Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von UliCruiser


Die reine "V-max" wird es sicher nicht sein. Wer erreicht das schon auf unseren Straßen? Etwas bergan oder ein wenig Gegenwind zerstören dieses Abenteuer.
Heute ist doch bei fast allen richtigen Autos die Vmax elektronisch begrenzt. Seit wann befindet sich diese Begrenzung denn in Abhängigkeit von den Windverhältnissen und der Straßenneigung?

Das ist richtig und muss berücksichtigt werden.

Aber gerade diese erreichen niemals das mögliche "V-max", fallen trotzdem nicht aus der betrachteten Menge an Fahrzeugen heraus.

Gruß
Ulicruiser

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Freiheit im Rahmen einer demokratischen Grundordnung bedeutete natürlich, daß jeder uneingeschränkt machen darf, was er will, solange er dabei nicht die Rechte seiner Mitmenschen berührt. Desshalb ist in einem freiheitlich demokratischen Gemeinwesen auch grundsätzlich alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten wurde.

Ein Staat, der sich zu Recht als freiheitlich und demokratisch bezeichnet, hat daher jedes Verbot rational zu begründen.

Auch wenn es offenbar Deiner festen Überzeugung entspricht, ist es doch falsch.

Das von Dir zwar richtig zitierte aber nicht richtig erkannte Stichwort ist "uneingeschränkt".

Grundlage unserers Grundgesetzes, das uns allen unzweifelhaft ein so freiheitliches Leben und Denken ermöglicht, dass große Teile der Weltbevölkerung neidisch herüber schauen, ist eben, dass die bei uns gewährten Freiheitsrechte (was hier immer mit "tun was man will" fehlinterpretiert wird, tatsächlich aber Schutzrechte gegenüber staatlicher Willkür meint) durch rechtsstaatlich erlassene Gesetze und Verordnungen eingeschränkt werden dürfen.

Und ein aTL wäre eben, ebenso wie jede andere derzeit geltende Bestimmung in der StVO, eine solche Beschränkung.

Ich bin kein Verfassungsrechtler, wage aber die Prognose, dass die Einführung eines aTL keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen würde. Die von Dir geforderte "rationale Begründung" wäre wohl, wie bei der gesamten StVO, der sog. "Schutz der Sicherheit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs". Das geht immer.

Und darum hat die angebliche freiheitliche Grundhaltung nichts mit einem aTL zu tun.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow


Ich kenne jemanden, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der 'nen Lottosechser hatte.

Kennst du den auch?

Treffen sich zwei Beamte auf dem Flur, während sie auf und ab gehen. Sagt der eine: "Kannst du auch nicht schlafen?

Gruß
Ulicruiser

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Die von Dir geforderte "rationale Begründung" wäre wohl, wie bei der gesamten StVO, der sog. "Schutz der Sicherheit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs". Das geht immer.

Na klar geht das immer. Auch die Nürnberger Gesetze wurden seinerzeit "begründet".

Daß diese "Begründung" aber den Kriterien eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats gerecht geworden ist, ziehe ich in Zweifel. Dir mag das egal sein - mir nicht.

Zitat:

Und darum hat die angebliche freiheitliche Grundhaltung nichts mit einem aTL zu tun.

Wer für sich eine freiheitliche Grundhaltung in Anspruch nimmt, kann nicht für ein aTL sein. Ganz einfach...😉

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Na klar geht das immer. Auch die Nürnberger Gesetze wurden seinerzeit "begründet".

Daß diese "Begründung" aber den Kriterien eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats gerecht geworden ist, ziehe ich in Zweifel. Dir mag das egal sein - mir nicht.

Das, lieber Hadrian, betrachte ich als nichts weiter als einen -erlaube das Wort- dümmlichen Versuch verzweifelten Flügelschlagens.

Denn mit dem Nationalsozialismus kann man freilich immer alles totschlagen oder es zumindest versuchen und wenn die Mitdiskutanten nur schlicht genug sind, glauben sie es einem auch...

Das kannst Du sicher besser.

So, ich werde mich jetzt für ein paar Stunden auf Bayerns Autobahnen hinten anstellen und dabei dem Gedanken freien Lauf lassen, ob es jetzt am Stau oder daran liegt, dass mein Auto nicht schneller als 250 fährt, dass ich für die Strecke so lange brauche und wie sich ein aTL hierauf auswirken würde.😁

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Und ein aTL wäre eben, ebenso wie jede andere derzeit geltende Bestimmung in der StVO, eine solche Beschränkung.

Ich bin kein Verfassungsrechtler, wage aber die Prognose, dass die Einführung eines aTL keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen würde.

...

Und darum hat die angebliche freiheitliche Grundhaltung nichts mit einem aTL zu tun.

Du hast da was grundsätzlich nicht verstanden:

"Kein TL" schränkt niemanden ein, "ein TL" schon.

Ein Eintreten für Einschränkungen läßt eine unfreiheitliche Grundhaltung vermuten.

Ansonsten:
Deutschland würde durch ein TL sicher nicht prinzipiell unfreiheitlicher. Hat auch nie jemand behauptet.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Du hast da was grundsätzlich nicht verstanden:

"Kein TL" schränkt niemanden ein, "ein TL" schon.

Ein Eintreten für Einschänkungen läßt eine unfreiheitliche Grundhaltung vermuten.

Keine Sorge, ich habe es verstanden. Es ist keine Atomphysik.🙄

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Na klar geht das immer. Auch die Nürnberger Gesetze wurden seinerzeit "begründet".
Das, lieber Hadrian, betrachte ich als nichts weiter als einen -erlaube das Wort- dümmlichen Versuch verzweifelten Flügelschlagens.

Denn mit dem Nationalsozialismus kann man freilich immer alles totschlagen oder es zumindest versuchen ...

Wer nach dem Hinweis auf den Nationalsozialismus so reagiert, ist der eigentliche "Totschläger" von Diskussionen.

Immerhin hat Hadrian recht, wenn er sagt, daß man viele Gesetze und Verordnungen begründen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Du hast da was grundsätzlich nicht verstanden:

"Kein TL" schränkt niemanden ein, "ein TL" schon.

Ein Eintreten für Einschänkungen läßt eine unfreiheitliche Grundhaltung vermuten.

Keine Sorge, ich habe es verstanden. Es ist keine Atomphysik.🙄

Ach so, Dein Posting ließ anderes vermuten.

Tja, dann hast Du es wohl falsch verstanden.😎

Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Wer nach dem Hinweis auf den Nationalsozialismus so reagiert, ist der eigentliche "Totschläger" von Diskussionen.

Ach so? Es ist also völlig OK, wenn man eine schliche Vorschrift des Straßenverkehrs auf eine Stufe mit den Rassengesetzen der Nazis stellt, aber man ist ein "Diskussionstotschläger", wenn man auf den Unsinn hinweist?

Das ist schon nicht mehr lächerlich, sondern indiskutabel...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Ach so? Es ist also völlig OK, wenn man eine schliche Vorschrift des Straßenverkehrs auf eine Stufe mit den Rassengesetzen der Nazis stellt, aber man ist ein "Diskussionstotschläger", wenn man auf den Unsinn hinweist?

Hat jemand eine schliche Vorschrift des Straßenverkehrs

AUF EINE STUFE

mit den Rassengesetzen der Nazis gestellt? Sicher nicht!

Daß Du dies aber wider bessere Wissen behauptest, ist Deiner eigentlich nicht würdig. Aber wenn man anders nicht mehr bestehen kann, dann flüchtet man sich schon mal in solche Unterstellungen. Für die Zukunft möchte ich Dich aber trotzdem bitten darauf zu verzichten...🙂

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von Swallow



Wer nach dem Hinweis auf den Nationalsozialismus so reagiert, ist der eigentliche "Totschläger" von Diskussionen.
Ach so? Es ist also völlig OK, wenn man eine schliche Vorschrift des Straßenverkehrs auf eine Stufe mit den Rassengesetzen der Nazis stellt, aber man ist ein "Diskussionstotschläger", wenn man auf den Unsinn hinweist?

Dein komplettes Posting:

Zitat:

Das, lieber Hadrian, betrachte ich als nichts weiter als einen -erlaube das Wort- dümmlichen Versuch verzweifelten Flügelschlagens.

Denn mit dem Nationalsozialismus kann man freilich immer alles totschlagen oder es zumindest versuchen und wenn die Mitdiskutanten nur schlicht genug sind, glauben sie es einem auch...

Das kannst Du sicher besser.

So, ich werde mich jetzt für ein paar Stunden auf Bayerns Autobahnen hinten anstellen und dabei dem Gedanken freien Lauf lassen, ob es jetzt am Stau oder daran liegt, dass mein Auto nicht schneller als 250 fährt, dass ich für die Strecke so lange brauche und wie sich ein aTL hierauf auswirken würde.

Die Hinweise auf einen (vermeindlich) unsinnigen Vergleich sind wirklich gut versteckt - mein Kompliment.

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Die von Dir geforderte "rationale Begründung" wäre wohl, wie bei der gesamten StVO, der sog. "Schutz der Sicherheit und Flüssigkeit des Straßenverkehrs". Das geht immer.
Na klar geht das immer. Auch die Nürnberger Gesetze wurden seinerzeit "begründet".

Daß diese "Begründung" aber den Kriterien eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats gerecht geworden ist, ziehe ich in Zweifel. Dir mag das egal sein - mir nicht.

Vielleicht zitiert Ihr beide mal die eigentlich relevante Passage.

Ich spreche von der Begründung einer StVO-Norm, Hadrian stellt den Vergleich zu den Rassegesetzen her: "auch begründet"

Das ist unmissverständlich.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545



Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Na klar geht das immer. Auch die Nürnberger Gesetze wurden seinerzeit "begründet".

Daß diese "Begründung" aber den Kriterien eines freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats gerecht geworden ist, ziehe ich in Zweifel. Dir mag das egal sein - mir nicht.

Vielleicht zitiert Ihr beide mal die eigentlich relevante Passage.

Ich habe Dein ganzes Posting zitiert. Wecher Teil ist "die relevante Passage"?

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