Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
Welcen Grund hat ein Mensch(?), wenn er auf unlimitierter Strecke nur widerwillig mit seinen 130 auf die freie Mitte wechselt, wenn man mit Tempo von hinten kommt, dann in der Baustelle bei TL 60 mit 90 an einem vorbeizudrängeln und dabei auch noch das volle Programm (Lichthupe, Stoßstangenreiberei, Visuelle Kontrolle meiner TÜVplakette usw.) abzuziehen?? Ich versteh es nicht! Nach der Baustelle, als alles frei war, klebte er wieder mit besagten 130 links??? WTF??
Nur, wenn es rationale Gründe sind, lassen diese sich logisch nachvollziehen oder ableiten!
Als jemand der sich professionell mit problematischen Informationsverarbeitungen auseinander zu setzen hat, kann ich nur sagen, es ist pure Zeitverschwendung für irrationale Verhaltensweisen auch noch irgendwelche Gründe finden zu wollen!
Versuch doch mal nem Kumpel, mit dem du einen getrunken hast, rational davon zu überzeugen, daß es besser wäre, das Auto stehen zu lassen!
Je mehr du seine Irrationalität ansprichst, desto sturer wird er behaupten, daß er besoffen immer noch besser fährt, als Du nüchtern!
Meine Ratio sagt mir, sage ihm, "Du hast recht! Dann können wir ja noch einen trinken, wenn Du noch fahren kannst!"
-
Und dann klaue ihm den Schlüssel und hilf ihm schließlich diesen Schlüssel erfolglos zu suchen und spendier erst mal ne Taxe. Am nächsten Tag kannst Du ihm ja grinsend den Schlüssel zurückgeben. Er wird dich dann schmunzelnd als guten Freund loben!
Übertragen auf die obige Frage, lass solche Pfeifen halt fahren und vergiss nicht Deine Eigensicherung. Wenn es geht, trete ich dann gerne die Flucht nach vorne an! Allerdings nur dann, wenn ich ausreichend Abstand zu ihm aufbauen kann!
Und manchmal hilft auch mein Aufkleber "Gewerkschaft der Polizei", daß diese Jungs erschrecken. Manchmal auch der auf Blitz gestellte Digifoto. 🙂
Have a nice day
Wolf24
Wie wollt ihr jetzt eigentlich diesen Baustellenvollpfosten schönreden??
Einfach ignorieren, weil er nicht in das heile Weltbild der Gutmenschen und TLB's passt?
Als Einzelfall abstempeln? (Das is er nun beileibe NICHT!)
Bin mal gespannt
😰😰 Hab ich etwa heute morgen den Tempomaten ... 😰 Neeee, das glaub ich nich...
Zitat:
Original geschrieben von Linus66
Jetzt erwarte bitte nicht daß jeder Jugendliche sein Mofa auf 100 km/h pimpt. 😁Zitat:
Kueks
Ansonsten sehe ich keinerlei nachvollziehbare und mit der StVO vereinbare Gründe, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit deutlich zu unterschreiten....Aber mit dem was Du meinst gebe ich Dir mal Recht. Wobei ich der Meinung bin daß jemand auch gerne mit 60 km/h Sightseeing machen soll wenn er will - dann aber bitte zusehen möge daß es Überholmöglichkeiten gibt.
Und jetzt bekommst Du sogar von mir ein Däumchen! Denn genauso sehe ich dies auch!
Wolf24
Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Vielleicht kann "Opa-Krückstock" eben nicht schneller. Wieso immer gleich den bösen Vorsatz des erziehen-wollens unterstellen?Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
tatsächlich liegt die wahrheit -wie so oft- irgendwo in der mitte. nicht ausblenden, dass ein teil der verantwortungslosen überholmanöver eben auch durch opa krückstocks verkehrserziehungsmassnahmen ausgelöst werden. die schulddiskussion können wir ja führen, während wir die toten begraben. rückwirkende schuldzuweisungen nützen denen aber nix mehr.
dabei ist alles so einfach - leben lassen und selber leben. 🙂
In § 3 Geschwindigkeit ist zu lesen:
(1)
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.
Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht-
6 -
und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.Im Übrigen rechtfertigt nichts ein gefährliches Überholmanöver.
Habe ich das gesagt? Wenn ja, wo?
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Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Ein Beispiel. Nicht schlecht! Allerdings erklärt dies nicht die Heerscharen von notorischen Langsamfahrern die es zu fast jeder Uhrzeit gibt. Wobei ich sagen muss, dass ich um eine solche Uhrzeit selten Schleicher vor mir hab. Das fängt eher so ab 07.30 / 8 Uhr an....Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
.. Nun weiß er aber das ihm des öfteren um dieser Zeit böse Tiere vor dem Auto rumspringen. Aus Selbstschutz fährt er jetzt nur 75. ...
Hi, die Pfälzer schlafen länger! 😉
Wenn ich morgens statt gegen 8.30, wie üblich, mal um 9.30 in die Stadt fahre, dann kann ich mit den Schleichern rechnen.
Wolf24
Zitat:
Original geschrieben von fire-fighter
RESPEKT: Da hat unser lieber allgegenwärtig geschätzter Tempomat ja gleich ZWEI längere Beiträge WIRKLICH gelesen.Das ich das noch erleben darf🙄
Hm, hm, hat er wirklich die Beiträge komplett gelesen oder nur die erste und letzte Zeile?
Und hat er diese auch begriffen oder übt ein bisschen seine Rhetorik?
Vielleicht müsste ich seltener schreiben, damit er von seiner selektiven Wahrnehmung runter kommt oder wieder aufnahmefähig ist?
Aber war doch wirklich ein schöner Beitrag vom TEC-DOC! (Grüße aus der Pfalz!)
Daß WIR das noch erleben durften! 😎
Wolf24
Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Vielleicht kann "Opa-Krückstock" eben nicht schneller. Wieso immer gleich den bösen Vorsatz des erziehen-wollens unterstellen?In § 3 Geschwindigkeit ist zu lesen:
(1)
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.
Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht-
6 -
und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.Im Übrigen rechtfertigt nichts ein gefährliches Überholmanöver.
Hi, schön das Du wieder mit am Start bist!!!!
Wir müssen noch einen Termin und Ort fürs Käffchen-Trinken ausmachen 😉
Aber nun erstaml zu den Fakten, ist ja kein Kindergeburtstag hier:
Wenn Du schon §3 StVO anführst, dann solltest Du nicht nur Abs.1 anführen,
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
sondern auch gleich Abs. 2 hinter anfügen:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.
Desweiteren lohnt auch noch ein Blick in §1 StVO:
Abs.1 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Abs.2 Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Im Übrigen rechtfertigt nichts ein gefährliches Überholmanöver.
Geht auch nicht um die Rechtfertigung!
Der Fahrlehrer meiner 3 Kinder brachte ihnen ganz klar bei, daß es nicht in Ordnung ist auf der Landstraße mit weniger als 15% unter Limit entlangzuschleichen!
Der Prüfer bei der FS-Prüfung meiner Tochter moserte, weil diese auf einem besseren Feldweg, auf dem ich selbst normalerweise gerade mal 80 fahre, weil sehr eng, so daß zwei PKWs geradenoch aneinander vorbeikommen und lange z.T. eklig engmachende Kurven anliegen, tatsächlich nur 80 gefahren ist.
Erfreulicherweise kam dann ein etwas dickerer Lieferwagen, so daß mein Töchterchen, wohl Papas Schnauze geerbt, dem Prüfer mit einer kurzen Bemerkung, ob eine höhere Geschwindigkeit hier nicht fehl am Platze sei oder so, die Zähne zog!
Übrigens gibt es auch in den offiziellen FS-Fragebogen eine dementsprechende Frage, warum man nicht langsamer fahren soll! Eine der anzukreuzenden Auswahlantworten lautet:"Damit der nachfolgende Verkehr nicht zum Überholen provoziert wird!"
Wolf24
Zitat:
Original geschrieben von kueks29
sondern auch gleich Abs. 2 hinter anfügen:Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Vielleicht kann "Opa-Krückstock" eben nicht schneller. Wieso immer gleich den bösen Vorsatz des erziehen-wollens unterstellen?In § 3 Geschwindigkeit ist zu lesen:
(1)
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern.Desweiteren lohnt auch noch ein Blick in §1 StVO:
Abs.1 Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Abs.2 Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
... und wer sein Automobil als besseren Rollstuhl, zum Zwecke geriatischer Therapie, mißbraucht, zeigt Rücksicht? Daß ich nicht lache!
Ich fände es absolut korrekt, auch wenn mich das in wenigen Jahren auch betreffen würde, daß ab 65 eine 2-jährig zu wiederholende Fahrprüfung obligatorisch wird!
Wolf24
Zitat:
Original geschrieben von kueks29
Hi, schön das Du wieder mit am Start bist!!!!Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Vielleicht kann "Opa-Krückstock" eben nicht schneller. Wieso immer gleich den bösen Vorsatz des erziehen-wollens unterstellen?In § 3 Geschwindigkeit ist zu lesen:
(1)
Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.
Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht-
6 -
und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.Im Übrigen rechtfertigt nichts ein gefährliches Überholmanöver.
Wir müssen noch einen Termin und Ort fürs Käffchen-Trinken ausmachen 😉
Ja, dito - das mit dem 'am Start sein' meine ich..
Also, dass was im ersten Absatz steht - also Geschwindigkeit je nach pers. Können würde ich schon als 'triftigen Grund' sehen. Es gibt kein 'muss', die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit zu fahren.
Zitat:
Original geschrieben von JKL05
Habe ich das gesagt? Wenn ja, wo?
Nein, es sei denn du wärest auch 'turbocivic', auf den ich geantwortet habe.
Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Also, dass was im ersten Absatz steht - also Geschwindigkeit je nach pers. Können würde ich schon als 'triftigen Grund' sehen. Es gibt kein 'muss', die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit zu fahren.
Da greift denn der berühmte § 1 der STVO... 😛 Solange keiner behindert oder belästigt wird, kann ich auch mit 30 daherschleichen - so wie ich das mit meinem 129er auf Lustfahrt mache. Dabei bin ich schon oft rechts rangefahren und habe den hinter mir durchgelassen - und das tat gar nicht weh.....😰
Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Richtig: persönlichen
Fähigkeiten! Sind diese aber nicht (mehr) vorhanden, hat dieser Fahrer kein Recht darauf, seine UNFÄHIGKEITEN zum Maß aller Dinge zu machen!
Und da sind auch Deine Relativierungsversuche fehlt am Platze! Denn entweder der Fahrer verfügt über Kompensationsfähigkeiten, wie z.B. dann eben zu erkennen, daß hinter ihm ein Pulk von Fahrern langschaukelt und er fährt dann halt bei passender Gelegenheit mal rechts ran oder eben nicht!
Und dann würde er bei mir, bin übrigens gelernter Verkehrsgutachter, ohne als solcher zu arbeiten, weil zu langweilig, eine negative Prognose erhalten!
Wolf24
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
und das tat gar nicht weh.....😰Zitat:
Original geschrieben von AnnoreM
Also, dass was im ersten Absatz steht - also Geschwindigkeit je nach pers. Können würde ich schon als 'triftigen Grund' sehen. Es gibt kein 'muss', die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit zu fahren.
Nein, echt? Oh.... 🙄
Ja, toll, nicht ?🙂 Das nennt sich " Rücksichtnahme " , ein Fremdwort für Typen wie dich, ich weiß. Aber nichts für ungut. Wir leben halt immer noch im Zeitalter der geistig moralischen Wende. Hat zwar alles nichts mehr mit dem Thema zu tun, aber gut das wir mal drüber geredet haben.🙄