigkeit hier ein Deckel dem Durchschnitt aufgesetzt.
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Das sieht aber sogar ein grüner Verkehrsminister anders:
http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/101762/
4. Absatz...
Na wenn hier plötzlich interessant ist was die Grünen sagen hier noch ein
Link🙂
Naja die Grünen haben nicht mehr alle an der Latte. Wenn ich durch Sachsen-Anhalt und Brandenburg fahre, frage ich mich manchmal, was die 120er Zonen bei 3-spurigen Autobahnabschnitten sollen. Vollkommener Blödsinn und willkürliche Verkehrseinbremsung nenne ich das.
Zitat:
Original geschrieben von Michael Gehrt
Naja die Grünen haben nicht mehr alle an der Latte.
Aber wenn es ums Taschenfüllen geht sind sie jedenfalls immer mit an erster Stelle, wie jetzt in NRW.Salonbolschewisten halt....