Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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Keine Teilschuld im verkehrsrechtlichen Sinne - eine zivilrechtliche Teilhaftung 🙄

Und jetzt gib Ruh, Du Kampframmler... immer diese Klopfer mit ihrer Hakenhüpferei - des is fei au gfährlich 😁 😉
Magst a Karottengummibärli? Hab ganz frische von Efrutti vor mir liegen 🙂

HTC: "glimpflich", so viel Zeit muss sein! 😉

Zitat:

Original geschrieben von OhLord


Die 20% sagen ihm doch nur, dass er per GESETZGEBER nicht "unschuldig" ist!?

Was hat 20 % Teilschuld mit dem Gesetz zu tun????

Laut Polizeibericht erhielt der andere VT zwei anzeigen und eine Geldbuße. Ich einen Handshake...

?????

HTC

Nicht mal er selbst versteht mich:

Ich habe GESETZGEBER und "unschuldig" hervorgehoben....

Das kann man jetzt natürlich verstehen wie man will... 🙄

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Zitat:

Original geschrieben von HTC


Die Agressive und teilweise herausfordernde Wortwahl einiger User hier regt allerdings gewisse Adrenalinschübe in mir 🙂

Aber Sie wissen es halt nicht besser, bis es Sie einmal erwischt...

HTC

Ist ja hier kein Streichelzoo... (Zumindest war das früher so. 😉)

Hat mich auch schon (soger öfter) erwischt. 😉

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Keine Teilschuld im verkehrsrechtlichen Sinne - eine zivilrechtliche Teilhaftung 🙄

Schuld, Haftung ... Sie können es nennen, wie Sie es wollen, Grundlage ist eine "erhöhte Betriebsgefahr" oberhalb der Richtgeschwindigkeit. Das ist der springende Punkt.

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Keine Teilschuld im verkehrsrechtlichen Sinne - eine zivilrechtliche Teilhaftung 🙄

Und jetzt gib Ruh, Du Kampframmler... immer diese Klopfer mit ihrer Hakenhüpferei - des is fei au gfährlich 😁 😉
Magst a Karottengummibärli? Hab ganz frische von Efrutti vor mir liegen 🙂

Immer her damit... 😉

Musste übrigens sogar schon mal zu 100% äh... zivilrechtlich teilhaften. War trotzdem froh dass der andere einigermassen aufgepasst hat und nur das teure Blech auszubeulen war.

Zitat:

Original geschrieben von HTC



Zitat:

Original geschrieben von thoelz


Falls Du den Klassiker meinst "legal 200 im Begegnungsverkehr" hast Du halb recht.
Nur halb, weil es auf der Landstraße idR wenig Fahrspurwechsel im Begegnungsverkehr gibt.

Meine Bremsen und Nerven habe ich mir schon genügend durch unkontrollierte Herauszieher beansprucht.

100 Differenz zu mehreren Autos auf der nächsten Spur lasse ich zumeist bleiben.

Der theoretisch beste Ansatz wäre natürlich, daß der Spurwechseler vor dem Rausziehen richtig schaut.

Aber selbst das ist ja keine Garantie, solange es VT wie user warnkeb gibt, die eigenen Angaben zufolge immer rausziehen, wie sie wollen. 🙄

Der Witz bei der Sache ist, daß je geringer die Differenzgeschwindigkeit wird, desto geringer werden auch die Abstände mit denen mancher Rauszieht. Mir ist einmal ein älteres Pärchen bei ca 120 Km/h mit ca 80 rausgezogen. Dabei war der Abstand zwischen 1 und 2 Metern. Obwohl die Differenzgeschwindigkeit gering war, hatte ich echt Probleme das Auto runterzubremsen und unter Kontrolle zu halten. Zum Schluß betrug der Abstand nur noch wenige cm... Nichts für schwache Nerven!

In so fern Kann ichs dir nachempfinden...

HTC

Den Fall hatte ich heute wieder. Dichte AB, auf beiden Seiten die Spuren voll, die volle linke Spur schiebt sich mit ca. 10km/h Vdiff an der ebenso vollen Rechten vorbei. Ich (links) hab mit ...naja nem Drittel-Viertel Tacho Abstand leider ein bißchen mehr Abstand als meine Kollegen - schwupps - hab ich einen Lückenspringer vor der Nase sitzen mit max 1 Autolänge Abstand. Natürlich hat der gerade 1x geblinkt, und zwar zum Zeitpunkt, wo er schon halb drüben war 🙄

Möglichkeit für mich zur Reaktion: quasi null

Wenn vorne in dem Moment die Kolonne gebremst hätte, hätt ich draufgesessen und wäre obendrein u. U. noch wegen Unterschreiten des Sicherheitsabstandes dran gewesen.

Dieses Verhalten wird leider immer beliebter und umso häufiger, je geringer die Vdiff ist.

Aber zu Deinem Beispiel:
man mag Dir ggf. zu Recht eine gewisse Mithaftung anlasten, da die Situation u. U. in der Tat etwas unklar gewesen sein könnte. Aber man darf doch hier nicht das Opfer-Täter-Prinzip vertauschen dahingehend, dass man dem "Täter", also dem Spurwechsler die Verantwortung zur Rechtskonformität abspricht. Es ist nun mal ein VÖLLIGER faux-pas (und daher auch ein Klassiker, nicht weil das immer so läuft, sondern weil das einfach besonders DÄMLICH ist) DIREKT vom Beschleunigungsstreifen ohne Rücksicht auf den fließenden Verkehr, dem man nicht (nur) als Spurwechsler sondern vielmehr als AUFFAHRENDER Vorfahrt gewähren muss, auf die hier obendrein noch GANZ linke von 3 (in Worten DREI) Spuren zu ziehen, weil man es nicht abwarten kann und den vor einem Auffahrenden am liebsten vor sich weggebeamt hätte.

Das ist und bleibt völlig asoziales Verkehrsverhalten, Mithaftung hin oder her. Täter und Hauptverursacher bleibt nun mal der völlig spinnerte Rüberzieher. HTC hat sich da m. E. vielleicht ein bißchen sehr auf die 2 Spuren zwischen sich und dem auffahrenden Mob verlassen, aber eine grobe Fahrlässigkeit sehe ich da nicht. Genausogut könnte man 15-jährigen Mädchen eine Mitschuld an Vergewaltigungen einräumen, weil sie zu knappe Klamotten tragen. 😉 😁

Aber JA: auch ich werde meine Tochter (so ich denn mal eine haben werde) mit hochgeschlossener Bluse und normaler Jeans in die Schule schicken und nicht mit irgendwelchen Flittchenklamotten und angemalt wie ne Bordsteinschwalbe (oder die Hello Kitty-Figuren 😁), genauso wie auch ICH an solchen Getümmelsituationen lieber den Fuß schon auf der Bremse habe. 😉 Aber so schön der Täterschutz auch ist: irgendwie muss Täter doch Täter bleiben...

Mh... *mampf* ... das ist ja das hüpfende Hasi.. äh, der springende Punkt HTC:

Nicht wirklich eine Frage:
Schuld im verkehrsrechtlichen Sinne war dein Unfallgegner.
Fährt man über der RG, nimmt man zwar nicht in allen denkbaren, aber doch in vielen Situationen das Risiko in Kauf, dass man ggf. auf einem Teil seines Schadens sitzen bleibt - auch wenn man verkehrsrechtlich nichts "verbrochen" hat, das hat der Gesetzgeber warum auch immer eben so festgelegt. DAS sind deine 20%, nicht mehr, nicht weniger und auch nichts anderes.

Was Klopfer sagt... beherzigt der erfahrene Vollprofi am Volant also allein schon aus diesem Grunde, weil er um die teils grotesken Verhaltensmuster mancher VTs weiß. Naja, natürlich primär... weil er weder sein noch anderer Gesundheit riskieren will... auch wenn die daran quasi "selbst schuld" wären, das nutzt ja auch keinem was, ggf.
Und manchmal... schätzt auch dieser Idealfahrer etwas falsch ein, antizipiert einen Tick zu spät oder die anderen handeln gleich so grotesk absurd... naja, so ist das halt. 🙂

Ich hab auch noch Waldbeer, Aprikosensaft, Caipi und Wildkirschgummibärle da.. *mmmmhhhh* *mampf*
Klopfer? Bärli? 🙂 😉

Zitat:

Original geschrieben von raser1000


Tinky Winky... na endlich! 😉
Geht ja nicht um die Verurteilung eines Fehlers, sondern die verzerrte Wahrnehmung. Wenn's bei 220 kracht weil - natürlich - der andere einen Fehler gemacht hat, war man zu schnell und hat nicht aufgepasst. Das zumindest sollten einem doch spätestens die 20% sagen?!

Naja, 20% auf der einen und 80% auf der anderen Seite bilden doch ganz klar eine Priorität bei der Verantwortlichkeit ab, oder? 😉

Ein bißchen Haftung hat er halt, aber den Bockmist hat der andere nun mal gebaut. Da stehts halt 4:1, und das ist in der Champions league selbst zuhause eine sichere Bank für das Auswärtsrückspiel 😉

Man hätte vielleicht ein bißchen mehr aufpassen können, aber das hätte man halt irgendwie immer.

Klar ist, dass der Spurwechsler den Fehler macht und je klarer man das immer wieder formuliert, desto eher merken sich das Dumpfnasen vielleicht irgendwann mal und lassen dieses ebenso selbstgefällige wie verkehrsgefährdende Spektakel sein 😉

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut



Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Keine Teilschuld im verkehrsrechtlichen Sinne - eine zivilrechtliche Teilhaftung 🙄
Schuld, Haftung ... Sie können es nennen, wie Sie es wollen, Grundlage ist eine "erhöhte Betriebsgefahr" oberhalb der Richtgeschwindigkeit. Das ist der springende Punkt.

Aber

nicht

die multiplikation der STVO mit -1.

Wie sich so manche limitierten einzureden versuchen.

Auch ein 130raser, darf den spurwechsel nur vornehmen wenn ausreichend frei ist und er sich mehrmals versichert hat das es so ist.
Anderfalls ist er an dem folgen seiner handlung nicht nur teilschuld sondern ganz klar der hautpschuldige, oder auch alleinschuldige.

3L

Zitat:

Original geschrieben von tec-doc


Mh... *mampf* ... das ist ja das hüpfende Hasi.. äh, der springende Punkt HTC:

Nicht wirklich eine Frage:
Schuld im verkehrsrechtlichen Sinne war dein Unfallgegner.
Fährt man über der RG, nimmt man zwar nicht in allen denkbaren, aber doch in vielen Situationen das Risiko in Kauf, dass man ggf. auf einem Teil seines Schadens sitzen bleibt - auch wenn man verkehrsrechtlich nichts "verbrochen" hat, das hat der Gesetzgeber warum auch immer eben so festgelegt. DAS sind deine 20%, nicht mehr, nicht weniger und auch nichts anderes.

Was Klopfer sagt... beherzigt der erfahrene Vollprofi am Volant also allein schon aus diesem Grunde, weil er um die teils grotesken Verhaltensmuster mancher VTs weiß. Naja, natürlich primär... weil er weder sein noch anderer Gesundheit riskieren will... auch wenn die daran quasi "selbst schuld" wären, das nutzt ja auch keinem was, ggf.
Und manchmal... schätzt auch dieser Idealfahrer etwas falsch ein, antizipiert einen Tick zu spät oder die anderen handeln gleich so grotesk absurd... naja, so ist das halt. 🙂

Ich hab auch noch Waldbeer, Aprikosensaft, Caipi und Wildkirschgummibärle da.. *mmmmhhhh* *mampf*
Klopfer? Bärli? 🙂 😉

So... genau, kann man das sagen, in Tinky-Winky Sprache also in hübschen, blumigen Worten. 😉 HTC weiß das ja alles selber, er hat's halt als Sündenbock abgekriegt. Selber schuld wenn man hier so eine Geschichte erzählt. 😉

Ich hab jetzt Appetit bekommen, fahr zur Tankstelle und kauf mir ein paar Gummibärchen. Bis später... 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mercedes_GD300


Wer mit Geschwindigkeiten die über der Richtgeschiwndigkeit liegen unterwegs ist nimmt nunmal sowohl juristisch als auch ansonsten ein erhöhtes Risiko auf sich. Passiert bei dem Tempo ein Unfall so ist man immer in einem Gewissen Rahmen selbst schuld.

Juristisch nimmt man ein erhöhtes Risiko, das ist richtig. "schuld" ist man damit noch lange nicht, denn der Gesetzgeber sieht lediglich eine Mit

haftung

vor.

Warum allerdings ein "auch ansonsten erhöhtes Risiko" (also tatsächlich, nicht juristisch" herkommen soll? Und warum beginnt dieses schlagartig bei 131? 130 ist ja noch absolut sicher, bei 131 gibt's schon ein erhöhtes Risiko?
Oder mal ketzerisch gefragt: warum ist 130 so viel sicherer als 140, aber gleichzeitig nicht unsicherer als 80?

Zitat:

Original geschrieben von adder33



Oder mal ketzerisch gefragt: warum ist 130 so viel sicherer als 140, aber gleichzeitig nicht unsicherer als 80?

Frag das mal unsere aTL Anbeter.....🙄

Und hier kommt das OLG im Spiel:

RG ist alleinig eine Empfehlung aus der Zeit wo Käfer und co rum"rasten"... Konsequenzen hat diese Empfehlung in keinem Fall, weder rechtlich noch ethisch.

ABER und hier kommt der springende Punkt, das OLG hat mal entschieden, daß bei Überschreitung der RG eine Teilschuld angemessen ist (Auf Druck der finanzstarken Versicherungen, die vielleicht was gespendet haben...). Seit diesem Urteil nehmen sich alle Gerichte diesen Entscheid zum Anlass, um einen Grundsatzentscheid daraus zu basteln. Welcher Richter arbeitet schon gerne??? 🙂

Mit anderen Worten:

Es ist Volksverarschung, die mit unseren Steuergeldern finanziert wurde 🙁

Willkommen in der freien Marktwirtschaft...

HTC

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