Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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Zitat:

Original geschrieben von Yossarian66


Ist dir eigentlich klar, daß dir bei einem Unfall nicht nur eine Mitschuld zur Last gelegt wird, sondern du sogar deinen Versicherungsschutz verlierst?
http://kfz-versicherung.suite101.de/.../...gkeit_muss_einhalten_werden

Zitat:

Original geschrieben von Yossarian66



Zitat:

Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen muss er – soweit nicht anderes an dieser Stelle vorgeschrieben ist – auf jeden Fall einhalten.

Das ist ein Tempolimit. Und der Gesetzgeber täte gut daran, das jedem klar zu machen.

hast du evtl. noch eine etwas seriösere quelle?,

da auf n-tv, financial usw. andere behauptungen aufgestellt werden wäre es schön einen glaubhaften artikel dazu zu sehen.

ehrlich gesagt kann ich mir das auch nicht vorstellen, zumal sogut wie jeder versicherungsnehmer zusätzlich auch bei grober fahrlässigkeit (rote ampel überfahren usw.) seinen versicherungsschutz genießt (zumindest ist das für mich ein wichtiger punkt, der in den vertrag gehört)....also greifen da haftpflicht wie kasko.
(hier kommts dann wohl auf den versicherer und den gewählten tarif an...)

lediglich die schuldfrage dürfte kann sich zu einer mehrschuld/mitschuld wie auch immer, verändern. (keine pauschalierung möglich).

grüße

Zitat:

Original geschrieben von Yossarian66



Zitat:

Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen muss er – soweit nicht anderes an dieser Stelle vorgeschrieben ist – auf jeden Fall einhalten.

Das ist ein Tempolimit. Und der Gesetzgeber täte gut daran, das jedem klar zu machen.

Und genau das ist falsch. Er muß es nicht einhalten, weil ihm die Wahl überlassen wird, auch schneller zu fahren. Dies allerdings auf eigenes Risiko. Daher

Richt

geschwindigkeit und kein Tempolimit. Daher wirst Du bei freier Autobahn auch nicht geblitzt (es sei denn es erfolgt die Unterschreitung eines Sicherheitsabstands oder Dinge wie rechts überholen, nötigen o.a.

Ich kann bei Richtgeschwindigkeit wenns der Wagen hergibt auch 400 fahren und werde nicht zur Rechenschaft gezogen. es sei denn es resultieren Folgen daraus (Unfall, Gefährdung anderer etc.).

Also erst einmal richtig mit der Thematik beschäftigen. Was in Gefahr ist ist im Zweifelsfalle der Kasko-Versicherungsschutz. Und der ist vom individuellen Vertrag abhängig. "Mehr" aber auch nicht. Bei entsprechend vernünftiger Vertragsgestaltung tritt auch dann der VS ein, es sei denn man hat Dinge wie vorsätzliche Verkehrsgefährdung begangen.

Was bringen uns deutschen Mecedes, Bmw, Audi, Porsche wenn man dann nur noch 130 fahren darf?
Überlegt mal wie es der Auto industrie schadet wenn nur noch 130...
Und was dem Staat alles an Steuern durch die Lappen geht durch die ganzen reichen Schweizer/Franzosen/Engländer etc was nach Deutschland kommt um bei uns aufn Autobahnen mal vollgas geben zu können.

Zitat:

Original geschrieben von Steffen1212


Was bringen uns deutschen Mecedes, Bmw, Audi, Porsche wenn man dann nur noch 130 fahren darf?
Überlegt mal wie es der Auto industrie schadet wenn nur noch 130...
Und was dem Staat alles an Steuern durch die Lappen geht durch die ganzen reichen Schweizer/Franzosen/Engländer etc was nach Deutschland kommt um bei uns aufn Autobahnen mal vollgas geben zu können.

Bei allem Respekt - und dabei berücksichtige ich auch die Tatsache,

daß ich gegen ein TL bin

- aber das sind wirklich keine als gut zu bezichnenden Argumente.

🙂

Ähnliche Themen

Finde ich im gegenzug schon.
Die Deutschen Automarken haben dampf und strahlen Qualität aus.
Wer kauft sich n Auto das 300 läuft, wenn man nur noch 130 km/h fahren darf?
für 130 reicht jeder 60ps corsa, klar optisch macht n Porsche mehr her.

Aber wer kauft dann noch n schnelles Auto wenn er es nirgends fahren darf?
Wer kommt nach Deutschland um auf der autobahn zu fahren und tankt dort sein 30L Auto wenn er nur 130 fahren darf?
Wer kommt nach Deutschland um auf der autobahn zu fahren und schläft im Hotel wenn er nur 130 fahren darf?

Ich finde das sind wichtige Aspekte die nicht außer acht gelassen werden dürfen.
Die die für ein Tempolimit seid dann fahrt doch nur 130.
Aber ihr seid dann wahrscheinlich solche, die im rückspiegel sehen da kommt einer mit 200 an, also fahr mehr linke spur der soll bremsen, und von solchen gibt es viele.

Zitat:

Original geschrieben von Steffen1212


Finde ich im gegenzug schon.
Die Deutschen Automarken haben dampf und strahlen Qualität aus.
Wer kauft sich n Auto das 300 läuft, wenn man nur noch 130 km/h fahren darf?
für 130 reicht jeder 60ps corsa, klar optisch macht n Porsche mehr her.

Nur ist Hauptabnehmer für Porsche der US-Markt (nehme ich an).

Also auch bei Speel Limit 55 Miles per Hour kaufen einige noch Porsche.

Dem Image deutscher Automarken würde ein TL aber evtl. in der Tat etwas abträglich sein.

Zitat:

Wer kommt nach Deutschland um auf der autobahn zu fahren und tankt dort sein 30L Auto wenn er nur 130 fahren darf?
Wer kommt nach Deutschland um auf der autobahn zu fahren und schläft im Hotel wenn er nur 130 fahren darf?

Ich bezweifle (ohne da Zahlen zu kennen), daß "Geschwindigkeitstouristen" einen wesentlichen Anteil am deutschen Bruttoinlandsprodukt haben.

Zitat:

Ich finde das sind wichtige Aspekte die nicht außer acht gelassen werden dürfen.

Deshalb finde ich v.a. das Argument geringerer Einnahmen durch ein TL als vernachlässigbar.

Zitat:

Die die für ein Tempolimit seid dann fahrt doch nur 130.

Diesen wirklich guten Tipp haben die Tempolimitierer hier schon unzählige male bekommen, glaub mal nicht, daß sie in der Lage wären, einer Empfehlung ohne Zwang zu folgen. 😉

Für diese Klientel muß eine Empfehlung scheinbar immer erst in eine Anordnung umgewandelt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Steffen1212



Aber wer kauft dann noch n schnelles Auto wenn er es nirgends fahren darf?
Wer kommt nach Deutschland um auf der autobahn zu fahren und schläft im Hotel wenn er nur 130 fahren darf?

Aber ihr seid dann wahrscheinlich solche, die im rückspiegel sehen da kommt einer mit 200 an, also fahr mehr linke spur der soll bremsen, und von solchen gibt es viele.

naja, auch wenn ich gegen ein atl bin, aber ich wähle meinen untersatz nicht unbedingt nach einem limit aus oder nach vmax.

komfort und platzangebot sowie eine gute sicherheit sind bei mir die mischung.

er sollte natürlich nicht untermotorisiert sein, aber das hat auch etwas mit laufruhe, laufleistung/langlebigkeit und geringer geräuschentfaltung zu tun.

das es viele schleicher auf der linken spur gibt, die mal gerne ordnungshüter spielen wollen, ist leider wahr. da wird aber auch ein atl nichts dran ändern :P (diese pflegefälle wirds leider immer geben - esseidenn die regeln werden verschärft was die spurennutzung angeht, wenigstens bekommt man als drauffahrender nicht mehr automatisch die schuld zugewiesen).

grüße

Zitat:

Original geschrieben von Marki_M.


Du meinst die Richtgeschwindigkeit? Da weiß ich, wenn es zum Unfall kommt und Du deutlich darüber bist, bekommst den größten Teil der Schuld. Soweit ich da informiert bin.

Also, nochmal...

Schuld ist das Resultat einer gesetzwidrigen Handlung, die als Konsequenz eine Strafe nach sich zieht. Die Schuld an einem Verkehrsunfall kann daher nur demjenigen zuteil werden, der gegen bestehende Gesetze - in dem Fall die StVO - verstoßen hat. Das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit ist aber kein Gesetzesverstoß und daher auch niemals Grund um eine Schuld zu erlangen. Natürlich kann in einer bestimmten Situation die Geschwindigkeit unangemessen sein - daraus kann dann auch eine Schuld resultieren.

Davon völlig unabhängig ist die Frage der Haftung für den entstandenen Schaden. Der Gesetzgeber bewertet jede Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges als potentiell gefährlich. Daraus folgt, daß auch ein an einem Unfall unschuldiger Verkehrsteilnehmer aufgrund dieser Betriebsgefahr für den Schaden zu einem Teil haften muß. Nur wenn es ihm gelingt nachzuweisen, daß auch ein idealtypischer Fahrer den Unfall nicht hätte vermeiden können, dann ist er von jeder Haftung frei.

Dem idealtypischen Fahrer wird nun unterstellt, nicht schneller als mit Richtgeschwindigkeit zu fahren. Kommt es nun zu einem Unfall oberhalb der Richtgeschwindigkeit, und man kann nicht nachweisen, daß sich dieser auch bei 130km/h zugetragen hätte, dann wird man gemäß der Betriebsgefahr an der Haftung beteiligt.

Diese Regelung ist sehr sinnvoll, da sie von jedem Kraftfahrer verlangt, nicht nur stur den Gesetzen Folge zu leisten, sondern auch die möglichen Fehler anderer Verkehrsteilnehmer auszugleichen. Wer mit hoher Geschwindigkeit auf der BAB fährt, der muß das eben so praktizieren, daß er stets auf falsches Verhalten anderer reagieren kann. Wenn man das beherzigt, dann gibt es auch keinerlei Probleme.

Im übrigen ist die ganze Diskussion um die Haftungsfrage bei Hochgeschwindigkeitsunfällen reichlich realitätsfern. Sollte ich irgendwann mal meine Kiste bei über 200km/h zerlegen, das letze was mich dann interessiert ist, wieviel % des Schadens von meiner, und wieviel von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Zitat:

Original geschrieben von Yossarian66


Es gibt doch längst ein juristisches Tempolimit von 130.
Da viele nicht begreifen, was das bedeutet, bin ich für die Einführung des generellen Limits von 130.

Na, Richtigeschwindigkeit und "juristisches" Tempolimit soll dasselbe sein? Da scheinst Du einiges nicht zu begreifen!

Was meinst Du denn mit "juristisch?". Verkehrsrechtlich, zivil- oder strafrechtlich? Kannste das etwas deutlicher machen?

Nebenbei gesagt, überzeugt mich die Schlußfolgerung nicht! Kommt mir in etwa so logisch vor, wie wenn ein Schüler nicht 3 plus 3 addireren kann und dann Grundschulrechnen abgeschafft würde! 😁

Oder wie nennst Du es denn, wenn statt auf Lernen zu setzen, auf das niedrigere Niveau runtergeregelt wird?

Und wie gehst Du damit um, daß falls ein Limit von 130 auf den ABen festgelegt wird, das Risiko um ein vielfaches steigen könnte, so daß wir anschließend evtl. im gesamten Straßenverkehr einige Hundert Verkehrstote mehr hätten?

Ich finde unsere aktuelle Regelung, zwar durchaus in vd. Bereichen verbesserungswürdig, aber ein runterregeln auf ein schlechteres Niveau macht wenig Sinn!

Wolf24

Zitat:

Original geschrieben von Marki_M.


Du meinst die Richtgeschwindigkeit? Da weiß ich, wenn es zum Unfall kommt und Du deutlich darüber bist, bekommst den größten Teil der Schuld. Soweit ich da informiert bin.

Ersten nicht automatisch den "größten Teil" und zweitens von welcher "Schuld" sprichst Du? Verkehrs-, Zivil- oder Strafrechtlich?

Da dir möglicherweise der Unterschied nicht so ganz klar ist:

- Schuld im verkehrsrechtlichen Sinn bedeutet vereinfacht gesagt, daß Du gegen die StVO verstoßen hast und du Pünktchen sammelst. 

- Im zivilrechtlichen Sinn darf deine KFZ-Versicherung bei Schäden, im Zusammenhang mit dem Halten deines Kfz's, löhnen. Nach hier längst dargestellten Urteilen, schwankt die Mit"schuld", sprich Mithaftung, des weit oberhalb der Richtgeschwindigkeit fehlerfrei fahrenden, durch den unsachgemässen Spurwechsel des Langsamen, zw. 10-40 %! Kommt aber tatsächlich sehr auf den Richter an!

- Im strafrechtlichen Sinn biste schuldig, weil Du Deine Schwiegermutter umgebracht hast! 😁

wolf

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von Marki_M.


Du meinst die Richtgeschwindigkeit? Da weiß ich, wenn es zum Unfall kommt und Du deutlich darüber bist, bekommst den größten Teil der Schuld. Soweit ich da informiert bin.
Also, nochmal...

Schuld ist das Resultat einer gesetzwidrigen Handlung, die als Konsequenz eine Strafe nach sich zieht. Die Schuld an einem Verkehrsunfall kann daher nur demjenigen zuteil werden, der gegen bestehende Gesetze - in dem Fall die StVO - verstoßen hat. Das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit ist aber kein Gesetzesverstoß und daher auch niemals Grund um eine Schuld zu erlangen. Natürlich kann in einer bestimmten Situation die Geschwindigkeit unangemessen sein - daraus kann dann auch eine Schuld resultieren.

Davon völlig unabhängig ist die Frage der Haftung für den entstandenen Schaden. Der Gesetzgeber bewertet jede Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges als potentiell gefährlich. Daraus folgt, daß auch ein an einem Unfall unschuldiger Verkehrsteilnehmer aufgrund dieser Betriebsgefahr für den Schaden zu einem Teil haften muß. Nur wenn es ihm gelingt nachzuweisen, daß auch ein idealtypischer Fahrer den Unfall nicht hätte vermeiden können, dann ist er von jeder Haftung frei.

Dem idealtypischen Fahrer wird nun unterstellt, nicht schneller als mit Richtgeschwindigkeit zu fahren. Kommt es nun zu einem Unfall oberhalb der Richtgeschwindigkeit, und man kann nicht nachweisen, daß sich dieser auch bei 130km/h zugetragen hätte, dann wird man gemäß der Betriebsgefahr an der Haftung beteiligt.

Diese Regelung ist sehr sinnvoll, da sie von jedem Kraftfahrer verlangt, nicht nur stur den Gesetzen Folge zu leisten, sondern auch die möglichen Fehler anderer Verkehrsteilnehmer auszugleichen. Wer mit hoher Geschwindigkeit auf der BAB fährt, der muß das eben so praktizieren, daß er stets auf falsches Verhalten anderer reagieren kann. Wenn man das beherzigt, dann gibt es auch keinerlei Probleme.

Im übrigen ist die ganze Diskussion um die Haftungsfrage bei Hochgeschwindigkeitsunfällen reichlich realitätsfern. Sollte ich irgendwann mal meine Kiste bei über 200km/h zerlegen, das letze was mich dann interessiert ist, wieviel % des Schadens von meiner, und wieviel von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Hadrian, das hast du jetzt richtig korrekt und bei weitem präziser als ich gesagt.

Nebenbei bin ich für die Abschaffung dieser leidigen Richtgeschwindigkeit. Erinnert mich irgendwie an das Problem mit aktivem/passivem Abseits beim Fussball! 😁

Und das Prinzip der Haftung aufgrund der von einem Fahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr finde ich generell sehr fragwürdig. Die Betriebsgefahr, die von ner 30 PS-Karre mit ner V-Max von 110 km/h und Seilzugtrommelbremse ausgeht ist doch wohl generell um ein vielfaches größer als von nem Porsche 911 mit nem Bremsweg von 32 Meter aus 100 km/h!

Oder die Betriebsgefahr die ein 1,90 großer Budd Spencer's in der Fussgängerzone darstellt ist doch wohl größer, als die eines 1,50 Teenies! Dieses Prinzip der Betriebsgefahr wurde in der Zeit der Pferdegespanne, zum Schutz derselben, vor den teuflisch schnellen ersten Automobile entwickelt! Ich finde es stellt einfach nur eine grobe und mit unserer Verfassung nicht vereinbares Prinzip dar!

Das Problem ließe sich auf verfassungskonformere Art lösen! (Hat aber natürlich sowenig mit dem Thread-Thema "aTL ja/nein" zu tun, wie die Richtigeschwindigkeit!)

Wolf

Wolf

Zitat:

Original geschrieben von Yossarian66


Ist dir eigentlich klar, daß dir bei einem Unfall nicht nur eine Mitschuld zur Last gelegt wird, sondern du sogar deinen Versicherungsschutz verlierst?
http://kfz-versicherung.suite101.de/.../...gkeit_muss_einhalten_werden

Zitat:

Original geschrieben von Yossarian66



Zitat:

Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen muss er – soweit nicht anderes an dieser Stelle vorgeschrieben ist – auf jeden Fall einhalten.

Das ist ein Tempolimit. Und der Gesetzgeber täte gut daran, das jedem klar zu machen.

Ich habe mal in dem von Dir verlinkten Artikel nachgeschaut und was lese ich da?  Ich zitiere:

Zitat Anfang:

Seit 1992 hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtssprechung bei Autobahnunfällen mit höherer Geschwindigkeit

einen Teil der Kosten

dem Versicherten aufgebürdet ...

Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Kfz-Versicherung: Richtgeschwindigkeit einhalten: Wer auf der Autobahn schneller fährt,riskiert den Versicherungschutz

http://kfz-versicherung.suite101.de/.../...t_muss_einhalten_werden?...

Zitat Ende: (Hervorhebung von mir!

Wie seriös ist denn ein Artikel der in der Überschrift Angst indiziert, daß der Versicherungsschutz "riskiert" wird, wenn im Artikel nicht einmal korrekt mitgeteilt wurde, wie groß der entsprechende zivil- und haftungsrechtliche Anteil ist? Im Schulaufsatz würde der Lehrer drunner schreiben: Thema verfehlt!

Ich habe mir die Qualifikation des Autors angeschaut: Weder eine juristische Ausbildung noch gelernter Verkehrsexperte. 50 Jahre Heimatliteratur verfasst! Leider nicht möglich dieser online-Autoren-Seite ne Kritik an diesem Beitrag zukommen zu lassen! Lass Dich nicht von jemand mit dieser dollen Qualifikation verar...en ! Der Autor sollte besser mit Luis Trenker wandern gehen! 😁

Wolf24er

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Zitat:

Original geschrieben von Yossarian66


Ist dir eigentlich klar, daß dir bei einem Unfall nicht nur eine Mitschuld zur Last gelegt wird, sondern du sogar deinen Versicherungsschutz verlierst?
http://kfz-versicherung.suite101.de/.../...gkeit_muss_einhalten_werden

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Zitat:

Original geschrieben von Yossarian66


Das ist ein Tempolimit. Und der Gesetzgeber täte gut daran, das jedem klar zu machen.

Ich habe mal in dem von Dir verlinkten Artikel nachgeschaut und was lese ich da?  Ich zitiere:
Zitat Anfang:
Seit 1992 hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtssprechung bei Autobahnunfällen mit höherer Geschwindigkeit einen Teil der Kosten dem Versicherten aufgebürdet ...

Vollständigen Artikel auf Suite101.de lesen: Kfz-Versicherung: Richtgeschwindigkeit einhalten: Wer auf der Autobahn schneller fährt,riskiert den Versicherungschutz

http://kfz-versicherung.suite101.de/.../...t_muss_einhalten_werden?...

Zitat Ende: (Hervorhebung von mir!

Wie seriös ist denn ein Artikel der in der Überschrift Angst indiziert, daß der Versicherungsschutz "riskiert" wird, wenn im Artikel nicht einmal korrekt mitgeteilt wurde, wie groß der entsprechende zivil- und haftungsrechtliche Anteil ist? Im Schulaufsatz würde der Lehrer drunner schreiben: Thema verfehlt!

Ich habe mir die Qualifikation des Autors angeschaut: Weder eine juristische Ausbildung noch gelernter Verkehrsexperte. 50 Jahre Heimatliteratur verfasst! Leider nicht möglich dieser online-Autoren-Seite ne Kritik an diesem Beitrag zukommen zu lassen! Lass Dich nicht von jemand mit dieser dollen Qualifikation verar...en ! Der Autor sollte besser mit Luis Trenker wandern gehen! 😁

Wolf24er

Wahrscheinlich stammt der Artikel von Tempomat oder einem vergleichbaren Zeitgenossen. 😁

Zitat:

Original geschrieben von Michael Gehrt


Wahrscheinlich stammt der Artikel von Tempomat oder einem vergleichbaren Zeitgenossen. 😁

In Gehrt gährt es wahrscheinlich.😰

LOL das is ja echt die Härte hier!

Und dann tun hier einige so, als wäre die Richtigeschwindigkeit schon ein Tempolimit, und der Bund "traut sich" nicht so recht, das so zu kennzeichnen, aber die schlauen Tempolimit-Befürworter haben das natürlich längst erkannt und versuchen das jetzt den Dummen, die schneller fahren, zu erklären?

Ist ja wirklich total lächerlich, diese Mischung aus völliger Unwissenheit gepaart mit Selbstüberschätzung.

In der Schule hat man ja gelernt, man muss Quellen immer anzweifeln. Und dem, was Wolf gesagt hat, habe ich auch nichts mehr hinzuzufügen, außer: Im Internet kann jeder **** behaupten, wozu er lustig ist.

Und bevor das nicht in ner vernünftigen Zeitung steht ober bei Stern TV läuft, is für mich son Nonnsens irrelevant.

Und mit Zeitung meine ich hier nicht die Bild, da scheinen ja einige Fan von zu sein, wenn ich mir die Beiträge hier durchlese.

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