Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

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Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


nun ja, ich denke hier spielen zwei Faktoren eine Rolle, und zwar zum einen daß es in diesem Land wirklich für alles und jedes irgendeinen § oder ein Gesetz oder aber eine Vorschrift gibt; sprich hier ist alles überreglementiert, und irgendwann mal haben die Leute die Schn**ze einfach voll.

Zum anderen glaube ich wie schon oa, daß sinnvolle und nachvollziehbare Limits ( zB Parkverbot vor Einfahrten, 30 ( am Tag! ) vor Schulen etc ), von jedem normalen VT akzeptiert werden. Aber wie schon einer schrieb, warum um alles in der Welt soll man nachts um zwei vor einer Schule 30 fahren?

Korrekt. In meinem Heimatort gibt es eine Straße mit Schule, da sind 30 km/h von Montag bis Freitag 6 bis 20 Uhr, da halte ich mich daran.

Im Ort, wo ich während des Studiums wohne, gibts nur ein 30 und Schule. Da wird dann zu Nicht-Schulzeiten einfach geschaut, ob die Polizei zum Abkassieren dasteht (sieht man), und wenn sie nicht dastehen, einfach normal weiterfahren. Mach ich immer so.

cheerio

Wir haben doch bereits ein inoffizielles Tempolimit auf den Autobahnen. Nicht auf irgendeinem Gesetz basierend, sondern auf den selbstverfaßten Bestimmungen unserer Autoversicherer. Die finden immer neue Wege, um nicht zahlen zu müssen. Ein Autofahrer, der mit 160 km/h auf der linken Spur einer BAB unterwegs war, wollte einen anderen, der rechts fuhr, überholen. Dieser andere zog unvermittelt und ohne zu blinken von der rechten auf die linke Spur und es hat gekracht. Nun weigerte sich die Versicherung den ganzen Schaden zu zahlen und bestand auf Teilschuld mit der Begründung, wir hätten in Deutschland eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, und wer mit 160 unterwegs sei, nähme billigend in Kauf, dass er im Notfall nicht rechtzeitig anhalten und einen Unfall nicht vermeiden könne. Man müsse, wenn man schneller als die Richtgeschwindigkeit fährt, wie auch sonst, in der Lage sein, sein Fahrzeug stets rechtzeitig anzuhalten oder auszuweichen. Hätte er sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten, wäre der Unfall vermieden worden. Hätte es bei 130 km/h statt bei 160 gekracht, wäre von Teilschuld keine Rede gewesen. Stimmt nicht? Doch, ist letztes Jahr in Deutschland passiert und ging durch alle juristischen Instanzen. Am Ende bekam die Versicherung Recht. Finde ich das gut? Nein. Fahre ich schneller als 130? Ja, fast immer.

Warum eigentlich noch über das Tempolimit und Geschwindigkeitsbeschränkungen diskutieren, wenn es offenbar ganz andere Probleme im öffentlichen Dienst gibt?

Wer hat sich schon mal Gedanken über die Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst gemacht?

Was darf man unter den gegebenen Bedingungen vom öffentlichen Dienst eigentlich erwarten?

Bleibt da noch die Zeit für eine realistische Bewertung im Verkehrsgeschehen?

Soeben gefunden. Die Fakten und Realität von mindestens einem Mitarbeiter im öffentlichen Dienst

 
Verehrte Bürgerin, verehrter Bürger!
 
Ich bin in der Lage, Anträge auf einstweilige Verfügungen, Pfändungsschutz, Kontenfreigaben, Klageschriften, Strafanzeigen u.ä. für 3 Personen gleichzeitig zu bearbeiten und zur gleichen Zeit noch 5 Telefonate entgegen zu nehmen.
 
Ich spreche alle Sprachen, kenne mich selbstverständlich im Eherecht-, Ausländer- und Jugendrecht aus, kann an Hand Ihres Gesichtsausdrucks den Sachverhalt sofort erfassen und ohne Ihren Personalausweis natürlich feststellen, dass Sie auch nur Sie es sein können.
 
Ich habe magische Fähigkeiten, kann blind Ihren persönlichen Lebenslauf rekonstruieren, weiß, wann Sie wo beschäftigt waren und wann Sie wohin umgezogen sind.
 
Ich bin verantwortlich für Mord, Beleidigungen, Bedrohungen, für das Wetter, Unruhen, Kriege, Streiks, schlechte Wirtschaftslage, miese Gesetze und dafür, dass Sie extra wegen mir so früh aufstehen mussten.
 
Ich lächle, bin mitfühlend, ersetze bei Bedarf gerne den Psychiater, außerdem bin ich gerne beim Abbau Ihrer Aggressionen behilflich, ertrage mit viel Ruhe und ohne Widerworte die schlimmsten Beschimpfungen auch im Namen meiner Familie.
 
Ich kann PC, Drucker, Kopierer und Ihr kaputtes Kfz reparieren, evtl. auch Ihre gescheiterte Ehe retten.
 
Ich kenne weder Sonn- noch Feiertage, arbeite sehr gerne auch unentgeltlich bis in die tiefsten Abendstunden, persönliche Freizeit ist mir fremd.
 
Während meiner Bürozeiten habe ich keine eigenen Bedürfnisse, Essen, Trinken oder der Gang zur Toilette sind mir fremd, denn es könnte mir ein Telefonat mit Ihnen entgehen.
 
Die einzige Freude meines Daseins ist es, Ihnen verehrte Bürgerinnen und Bürger selbstlos zu dienen.
 
Gerne verzichte ich auf eine gerechte Bezahlung und auf die eine oder andere Beförderung (zu Gunsten anderer....) und das Weihnachtsgeld, denn ich arbeite im öffentlichen Dienst

P. S. Bei allem Wohlwollen, das Verkehrsrecht passt wohl aufgrund der vielen ungeahnten Möglichkeiten nicht mehr in den Aufgabenbereich.  

So, und dieser Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst hat sich all sein Wissen in ca. 20 Jahren oder mehr angeeignet. Würde er sich heute wieder auf seine Stelle bewerben, würde er abgelehnt, weil er für all sein Können keine Diplome vorweisen kann. Und daran krankt unsere Wirtschaft: Diplome über Diplome aber kein fundiertes Fachwissen kombiniert mit Berufserfahrung.

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Zitat:

Original geschrieben von Luggiaxa


Wir haben doch bereits ein inoffizielles Tempolimit auf den Autobahnen. Nicht auf irgendeinem Gesetz basierend, sondern auf den selbstverfaßten Bestimmungen unserer Autoversicherer. Die finden immer neue Wege, um nicht zahlen zu müssen. Ein Autofahrer, der mit 160 km/h auf der linken Spur einer BAB unterwegs war, wollte einen anderen, der rechts fuhr, überholen. Dieser andere zog unvermittelt und ohne zu blinken von der rechten auf die linke Spur und es hat gekracht. Nun weigerte sich die Versicherung den ganzen Schaden zu zahlen und bestand auf Teilschuld mit der Begründung, wir hätten in Deutschland eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, und wer mit 160 unterwegs sei, nähme billigend in Kauf, dass er im Notfall nicht rechtzeitig anhalten und einen Unfall nicht vermeiden könne. Man müsse, wenn man schneller als die Richtgeschwindigkeit fährt, wie auch sonst, in der Lage sein, sein Fahrzeug stets rechtzeitig anzuhalten oder auszuweichen. Hätte er sich an die Richtgeschwindigkeit gehalten, wäre der Unfall vermieden worden. Hätte es bei 130 km/h statt bei 160 gekracht, wäre von Teilschuld keine Rede gewesen. Stimmt nicht? Doch, ist letztes Jahr in Deutschland passiert und ging durch alle juristischen Instanzen. Am Ende bekam die Versicherung Recht. Finde ich das gut? Nein. Fahre ich schneller als 130? Ja, fast immer.

Demnach fahren ja zumindest die Versicherungsvorstände auch mit ihren Fahreren, Versicherungsmitarbeiter und die Versicherungsmakler konsequent mit 130 km/h auf den BAB.

Dennoch habe ich hierzu zwei Fragen:

1. Regeln die Versicherer das wohl auch bei ihren Mitarbeitern so?

2. Gibt es hier ein Sponsoring im öffentlichen Dienst?

Fazit: Möglicherweise lösen hier nur Vollkaskoversicherungen ohne Eigenanteil vor der Nichterfüllung von vertraglichen Vereinbarungen und/oder wenn die Richter erst selbst in eine entsprechende Situation kommen, wird Recht und Erfüllung wohl wieder zu bindendem Recht in Deutschland.

Wo bleibt da eigentlich der Verbraucherschutz? 

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost


Hallo Elk_En,

Zitat:

Original geschrieben von invisible_ghost



Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


das hüpfende Komma ist mMn die Frage, wieso Verkehrsregeln im allgemeinen so wenig Akzeptanz finden?

nun ja, ich denke hier spielen zwei Faktoren eine Rolle, und zwar zum einen daß es in diesem Land wirklich für alles und jedes irgendeinen § oder ein Gesetz oder aber eine Vorschrift gibt; sprich hier ist alles überreglementiert, und irgendwann mal haben die Leute die Schn**ze einfach voll.

Zum anderen glaube ich wie schon oa, daß sinnvolle und nachvollziehbare Limits ( zB Parkverbot vor Einfahrten, 30 ( am Tag! ) vor Schulen etc ), von jedem normalen VT akzeptiert werden. Aber wie schon einer schrieb, warum um alles in der Welt soll man nachts um zwei vor einer Schule 30 fahren?

mfg

invisible_ghost

deswegen

Ich wander aus aus berlin, wenn die das machen.

Ich fahre viel nachts weil wir nachts viel im rechenzentrum arbeiten. Damit wir nicht so viele leute stoeren durch die arbeiten. Der weg ins rechenzentrum sind 12km stadt, oder 20km autobahn (wobei da ein teil natuerlich auch durch die stadt geht) Diese strecken sind nicht viel in berlin, da kann man auch mal 40km strecke haben. Das mit 30 ist eine zumutung.

Als wuessten die leute nicht um den laerm wenn sie an eine grosse strasse ziehen.

sorry fuer OT, ich reg mich grad' auf...

willy

Zitat:

Original geschrieben von Luggiaxa


So, und dieser Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst hat sich all sein Wissen in ca. 20 Jahren oder mehr angeeignet. Würde er sich heute wieder auf seine Stelle bewerben, würde er abgelehnt, weil er für all sein Können keine Diplome vorweisen kann. Und daran krankt unsere Wirtschaft: Diplome über Diplome aber kein fundiertes Fachwissen kombiniert mit Berufserfahrung.

..und/oder kein Parteibuch vorweisen kann und nicht zu dem von den Lobbyisten geförderten Personenkreis zählt.

Damit reichen eine fundamentierte Ausbildung und das Können heute eben nicht mehr aus!

Was bleibt ist "Freunde in Vereinigungen" suchen und sich dann ein lebenlang loyal Verhalten.    

Hallo elch-michael,

der von dir geschilderte Fall stellt sich meiner Meinung nach dann doch etwas anders da.
Die Versicherung desjenigen der die Spur gewechselt hat, hat neben der Begleichung eines durch ihn verursachten Schadens auch die Aufgabe ungerechtfertigte Forderung ab zu wehren. Was hier nun passiert ist ist folgendes, Der Fahre des anderen Fahrzeug fuhr schneller als die Richtgeschwindigkeit von 130, also wird bei ihm von einer erhöhten Betriebsgefahr ausgegangen und diese muss er sich anlasten lassen ( Gefährdungshaftung ) . Die Versicherung hat zu recht darauf hingewiesen und ein Richter  musste das ganze Bewerten und entschied auf Teilschuld was durch die Rechtssprechung gedeckt ist. 

Die Versicherung des schnell fahrend Fahrzeugs hat entweder versucht diese Entscheidung zu kippen, was nicht geklappt hat, oder hat die Sache anerkannt und der Versicherungsnehmer hat geklagt. Dein Beitrag lässt beide Möglichleiten zu. Gibt es ein Aktenzeichen zu diesem Urteil? dann könnte man es mal genauer lesen.

Den Versicherungen kan man in diesem Fall keine Schuld geben sie haben so wie es aussieht ihre Vertraglichen Pflichten erfüllt. 

Demnach fahren ja zumindest die Versicherungsvorstände auch mit ihren Fahreren, Versicherungsmitarbeiter und die Versicherungsmakler konsequent mit 130 km/h auf den BAB.

Wieso die? Die Dienstfahrzeuge der Versicherungsvorstände dürften doch wohl bei der eigenen Versicherung versichert sein. Also würden die doch sowieso zahlen. Ob die aber auch Schadenfreiheitsrabatte haben?

Dennoch habe ich hierzu zwei Fragen:

1. Regeln die Versicherer das wohl auch bei ihren Mitarbeitern so?

Wohl kaum. Schließlich ist der Mitarbeiter ja unterwegs, um neue Prämienzahler zu ködern. Da dürften doch die Einnahmen höher als die Ausgaben sein.

2. Gibt es hier ein Sponsoring im öffentlichen Dienst?

Außer zinslose Darlehen für Häuslesbauer und Beamtentarif mir nicht bekannt.

Fazit: Möglicherweise lösen hier nur Vollkaskoversicherungen ohne Eigenanteil vor der Nichterfüllung von vertraglichen Vereinbarungen und/oder wenn die Richter erst selbst in eine entsprechende Situation kommen, wird Recht und Erfüllung wohl wieder zu bindendem Recht in Deutschland.

Ich kann mich vage daran erinnern, dass bei dem Unfall kein Verkehrsrichter beteiligt war.

Wo bleibt da eigentlich der Verbraucherschutz? 

Verbraucherschutz? Aber ganz klar! Die Versicherung hat mit ihrer Weigerung, den Schaden zu regulieren, ihre anderen Kunden davor geschützt, zukünftig höhere Prämien zu zahlen. Kann man so auslegen.

Aber wir driften hier vom eigentlichen Thema Tempolimit ja oder nein ab. Nach meiner Erfahrung nicht nur auf Deutschlands Straßen ist für einige Tempo 100 schon zu viel.

Gibt es ein Aktenzeichen zu diesem Urteil? dann könnte man es mal genauer lesen.

Sicherlich gibt es ein Aktenzeichen. Ist mir aber nicht mehr bekannt, da irgendwo abgelegt. Ging letztes Jahr durch die Medien. Ich meine, es war irgenwo bei Weiden/Oberpfalz.

Die Versicherung des deiner Meinung nach allein Schuldigen, hat das getan was sie für ihren Versicherungsnehmer nach den Vertragsbedingungen machen muss, nämlich ihn vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen.
Wenn überhaupt, kann man hier die Entscheidung des Gerichts in Frage stellen. Die Versicherung hat nur das getan was ihr gutes Recht  ist, nämlich einen ihrer Meinung nach strittigen Sachverhalt von einem Gericht überprüfen zu lassen. Natürlich wäre ich als Geschädigter auch alles andere als erfreut wenn mir das passieren würde.

Ich bin für eine TL auf deutschen Autobahnen da bei so um die 130 km/h liegt.  Im erster linie um die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen langsamen und schnellen Fahrzeugen zu begrenzen. Die haupt Gefahr sehe ich nicht durch die hohe Geschwindigkeit sondern duch die hohen Geschwindiglkeits unterschiede gegeben. 

Zitat:

Original geschrieben von Polarbaer64


Die Versicherung des deiner Meinung nach allein Schuldigen, hat das getan was sie für ihren Versicherungsnehmer nach den Vertragsbedingungen machen muss, nämlich ihn vor ungerechtfertigten Forderungen zu schützen.
Wenn überhaupt, kann man hier die Entscheidung des Gerichts in Frage stellen. Die Versicherung hat nur das getan was ihr gutes Recht  ist, nämlich einen ihrer Meinung nach strittigen Sachverhalt von einem Gericht überprüfen zu lassen. Natürlich wäre ich als Geschädigter auch alles andere als erfreut wenn mir das passieren würde.

Ich bin für eine TL auf deutschen Autobahnen da bei so um die 130 km/h liegt.  Im erster linie um die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen langsamen und schnellen Fahrzeugen zu begrenzen. Die haupt Gefahr sehe ich nicht durch die hohe Geschwindigkeit sondern duch die hohen Geschwindiglkeits unterschiede gegeben. 

Geschwindigkeitsunterschiede sind letztlich immer noetig fuer einen unfall.

Allerdings wird es die immer geben und geben muessen und sie sind beherrschbar.

Augen auf im strassenverkehr, das ist wensentlich und laesst sich durch kein limit ersetzen.

Du bist fuer ein generelles limit, also 24/7 auch dann wenn die strasse leer ist?
Meinst du nicht das langweilt und quaelt die leute unnoetig?

Du weisst auch, dass leute die dann vielleicht nicht mehr den umweg ueber die autobahn nehmen auf der landstr wesentlich gefaerdeter sind, weil dort die geschwindigkeitsunterschiede wesentlich hoeher sind als auf der AB.

Ich finde es natuerlich gut, das du deine meinung kundtust, ich wunder mich nur, weil es so viel leid bedeutet fuer die menschen.

willy

Kann ich Dir nur beipflichten. Allerdings ist es nicht nur die teilweise extreme Geschwindigkeitsdifferenz, sondern oft auch ganz einfach Unachtsamkeit (oder die Rücksichtslosigkeit von LKW-Fahrern). Ich bin sehr viel unterwegs und ich sehe oft (wirklich oft) Fahrer, die während der Fahrt trinken, essen, mit Handy am Ohr telefonieren, ihre Zigaretten suchen, CDs wechseln, Straßenkarten studieren, etc. Das ist wirklich keine Übertreibung. (Ihr solltet mal die Autobahnpolizei in Karlsruhe fragen, was die so alles aus ihrem Wohnmobil filmen, wenn sie PKWs oder hauptsächlich LKWs überholen.)

Wieso ich das sehe? Weil mir schon vorher instinktiv eine etwas andere Fahrweise auffällt, ich dann schon vorsichtiger an dieses Fahrzeug heranfahre und beim Überholen schaut man dann automatisch nach rechts in das andere Auto. Da sieht man dann selbst Damen, die sich während der Fahrt schminken. Kein Sketch aus Ladykillers. Tatsache. Und dann haben wir ja noch die Alkis und die Bekifften, denen ab einem bestimmten Level eh alles egal ist. Und dann muß ich leider wieder einmal auf meinen Freunden aus der Sprinter Fraktion herumreiten, die meist agressiver unterwegs sind als die Mehrzahl der PKW-Fahrer. Wahrscheinlich auch wegen des Zeitdrucks, unter dem sie unterwegs sind.

Tempolimit auf zweispurigen Autobahnen gerne. Bei drei- oder gar vierspurigen bitte (noch) nicht (so bald).

Zitat:

Original geschrieben von Luggiaxa


Kann ich Dir nur beipflichten. Allerdings ist es nicht nur die teilweise extreme Geschwindigkeitsdifferenz, sondern oft auch ganz einfach Unachtsamkeit (oder die Rücksichtslosigkeit von LKW-Fahrern). Ich bin sehr viel unterwegs und ich sehe oft (wirklich oft) Fahrer, die während der Fahrt trinken, essen, mit Handy am Ohr telefonieren, ihre Zigaretten suchen, CDs wechseln, Straßenkarten studieren, etc. Das ist wirklich keine Übertreibung. (Ihr solltet mal die Autobahnpolizei in Karlsruhe fragen, was die so alles aus ihrem Wohnmobil filmen, wenn sie PKWs oder hauptsächlich LKWs überholen.)

Wieso ich das sehe? Weil mir schon vorher instinktiv eine etwas andere Fahrweise auffällt, ich dann schon vorsichtiger an dieses Fahrzeug heranfahre und beim Überholen schaut man dann automatisch nach rechts in das andere Auto. Da sieht man dann selbst Damen, die sich während der Fahrt schminken. Kein Sketch aus Ladykillers. Tatsache. Und dann haben wir ja noch die Alkis und die Bekifften, denen ab einem bestimmten Level eh alles egal ist. Und dann muß ich leider wieder einmal auf meinen Freunden aus der Sprinter Fraktion herumreiten, die meist agressiver unterwegs sind als die Mehrzahl der PKW-Fahrer. Wahrscheinlich auch wegen des Zeitdrucks, unter dem sie unterwegs sind.

Tempolimit auf zweispurigen Autobahnen gerne. Bei drei- oder gar vierspurigen bitte (noch) nicht (so bald).

Wenn ich Deine Aufzählungen lese , dann dürften nur noch 10% der Autofahrer sich tatsächlich auf den Strassenverkehr konzetrieren ...

...und da können diese 10% doch dann gerne noch ein wenig schneller als 130 fahren , oder ?

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


...

Ich finde es natuerlich gut, das du deine meinung kundtust, ich wunder mich nur, weil es so viel leid bedeutet fuer die menschen.

willy

Die Aussage kannst du aber vergessen. Durch höhere Geschwindigkeiten wird die Lärmbelästigung höher, der Spritverbrauch steig überproportional und damit die Abgasbelastung, die Unfälle werden schwerer usw. du siehst ich kann genau das Selbe bei dir behaupten. 😉

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