Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

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Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne



Zitat:

Original geschrieben von turbocivic


dir ist aber schon bewusst, dass ein (gen.) tl. in erster linie das verhalten des micrafahrers unterstützt und nicht der sicherheit zu gute kommt?

Das ist vielen nicht bewusst!
Erinnerst du dich noch an meinen Beitrag, in dem ich auf die gesetzlich zulässige Tachoabweichung einging??

Es ist ja nach neuer Rechtsprechung 10% + 4km/h (§57, StVZO) gestattet.

Bei den 130km/h die hier gefordert wäre, wäre das eine maximal mögliche Differenz von 13 + 4 -> 17km/h!
Sprich der eine hat 130 aufm Tacho stehen, der nächste nur 130-17 -> ~115km/h

Und das ist in der Praxis durchaus möglich!!

Diesen Zustand wissen aber meist die Oberlehrer nicht bzw es interessiert sie nicht!
Und genau das ist as Problem, für den einen ists strich 70, für den nächsten dahinter kanns aber auch nur ~60km/h sein, deswegen empfiehlt ja sogar die Polizei(!!) teilweise etwas schneller zu fahren!!
Nicht viel, nur 5km/h laut Tacho, eben wegen der Tachoabweichung...

Ich hab hier nochmal die alte Fassung gefunden:

Zitat:

§ 57 Abs 2 Satz 2 (Geschwindigkeitsmeßgerät nach der Richtlinie 75/443/
EWG) ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1.Januar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 57 in der vor dem
1. August 1990 geltenden Fassung*) anzuwenden.
*) § 57 hatte vor dem 1. August 1990 folgenden Wortlaut:
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im Blickfeld des Führers liegenden Geschwindigkeitsmesser, der mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein kann, ausgerüstet sein; ausgenommen sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie mit Fahrtschreibern ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsskala des Fahrtschreibers im Blickfeld des Führers liegt. Der Anzeigebereich muß mindestens die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs enthalten.
(2) Die Anzeige der in Absatz 1 genannten Geräte darf vom Sollwert abweichen
1. bei Geschwindigkeitsmessern in den letzten beiden Dritteln des Anzeigebereichs – jedoch mindestens von der 50 km/h-Anzeige ab, wenn die letzten beiden Drittel des Anzeigebereichs oberhalb der 50 km/h-Anzeige liegen – 0 bis plus 7 vom Hundert des Skalenendwerts; bei Geschwindigkeiten von
20 km/h und darüber darf die Anzeige den Sollwert nicht unterschreiten,
2. bei Wegstreckenzählern ± 4 vom Hundert.

Es wurd also deutlich erhöht...

Zitat:

Original geschrieben von Ebitda



Zitat:

Original geschrieben von andyrx


es ist nicht die Aufgabe des Nissan Micra Fahrers für Recht und Ordnung zu sorgen,bleibt er unter der erlaubten Geschwindigkeit dann soll er das rechts tun und damit hat es sich....es geht ihn nichts an ob andere den Rahmen ausschöpfen oder auch überschreiten denn dies ist die Aufgabe der Ordnungshüter und sonst niemanden...🙁

mfg Andy

So ist es. Und das gilt auf für den "klein wenig näher Auffahrer und Dauerlichtundsonstwiehuper" 😉

Fehlverhalten beider. Wir wollen jetzt ja hoffentlich nicht noch die Frage ausdiskutieren, was "vorher da war: die Henne oder das Ei", oder? 😉

lg Werner

Werner, das Phänomen der zeitlichen Abfolge vernachlässigst Du ganz, wenn Du die Henne oder Ei-Analogie auf den geschilderten Sachverhalt anwendest oder pauschal einfach behauptest, daß da zwei Sturköpfe aneinandergeraten sind.

Wir haben hier de facto 2 Sachverhalte, davon ist einer zunächst mal unabhängig vom hinterdran fahrenden Fahrzeug, hier zufällig dem Michi, zu betrachten.
1. Das ist ein Mikrich-Fahrer der zunächst ne Ordnungswidrigkeit begeht. Warum, weshalb oder wozu, wissen wir nicht! Er benutzt verkehrswidrig zwei Fahrspuren und verstößt gegen das Rechtsfahrgebot. Er fährt ca. 73 km/h, also 10% unterhalb Limit. Dieses Fahren ist zunächst mal keine Nötigung, da ja niemand d.
2. Unser Michi mit seinem SUV, möchte warum auch immer, vorbei. Signalisiert, dies auch. Keine erkennbare Reaktion. Versucht wie auch immer deutlicher zu signalisieren, daß er vorbei möchte. Auch dies ist zunächst keine Nötigung sondern entspricht grundsätzlich, da er die Absicht zu überholen oder vorbeifahren zu wollen, ankündigen darf.
3. Der Mikrich-Fahrer reagiert nicht.
4. Michi reagiert,fährt evtl. dichter auf. Interpretiert den Fahrstil des Vordermannes als böswilliges, stures ihn nötigendes Blockieren. Was für mich durchaus nachvollziehbar ist. Da er durchaus auch Mensch ist, baut er verständlicherweise Ärger über diese Behinderung auf. 
Diesen Ärger würde er aber nicht aufbauen, wenn der Mikrig-Fahrer rechts fahren würde, wo er hingehört.
Sofern man hier Michi nen Fehler unterstellen will, macht er jetzt, in diesem Moment den Fehler, auf die tatsächliche oder vermeintliche Provokation einzusteigen.

Daß er hier evtl. noch etwas dazulernen kann, mag ja sein. Aber den vermeint- oder tatsächlichen Folgefehler als Ursache hin zu drehen, finde ich einfach nur unverschämt, böswillig und unfair von Dir. Auslöser ist hier das Fehlverhalten des Fahrspurenblockierers. PUnktum!

Wolf24

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Payne


Naja, in Italien soll die Gesetzgebung im Straßenverkehr etwas sehr konfus sein, so dass niemand genau weiß, was denn nun wann passieren kann und sich daher etwas zurückhaltender verhält...

Die einzigen die mich in Italien bisher erziehen wollten, hatten deutsche Nummernschilder, sagt eigentlich doch alles oder...😉

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



2. Unser Michi mit seinem SUV, möchte warum auch immer, vorbei. Signalisiert, dies auch. Keine erkennbare Reaktion. Versucht wie auch immer deutlicher zu signalisieren, daß er vorbei möchte. Auch dies ist zunächst keine Nötigung sondern entspricht grundsätzlich, da er die Absicht zu überholen oder vorbeifahren zu wollen, ankündigen darf.
3. Der Mikrich-Fahrer reagiert nicht.

wenn wir dem micrafahrer versuchen nichts böses und somit auch keine nötigung zu unterstellen und davon ausgehen, dass er nicht reagiert, weil er michis signale nicht realisiert, können wir auch unmöglich von einer nötigung seitens michi m. gegenüber dem micrafahrer sprechen. es ist nichts weiter als ein wiederholtes auf sich aufmerksam machen.

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Zitat:

Original geschrieben von turbocivic



Zitat:

Original geschrieben von wolf24



2. Unser Michi mit seinem SUV, möchte warum auch immer, vorbei. Signalisiert, dies auch. Keine erkennbare Reaktion. Versucht wie auch immer deutlicher zu signalisieren, daß er vorbei möchte. Auch dies ist zunächst keine Nötigung sondern entspricht grundsätzlich, da er die Absicht zu überholen oder vorbeifahren zu wollen, ankündigen darf.
3. Der Mikrich-Fahrer reagiert nicht.
wenn wir dem micrafahrer versuchen nichts böses und somit auch keine nötigung zu unterstellen und davon ausgehen, dass er nicht reagiert, weil er michis signale nicht realisiert, können wir auch unmöglich von einer nötigung seitens michi m. gegenüber dem micrafahrer sprechen. es ist nichts weiter als ein wiederholtes auf sich aufmerksam machen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht 😉

Denn er hätte rechts fahren MÜSSEN, das Rechtsfahrgebot ist ja schließlich eine PFLICHT....

Und wer zwischen 2 Spuren fährt bzw auf der Mittelline, auf einer Autobahn, nunja...

Hallo

 

Micra Fahrer hin oder her,solche Fälle sind mittlerweile recht selten geworden und nicht Alltag auf deutschen Autobahnen.....ein paar wenige ewig Gestrige wird es sicherlich immer geben😉

nur sollte wir nicht dazu neigen dies als den Normalfall abzutun,meist ist es doch eher so das jemand ganz in Gedanken links fährt und dann wenn er kurz angeblinkt wird schnell nach rechts wechselt weil man auf sich aufmerksam macht....klappt eigentlich meistens doch ganz gut 😉

mfg Andy

Zitat:

Original geschrieben von wolf24


1. Das ist ein Mikrich-Fahrer der zunächst ne Ordnungswidrigkeit begeht. Warum, weshalb oder wozu, wissen wir nicht!

wobei sicherlich die frage im raume steht ob es nicht bei einer gewissen dauer des ganzen doch zu einer nötigung wird. ebenso wie dicht auffahren sich je nach länge und dichte des auffahrens von einer ordnungswidrigkeit zur nötigung wird.

@andy: da hast du sicherlich recht!

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Original geschrieben von wolf24


1. Das ist ein Mikrich-Fahrer der zunächst ne Ordnungswidrigkeit begeht. Warum, weshalb oder wozu, wissen wir nicht!
wobei sicherlich die frage im raume steht ob es nicht bei einer gewissen dauer des ganzen doch zu einer nötigung wird. ebenso wie dicht auffahren sich je nach länge und dichte des auffahrens von einer ordnungswidrigkeit zur nötigung wird.

Genau das ist der Punkt...

Jemand, der die ganze Zeit nur links fährt, obwohl er rechts rüber könnte, begeht früher oder später 'ne Nötigung...

@turbocivic

Zitat:

wenn wir dem micrafahrer versuchen nichts böses und somit auch keine nötigung zu unterstellen und davon ausgehen, dass er nicht reagiert, weil er michis signale nicht realisiert, können wir auch unmöglich von einer nötigung seitens michi m. gegenüber dem micrafahrer sprechen. es ist nichts weiter als ein wiederholtes auf sich aufmerksam machen.

...und hier irrst Du !

Eine Nötigung setzt immer einen Vorsatz voraus !

Wenn der Micra-Fahrer nun auf zwei Spuren fährt , dann ist das eine Ordnungswidrigkeit !

Selbst Wenn michi jetzt anfängt mit der Lichthupe oder dicht auffährt , so ist das Verhalten des Micra-Fahrers immer noch eine Ordnungswidrigkeit - er hat den hinter sich ja nicht gesehen , sonst hätte er ihn natürlich vorbei gelassen !

Insofern ist ihm kein Vorsatz zu unterstellen - ergo auch keine Nötigung !

Selbst wenn er jetzt kurzzeitig massiv verzögert , muss ihm der Nachweis erbracht werden , dass er es unter Vorsatz tat und um michi zu maßregeln ...

Wenn er nun aber behauptet , er habe michi nicht gesehen und da rollte z.B. eine Flasche über die Strasse , so kann man ihm immer noch nur die Ordnungswidrigkeit anhängen ...

michi hingegen hat den vor sich fahrenden Micra ganz eindeutig gesehen und durch mehrfaches Lichthupen , Hupen und Dichtauffahren voll und ganz den Straftatbestand der Nötigung erfüllt - er handelte mit dem eindeutigen Vorsatz , den Fahrer zu nötigen die rechte Spur zu benutzen und ihn vorbei zu lassen !

Daher ganz klares juristisches Ergebnis : 1:0 für den Micra gegen michi !

Abgesehen von der ganzen Juristerei kann ich Dich sehr gut verstehen !
Solche Leute genißen es , dass sie auch mal Macht haben und ihnen keiner was kann .
Wahrscheinlich sitzt er in seinem kleinen Micra und wedelt sich einen von der Palme , dass er - sonst immer unterlegen , schon seit der Schulzeit - endlich mal der Große war und auch mal jemanden in die Schranken weisen konnte !
...und dann auch noch so einen "Bonzen im fetten SUV" , dass er natürlich auch gern hätte , aber sich leisten können wird ...

Hallo,

@kueks29

vielen vielen dank für deine interessanten Ausführungen. Unter dem Aspekt des Vorsatzes hatte ich das noch garnicht betrachtet.

MFG MArcell

Zitat:

Original geschrieben von kueks29


Wenn er nun aber behauptet , er habe michi nicht gesehen und da rollte z.B. eine Flasche über die Strasse , so kann man ihm immer noch nur die Ordnungswidrigkeit anhängen ...
michi hingegen hat den vor sich fahrenden Micra ganz eindeutig gesehen und durch mehrfaches Lichthupen , Hupen und Dichtauffahren voll und ganz den Straftatbestand der Nötigung erfüllt - er handelte mit dem eindeutigen Vorsatz , den Fahrer zu nötigen die rechte Spur zu benutzen und ihn vorbei zu lassen !

Daher ganz klares juristisches Ergebnis : 1:0 für den Micra gegen michi !

nein, es ist 0:0 🙂

DENN: der micrafahrer KANN michi gar nicht anzeigen, weil er schließlich ja nicht sagen kann "hey, der drängelt ja" und gleichzeitig sagen "ich hab den nicht gesehen und bin daher nicht rechts gefahren". in dem moment, in dem er sich selbst rausreden will, kann er auch michi nicht mehr "an die karre fahren". gibt nur hü oder hott....

@kueks & payne:

ich irre NICHT, denn ich 'unterstelle' in dem post, auf den ihr euch bezieht, dem micrafahrer ja, dass er michi m. nicht gesehen hat und somit auch nicht vorsätzlich handelte. --> keine nötigung.

und umgekehrt ist es eben auch keine nötigung.

bzw.: es könnte eine nötigung seitens michi m. sein, dazu wäre allerdings nötig, dass der micrafahrer michi m. realisiert und absichtlich blockiert...was wiederrum eine nötigung seinerseits wär'.

p.s.: michi m. hätte imo nur dann genötigt, wenn er (licht-)hupen würde, obwohl man nicht rechts rüber kann.

p.p.s.: nicht das beste beispiel aber trotzdem: man kann jemanden, der taub ist nicht mittels starkem lärm nachts dazu nötigen umzuziehen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von DieselFan84


Hallo,

ist nicht so, das die Lichthupe nur gerechtfertigt gewesen währe, wenn er danach mit 80km/h weiter gefahren währe?

Denn macht er die Lichthupe und fährt dann schneller (hier passiert dann also eine Gesetztesübertretung) ist die nicht per Gesetzte abgedeckt. Denn er versucht mittels Lichthupe eine Gesetztesübertretung herbei zu führen. Das ist logischerweise nicht erlaubt.

Korriegiert mich bitte wann ich unrecht habe.

MFg Marcell

Watt bist du denn nun für ein Denunziant? 5 km/h ist eine Toleranz. Und wie genau will das der Micrafahrer denn entscheiden? Nichtmal ne Provida hätte da was bemängelt. Weil nach Abzug der Toleranz wäre vermutlich irgendwas um 75 km/h rumgekommen. Also wenn du studierst, dann muss es Erbsenzählerei sein.🙄

Zitat:

Original geschrieben von michi m.


@ Werner
Alter Schwede, schön langsam verstehe ich, warum hier die meisten Probleme haben, mit dir zu kommunizieren.
Deine Denkart ist wirklich für meine Begriffe verschroben. Du gibst ja regelrecht dem Mikrafahrer Recht.
Du schreibst oben, ich hätte mich illegal verhalten.
Ich kann kein illegales Verhalten bei mir erkennen.
Also hilf mir endlich und bring mir die Erleuchtung (zumindest deine)

Ich gebe dem Mikrafahrer recht, wenn ich von einem beiderseitigem Fehlverhalten spreche? Das hätte ich doch mal gerne erklärt bekommen, da bin ich doch wirklich zu verschroben dazu. 😁

Im Ernst: darüber überhaupt diskutieren zu müssen, ob beide Fahrer einen Fehler begangen haben, ist doch ein Witz, oder? Der eine blockiert die Strasse und der andere fährt dich auf und hat die Dauerlichthupe an? Und schon sind wir wieder bei der äusserst "selektiven Wahrnehmung". 😉

Zitat:

Bezüglich Zeitersparnis. Ich nehme an, du bist Gelegenheitsfahrer? Mit weniger als 10.000 Kilometer im Jahr?
Und mit dem Auto wenig beruflich unterwegs?
Dann sei dir verziehen, hier hast du offensichtlich gar keine Ahnung.

Ist doch witzig, du rechtfertigst das Drängeln mit einer Zeitersparnis. Wirst du daraufhin kritisiert (wie auch der Micrafahrer) dann haben die anderen keine Ahnung, fahren ja so gut wie nie usw.... Nochmal: wenn du mit diesem Fahrstil in solchen Situationen mehrere Stunden monatlich herausholst (wie du selbst angibst), dann hast du ein massives Problem. 😉

Zitat:

Bezüglich Lichthupe. In der STVO steht drin, dass es mir erlaubt ist, mit Lichthupe aufmerksam zu machen, wenn ich keinen anderen dadurch blende.
Also ganz legal das ganze. Und einem Polizisten brauch ich das nicht zu erklären, der weiss das.

Also knapp auffahren, hupen, Dauerlichthupe ist legal? Toll, na dann hat sich doch schon ein zentrales Problem gefunden. 😉

Zitat:

Und: Unterstelle mir nicht, ich wäre zu dicht aufgefahren. Das bin ich nicht, vor allem weil ich damit gerechnet habe, dass der Fahrer absichtlich abbremst.

Na dann lies dir durch was du geschrieben hast. Klar, jetzt wo dir die Sache um die Ohren geflogen ist, jetzt war es nicht dicht auffahren, und vermutlich hast auch nur einmal kurz aufgeblendet. 😉 .

Zitat:

Und: Wir sind noch immer beim Tempolimit, war dieser Vorfall, wenn auch extrem, aber trotzdem vermutlich von einem dort bestehenden Tempolimit ausgehend.

Also ohne TL hätte es dieses Problem nicht gegeben? 😁

lg Werner

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Original geschrieben von talfun


Sowas nennt man im allgemeinen Sprachgebrauch auch Nötigung😉
... wozu auch das dichte Auffahren gehört.
nanana.....hier wird wieder EINIGES durcheinander geworfen.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Dichtes Auffahren allein ist noch keine Nötigung, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, da ein Verstoß gegen die StVO vorliegt. Hinzukommen muß noch nach BGHSt 19, S. 263, daß es sich um einen Vorgang von einiger Dauer und größerer Intensität handelt. Das Bayrische Oberlandesgericht sah bei einem Zeitraum von 14 sec noch keine Nötigung gegeben (NZV 1993, S. 357). Anders ist jedoch zu entscheiden, wenn der Abstand weniger als ein Meter beträgt (OLG Köln, NZV 92, S. 371).

wäre also durchaus zu klären, ob das was michi m. da getan hat wirklich nötigung war oder "nur" eine ordnungswidrigkeit. muss er selbst was zu sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Dauerndes Blinken, Hupen oder Lichthupe ist im Regelfall nur eine Belästigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Zu einer Nötigung wird es nur durch zu dichtes Auffahren.

zu guter letzt noch ganze andersherum:

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Bei hartnäckigem Langsamfahren auf der linken Spur, plötzlichem Ausscheren nach links oder bei sonstiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn kann ein Autofahrer wegen Nötigung verurteilt werden. Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: 2b Ss 1/00)

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Wenn ein Fahrer eines KFZ seinen Wagen ohne verkehrsbedingten Grund seinen Wagen so stark verlangsamt, dass der nachfolgende Autofahrer zu einer unangemessenen niedrigen Geschwindigkeit gezwungen ist, der er sich nicht durch Ausweichen oder Überholen entziehen kann, liegt eine Nötigung vor. BayOBlG (in DAR 2002, S. 79)

man sieht: nötigung kann man sowohl nach vorne ALS AUCH nach hinten begehen, auch wenn sich das im volk noch nicht so ganz durchgesprochen hat!

Können wir diesen Beitrag oben anpinnen? Nur für die, die die Nötigung IMMER beim "Raser & Drängler" sehen!

Diese Texte😁 hätte ich gern in Spiegelschrift auf meinem Sonnenblendstreifen!

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