Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Eine Delikthaftung (=Verschuldenshaftung) kommt nicht zum Tragen, sondern nur die verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung. Von einer Mithaftung aufgrund dieser verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung wird im Falle der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit grds. ausgegangen (in welcher Höhe (0-x), entscheidet der Richter), es sei denn, der Entlastungsbeweis wird erbracht.

Das Zusprechen von Schuld erfordert einen Verschuldensnachweis. Und dieser lässt sich, im Falle der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit, wegen...

Worin liegt der Unterschied in der Konsequenz? Im Anspruch den der Geschädigte gegen Dich hat, gibt es keinen! Man kann man Schuld und Haftung umgangssprachlich ohne weiteres synonym verwenden, geht es nicht darum juristische Feinheiten zu unterscheiden, machen das auch die Fachleute.

Umgangssprachlich? Bildzeitungsniveau?

Der Unterschied? Daß es vorkommen kann, daß man eine 25% Haftung aufgebrummt bekommt. Kann sein, muß aber nicht. Und es gibt auch kein Grundsatzurteil, nach dem gesagt wird, daß jeder der >130 auf der Bahn seine Kreise zieht, automatisch Schuld ist.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk



Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


Richtig, man darf nur mit seinem Hobel nicht unter 60 KM/h kommen. 😉
mfg trixi1262

Falsch, wurde ja aber schon gesagt.

Wobei ich mir sicher bin, die Polizei kann Maßnahmen durchführen, wenn man ohne Grund zu langsam fährt, wobei ich glaube man mindestens die erlaubte Geschwindigkeit um die hälfte unterschreiten muss, wenn ideale Bedingungen herrschen.

Die gehen dann nach §§3 STVO vor. 😉

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Falsch, wurde ja aber schon gesagt.

Wobei ich mir sicher bin, die Polizei kann Maßnahmen durchführen, wenn man ohne Grund zu langsam fährt, wobei ich glaube man mindestens die erlaubte Geschwindigkeit um die hälfte unterschreiten muss, wenn ideale Bedingungen herrschen.

Die gehen dann nach §§3 STVO vor. 😉

Richtig, Punkt 2.

Deswegen heißt Richtgeschwindigkeit eigentlich auch, wenn es geht 130 fahren und nicht langsamer 😉

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Worin liegt der Unterschied in der Konsequenz? Im Anspruch den der Geschädigte gegen Dich hat, gibt es keinen! Man kann man Schuld und Haftung umgangssprachlich ohne weiteres synonym verwenden, geht es nicht darum juristische Feinheiten zu unterscheiden, machen das auch die Fachleute.
Umgangssprachlich? Bildzeitungsniveau?

Der Unterschied? Daß es vorkommen kann, daß man eine 25% Haftung aufgebrummt bekommt. Kann sein, muß aber nicht. Und es gibt auch kein Grundsatzurteil, nach dem gesagt wird, daß jeder der >130 auf der Bahn seine Kreise zieht, automatisch Schuld ist.

Bildzeitungsniveau. Da spricht der richtige! Jawohl umgangssprachlich und sogar im Fachjargon darf man das - hängt vom Zusammenhang ab!

Nimmt man jemandem die Vorfahrt, der widerum zu schnell unterwegs war. Bekommt man u.U. anteilige Schuld zugesprochen bzw. haftet eben anteilig und teilt sich die Kosten. Das darf man so sagen und ist genau die selbe Konsequenz wie im Autobahnfall.
Will man Besonderheiten und Unterschiede herausheben, verwendet der Fachmann eben spezielle Fachbegriffe. Für diesen Zusammenhang ist das völlig überflüssig.

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Umgangssprachlich? Bildzeitungsniveau?

Der Unterschied? Daß es vorkommen kann, daß man eine 25% Haftung aufgebrummt bekommt. Kann sein, muß aber nicht. Und es gibt auch kein Grundsatzurteil, nach dem gesagt wird, daß jeder der >130 auf der Bahn seine Kreise zieht, automatisch Schuld ist.

Bildzeitungsniveau. Da spricht der richtige! Jawohl umgangssprachlich und sogar im Fachjargon darf man das - hängt vom Zusammenhang ab!

Nimmt man jemandem die Vorfahrt, der widerum zu schnell unterwegs war. Bekommt man u.U. anteilige Schuld zugesprochen bzw. haftet auch anteilig und teilt sich die Kosten. Das darf man so sagen und ist genau die selbe Konsequenz wie im Autobahnfall.
Will man Besonderheiten und Unterschiede herausheben, verwendet der Fachmann eben andere Fachbegriffe. Für diesen Zusammenhang ist das völlig überflüssig.

Man darf viel, solange Fachleute nicht anwesend sind und einem auf die Finger klopfen. Bild darf auch sagen, daß sie Kulturgut seien und keiner beschwert sich...

Die Frage ist nur, ob das, was man darf, auch Sinn macht.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von trixi1262


Richtig, man darf nur mit seinem Hobel nicht unter 60 KM/h kommen. 😉
mfg trixi1262

Welche Intelligenzbestie hat Dir denn das erzählt? Das ist ja sowas von Falsch. Geradezu ein Epic Fail.

Es gibt auf Deutschlands Autobahnen keine Mindestgeschweindigkeit (wie. zb.in der Schweiz)!

Edit:
Es dürfen nur Fahrzeuge auf die AB, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit >=60km/h haben.
Anders wäre es auch sehr dumm. Damit wäre jeder Fahrer im Stau automatisch belangbar. 😉

@ Chris: War am editieren. Gebe Dir aber den vorzug.

@ guru

wie hoch ist denn die Mindestgeschwindigkeit in der Schweiz auf Autobahnen 😕
und
muß die dann auch im Stau eingehalten werden ? 😁

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Man darf viel, solange Fachleute nicht anwesend sind und einem auf die Finger klopfen. Bild darf auch sagen, daß sie Kulturgut seien und keiner beschwert sich...

Die Frage ist nur, ob das, was man darf, auch Sinn macht.

Völliger Quatsch! Man kann Zusammenhänge auch als Nicht-Fachman mit dem gesunden Menschenverstand diskutieren. Wenn der Fachmann dabei dem Laien über den Mund fährt, mit Begriffen um sich wirft die eben für sein Fachgebiet speziell definiert sind und eine spezielle Bedeutung haben, aber ganz offensichtlich überhaupt nichts zur Sache tun, spircht das eher für Inkompetenz.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Deswegen heißt Richtgeschwindigkeit eigentlich auch, wenn es geht 130 fahren und nicht langsamer 😉

Das kann man auch mit Smilie nicht so stehen lassen sonst glaubt es noch einer.

Zitat:

Als Richtgeschwindigkeit bezeichnet man auf Straßen ohne (oder mit höherem) Tempolimit eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Deswegen heißt Richtgeschwindigkeit eigentlich auch, wenn es geht 130 fahren und nicht langsamer 😉
Das kann man auch mit Smilie nicht so stehen lassen sonst glaubt es noch einer.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300



Zitat:

Als Richtgeschwindigkeit bezeichnet man auf Straßen ohne (oder mit höherem) Tempolimit eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird.

Das sieht aber sogar ein grüner Verkehrsminister anders:

http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/101762/

4. Absatz...

Zitat:

Original geschrieben von touaresch



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Welche Intelligenzbestie hat Dir denn das erzählt? Das ist ja sowas von Falsch. Geradezu ein Epic Fail.

Es gibt auf Deutschlands Autobahnen keine Mindestgeschweindigkeit (wie. zb.in der Schweiz)!

Edit:
Es dürfen nur Fahrzeuge auf die AB, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit >=60km/h haben.
Anders wäre es auch sehr dumm. Damit wäre jeder Fahrer im Stau automatisch belangbar. 😉

@ Chris: War am editieren. Gebe Dir aber den vorzug.

@ guru

wie hoch ist denn die Mindestgeschwindigkeit in der Schweiz auf Autobahnen 😕
und
muß die dann auch im Stau eingehalten werden ? 😁

die haben vor wenigen Jahren die Mindestgeschwindigkeit von 60 auf 80km/h angeoben. Und das mit dem Stau frage ich mich auch. Es gibt auf den Autobahnen viele Gründe langsamer zu fahren.

Man bedenke einfach mal:
Schneekettenpflicht. Also vMax = 50km/h. Aber Mindestgeschwindigkeit von 80.
Baustellen, Stau, Seitenwinde,...

Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Man darf viel, solange Fachleute nicht anwesend sind und einem auf die Finger klopfen. Bild darf auch sagen, daß sie Kulturgut seien und keiner beschwert sich...

Die Frage ist nur, ob das, was man darf, auch Sinn macht.

Völliger Quatsch! Man kann Zusammenhänge auch als Nicht-Fachman mit dem gesunden Menschenverstand diskutieren. Wenn der Fachmann dabei dem Laien über den Mund fährt, mit Begriffen um sich wirft die eben für sein Fachgebiet speziell definiert sind und eine spezielle Bedeutung haben, aber ganz offensichtlich überhaupt nichts zur Sache tun, spircht das eher für Inkompetenz.

1. Nur weil es Dir nicht in den Kram und die Gedankenwelt passt, heißt es noch lange nicht, daß Du Recht hast. 😉

2. Schuld ist Strafrecht (mWn). Eine Haftung jedoch IMMER Zivilrecht und damit nicht unbedingt an eine Schuldsprechung angebunden.

Oder um es auch für Dich klar zu sagen:
Strafrecht = Staat vs. Mensch
Zivilrecht = Mensch vs. Mensch

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Völliger Quatsch! Man kann Zusammenhänge auch als Nicht-Fachman mit dem gesunden Menschenverstand diskutieren. Wenn der Fachmann dabei dem Laien über den Mund fährt, mit Begriffen um sich wirft die eben für sein Fachgebiet speziell definiert sind und eine spezielle Bedeutung haben, aber ganz offensichtlich überhaupt nichts zur Sache tun, spircht das eher für Inkompetenz.

1. Nur weil es Dir nicht in den Kram und die Gedankenwelt passt, heißt es noch lange nicht, daß Du Recht hast. 😉
2. Schuld ist Strafrecht (mWn). Eine Haftung jedoch IMMER Zivilrecht und damit nicht unbedingt an eine Schuldsprechung angebunden.

Oder um es auch für Dich klar zu sagen:
Strafrecht = Staat vs. Mensch
Zivilrecht = Mensch vs. Mensch

Nein, man spricht auch im Privatrecht von Schuld!

Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Worin liegt der Unterschied in der Konsequenz? Im Anspruch den der Geschädigte gegen Dich hat, gibt es keinen! Man kann Schuld und Haftung umgangssprachlich ohne weiteres synonym verwenden, geht es nicht darum juristische Feinheiten zu unterscheiden, machen das auch die Fachleute.

Wenn die Fachleute dies denn tun, so bekommen sie es wenigstens nicht in den falschen Hals!

Aber wir waren uns ja auch uneinig, was die Verwendung des Begriffs "Raser" angeht.

Belassen wir es dabei. Dann hast Du eben, um es mit Deinem Jargon zu sagen, auch "Schuld", wenn ein 5-jähriges radfahrendes Kind Dir ins ordnungsgemäß geparkte, stehende Auto fährt und sich schwer verletzt und Du in der Haftung bist.

Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


1. Nur weil es Dir nicht in den Kram und die Gedankenwelt passt, heißt es noch lange nicht, daß Du Recht hast. 😉
2. Schuld ist Strafrecht (mWn). Eine Haftung jedoch IMMER Zivilrecht und damit nicht unbedingt an eine Schuldsprechung angebunden.

Oder um es auch für Dich klar zu sagen:
Strafrecht = Staat vs. Mensch
Zivilrecht = Mensch vs. Mensch

Nein, man spricht auch im Privatrecht von Schuld!

1. Privatrecht gibt es nicht.

2. Falsch. Zivilrecht kennt unter Schuld etwas ganz anderes:

Zitat:

[1. Strafrecht]
Persönliche Vorwerfbarkeit des mit Strafe bedrohten Handelns.
Neben der Verwirklichung eines Straftatbestandes und der Rechtswidrigkeit dritte Voraussetzung für das Vorliegen einer Straftat.

Nur schuldhaftes Handeln unterliegt der gesetzlichen Missbilligung.
Gegenstand des Schuldvorwurfs ist die falsche Einstellung des Täters zur Rechtsordnung.

Im Strafrecht herrscht der Grundsatz: Keine Straf ohne Schuld. Dieser ergibt sich aus dem im Grundgesetz (GG) verankerten Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Absatz 3 GG).
Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, dass der wegen einer strafbaren Handlung Beschuldigte unschuldig ist. Das ist in Art. 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert.

Schuld setzt voraus:

Schuldfähigkeit
Fehlen von Entschuldigungsgründen (z. B. entschuldigender Notstand)
potentielles Unrechtsbewusstsein
Einige Straftatbestände im Strafgesetzbuch (StGB) enthalten zudem spezielle Schuldmerkmale, die für die Strafbarkeit erforderlich sind.

Es werden zwei Schuldformen unterschieden:
Vorsatz
Fährlässigkeit
Im Strafrecht steht grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln unter Strafe. Fahrlässigkeit ist nur strafbar, wenn dies in den Strafrechtsnormen ausdrücklich erwähnt wird (§ 15 StGB).

Die Schuld des Täters - das Maß der Vorwerfbarkeit - ist Grundlage für die Strafzumessung (§ 46 StGB).

Bei Ordnungswidrigkeiten wird statt Schuld der Begriff Vorwerfbarkeit verwendet (§§ 1, 12 Ordnungswidrigkeitengesetz, OWiG).

[2. Zivilrecht]
Im Zivilrecht wird unter dem Begriff "Schuld" die Leistungspflicht des Schuldners aus einem Schuldverhältnis bezeichnet.
Der Verkäufer einer Kaufsache schuldet beispielsweise die Übereignung der Kaufsache, der Käufer schuldet die Bezahlung.

Quelle:

http://www.rechtslexikon-online.de/Schuld.html

qed.

Hör auf irgendeinen BS abzulabern, damit es Dir in den Kram passt.

Zitat:

Original geschrieben von raser1000



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Wird ein Verkehrsteilnehmer, der mit seinem Fahrzeug die Autobahn-Richtgeschwindigkeit um 20 km/h überschreitet in einen Unfall mit einem anderen Fahrzeug verwickelt, so führt die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu einer 25%igen, anteiligen Haftung...
Mit anderen Worten: kann er nicht das Gegenteil beweisen, ist er zu 25% mit Schuld!

Nein, eben nicht schuldig im Sinne des Strafrechts, sondern im Sinne der Haftung zivilrechtlicher Art.

Wenn du das immer noch nicht verstehst, solltest du dich bei einer von dir akzeptierten Quelle fortbilden! Z.B. an einer juristischen Uni oder Abendkursen bei ner VHS oder verschiedene Beiträge hier etwas genauer lesen!

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