Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Wenn rechts nicht frei ist, kann er nicht nach rechts fahren und dann hat der Hintermann Abstand zu halten, ganz einfach.Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
das rechtsfahrgebot wurde abgeschafft? seit wann?
wenn rechts frei ist hat der vordermann zu reagieren, indem er rechts rüberfährt. das ist vorgeschrieben und eben KEINE freie entscheidung. hallo?Und selbst wenn es ein Trabi ist, der ganz links mit 114,29 km/h (geht der so schnell ?) einen LKW (Tempo 87,38 km/h) überholt, der sich seinerseits schon seit 5 km an einem Wohnwagen (Tempo 86,97 km/h) versucht.
Das sind in diesem speziellen Fall übrigens nicht 2 Wagenlängen sondern 60 m ...
Ich denke ein vernünftiger Autofahrer wird soviel Verstand aufbringen und nicht mit 115 auf der linken Spur versuchen noch langsamere Fahrzeuge auf den rechten Spuren zu überholen. Er kommt eh nur langsam voran, also wird er die Geduld auch noch aufbringen und erst danach überholen und nicht die Fahrer, die mit 130 aufwärts fahren, behindern.
Wer trotzdem überholt ist ein egoist und schwört Gefahren herauf.
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Es handelt sich im folgenden Fall beim Vordermann weder um einen Penner/Schleicher/Oberlehrer ...
Hat das keiner von euch wahrgenommen ?
Ich bezog mich auf eine nach eurer Ansicht "ganz normale" Auffahr-/Drängelsituation. Ihr gebt selbst zu, dass ihr den Sicherheitsabstand um mindestens die Hälfte unterschreitet, damit der Vordermann kapiert, was ihr von ihm wollt.
Tatsächlich sind dafür die Schall- und Leuchtzeichen gedacht. Man hat also zu hupen, wenn man etwas will, nicht aufzufahren und zu gefährden. Wenn das nicht hilft : Pech gehabt (Lösung folgt ...)
In der StVO ist klar geregelt, wie man sich im Straßenverkehr zu verhalten hat. Wenn sich ein Schnellfahrer an die StVO hält ist das einzige, was ihm passieren kann folgendes :
Er wird behindert. Eine Gefährdung durch den Vordermann ist zunächst ausgeschlossen. Dafür müsste der Vordermann etwas anderes als "nur Langsamfahren" tun.
Und jetzt sind wir bei eurer Meinung : Kein Mensch hat das Recht einen anderen zu behindern. Da gebe ich euch recht, aber dann notiert das Nummernschild, filmt ihn, zeigt ihn an, sucht euch geeignete Zeugen ... Geht in die Politik, erhöht die Strafen für Behinderung jeder Art, setzt durch, dass jeder eine Schulung bekommt, damit er auch kapiert, was die Lichthupe bedeutet (wobei das ohnehin schon jeden zweiten Tag in Galileo läuft).
Aber ihr habt nicht das Recht zu drängeln oder auch "nur" den Sicherheitsabstand zu unterschreiten.
Nochmal zum Thema Turbo Rolf :
Es ist möglich, dass die Frau ohne Fremdeinwirkung von selbst in den Graben fuhr. Ebenso hätte vermutlich sogar ich oder einer von euch der Unfallverursacher sein können. Wenn es so war, dass die Frau abflog und TR das völlig hilflos und unschuldig mitansehen musste, dann hätte er dennoch anhalten müssen. Wie geschrieben : Entweder er trägt eine Schuld oder die Zeugen haben gelogen.
@Incoming :
Was willst du eingentlich schon wieder mit deinem absichtlichen Reinfahren ? Wenn der Vordermann bremsen muss, dann fährt ihm der Hintermann rein und fertig. Allein diese Tatsache reicht aus - es ist eine Nötigung.
Das Übel ist, dass er mir reinfährt ! Er beabsichtigt es natürlich nicht (so sagt er wenigstens), aber er nimmt es grob fahrlässig in Kauf ! Er droht mir mit einem Übel, denn er selbst kann das Reinfahren garnicht beeinflussen.
Zitat:
Wenn ich aus DEINEN Ansichten die Konsequenzen ziehe, dann dürfte kein Mensch mehr Auto fahren, weil es ja immer vorkommen kann, daß man plötzlich für die Fehler anderer geradestehen muß.
Doch man darf Autofahren, aber es ist genau so, wie du es sagst.
Als Autofahrer muss man ständig für sein Handeln und mögliche Konsequenzen geradestehen. Sobald du in dein Auto steigst stellt du eine Bedrohung für deine Mitmenschen dar - das tut jeder. Deshalb gibt es die gesetzliche Haftpflichtversicherung, denn kein Mensch allein könnte für mögliche Konsequenzen geradestehen.
Sei also froh, dass du im Falle eines Unfalles höchstens in den Knast kommst, weil du wie auch immer Schuld hast, nicht jedoch bis an dein Lebensende bezahlen darfst. Wenigstens ist es in den meisten Fällen so ...
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Ich denke ein vernünftiger Autofahrer wird soviel Verstand aufbringen und nicht mit 115 auf der linken Spur versuchen noch langsamere Fahrzeuge auf den rechten Spuren zu überholen. Er kommt eh nur langsam voran, also wird er die Geduld auch noch aufbringen und erst danach überholen und nicht die Fahrer, die mit 130 aufwärts fahren, behindern.Zitat:
Original geschrieben von LSirion
Wenn rechts nicht frei ist, kann er nicht nach rechts fahren und dann hat der Hintermann Abstand zu halten, ganz einfach.Und selbst wenn es ein Trabi ist, der ganz links mit 114,29 km/h (geht der so schnell ?) einen LKW (Tempo 87,38 km/h) überholt, der sich seinerseits schon seit 5 km an einem Wohnwagen (Tempo 86,97 km/h) versucht.
Das sind in diesem speziellen Fall übrigens nicht 2 Wagenlängen sondern 60 m ...
Wer trotzdem überholt ist ein egoist und schwört Gefahren herauf.
Ob es vernünftig ist, will ich nicht beurteilen, das kannst auch du nicht. Er hat das gute Recht dazu !
Ich ging in meinem Beispiel davon aus, dass er niemanden nötigt oder gefährdet sondern so schnell fährt wie er kann und der Hintermann aufgelaufen ist.
Warum soll der Trabi-Fahrer wertvolle Zeit verlieren, während der Fahrer des schnelleren Fahrzeugs dies nicht muss ?
Zitat:
Original geschrieben von les-bleus
Ein echtes TL würde hier nur Rechtssicherheit schaffen....
Das TL wird kommen - so viel ist sicher. Dann werden auch Fälle wie "Rolf" wenn sie dann noch vorkommen eindeutig beurteilt werden können.
Sicher ist nur, dass jemand, der schneller als 130 war, dann zu 100% die Schuld bekommen wird obwohl da jemand dann ohne Rücksicht zB die Spur gewechselt hat.
In meinen Augen machst du es dir zu einfach.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
nein. jemand, der ohne grund dauerlinks fährt NÖTIGT mich ihn zu bedrängen.Zitat:
Original geschrieben von Kraecker
Und jemand, der auf der AB einen Millimeter (wie in der Frage geschildert) hinter mir aufläuft, bedrängt mich.
Vollkommen gleichgültig, was sich links oder rechts von mir abspielt. Punkt.
Bleiben wir sachlich. Man wird genötigt, so langsam zu fahren wie er. Meistens kann man diesen Leuten leider nur klar machen, dass man vorbei will, indem man dichter Auffährt. Bei Einhaltung des Abstandes raffen die es nähmlich meistens nicht, was man vorhat und bei regulärem Einsatz der Lichthupe ist man sofort ein Drängler.
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Konkret: Trauen wir uns, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen, also auch mal ungeeigneten Verkehrsteilnehmern den Führerschein zu entziehen oder entsprechende Auffälligkeiten stärker zu bestrafen/medial zu rügen, selbst wenn sich bestimmt andere finden, die in kritischen Situationen beteiligt sind und besser in unser System aus Feindbildern passen?
Im Radio hatte ich eben gehört, wie eine Journalistin einen Preis bekommen für ihre Arbeit hat. Thema dabei is die Sicherheit im Straßenverkehr. Eingeblendet wurde noch ein Interview mit einem über 80 jährigen, der seinen letzten Augentest mit Anfang 60 hatte.
Also in den Medien wird dieses Thema sogar behandelt und ensprechend gewürdigt.
Vermutlich bewegt sich die Thematisierung und die Würdigung nicht auf Bild-Niveau und ist in unserer degenerierten Gesellschaft unpopulistisch.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
[...]Und jetzt sind wir bei eurer Meinung : Kein Mensch hat das Recht einen anderen zu behindern. Da gebe ich euch recht, aber dann notiert das Nummernschild, filmt ihn, zeigt ihn an, sucht euch geeignete Zeugen ... Geht in die Politik, erhöht die Strafen für Behinderung jeder Art, setzt durch, dass jeder eine Schulung bekommt, damit er auch kapiert, was die Lichthupe bedeutet (wobei das ohnehin schon jeden zweiten Tag in Galileo läuft).Aber ihr habt nicht das Recht zu drängeln oder auch "nur" den Sicherheitsabstand zu unterschreiten.
[...]
Da gehe ich mit Dir absolut konform. Deswegen fahre ich auch nur dann über 160 km/h, wenn es erlaubt ist, wirklich ausreichend weit vor mir frei ist und ich zusätzlich Lust drauf hab und mein Auto das kann 😉
Oft genug scheitert das an einem dieser Punkte, dennoch möchte ich mir das nicht nehmen lassen. Schließlich ist es längerfristig auch für meine Spritrechnung gut, wenn ich mein Auto ab und zu mal richtig durchblase. Mit "gut" meine ich in dem Fall: Sie wird langfristig etwas kleiner 🙂
Zitat:
Original geschrieben von LSirion
hmal zum Thema Turbo Rolf :Es ist möglich, dass die Frau ohne Fremdeinwirkung von selbst in den Graben fuhr. Ebenso hätte vermutlich sogar ich oder einer von euch der Unfallverursacher sein können. Wenn es so war, dass die Frau abflog und TR das völlig hilflos und unschuldig mitansehen musste, dann hätte er dennoch anhalten müssen. Wie geschrieben : Entweder er trägt eine Schuld oder die Zeugen haben gelogen.
die Frage, ob er den Unfall überhaupt wahrgenommen hat, ist ebenfalls nicht geklärt 😉
wahrscheinlich wiederhole ich mich hier: es ist NICHT erlaubt über 130 km/h auf der Autobahn zu fahren. Es wird nur nicht bestraft so lange nichts passiert. Ich denke hier liegt der grundsätzliche Denkfehler einiger. In so fern trifft jeden eine Schuld der mehr als 130 fährt und es direkt oder indirekt zu einem Unfall kommt. Über den Prozentsatz dürfen dann die Gerichte entscheiden.
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Das Letztere. Irgendwann lief mal ein Bericht auf Phoenix (?), bei dem versucht wurde, anhand eines Zeitplans den Unfallhergang zu rekonstruieren. Dabei wurde festgestellt, dass ein Kollege (Vorgesetzter?) kurz nach Rolf an der Unfallstelle gewesen sein muss...als der Unfall allerdings noch nicht passiert sein soll...
Die Reportage hieß übrigens:
"Der Tag, als ich zum Todesraser wurde"Dort wird durchaus glaubhaft dargestellt, daß nicht "Rolf", sondern einer seiner Vorgesetzten (ist auch meine Erinnerung) in Wirklichkeit der Fahrer des ominösen schwarzen Mercedes war.
Zitat:
Original geschrieben von ToniX20SE
die Frage, ob er den Unfall überhaupt wahrgenommen hat, ist ebenfalls nicht geklärt 😉
Im Gegensatz zu der hier verbreiteten meinung gab es a)ein Fahrzeug das die Frau überholte,wenn nicht hätte der Mercedes vermutlich auch ohne zu zögern Rechts vorbeigekonnt,und b)gab es mindestens einen Zeugen der gesehen hat das sich der Mercedes mit hoher Geschwindigkeit dem Kia näherte um dann sogar zum Teil auf dem Gras zu überholen als der Kia nicht schnell genug Platz machte oder machen konnte?
Wenn es so war wie es dieser Zeuge schilderte dürfte es so gewesen sein das der Fahrer durch schnelles dichtes Auffahren und erst im letzten Moment bremsen,was man des öfteren sehen kann,versucht den Kia von der Überholspur zu scheuchen und hat sich dabei verschätzt so das es zum Unfall kam.Denjenigen der hier der Frau die Eignung zum Fahren absprechen wollten würde ich gerne mal sehen wie sie reagieren wenn sich ein Zweitonner mit weit höherer Geschwindigkeit nähert und man feststellen muß das er einem womöglich so gut wie ungebremst ins Heck fährt.
Davon abgesehen wage ich zu behaupten das einige derer die hier fordern Anderen die Fahreignung abzusprechen froh sein müssen wenn sie nicht zur MPU müssen.Das hier von ihnen geschriebene würde reichen um durchzurasseln.Deswegen sollte man mit Forderungen zur Überprüfung der Fahreignung vorsichtig sein.Ein solcher Schuß geht leicht nach hinten los.
Weiterhin ist Selbstüberschätzung mit eine häufige Unfallursache und ich muß feststellen das hier einige an einer gewaltigen Selbstüberschätzung leiden.Wenn bei einigen nur die Sozialkompetenz ebenso ausgeprägt wäre wie das Ego wäre es im Strassenverkehr sicherer.
In diesem Sinne wünsche ich einen sonnigen Sonntagnachmittag ohne selbstgemachten Stress.
Zitat:
Original geschrieben von les-bleus
wahrscheinlich wiederhole ich mich hier: es ist NICHT erlaubt über 130 km/h auf der Autobahn zu fahren. Es wird nur nicht bestraft so lange nichts passiert.
Nicht erlaubt und gleichzeitig nicht verboten?
Wie geht das?
Zitat:
Original geschrieben von les-bleus
es ist NICHT erlaubt über 130 km/h auf der Autobahn zu fahren.
Natürlich ist es erlaubt, schließlich ist es nicht verboten. Es
kannzwar eine Teilschuld geben, wenn man an einem Unfall beteiligt war und schneller als 130 gefahren ist. Diese Teilschuld entspringt dann aber der Gefährdungshaftung und nicht der Tatsache, dass man etwas Verbotenes getan hat oder gar im juristischen Sinne Schuld an dem Unfall hatte (geht ja nur darum, dass man einen Teil seines eigenen Schadens selbst zahlen muss, da man sich dem erhöhten Risiko bewusst war).
Also bitte nicht vergessen/verdrängen: Den größten Teil des Schadens (50-90%) muss der wirkliche Unfallverursacher (beispielsweise ein Rauszieher) tragen, schuld ist er sowieso (hier ist beispielsweise die Vorfahrtsmissachtung ist die Unfallursache, nicht die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit - steht ja auch nur das erstere in der StVO).
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
In Verbindung zum hier immer wieder herangezogenen Unfallhergang mit Turbo-Rolf wurde mehrfach genannt, dass die verunfallte junge Frau mit ca. 100 unterwegs gewesen sein soll. Gibt es hierzu offizielle Aussagen, so dass dieser Wert als bestätigt angesehen werden kann?Gleichfalls interessant wäre es in diesem Zusammenhang zu wissen, wie schnell denn der vermeintliche Unfallverursacher gewesen ist.
Warum mich das gerade hier interessiert?
Na eigentlich kann zum Unfallzeitpunkt der Turborolf auch nur 100 auf der Uhr gehabt haben, sonst hätte er ja Kontakt gehabt.
Zitat:
Original geschrieben von les-bleus
es ist NICHT erlaubt über 130 km/h auf der Autobahn zu fahren
Zitat:
Original geschrieben von les-bleus
Ich denke hier liegt der grundsätzliche Denkfehler einiger.
Wa, Junge! Schickt langsam.
Hallo,
im Fall Turbo-Rolf gibt es ein rechtskräftiges Urteil, oder? Falls ja, dann wird hier in Frage gestellt, ob so ein Verhalten schuldhaft ist, oder um man als Unfallverursacher dasteht?
Orientieren sich jetzt viele hier am Rechtsverständnis von Stefan Payne, der mit seinen spekatkulären Auslegungen zur StVO für Furore und ungläubiges Staunen sorgt? 😎
lg Werner
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Wir drehen uns im Kreis. Du hast doch soeben noch der scharfsinnigen Unterscheidung von Incoming zugestimmt und nun setzt du Auslöser (Rolf, der möglicherweise dicht aufgefahren ist) und Ursache (unsichere Grundhaltung der jungen Frau, die leicht zu Überreaktionen führt) wieder gleich.Zitat:
Original geschrieben von Südpfälzer
In meinen Augen kann Rolf durchaus Auslöser für die falsche Reaktion der Frau gewesen sein.Natürlich war er (falls es denn überhaupt Rolf war und kein anderer Mercedes-Fahrer) Auslöser der falschen Reaktion, aber diese Tatsache macht ihn noch nicht zum Schuldigen. Wir können ja nicht mal eindeutig sagen, ob er den Abstand unterschritten hatte (der gesamte Prozess stütze sich auf Indizien, Weg-Zeit-Berechnungen und Vorurteile) und ob die Frau nicht auch bei korrektem Abstand Panik bekommen hätte, einfach weil sie unaufmerksam war und er so plötzlich aufgetaucht ist mit seinen "aggressiven Xenon-Scheinwerfern" (noch so ein tolles Beispiel für die Berichterstattung damals). Unfallursache war weiterhin die Überreaktion der jungen Frau.
Wenn ich mich da mal selbst zitieren darf:
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Zitat:
Original geschrieben von razor23
Diesen Unterschied zwischen kausaler Ursache und tatsächlicher Schuld sollten sich hier einige nochmal gut durch den Kopf gehen lassen. Wenn sich diese Definition durchsetzen würde, stünde sonst bald jeder mit einem Fuß im Gefängnis. Dann wäre beispielsweise auch unser allseits beliebter 60-km/h-Landstraßen-Schleicher wegen fahrlässiger Tötung dran, wenn ihn jemand vor einer Kurve überholt und wegen Gegenverkehrs tödlich verunglückt. Natürlich war der Schleicher Ursache für den Überholvorgang, er hat den Überholenden vielleicht sogar provoziert oder anderweitig in Rage versetzt. Aber er ist doch nicht schuld, wenn ihn jemand aus freiem Willen überholt und durch sein Fehlverhalten einen Unfall baut. Ich hoffe, das verdeutlicht, wie absurd das Turbo-Rolf-Urteil in Wirklichkeit ist.
Wenn ich eine Kettenreaktion auslöse, kann ich mich nicht davon freisprechen, Teil dieser Kette zu sein.
Gemäß Deines selbst zitierten Beispieles, hat also letztlich der (sagen wir der Einfachheit halber) Provozierte Schuld. D.h., würden wir gemeinsam in einer Kneipe sitzen und ich Dich mit Sprüchen und Gesten so weit provoziere, dass Du mit einem Glas nach mir wirfst, mich verfehlst und aus Versehen eine dritte Person triffst, bin ich von jeglicher Schuld freizusprechen, korrekt?
Zugegeben, ein konstruiertes Beispiel, das aber wohl den Kern Deiner Aussage trifft.