Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

hier kann es weitergeführt werden--> Klick

Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

hier kann es weitergeführt werden--> Klick

127892 weitere Antworten
127892 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


...
Der Motorradfahrer hatte trotz Überschreitung der Richtgeschwindigkeit keine Schuld an dem Unfall, sind halt zwei paar Schuhe.
...

... so habe ich es auch gelesen. Der Motorradfahrer musste sich (duch die Blume) vom Richter zwar sagen lassen, dass er sich völlig dämlich und gegen jeden gesunden Menschenverstand benommen hat. Außerdem darf er die Hälfte der ganzen Prozedur bezahlen. Aber Schuld .... nein, die hatte er nicht.

Da kann er einen drauf trinken gehen.

Michael

Zitat:

Mitverursachungsbeitrag betrug für den Motarradfahrer, der einer ausscherenden PKW-Fahrerin aufgefahren war 50 %. Schuld wurde keinem zugewiesen ... weder der Autofahrerin (die den Motorradfahrer übersehen hatte) noch dem Yamaha-Fahrer (der 200 km/h fuhr). Und darum blieb es bei schönen Belehrungen und jeder hatte seinen Mitverursachungsbeitrag zu tragen.

Hier geht es um die Mithaftung (Schadensregulierung) da keinem eine eindeutige Schuld zuweisbar war.

ob es nun die regel ist oder ein weiterer einzelfall - fakt bleibt doch, dass leute schneller fahren und bewusst ein risiko in kauf nehmen - biker zudem nicht nur ein materielles - solange es die fahrerlaubnis nicht gefährdet.

Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


fakt bleibt doch, dass leute schneller fahren und bewusst ein risiko in kauf nehmen - biker zudem nicht nur ein materielles - solange es die fahrerlaubnis nicht gefährdet.

Naja,

jeder der Auto fährt nimmt bewusst ein Risiko in Kauf, daher kommt auch die Betriebshaftung.

Jede V > 0 ist ein Risiko und wird es auch immer bleiben, klar dürfte auch sein, dass das Risiko mit der Höhe der Geschwindigkeit zunimmt, hat aber alles nichts mit einem aTL zu tun.

Gruss TAlFUN

Zitat:

Jede V > 0 ist ein Risiko und wird es auch immer bleiben, klar dürfte auch sein, dass das Risiko mit der Höhe der Geschwindigkeit zunimmt, hat aber alles nichts mit einem aTL zu tun.

meine worte.

jedenfalls ist die einführung eines gen.tl. kein garant dafür, dass man (oder ein grosser teil) sich an die vorgegebenen grenzen hält.

sicherheitszuwachs = 0 (oder fast 0)

gleichzeitig ist aber ein abwandern auf landstrassen vorstellbar. wie stark sei mal dahingestellt aber das ist imho auf jeden fall eine sicherheitsminderung.

bis jetzt sehe ich nur kontraproduktivität.

vielleicht könnte das jetzt die andere seite...

nein, nicht widerlegen - ergänzen? 🙂

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian


Tatsächlich scheinen sich die Hinweise zu verdichten, daß der Wunsch nach einem aTL bevorzugt von Personen geäußert wird, welche nicht gerade über die höchste Auffassungsgabe verfügen.🙄

Dem stimme ich mal voll zu. Gut ausgedrückt und sehr nahe an der Realität.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Es geht hier nicht darum, ob Otto Blödhein ohne zu gucken die Spur wechselt, noch geht es um den rumänischen Schrott LKW der mit 100 über die Autobahn schliddert ...

vor allem aber geht es hier nicht um klischees und schubladendenken.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Ob ich mit 130 auf ein stehendes Hindernis krache oder mit 230 dürfte von den Folgen her letztendlich egal sein.

mein persönliches lieblingsargument der freunde der freien fahrt. ich wünsche viel spass und gutes gelingen beim nächsten ausweich- oder bremsmanöver bei 230 km/h.

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


fakt bleibt doch, dass leute schneller fahren und bewusst ein risiko in kauf nehmen - biker zudem nicht nur ein materielles - solange es die fahrerlaubnis nicht gefährdet.
Naja,
jeder der Auto fährt nimmt bewusst ein Risiko in Kauf, daher kommt auch die Betriebshaftung.
Jede V > 0 ist ein Risiko und wird es auch immer bleiben, klar dürfte auch sein, dass das Risiko mit der Höhe der Geschwindigkeit zunimmt, hat aber alles nichts mit einem aTL zu tun.

Gruss TAlFUN

natürlich hat eine

richtgeschwindigkeit

etwas mit einem tl zu tun. nicht umsonst wurde dieser begriff eingeführt. und nicht umsonst ist von einer

erhöhten betriebsgefahr

die rede, wenn es sich um geschwindigkeiten jenseits der 130 km/h dreht.

Zitat:

Original geschrieben von juraforum



Die Betriebsgefahr wird im Falle eines Schadensersatzanspruches als Mitverschulden u.U. angerechnet.

Die Betriebsgefahr wird im Falle eines Schadensersatzanspruches als Mitverschulden u.U. angerechnet.

🙂

Warum wird hier schon wieder mit der SChuldfrage rumgeseiert?

Wollen hier einige den schnellen VTs "Schuld" in die Schuhe schieben, wenn sie blindlins denen vor den Bug knallen?

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut



natürlich hat eine richtgeschwindigkeit etwas mit einem tl zu tun. nicht umsonst wurde dieser begriff eingeführt. und nicht umsonst ist von einer erhöhten betriebsgefahr die rede, wenn es sich um geschwindigkeiten jenseits der 130 km/h dreht.

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut



Zitat:

Original geschrieben von juraforum



Die Betriebsgefahr wird im Falle eines Schadensersatzanspruches als Mitverschulden u.U. angerechnet.

😕

Nochmal, der Schadensersatzanspruch also eine Mithaftung hat nichts aber rein garnichts mit der Schuld zu tun, es sind und bleiben zwei Paar Schuhe, ist das so schwer zu verstehen? 🙄

Selbst bei dem vorher zitierten Urteil des OLG wurde die erhöhte Betriebsgefahr nicht erwähnt, da den Motorradfahrer trotz einer Geschwindigkeit von ca. 200km/h keine Schuld traf!

Gruss TAlFUN

p.s.
Das Zeichen Richtgeschwindigkeit gibt es auch mit 80km/h, 100km/h etc. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



p.s.
Das Zeichen Richtgeschwindigkeit gibt es auch mit 80km/h, 100km/h etc. 🙄

ich sprach nicht von zeichen, sondern hiervon:

"Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen vom 21. November 1978 (BGBl. I S. 1824), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist"

aber ich denke, das war ihnen durchaus bewusst.

Richtgeschwindigkeit!

Zitat:

Als Richtgeschwindigkeit bezeichnet man auf Straßen ohne (oder mit höherem) Tempolimit eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird.

Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit; jedoch kann bei einem Unfall eine Mithaftung aufgrund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden. Quelle

Man beachte das Wort "kann" !

Gruss TAlFUN

p.s.
Ausserdem geht es nur um eine Mithaftung, nicht um eine Mitschuld !!!

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Als Richtgeschwindigkeit bezeichnet man auf Straßen ohne (oder mit höherem) Tempolimit eine Geschwindigkeit, deren Überschreitung auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen nicht empfohlen wird.

Die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit ist keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit; jedoch kann bei einem Unfall eine Mithaftung aufgrund einer erhöhten Betriebsgefahr angerechnet werden. Quelle

Man beachte das Wort "kann" !

Gruss TAlFUN

p.s.
Ausserdem geht es nur um eine Mithaftung, nicht um eine Schuld !!!

teilschuld, mithaftung ... es ist mir im prinzip ziemlich egal wie sie es benennen.

sehr plausibel und transparent wird das thema übrigens hier beschrieben. die beweislast liegt in jedem fall beim "nicht-idealfahrer".

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut



teilschuld, mithaftung ... es ist mir im prinzip ziemlich egal wie sie es benennen.

sehr plausibel und transparent wird das thema übrigens hier beschrieben. die beweislast liegt in jedem fall beim "nicht-idealfahrer".

Ich geb's auf 🙄

Manche werden den Unterschied nie verstehen 😮

Gruss TAlFUN

p.s.
Hat nach wie vor nichts mit einem aTL zu tun!

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN



Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut



teilschuld, mithaftung ... es ist mir im prinzip ziemlich egal wie sie es benennen.

sehr plausibel und transparent wird das thema übrigens hier beschrieben. die beweislast liegt in jedem fall beim "nicht-idealfahrer".

Ich geb's auf 🙄
Manche werden den Unterschied nie verstehen 😮

will mich ja nicht zu wichtig machen, aber vllt. deswegen macht es sinn, mal meinen ansatz zu auszubauen. 😁

Ähnliche Themen