Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
hier kann es weitergeführt werden--> Klick
Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
hier kann es weitergeführt werden--> Klick
127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
.Zitat:
Die britische Regierung will das Tempolimit auf Autobahnen anheben um die schwächelnde Wirtschaft des Landes anzukurbeln.
(...)
Schneller Autofahren für die Konjunktur: Um die schwächelnde Wirtschaft ihres Landes anzukurbeln, will die britische Regierung das Tempolimit auf Autobahnen anheben.
Die derzeitige Beschränkung auf 70 Meilen pro Stunde (etwa 112 Stundenkilometer) aus dem Jahr 1965 sei „überholt“ und solle ab dem Jahr 2013 auf 80 Meilen pro Stunde (rund 128 Stundenkilometer) angehoben werden, sagte der britische Verkehrsminister Philip Hammond am Donnerstag. Dadurch könnten „hunderte Millionen Pfund“ generiert werden.
Zudem seien die Sicherheitssysteme in Fahrzeugen inzwischen so gut, dass eine Anhebung des Limits vertretbar sei.
(...)http://www.focus.de/.../...t-rasen-fuer-die-wirtschaft_aid_670478.html
.
Zitat:
Original geschrieben von Swallow
😁Zitat:
... Die Umweltverbände reagierten wütend. ...
das war nicht anders zu erwarten.
die britischen Umweltverbände aber auch.
;-)
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
A8 Salzburg-Rosenheim? Durch deren Kurven kachelt niemand mit Tempo 300. Und wenn doch, macht er das zu letzten Mal. 300 km/h auf den Geraden - natürlich gut möglich.
das ist auf der Geraden auch noch eng
Vor 200 Jahren waren 50 Km/h Irrsinn!!!
Vor 100 Jahren waren 100 Km/h ein Traum!
Vor 50 Jahren waren 200 Km/h gewagt...
Und heute sind es die 300...
Was kommt morgen???
HTC
Meine Glaskugel meint:
Evtl 400?
Ähnliche Themen
Knappes Rausziehen? Ist mir mal wieder nix aufgefallen. Grade mal ein Fall den ich jetzt gesehen hab und da musste der Schnellere ohnehin vom Gas weil davor schon einer links war. Ich glaube ihr seid da einfach zu empfindlich.
Zitat:
Original geschrieben von Rigero
A8 Salzburg-Rosenheim? Durch deren Kurven kachelt niemand mit Tempo 300. Und wenn doch, macht er das zum allerletzten Mal.
300 km/h auf den Geraden - natürlich gut möglich.
Das lernt man aber eigentlich schon in der Fahrschule, dass man geradeaus schneller fahren kann als durch Kurven. Woher kommt dieser Anspruch, eine ein mal festgelegte Geschwindigkeit beibehalten zu können, komme was da wolle?
Zitat:
Original geschrieben von HTC
Vor 200 Jahren waren 50 Km/h Irrsinn!!!Vor 100 Jahren waren 100 Km/h ein Traum!
Vor 50 Jahren waren 200 Km/h gewagt...
Und heute sind es die 300...
Was kommt morgen???
HTC
du hast mit 220 einen Schweizer zerlegt.
wie hat sich das den zugetragen.
hat der einfach die Spur gewechselt? :-((
so etwas ist mir bis jetzt erspart geblieben.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Knappes Rausziehen? Ist mir mal wieder nix aufgefallen. Grade mal ein Fall den ich jetzt gesehen hab und da musste der Schnellere ohnehin vom Gas weil davor schon einer links war. Ich glaube ihr seid da einfach zu empfindlich.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Das lernt man aber eigentlich schon in der Fahrschule, dass man geradeaus schneller fahren kann als durch Kurven. Woher kommt dieser Anspruch, eine ein mal festgelegte Geschwindigkeit beibehalten zu können, komme was da wolle?Zitat:
Original geschrieben von Rigero
A8 Salzburg-Rosenheim? Durch deren Kurven kachelt niemand mit Tempo 300. Und wenn doch, macht er das zum allerletzten Mal.
300 km/h auf den Geraden - natürlich gut möglich.
du da bin ich nicht empfindlich was denkst du wie oft es da schon gekracht hat.
die A8 ist berühmt berüchtigt dafür
Mal etwas weniger aktiv bei MT und tausend Beiträge später ... 😎
Mal wieder was zur Richtgeschwindigkeit, fehlerhafter Spurwechsel ein AMTSgericht-Urteil im Namen des Volkes des Amtsrichters:
Aus ADAC-Jur, Urteile zum Verkehrsgeschehen:
"Zurück zur Übersicht #94592, AG OLPE vom 12.10.2010, 25 C 386/09
Mithaftung von 40% eines mit erheblich über der Richtgeschwindigkeit fahrenden Kfz-Fahrers nach Kollision mit Fahrstreifenwechsler.
Kommt es auf einer Autobahn zu einer Kollision zwischen einem auf der linken Fahrspur mit mindestens 150 km/h fahrenden Kfz und einem die Fahrspur wechselnden Kfz, so trifft den erheblich über der Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fahrenden Verkehrsteilnehmer ein Mitverschuldensanteil von 40%, insbesondere, wenn der Zusammenstoss durch eine Vollbremsung hätte vermieden werden können.
(Aus den Gründen: ...Der Unfall war für den Beklagten zu 1 nicht unabwendbar i.S.d. § 17 III StVG. Dies folgt schon daraus, dass er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h um mindestens 20 km/h überschritten hat. Allein dieser Umstand rechtfertigt eine Mithaftung in Höhe der Betriebsgefahr von 25%. Darüber hinaus hat das überzeugende Gutachten ergeben, dass der Bekl. zu 1 den Unfall in jedem Falle durch eine Vollbremsung hätte vermeiden können. Das Gericht geht von einer Mithaftung der Bekl. in Höhe von 40% aus, weil der Bekl. zu 1 die Richtgeschwindigkeit deutlich überschritten hat...). " Zitat Ende
Aus dem Urteil wird für mich ersichtlich, daß die Richtgeschwindigkeit wohl auf die Versicherer zurückgeht, weil die damit ne gute Möglichkeit haben, weniger für eindeutige Fahrfehler ihrer Versicherten zahlen zu müssen.
Ist doch praktisch regelmäßig 25 % weniger Schadensregulier betreiben zu können, mit der Begründung:"RG wesentlich überschritten."
Interessant finde ich allerdings, daß hier der links fahrende eben nicht das Potential seiner Bremse ausnutzte und offensichtlich nur zögerlich bremste!
Nur, wer erstattet ihm die ungleichmäßig abgebremsten Reifen, wenn es nicht zum Unfall kommt? Könnte es sein, daß sich bei manch einem Fahrer längst das, durch die Rechtsprechung vertretene, Bewusstsein breit macht, daß man nur dann überhaupt den Schaden ersetzt bekommt, wenn tatsächlich ein Unfall bestand? Aus einem Beinaheunfall, der schließlich durch die richtige Bremsung entstand, werden wir vor Gericht wohl kaum eine gerichtlich durchsetzbare Forderung auf Ersatz der entstandenen Schäden ableiten können.
Muss man sich halt damit zufrieden geben, daß man ganz doll die Fehler anderer ausbügeln konnte und kann und hoffen, daß andere eben ähnlich die eigenen Fahrfehler, so sie denn uns unterlaufen, ausbügeln.
Rechnet man diesen Aspekt dagegen ist es also schon besser, die Fehler anderer auszubügeln. Schließlich sind die Folgekosten von tatsächlichen Unfällen meist wesentlich größer ... .
Zitat:
Original geschrieben von wolf24
Mal etwas weniger aktiv bei MT und tausend Beiträge später ... 😎Mal wieder was zur Richtgeschwindigkeit, fehlerhafter Spurwechsel ein AMTSgericht-Urteil im Namen
des Volkesdes Amtsrichters:Aus ADAC-Jur, Urteile zum Verkehrsgeschehen:
"Zurück zur Übersicht #94592, AG OLPE vom 12.10.2010, 25 C 386/09
Mithaftung von 40% eines mit erheblich über der Richtgeschwindigkeit fahrenden Kfz-Fahrers nach Kollision mit Fahrstreifenwechsler.
Kommt es auf einer Autobahn zu einer Kollision zwischen einem auf der linken Fahrspur mit mindestens 150 km/h fahrenden Kfz und einem die Fahrspur wechselnden Kfz, so trifft den erheblich über der Autobahn-Richtgeschwindigkeit von 130 km/h fahrenden Verkehrsteilnehmer ein Mitverschuldensanteil von 40%, insbesondere, wenn der Zusammenstoss durch eine Vollbremsung hätte vermieden werden können.
(Aus den Gründen: ...Der Unfall war für den Beklagten zu 1 nicht unabwendbar i.S.d. § 17 III StVG. Dies folgt schon daraus, dass er die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h um mindestens 20 km/h überschritten hat. Allein dieser Umstand rechtfertigt eine Mithaftung in Höhe der Betriebsgefahr von 25%. Darüber hinaus hat das überzeugende Gutachten ergeben, dass der Bekl. zu 1 den Unfall in jedem Falle durch eine Vollbremsung hätte vermeiden können. Das Gericht geht von einer Mithaftung der Bekl. in Höhe von 40% aus, weil der Bekl. zu 1 die Richtgeschwindigkeit deutlich überschritten hat...). " Zitat EndeAus dem Urteil wird für mich ersichtlich, daß die Richtgeschwindigkeit wohl auf die Versicherer zurückgeht, weil die damit ne gute Möglichkeit haben, weniger für eindeutige Fahrfehler ihrer Versicherten zahlen zu müssen.
Ist doch praktisch regelmäßig 25 % weniger Schadensregulier betreiben zu können, mit der Begründung:"RG wesentlich überschritten."
Interessant finde ich allerdings, daß hier der links fahrende eben nicht das Potential seiner Bremse ausnutzte und offensichtlich nur zögerlich bremste!
Nur, wer erstattet ihm die ungleichmäßig abgebremsten Reifen, wenn es nicht zum Unfall kommt? Könnte es sein, daß sich bei manch einem Fahrer längst das, durch die Rechtsprechung vertretene, Bewusstsein breit macht, daß man nur dann überhaupt den Schaden ersetzt bekommt, wenn tatsächlich ein Unfall bestand? Aus einem Beinaheunfall, der schließlich durch die richtige Bremsung entstand, werden wir vor Gericht wohl kaum eine gerichtlich durchsetzbare Forderung auf Ersatz der entstandenen Schäden ableiten können.
Muss man sich halt damit zufrieden geben, daß man ganz doll die Fehler anderer ausbügeln konnte und kann und hoffen, daß andere eben ähnlich die eigenen Fahrfehler, so sie denn uns unterlaufen, ausbügeln.
Rechnet man diesen Aspekt dagegen ist es also schon besser, die Fehler anderer auszubügeln. Schließlich sind die Folgekosten von tatsächlichen Unfällen meist wesentlich größer ... .
das ist aber auch schon wieder nicht von schlechten Eltern.
150 und es zieht einer mit 130 raus und du bist schon mit 40% dabei.
Seid mir nicht bös aber der muss vor dem schon extrem rausgezogen sein.
Solche Urteile sind eine Katastrophe
oder war es dann doch anders.
zb rechts alle mit 60 bis 80.
und der links mit 150
das wäre auch interessant.
bei den Geschwindigkeiten mit ABS von einer ungleichmässigen Reifenabnutzung beim bremsen zu reden, halte ich aber für etwas übertrieben, ich denke da eher überhaupt an hohen Reifenverschleiß oder sogar eher von einem Bremsscheibenverzug
Die 25% für über der Richtgeschwindigkeit sind wirklich völliger Bullshit. Aber die 15% für's keine Vollbremsung hinlegen wenn damit der Unfall hätte vermieden werden können, finde ich völlig gerechtfertigt.
Es kann ja nicht sein, dass man Leib und Leben eines anderen riskiert, bloß weil der nen Fehler gemacht hat und man sich im Recht fühlt und sich denkt: "Och, bezahlt ja die Versicherung des andern, ich brauche eh mal ein neues Auto, also immer feste druff!"
Für so eine Haltung, "lieber fahre ich beide Autos zu klump als meine Bremsen etwas abzunutzen ohne dass der andere auch nen Schaden hat", ist eine Teilschuld absolut angemessen.
Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Die 25% für über der Richtgeschwindigkeit sind wirklich völliger Bullshit. Aber die 15% für's keine Vollbremsung hinlegen wenn damit der Unfall hätte vermieden werden können, finde ich völlig gerechtfertigt.
Es kann ja nicht sein, dass man Leib und Leben eines anderen riskiert, bloß weil der nen Fehler gemacht hat und man sich im Recht fühlt und sich denkt: "Och, bezahlt ja die Versicherung des andern, ich brauche eh mal ein neues Auto, also immer feste druff!"Für so eine Haltung, "lieber fahre ich beide Autos zu klump als meine Bremsen etwas abzunutzen ohne dass der andere auch nen Schaden hat", ist eine Teilschuld absolut angemessen.
wir wissen nicht wie es wirklich war.
das ist sehr vage dargestellt.
´
Wie ist das dann eigentlich wenn ich schnell daherkomme und jemand wechselt ohne ersichtlichen Grund nach links?
bin ich dann auch schon dran.
das sind Urteile.
so ein kleines Beispiel.
in 500m fährt jemand langsamer.
rechter mit 130 bildet sich ein jetzt schon die Fahrspur wechseln zu müssen.
so knapp vor mir das es tatsächlich kracht.
bekomme ich dann auch schon Teilschuld nur weil ich über RG130 war.
wen ja, dann gute Nacht Deutschland
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
das ist aber auch schon wieder nicht von schlechten Eltern.
150 und es zieht einer mit 130 raus und du bist schon mit 40% dabei.
Seid mir nicht bös aber der muss vor dem schon extrem rausgezogen sein.
Solche Urteile sind eine Katastropheoder war es dann doch anders.
zb rechts alle mit 60 bis 80.
und der links mit 150
das wäre auch interessant.
Wird kein Mensch 100%ig nachvollziehen können, wie schnell beide vor dem Unfall gefahren sind. Wenn man 130 / 150 berechnen kann trifft das wohl eher für den Moment des Impakts zu, also sind das dann eher die Restgeschwindigkeiten.
Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
wir wissen nicht wie es wirklich war.Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Die 25% für über der Richtgeschwindigkeit sind wirklich völliger Bullshit. Aber die 15% für's keine Vollbremsung hinlegen wenn damit der Unfall hätte vermieden werden können, finde ich völlig gerechtfertigt.
Es kann ja nicht sein, dass man Leib und Leben eines anderen riskiert, bloß weil der nen Fehler gemacht hat und man sich im Recht fühlt und sich denkt: "Och, bezahlt ja die Versicherung des andern, ich brauche eh mal ein neues Auto, also immer feste druff!"Für so eine Haltung, "lieber fahre ich beide Autos zu klump als meine Bremsen etwas abzunutzen ohne dass der andere auch nen Schaden hat", ist eine Teilschuld absolut angemessen.
das ist sehr vage dargestellt.
´
Wie ist das dann eigentlich wenn ich schnell daherkomme und jemand wechselt ohne ersichtlichen Grund nach links?
bin ich dann auch schon dran.
das sind Urteile.
so ein kleines Beispiel.
in 500m fährt jemand langsamer.
rechter mit 130 bildet sich ein jetzt schon die Fahrspur wechseln zu müssen.
so knapp vor mir das es tatsächlich kracht.
bekomme ich dann auch schon Teilschuld nur weil ich über RG130 war.
wen ja, dann gute Nacht Deutschland
Ich meine, da gab es schonmal ein Urtel, dass sogar bei über RG die Teilschuld nicht zwingend ist, weil der Unfall unvermeidbar und nicht in einem direkten Zusammenhang mit der höheren Geschw. war
Zitat:
Original geschrieben von webbjoern
Wird kein Mensch 100%ig nachvollziehen können, wie schnell beide vor dem Unfall gefahren sind. Wenn man 130 / 150 berechnen kann trifft das wohl eher für den Moment des Impakts zu, also sind das dann eher die Restgeschwindigkeiten.Zitat:
Original geschrieben von krebsandi
das ist aber auch schon wieder nicht von schlechten Eltern.
150 und es zieht einer mit 130 raus und du bist schon mit 40% dabei.
Seid mir nicht bös aber der muss vor dem schon extrem rausgezogen sein.
Solche Urteile sind eine Katastropheoder war es dann doch anders.
zb rechts alle mit 60 bis 80.
und der links mit 150
das wäre auch interessant.
dann hätte keiner von beiden gebremst.
oder der hinten war doch um einiges flotter