Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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Zitat:

Original geschrieben von ArthurDentx



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Das erlebe ich öfters als mir lieb ist  Pkw mit Anhänger zb um nur einige zu nennen. Polnische DB 207 Autokleintrasnporter mit Anhänger fahren  die "Warschauer Allee" ( A2) in  massenweise in Richtung Polen,Russland und andere Ostblockstaaten.
Du kannst wohl doch nicht sinnvoll. Die Warschauer Allee ist nur noch auf wenigen Teilstücken freigegeben, da herrscht fast überall TL. Also in der Regel nix mit 250 fahrenden Sportwagen.
Und massenweise? Das war vor 10 Jahren, ich wohne in Polen und fahre die Strecke des öfteren, die meisten der auf dieser Strecke bewegten FZ fahren durchaus 80. Nur dass ihr LKW-Fahrer der Meinung seid, ihr müsstet 82 fahren, weil das der Begrenzer gerade noch hergibt.

Nee du ich erkläre es dir unwissenden mal Ein LKW Tacho ist geeicht, wenn ein Pkw mit Anhänger  genau 80 km/h auf seinem Tacho fährt habe ich mit meinem geeichten LKW tacho  nur 70 km/h drauf, da darf man schonmal überholen.

Der Gesetzgeber hat eindeutig festgelegt das der überholende eine deutlich höhere Geschwindigkeit haben muss, diese wurde mit  9,81 km/h angegeben.

Die A2 ist lang und nicht überall ist ein TL

Zitat:

Original geschrieben von HTC


Halt LANGSAM:

Richtgeschwindigkeit ist eine Empfehlung und keine Verordnung.

Wer dagegen verstößt, hat keine verkehrsrechtlichen Konsequenzen zu tragen!

HTC

http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung

Ist das etwa keine Verordnung?😉😉

OK dann ist es eine Verordnung einer Empfehlung. Hat trotzdem keine Konsequenzen und spielt also in dieser Diskussion keine Rolle.

Deine Argumentation ist für mich ohnehin schleierhaft:

Was willst du eigentlich sagen?

Bist du nun für oder gegen ein ATl?

HTC

Zitat:

Original geschrieben von suedwikinger



Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


(...)
Halten wir also fest, dass auch nach dem Power-Model mein Risiko, einen tödlichen VU zu erleiden, NICHT sprunghaft ansteigt, wenn ich mal eine V deutlich oberhalb der Durchschnitts-V des betreffenden AB-Abschnitts wähle!
(...)
Diese Aussage von Dir ist wiederum falsch: Dein persönliches Risiko steigt um die genannten vielfachen Werte, wenn Du statt 120/130 km/h 150, 160, 180, 200 km/h oder noch schneller fährst.

Diese Aussage von Dir ist nach wie vor unhaltbar und insbesondere durch das Power-Model nicht belegt. Das Power-Model

soll

eine Prognose z.B. über die Anzahl der Verkehrstoten erlauben, wenn in einem Autobahnabschnitt nach Anhebung der zHg ggf. die durchschnittlich gefahrene V anwächst und alle anderen Faktoren unverändert bleiben. Ein 19-faches Risiko für einen Unfall mit tödlichen Verletzungsfolgen soll demnach vorliegen, wenn - bei einem Exponenenten von 4,5 - die Durchschnitts-V in dem betreffenden AB-Abschnitt 250 anstelle 130 beträgt, neben den zahlreichen 85km/h-40to also etliche >400 fahren.

Der einzelne, der im limitfreien Abschnitt mal 250 fährt und dort so seinen Beitrag zu einer Durchschnitts-V von z.B. 126 anstelle 124 leistet, würde auch auf Grundlage des Power-Models, sofern es denn eine zuverlässige Prognose erlaubte, allenfalls zu einem um 7% höheren Risiko beitragen.

Zitat:

Original geschrieben von suedwikinger



Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN



Es gibt Streckenabschnitte, da wurde das Limit aufgehoben. Wären dort nun 30% mehr Tote zu beklagen, würde es sicherlich wieder eingerichtet. Geschieht aber nicht. Fazit?
Zu den konkreten Beispielen kann ich (ohne weitere detaillierte Angaben) natürlich auch nichts Konkretes sagen.
Aber wie Du weißt: Die guten Ideen nach "Nase reiben" haben die "starken Männer" immer aus dem Schlamassel befreit...🙂

Aus Erwachsenensicht war/ist das zwar lustig anzuschauen, aber eben leider nicht immer realistisch. 🙂

Gäbe es in den betreffenden AB-Abschnitten einen signifikanten Anstieg der Verkehrsopfer nach Aufhebung des Limits würde niemand hierfür die Verantwortung tragen wollen und eine Wiedereinführung des vorherigen Limits rasch veranlasst werden.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Wenn man mit einem beladenen 40 tonner auf die Überholspur wechselt um zb. anderen Lkw zu überholen, so braucht man nach Spiegelblick und Blinkerbetätigung,also der reine Fahrspurwechsel ca 10 s. In diesem Zeitraum legt ein Sportwagen welcher sich mit 250 km/h nähert  700 m zurück. Es bedeutet nichts anderes als wenn der Lkw Fahrer das erstemal schaut, der Sportwagen durch eine Spiegelfläche von 10x20cm erkannt und die Geschwindigkeit abgeschätzt werden muss. Beim ersten Spiegelblick vor Betätigung des Blinkers ist der Wagen  noch nicht mal Sichtbar.

Der Lkw legt in dieser Zeit übrigens auch noch etwa 240m zurück.

Wenn ich mal >200 fahre und dank aufmerksamer Fahrweise 450m vor mir einen Kutscher sehe, der meint, für einen Geschwindigkeitsvorteil von 3km/h nun unbedingt für längere Zeit den linken Fahrstreifen für sich in Anspruch nehmen zu müssen (nach Deinen Angaben 10s zum Ausscheren, folglich nochmal 10s zum Einscheren, dazwischen einen Betrag x an Sekunden zum Vorbeifahren), dann lupfe ich eine wenig das Gaspedal, rolle so weithin sichtbar an den 40 to heran, stell mir die Frage, was der sich nun eigentlich wieder dabei denkt, komme erneut wieder nicht zu einem befriedigenden Ergebnis, bringe gleichwohl meinen Unmut (zumindest nach außen 😁) nicht zum Ausdruck, warte geduldig ab - was bleibt mir auch anderes übrig? - und gebe nach dem Wiedereinscheren des Kutschers wieder Gas und freue mich, dass man das auf deutschen ABen darf.

Pepperduster, Du kannst es drehen und wenden wie Du willst: Wenn ein Kutscher so rauszieht, dass ein Schnellfahrer echt in die Bedrouille gerät, dann ist der Kutscher in GRAVIERENDEM MAßE seiner Rückschaupflicht nicht nachgekommen.

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Zitat:

Original geschrieben von HTC


OK dann ist es eine Verordnung einer Empfehlung. Hat trotzdem keine Konsequenzen und spielt also in dieser Diskussion keine Rolle.

Deine Argumentation ist für mich ohnehin schleierhaft:

Was willst du eigentlich sagen?

Bist du nun für oder gegen ein ATl?

HTC

Konsequenzen hat dieses schon im Schadensfalle,

http://de.wikipedia.org/wiki/Richtgeschwindigkeit

Es gibt für mich einen Unterschied zwischen einem aTL und einem gTL ein generelles Tempolimit lehne ich ab dieses würde auf wenig befahrenen und oder zeitlich wenig genutzen BAB Stecken auch keinen Sinn ergeben.

Ein aTL auf bestimmten Stecken zb den Transitruten, viel befahrenen BABs im Rhein und Ruhrgebiet, Stadtautobahnen ect.  macht Sinn um den Verkehrsfluß zu regeln, und somit den Verkehrsdurchsatz ( PKW/Std) zu erhöhen.

Das hatte ich  alles  hier bei MT schon mal viel ausführlicher geschildert

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Pepperduster, Du kannst es drehen und wenden wie Du willst: Wenn ein Kutscher so rauszieht, dass ein Schnellfahrer echt in die Bedrouille gerät, dann ist der Kutscher in GRAVIERENDEM MAßE seiner Rückschaupflicht nicht nachgekommen.

Bei normalen Geschwindigkeiten gebe ich dir durchaus recht, ob Richter das genauso sehen wenn jemand mit 250 km/h oder mehr eine BAB befährt obwohl dort Schwerlastverkehr unterwegs ist bezweifele ich einmal. ICh würde das mit einem Pkw nicht machen wenn gleichzeitig mehrere Lkws auf der Trasse fahren, weiß ich ob der ukrainische Trucker das erkennt oder jemals einen schnellen Wagen gesehen hat?

Wer wie oben beschrieben fährt muss einen sehr verminderten Selbsterhaltungstrieb haben.Es nützt ihn dann auch nichts mehr wenn auf seinem Grabstein steht : Der andere war schuld.

Ich verstehe die LKW Diskussion nicht mehr. Einerseits wird lamentiert, mit Vmax 130 ist man ohne Zeitnachteil gegenüber einer frei wählbaren Geschwindigkeit...

Andererseits ist es für LKW's also essentiell wichtig bei einer VmaxDifferenz von 9,81km/h zu überholen, um eher anzukommen?

Eine VmaxDifferenz zwischen 200 und 130 beträgt 70km/h. Wo habe ich jetzt nicht aufgepasst?

Wieviele Unfälle gab es letzte Woche, wo ein PKW links unter einen überholenden LKW gefahren ist? Hab ich was verpasst? Wie ist die Unfallstatistik doch gleich nochmal?

Auf vielen Gefahrgut-LKW klebt ein Aufkleber: Vmax auf AB: 80, Vmax auf Landstrassen: 60

Komischerweise halten sich diese Fahrer auch nur selten daran...

Wasser predigen, Wein saufen.....😕

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Es gibt für mich einen Unterschied zwischen einem aTL und einem gTL ein generelles Tempolimit lehne ich ab dieses würde auf wenig befahrenen und oder zeitlich wenig genutzen BAB Stecken auch keinen Sinn ergeben.

Ein aTL auf bestimmten Stecken zb den Transitruten, viel befahrenen BABs im Rhein und Ruhrgebiet, Stadtautobahnen ect.  macht Sinn um den Verkehrsfluß zu regeln, und somit den Verkehrsdurchsatz ( PKW/Std) zu erhöhen.

Das hatte ich  alles  hier bei MT schon mal viel ausführlicher geschildert

Ich glaube, da ist etwas durcheinander.

Gegen streckenbezogene Limits hat hier soweit ich mitbekommen habe niemand etwas, wenn sie sinnvoll sind. Und ja, sie können wie Du sagst durchaus sinnvoll sein.
Was auch nicht verteufelt wird ist, wenn ein Limit sitouativ wie das 80er Limit bei Nässe auf der A28 WST-OL kurz vor OL ist.

Allgemeines und Generelles Limit bedeutet hier das selbe und zwar ein festgelegtes Maximum immer und überall.

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter


Auf vielen Gefahrgut-LKW klebt ein Aufkleber: Vmax auf AB: 80, Vmax auf Landstrassen: 60

Komischerweise halten sich diese Fahrer auch nur selten daran...

Wasser predigen, Wein saufen.....😕

Die bekommen sogar Abmahnungen wenn sie schneller fahren, ich kenne sogar den Fall der Firma XYZ wo ein Fahrer gekündigt wurde, der war wohl vorher Stückgutfahrer.

Zitat:

Original geschrieben von meehster



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Es gibt für mich einen Unterschied zwischen einem aTL und einem gTL ein generelles Tempolimit lehne ich ab dieses würde auf wenig befahrenen und oder zeitlich wenig genutzen BAB Stecken auch keinen Sinn ergeben.

Ein aTL auf bestimmten Stecken zb den Transitruten, viel befahrenen BABs im Rhein und Ruhrgebiet, Stadtautobahnen ect.  macht Sinn um den Verkehrsfluß zu regeln, und somit den Verkehrsdurchsatz ( PKW/Std) zu erhöhen.

Das hatte ich  alles  hier bei MT schon mal viel ausführlicher geschildert

Ich glaube, da ist etwas durcheinander.

Gegen streckenbezogene Limits hat hier soweit ich mitbekommen habe niemand etwas, wenn sie sinnvoll sind. Und ja, sie können wie Du sagst durchaus sinnvoll sein.
Was auch nicht verteufelt wird ist, wenn ein Limit sitouativ wie das 80er Limit bei Nässe auf der A28 WST-OL kurz vor OL ist.

Allgemeines und Generelles Limit bedeutet hier das selbe und zwar ein festgelegtes Maximum immer und überall.

Er hatte scheinbar das "A" von ATL nicht im Griff. 😉

Aber toll, dass er sich nun laut eigener Aussage für die Seite der ATL-Gegner entschieden hat.

Bei mir kam das vorher auch anders rüber...

hallo

also es steht ja wohl auch unzweifelhaft fest, daß auf einer kurvigen, unübersichtlichen, 2 spurigen AB jemand wirklich guten gewissens 200+ fährt. so gesehen, wird das übersehen eines überholvorgangs eines LKW wohl eher selten sein. ich selbst bin zwar auch schon mal von einem LKW abgeklemmt worden, allerdings glaube ich da eher, daß der fahrer da eingeschlafen war. zum glück gabs ne dritte fahrspur und es war schon recht spät abends auf der A5 vor ffm, sodaß weiter kein verkehr war.

bis denn
John

Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost



Er hatte scheinbar das "A" von ATL nicht im Griff. 😉
Aber toll, dass er sich nun laut eigener Aussage für die Seite der ATL-Gegner entschieden hat.
Bei mir kam das vorher auch anders rüber...

Nein nein, GTL Gegner, aber das habe ich auf seite 23 oder 258 oder 2165 schon mehrfach geschrieben, dennoch werbe ich weiter für gegenseitige Rücksichtnahme und dazu gehört auch eine der Verkehrslage angepasste Geschwindigkeit zu fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost



Er hatte scheinbar das "A" von ATL nicht im Griff. 😉
Aber toll, dass er sich nun laut eigener Aussage für die Seite der ATL-Gegner entschieden hat.
Bei mir kam das vorher auch anders rüber...
Nein nein, GTL Gegner, aber das habe ich auf seite 23 oder 258 oder 2165 schon mehrfach geschrieben, dennoch werbe ich weiter für gegenseitige Rücksichtnahme und dazu gehört auch eine der Verkehrslage angepasste Geschwindigkeit zu fahren.

Das versteht sich doch von selbst, gelle?

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von HTC


Halt LANGSAM:

Richtgeschwindigkeit ist eine Empfehlung und keine Verordnung.

Wer dagegen verstößt, hat keine verkehrsrechtlichen Konsequenzen zu tragen!

HTC

http://de.wikipedia.org/wiki/Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung

Ist das etwa keine Verordnung?😉😉

RG ist ne Verordnung, die folgendes besagt:

"Sie ist lediglich eine Empfehlung und keine allgemein zulässige Höchstgeschwindigkeit!"

Du hast mir immer noch keine Antwort gegeben, wie groß die Häufigkeit der oberhalb der RG liegenden Unfälle ist!
Ok, ich war unfair, weil weder das stat. Bundesamt noch die BAST tatsächliche Zahlen über die auf Geschwindigkeiten > 130 basierenden Unfälle hat! Die bloße Zuordnung auf "die Unfälle fanden auf limitierten Bahnen oder unlimitierten Bahnen statt", sagt noch lange nichts  darüber aus, daß dabei die Geschwindigkeit überhaupt eine Rolle spielte!

Unangepasst kann jeder, wie du ja längst weiß, auch mit Superbreitreifen mit 80 in LKW-Spurrillen und Aquaplaning fahren oder mit 50 bei ner Nebelbrühe fahren!

Und ein aTL führt noch lange nicht zur Lösung des Hauptunfallproblems, nämlich, daß wir erst hinterher erkennen, was wir vorher hätten beachten müssen!

wolf

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von XX-Ghost



Er hatte scheinbar das "A" von ATL nicht im Griff. 😉
Aber toll, dass er sich nun laut eigener Aussage für die Seite der ATL-Gegner entschieden hat.
Bei mir kam das vorher auch anders rüber...
Nein nein, GTL Gegner, aber das habe ich auf seite 23 oder 258 oder 2165 schon mehrfach geschrieben, dennoch werbe ich weiter für gegenseitige Rücksichtnahme und dazu gehört auch eine der Verkehrslage angepasste Geschwindigkeit zu fahren.

Na, prima!

Aber die Frage sei mir erlaubt: seit 3100 Seiten ist hier von ATL die Rede (bin seit ca. Seite 400 dabei).

Warum nun plötzlich GTL? Ich hab's zumindest vorher nie gelesen.

Soll uns das verwirren? Oder Neulinge, die jetzt erst beginnen, hier zu lesen?

Und deine Werbung für gegenseitige Rücksichtnahme/angepasste Geschwindigkeit teilt hier wohl absolut jeder, es war nahezu noch nie etwas anderes zu lesen. Das gilt sowieso immer und überall und hat mit pro oder contra TL wohl eher weniger zu tun.

Bei manchen deiner Texte kam aber rüber, dass du eher für ein ATL bist. Ist dir das nicht aufgefallen?

Naja, manchen macht es Spaß, sich immer so auszudrücken, dass nichts "greifbar" ist, nicht mal eine klare Aussage. Tsetsetse...

Gegenseitige Rücksichtnahme gilt übrigens auch für einen Lkw-Lenker, der bei viel Verkehr rechts zu bleiben hat, auch auf dreispurigen Bahnen. Wieviele Minuten spart er ein, wenn er noch 300 km mit 85 km/h vor sich hat und 2-3 km/h schneller fahren könnte? Wenn es schlecht läuft, steht dann an seiner Abfahrt minutenlang an einer Ampel und hat nichts an Zeit eingespart. Aber auf den 300 km Strecke Arbeitsstunden im Wert von zig tausend Euro (der Autofahrer) durch extrem lange Überholvorgänge "vernichtet" (mal krass ausgedrückt).

Aber nochmal eine 'gebrochene Lanze' gegen ein ATL:
Meist sind rechts Lkw und Spritsparer mit unter 100 km/h.
In der Mitte wird meist mit 120 bis 130 gefahren.
Und links mit 140 bis 180 km/h.
Und das klappt prima so! Keinerlei Grund, etwas daran zu ändern.

Auf den 50 km BAB vor meiner Haustür ist freie Fahrt bis auf zwei 120er-Stellen an Ein-/Ausfahrten. Wenn es in den vergangenen 10 Jahren gekracht hat, dann hpts. in den 120er Zonen. Und dort meist wegen unachtsamer Spurwechsel.

Die schnellen Fahrer sind sowieso die Aufmerksamsten. Das merkt man sofort , wenn man ein noch schnelleres Fahrzeug fährt. Wenn ich mit dem Mopped von hinten komme, machen die Schnellen fast immer sofort Platz. Manche fahren nur halb rüber in eine kleine Lücke und geben ein kurzes Zeichen, dass man vorbei kann. Das ist dann auch in 2 Sekunden erledigt, 2,5 Meter Breite bleiben ja als freier Platz noch übrig. Die anderen denken sicher, der Mopedfahrer spinnt, dabei war es eine gegenseitige Absprache. Nur jeder ca. 50ste ist stur. Meist ein "Hut- und Hosenträger-Fahrer", dessen Innen- und Außenspiegel nur Dekoration sind. Dann heißt es warten...

Und noch etwas zu den weiter oben genannten 700 Meter bei 250 km/h:
Bitte daran denken, dass man bei so hohem Tempo nicht nur mit den 10m/s2 für die Bremsen rechnen darf. Der Fahrwiderstand wirkt sich enorm aus. Über 200 km/h verzögert man mit ca. 20 m/s2. Nach unten nimmt das natürlich überproportional ab.

Mit dem Pkw bin ich meist recht zügig unterwegs. An die letzte Vollbremsung auf der BAB kann ich mich gar nicht mehr erinnern. Muss über 15 Jahre und über 1 Mio km her sein.
Mit dem Moped kommt das öfter vor, aber weil es Spaß macht, selten, weil es sein muss...

Uihhh, so viel wollte ich gar nicht schreiben. 🙂

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