Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
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127892 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von nixfuerungut
andyrx, wenn sie eine landstraße oder einen pass kennen, auf der 130km/h zulässig ist, gerne! in der regel reicht in den bergen (bspw. vor einer woche hinweg timmelsjoch, rückweg u. a. maloja-pass) eine geschwindigkeit von 60-80km/h durchaus aus um den wagen mit freude zu bewegen.
der Widerspruch ist ja wohl köstlich😁
auf der Autobahn 110km/h fordern und in den Bergen wenn es erlaubt wäre 130km/h😁
ja und wenn dann in den Schweizer Bergen ein Trecker in der Kehre steht haben beide wohl Pech gehabt😕
manchmal muss man einen Beitrag erst zweimal lesen um den versteckten Unsinn zu verstehen🙄
achja und der Aston Martin ist nun auch aus der Signatur verschwunden??
nur für dich das allzeit beliebte Bild 130km/h gefahren auf einer 3 spurigen AUTOBAHN
mfg Andy
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
wird´s mit dem Erkennen eines pflichtwidrigen Verhaltens natürlich schwer.
und dazu muss man nicht schneller als 130 fahren, da reicht auch schon "kolonnengeschwindigkeit +1kmh".......
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Wenn Du - links hochgradig aufmerksam fahrend - einen rechts mit 130 auf einen 90 fahrenden LKW aufschließen und partout nicht bremsen siehst, mit der Folge, dass er in den nächsten beiden Sekunden offenbar entweder auf den LKW auffahren oder in Deinen Fahrstreifen einfahren wird, solltest Du vorsorglich Deine Geschwindigkeit herabsetzen.
Wenn aber rechts eine Kolonne unterwegs ist, und urplötzlich einer von den dort Gleichschnellen die Motivation verspürt, in einer Harakiri-Aktion vor Dein Fahrzeug zu ziehen, wird´s mit dem Erkennen eines pflichtwidrigen Verhaltens natürlich schwer.
dann weiß ich ja schon, was ich im falle eines falles sagen muss 😉
BehauptenZitat:
Original geschrieben von Bucklew2
dann weiß ich ja schon, was ich im falle eines falles sagen muss 😉
kann man viel!
Wenn man´s nicht beweisen kann, wird u. U. die jeweilige Betriebsgefahr gegeneinander aufgerechnet. 😉🙂
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Behaupten kann man viel!Wenn man´s nicht beweisen kann, wird u. U. die jeweilige Betriebsgefahr gegeneinander aufgerechnet. 😉🙂
wie willst du beweisen, dass du gebremst/nicht gebremst hast? 😉
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
wie willst du beweisen, dass du gebremst/nicht gebremst hast? 😉
Was wäre Dir lieber: Rechtzeitig reagiert und schneller oder langsamer und verspätet reagiert? 😉
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Was wäre Dir lieber: Rechtzeitig reagiert und schneller oder langsamer und verspätet reagiert? 😉
es geht ja um den falle eines unfalles und dann recht zu bekommen. denn wie will ich beweisen, dass ich das quasi schon vorhergesehen habe und daher mein tempo gedrosselt hatte? oder das der andere erst gebremst hat und mir dann doch plötzlich 5m vorher in die kiste gezogen ist?
aber im endeffekt muss man es ja anders sehen:
in dem moment (unabhängig davon, ob man schneller als richtgeschwindigkeit gefahren ist oder nicht) wo einem jemand beim spurwechsel vor die kiste gezogen ist und es zum unfall kommt, ist erstmal DIESER schuld. bei ihm liegt dann die beweisPFLICHT, dass man selbst schneller als richtgeschwindigkeit gefahren ist. schon alleine dieser beweis dürfte sehr schwer sein, solange man nicht zu protokoll gibt, dass man da mit 200 langgefahren ist. denn das man selbst zu schnell war, kann halt auch schnell ne schutzbehauptung des unfallgegners sein.
@Bucklew
nun ja wenn Zeugen da sind aus der Kolonne und diese bestätigen das diese eben mit meinetwegen 110 gefahren ist wird ein Gutachter anhand des Schadensbildes schnell die Aufprallgeschwindigkeit errechnen können...🙄
mfg Andy
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
nun ja wenn Zeugen da sind aus der Kolonne und diese bestätigen das diese eben mit meinetwegen 110 gefahren ist wird ein Gutachter anhand des Schadensbildes schnell die Aufprallgeschwindigkeit errechnen können...🙄
wo kriegen die da so schnell einen geeichten tacho her? 😰
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
wo kriegen die da so schnell einen geeichten tacho her? 😰
und was ich mich zusätzlich frage ist: bei den "kolonnenfahrern" auf der rechten spur ist es ja meistens so, das mit viel ach und krach und ner verkratzten stoßstange noch ein smart zwischen die kolonnenfahrer passt....wer will da etwas dann noch etwas von überhöhter geschwindigkeit labern wenn die selbst mit in dem folgeunfall der durch "nicht angepasste geschwindigeit" (abstand deutlich unterschritten um genauer zu sagen) entsteht, verwickelt sind? ^^ 😛
Zitat:
Original geschrieben von Bucklew2
aber im endeffekt muss man es ja anders sehen:in dem moment (unabhängig davon, ob man schneller als richtgeschwindigkeit gefahren ist oder nicht) wo einem jemand beim spurwechsel vor die kiste gezogen ist und es zum unfall kommt, ist erstmal DIESER schuld. bei ihm liegt dann die beweisPFLICHT, dass man selbst schneller als richtgeschwindigkeit gefahren ist.
Das ist richtig, aber auch nur dann, wenn den Spurwechsler "der Beweis des ersten Anscheins trifft" und er sich nicht entlasten kann. Das ist das Interessante an dem vor dem OLG Koblenz verhandelten Fall. Denn wenn der Spurwechsler schon "länger" auf dem Überholfahrstreifen geradeaus fährt bis es kracht, kann´s auch schnell in den Typ "Wer auffährt ist schuld" umkippen. Dann trägt die Beweislast der "Auffahrende".
So gesehen hat der mind. 190 km/h schnelle Motorradfahrer mit 50% nicht wenig erhalten. Immerhin war auch er nicht in der Lage nachzuweisen, dass sein Unfallgegner den Unfall schuldhaft durch einen Spurwechsel verursachte. 😉
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
So gesehen hat der mind. 190 km/h schnelle Motorradfahrer mit 50% nicht wenig erhalten.
wie hat der das eigentlich überlebt?
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Das ist richtig, aber auch nur dann, wenn den Spurwechsler "der Beweis des ersten Anscheins trifft" und er sich nicht entlasten kann. Das ist das Interessante an dem vor dem OLG Koblenz verhandelten Fall. Denn wenn der Spurwechsler schon "länger" auf dem Überholfahrstreifen geradeaus fährt bis es kracht, kann´s auch schnell in den Typ "Wer auffährt ist schuld" umkippen. Dann trägt die Beweislast der "Auffahrende".
wohl alles eine frage der zeugen 😉
Zitat:
Original geschrieben von andyrx
ehrlich gesagt ist ein Aston Martin DB9 dort eher fehl am Platze😁bei rund 1900kg Gewicht des DB sind die engen Spitzkehren eher für eine Lotus Elise oder etwas anderes leichtfüssiges an Sportwagen geeignet der Aston Martin ist ein feiner GT der sich eben gerade auf der Autobahn wohl fühlt und die 457PS in mehr als entspanntes schnelles reisen gewährleistet....aber enge Kurven😕
😁 Du hast meine Gedanken in Worte gefasst
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wie hat der das eigentlich überlebt?
😕
Vllt war auch der Spurwechsler deutlich schneller als Richtgeschwindigkeit und daher die Differenz beim Aufprall gering? 😁