Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

hier kann es weitergeführt werden--> Klick

Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

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Zitat:

Original geschrieben von Audithebest



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Doch. Genau das wäre damit gegeben. Bei einem Geschwindigkeitsverstoß oberhalb der OWI Grenze ermittelt die Polizei und gibt das Ergebnis der Ermittlung an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet wiederum, ob sie eine Anklage erheben will. Der Delinquent hat hierbei die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen (oder wie das auch immer heißt). Bei Deiner Bestrafung direkt am Ort des Vergehens existiert dies nicht. Gleichzeitig entscheidet der Polizist vor Ort, ob der Fahrer schuldig (Abnahme) ist oder nicht (verbleib des FS beim Fahrer).

Cohni könnte das nun besser erklären als ich. Aber es findet ein Gewaltenübergang statt.

wieso dürfen dan die polizisten lkw stilllegen!?
der FS wird ja nicht abgenommen, es wird jediglich das weiterfahren unterbunden.

Technische Mängel durch den TÜV festgestellt. Schulden gegenüber dem Staat durch vorhergegangene Vergehen,... haben eine Beschlagnahme/Stilllegung zur Folge.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von Audithebest


wieso dürfen dan die polizisten lkw stilllegen!?
der FS wird ja nicht abgenommen, es wird jediglich das weiterfahren unterbunden.

Technische Mängel durch den TÜV festgestellt. Schulden gegenüber dem Staat durch vorhergegangene Vergehen,... haben eine Beschlagnahme/Stilllegung zur Folge.

ja aber darf das nun die polizei machen oder nicht!?

woher nehmen die sich das recht raus???

Gegen ein Tempolimit, dank diesem Video 😁

http://www.youtube.com/watch?v=zy5rkw4SeP4&feature=player_embedded

Hmm mir ist gerade ein Kurioser gedanke gekommen 😁

Wenn man sagen wir 250 auf der landstraße fährt, und man wird gelasert, ob sich der polizist traut sich auf die Straße zu stellen und rauszuwinken? 😁
Ich denke bei der geschwindigkeit könnte man es nichtmal das kennzeichen erkennen 😁 😁 😁

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Krizzzzz


Hmm mir ist gerade ein Kurioser gedanke gekommen 😁

Wenn man sagen wir 250 auf der landstraße fährt, und man wird gelasert, ob sich der polizist traut sich auf die Straße zu stellen und rauszuwinken? 😁
Ich denke bei der geschwindigkeit könnte man es nichtmal das kennzeichen erkennen 😁 😁 😁

Kann man. Die Blitzer gehen auf über 300 hoch...

Zitat:

Original geschrieben von Hondajunkie


Gegen ein Tempolimit, dank diesem Video 😁

http://www.youtube.com/watch?v=zy5rkw4SeP4&feature=player_embedded

Es gitb halt immernoch leute die das leben einfach genießen statt grießgrämig versuchen andere leute einzuschränken 😉

Zitat:

Original geschrieben von Krizzzzz


Hmm mir ist gerade ein Kurioser gedanke gekommen 😁

Wenn man sagen wir 250 auf der landstraße fährt, und man wird gelasert, ob sich der polizist traut sich auf die Straße zu stellen und rauszuwinken? 😁
Ich denke bei der geschwindigkeit könnte man es nichtmal das kennzeichen erkennen 😁 😁 😁

doch kann man^^ die werden dan hinter dir herfahren... und dein "unverantowrtliche geschwindigkeit" genussvoll in erinnerung behalten^^

Zitat:

Original geschrieben von Krizzzzz


Hmm mir ist gerade ein Kurioser gedanke gekommen 😁

Wenn man sagen wir 250 auf der landstraße fährt, und man wird gelasert, ob sich der polizist traut sich auf die Straße zu stellen und rauszuwinken? 😁
Ich denke bei der geschwindigkeit könnte man es nichtmal das kennzeichen erkennen 😁 😁 😁

eben und was sagt uns das.

also du fährst mit 200 und 100m nach Beginn des Limits 100 wirst du gebltzt.

Bitte lächeln.

und die übrigen Folgen

aber sie werden dich nicht anhalten.

Aber wenn dir die Provida mit 200 durch die 100er Zone länger folgt dann kann man da schon von Absicht und Vorsatz ausgehen.
Warum sollte der dann nicht einen kleinen Fussmarsch zur Folge haben.
So eine schlimme Bestrafung ist das doch nicht.
Der geht bis zur nächsten Ortschaft zu Fuß und holt sich dann wieder seinen Führerschein bei der Autobahnpolizei ab.
Unterwegs kann er sich ja ein Taxi holen aber die Polizei verweist ihn einmal von der AB zeigt Ihm noch in welche Richtung die nächste Strasse liegt und ab gehts.😁😁😁
Ich weiss ich bin böse aber das würde doch mal Spass machen.
Oder?
Er hatte seinen Spass dass er mit 200 plus bei Limit 100 gefahren ist und die Polizei hat nun Ihren Spass dass der Delinquent dann halt zu Fuss gehen muss und ein bisschen Zeit opfern muss.
Immerhin muss er ja mal dorthin wo eine Taxe hinkommt , dann muss er noch zur Autobahnpolizei um seinen Führerschein wieder abzuholen und zum Schluss muss er mit einem Taxi wieder zum AB Parkplatz zurück wo sein Wagen steht.

Ich finde die Strafe eigentlich sehr milde und gesund ist Sie auch noch.
Der Rest Geldbusse etc haben die Ämter zu entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi



Zitat:

Original geschrieben von Krizzzzz


Hmm mir ist gerade ein Kurioser gedanke gekommen 😁

Wenn man sagen wir 250 auf der landstraße fährt, und man wird gelasert, ob sich der polizist traut sich auf die Straße zu stellen und rauszuwinken? 😁
Ich denke bei der geschwindigkeit könnte man es nichtmal das kennzeichen erkennen 😁 😁 😁

eben und was sagt uns das.
also du fährst mit 200 und 100m nach Beginn des Limits 100 wirst du gebltzt.
Bitte lächeln.
und die übrigen Folgen
aber sie werden dich nicht anhalten.

Aber wenn dir die Provida mit 200 durch die 100er Zone länger folgt dann kann man da schon von Absicht und Vorsatz ausgehen.
Warum sollte der dann nicht einen kleinen Fussmarsch zur Folge haben.
So eine schlimme Bestrafung ist das doch nicht.
Der geht bis zur nächsten Ortschaft zu Fuß und holt sich dann wieder seinen Führerschein bei der Autobahnpolizei ab.
Unterwegs kann er sich ja ein Taxi holen aber die Polizei verweist ihn einmal von der AB zeigt Ihm noch in welche Richtung die nächste Strasse liegt und ab gehts.😁😁😁
Ich weiss ich bin böse aber das würde doch mal Spass machen.
Oder?
Er hatte seinen Spass dass er mit 200 plus bei Limit 100 gefahren ist und die Polizei hat nun Ihren Spass dass der Delinquent dann halt zu Fuss gehen muss und ein bisschen Zeit opfern muss.
Immerhin muss er ja mal dorthin wo eine Taxe hinkommt , dann muss er noch zur Autobahnpolizei um seinen Führerschein wieder abzuholen und zum Schluss muss er mit einem Taxi wieder zum AB Parkplatz zurück wo sein Wagen steht.

Ich finde die Strafe eigentlich sehr milde und gesund ist Sie auch noch.
Der Rest Geldbusse etc haben die Ämter zu entscheiden.

Irgendwie habe ich so langsam daß Gefühl, daß Du pathologisch begriffsstutzig bist. Das ist, um es nochmals freundlich auszudrücken, eine VERURTEILUNG. Und die Gewaltentrennung verbietet dies aus gutem Grund. Schau Dir das Dritte Reich an, wenn Du wissen willst, was ohne Gewaltentrennung passiert. Was lernt ihr eigentlich noch in der Schule???

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


eben und was sagt uns das.
also du fährst mit 200 und 100m nach Beginn des Limits 100 wirst du gebltzt.
Bitte lächeln.
und die übrigen Folgen
aber sie werden dich nicht anhalten.

Aber wenn dir die Provida mit 200 durch die 100er Zone länger folgt dann kann man da schon von Absicht und Vorsatz ausgehen.
Warum sollte der dann nicht einen kleinen Fussmarsch zur Folge haben.
So eine schlimme Bestrafung ist das doch nicht.
Der geht bis zur nächsten Ortschaft zu Fuß und holt sich dann wieder seinen Führerschein bei der Autobahnpolizei ab.
Unterwegs kann er sich ja ein Taxi holen aber die Polizei verweist ihn einmal von der AB zeigt Ihm noch in welche Richtung die nächste Strasse liegt und ab gehts.😁😁😁
Ich weiss ich bin böse aber das würde doch mal Spass machen.
Oder?
Er hatte seinen Spass dass er mit 200 plus bei Limit 100 gefahren ist und die Polizei hat nun Ihren Spass dass der Delinquent dann halt zu Fuss gehen muss und ein bisschen Zeit opfern muss.
Immerhin muss er ja mal dorthin wo eine Taxe hinkommt , dann muss er noch zur Autobahnpolizei um seinen Führerschein wieder abzuholen und zum Schluss muss er mit einem Taxi wieder zum AB Parkplatz zurück wo sein Wagen steht.

Ich finde die Strafe eigentlich sehr milde und gesund ist Sie auch noch.
Der Rest Geldbusse etc haben die Ämter zu entscheiden.

Irgendwie habe ich so langsam daß Gefühl, daß Du pathologisch begriffsstutzig bist. Das ist, um es nochmals freundlich auszudrücken, eine VERURTEILUNG. Und die Gewaltentrennung verbietet dies aus gutem Grund. Schau Dir das Dritte Reich an, wenn Du wissen willst, was ohne Gewaltentrennung passiert. Was lernt ihr eigentlich noch in der Schule???

na das ist ein Vergleich

aber Hallo.

Ich meine eine kleine Wanderung und du kommst mit dem dritten Reich

tststs

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Irgendwie habe ich so langsam daß Gefühl, daß Du pathologisch begriffsstutzig bist. Das ist, um es nochmals freundlich auszudrücken, eine VERURTEILUNG. Und die Gewaltentrennung verbietet dies aus gutem Grund. Schau Dir das Dritte Reich an, wenn Du wissen willst, was ohne Gewaltentrennung passiert. Was lernt ihr eigentlich noch in der Schule???

na das ist ein Vergleich
aber Hallo.
Ich meine eine kleine Wanderung und du kommst mit dem dritten Reich
tststs

Willst Du mich ver*rschen? Bist Du so hohl oder machst Du nur so? Wo habe ich etwas verglichen? Ich würde Dir einen Deutsch A1 Kurs der VHS empfehlen. Da lernt man, grundlegend zu lesen und zu schreiben.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


na das ist ein Vergleich
aber Hallo.
Ich meine eine kleine Wanderung und du kommst mit dem dritten Reich
tststs

Willst Du mich ver*rschen? Bist Du so hohl oder machst Du nur so? Wo habe ich etwas verglichen? Ich würde Dir einen Deutsch A1 Kurs der VHS empfehlen. Da lernt man, grundlegend zu lesen und zu schreiben.

eine kleine Frage?

wie ist das in der Schweiz?

Die dürfen doch das Auto beschlagnahmen oder?

Findest du das besser?

Also da ist mein Vorschlag schon ein bisschen milder.

Ach ja zu meinem Alter ich bin schon knapp über 40.

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Willst Du mich ver*rschen? Bist Du so hohl oder machst Du nur so? Wo habe ich etwas verglichen? Ich würde Dir einen Deutsch A1 Kurs der VHS empfehlen. Da lernt man, grundlegend zu lesen und zu schreiben.

eine kleine Frage
wie ist das in der Schweiz
Die dürfen doch das Auto beschlagnahmen oder?
Findest du das besser?

Also da ist mein Vorschlag schon ein bisschen milder.

Peilst Du das nicht. Auch in CH muß ein

RICHTER

die Beschlagnahme erst mal genehmigen.

http://www.nzz.ch/.../autos_von_rasern_beschlagnahmen_1.13730693.html

Irgendwas läuft bei Dir aber ganz falsch.

Zitat:

Original geschrieben von gurusmi



Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


eine kleine Frage
wie ist das in der Schweiz
Die dürfen doch das Auto beschlagnahmen oder?
Findest du das besser?

Also da ist mein Vorschlag schon ein bisschen milder.

Peilst Du das nicht. Auch in CH muß ein RICHTER die Beschlagnahme erst mal genehmigen.
http://www.nzz.ch/.../autos_von_rasern_beschlagnahmen_1.13730693.html

Irgendwas läuft bei Dir aber ganz falsch.

Ok 1:0

Nur wie machen die das.
Brauchen die das OK des Richters.
Feststeht der muss den Wagen mal abstellen oder?

Aber gut das man mal weiss was die Schweiz unter Rasen versteht.
200km/h bei 120 Limit.

Juhu ich bin kein Raser😉😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von krebsandi



Zitat:

Original geschrieben von gurusmi


Peilst Du das nicht. Auch in CH muß ein RICHTER die Beschlagnahme erst mal genehmigen.
http://www.nzz.ch/.../autos_von_rasern_beschlagnahmen_1.13730693.html

Irgendwas läuft bei Dir aber ganz falsch.

Ok 1:0

Nur wie machen die das.
Brauchen die das OK des Richters.
Feststeht der muss den Wagen mal abstellen oder?

Aber gut das man mal weiss was die Schweiz unter Rasen versteht.
200km/h bei 120 Limit.

Juhu ich bin kein Raser😉😁😁😁

Woher soll ich das wissen. Ich halte mich selbst in D an die OWI Grenze und bleibe drunter...

Jetzt müsste ich das nicht mehr. Ich habe ja keinen deutschen Führerschein und meinen darf die Deutsche Polizei auch nicht einziehen. Aber trotzdem halte ich mich dran.

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