Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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Zitat:

Original geschrieben von patti106


(F)FW-LKW mit 120? Dachte, das schaffen nur die Flughafen-FWen.

wie definierst du lkw?

die "richtigen" feuerwehr lkw's sind wie die anderen lkw's auch gedrosselt....und könnten locker ihre 100kmh laufen (insbesondere im bereich der sonderfahrzeuge alá "drehleiter" ist das vieeeel spielraum).....

von den ganzen transportern die es bei der feuerwehr gibt (sprinter/vw-crafter usw.) da kannste durchaus davon ausgehen, das die ihre 120kmh laufen sofern sie nicht durch irgendwelche normen im fw-bereich zu niedriger geschwindigkeit verdonnert sind......

Zitat:

Original geschrieben von Ebitda



Zitat:

Original geschrieben von michi m.



Aber ist eh egal, auch wenn er so wie ich mit 85 daherkommt, kann er an dem Micra nicht vorbei.
Und wenn der vielleicht Klaustrophobie hat oder einfach nur ängstlich ist....................
Das!!!!!!!!!!! ist dann wirklich richtig gefährlich.
Michi
Ist die "fiktive" Feuerwehr die Rechtfertigung für die geschilderte Nötigung? 😉

lg Werner

Du meinst der micra ist extra in der mitte gefahren um eine fiktive feuerwehr zu noetigen?

willy

Ps.: ich hab dich aus versehen gerade gruen geklickt, verzeih mir...

Zitat:

Original geschrieben von talfun


Tja Bucklew2,
dies legen die Gerichte wohl sehr unterschiedlich aus, leider.

ich habe extra nur Oberlandesgerichte verlinkt, amtsgerichte sind wieder ein fall für sich, die entscheiden halt schnell und nicht richtig 😉

ein oberlandesgericht aus bayern oder düsseldorf hat auf jeden fall gewicht, nötigung wird es also im regelfall erst dann, wenn man lange und deutlich zu dicht auffährt. ein kurz heranfahren ist also aus (strafrechtlicher sicht) durchaus ok und wird höchstens eine ordnungswidrigkeit.

man sollte nicht vergessen, bei einer geschwindigkeit von 80km/h wird überhaupt erst eine unterschreitung von 20m überhaupt sanktioniert.....

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Zitat:

Original geschrieben von Ebitda


Ist die "fiktive" Feuerwehr die Rechtfertigung für die geschilderte Nötigung? 😉

lg Werner

Du meinst der micra ist extra in der mitte gefahren um eine fiktive feuerwehr zu noetigen?

willy

Ps.: ich hab dich aus versehen gerade gruen geklickt, verzeih mir...

oh Mann 😉 , ich glaube die letzten Seiten mit der "Nötigungsnummer" und die Erklärungsversuche dazu, waren die amüsantesten hier im ganzen Thread. 😉 . Hat sich gelohnt hier reinzuschauen. 😉

lg Werner

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Zitat:

Original geschrieben von DieselFan84


Hallo,

ist nicht so, das die Lichthupe nur gerechtfertigt gewesen währe, wenn er danach mit 80km/h weiter gefahren währe?

Denn macht er die Lichthupe und fährt dann schneller (hier passiert dann also eine Gesetztesübertretung) ist die nicht per Gesetzte abgedeckt. Denn er versucht mittels Lichthupe eine Gesetztesübertretung herbei zu führen. Das ist logischerweise nicht erlaubt.

Korriegiert mich bitte wann ich unrecht habe.

MFg Marcell

Du bastelst dir da was zurecht damit der schnellere doch im unrecht ist 🙂

Der fall war der zu ueberholende war langsamer als TL,

der ueberholer hat sich (war auch notwendig) mit zeichen zum vordermann verstaendigt.

Dann konnte der ueberhohlvorgang sicher geschehen.

Wenn man mal darueber hinwegsieht, dass der micra fahrer besser beide haende am lenkrad lassen wuerde in so einer situation.

Diese legale situation wird nicht illegal wenn einer der beiden fahrer hinterher dann doch noch einen uebertretung zu verantworten hat.

willy

Ps.: ich haette es aber nicht gemacht, ich waere dahinter geblieben ich hab so schoene musik im auto 🙂
Nicht wegen recht und unrecht, sondern einfach weil ich nicht mit jedem spinner spielen muss, das ist gefaehrlich.

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Du bastelst dir da was zurecht damit der schnellere doch im unrecht ist 🙂
Der fall war der zu ueberholende war langsamer als TL,
der ueberholer hat sich (war auch notwendig) mit zeichen zum vordermann verstaendigt.
Dann konnte der ueberhohlvorgang sicher geschehen.
Wenn man mal darueber hinwegsieht, dass der micra fahrer besser beide haende am lenkrad lassen wuerde in so einer situation.

Diese legale situation wird nicht illegal wenn einer der beiden fahrer hinterher dann doch noch einen uebertretung zu verantworten hat.

willy

Ps.: ich haette es aber nicht gemacht, ich waere dahinter geblieben ich hab so schoene musik im auto 🙂
Nicht wegen recht und unrecht, sondern einfach weil ich nicht mit jedem spinner spielen muss, das ist gefaehrlich.

ne das ist doch alles kla. Ich meine es so:

Wenn er mit der festen Absicht eine Geschwindigkeitsübertretung herbei zu führen überholt, ist dann dieser Vorgang immer noch gerechtfertig? Denn er hat ja den festen Gedanken danach wieder die Geschwindigkeit zu übertreten.

Damit gleich kein Geschrei aufkommt: Es ist eine rein Informative Frage, weil mir das grade durch den Kopf ging.

MFg MArcell

Zitat:

Original geschrieben von michi m.



Zitat:

Original geschrieben von patti106


(F)FW-LKW mit 120? Dachte, das schaffen nur die Flughafen-FWen.

Egal, jetzt gehts ins Bett.

Aber sicher. Mit 500 PS und nicht gedrosselt...................
Und so schwer sind die nicht.
Aber ist eh egal, auch wenn er so wie ich mit 85 daherkommt, kann er an dem Micra nicht vorbei.
Und wenn der vielleicht Klaustrophobie hat oder einfach nur ängstlich ist....................
Das!!!!!!!!!!! ist dann wirklich richtig gefährlich.
Michi

Natürlich ist es gefährlich. Eben deshalb macht es in dieser konkreten Situation wenig Sinn durch zusätzlich Stress erzeugende, eigene Verhaltensweisen den Stress solcher Micrafahrer noch zu vergrößern. Schätze mal, ist der Fahrer des Feuerwehrwagens clever, lässt er sich nach ein paarmal Sirene und am Lenkrad fluchen, auch zurückfallen, weil er ganz einfach weiß, daß es jetzt nur dann schneller geht, wenn es langsamer geht!

Auch ein Einsatzwagen kann nötigen, darf es trotzdem nicht!

Wolf24

Zitat:

Original geschrieben von DieselFan84


Wenn er mit der festen Absicht eine Geschwindigkeitsübertretung herbei zu führen überholt, ist dann dieser Vorgang immer noch gerechtfertig? Denn er hat ja den festen Gedanken danach wieder die Geschwindigkeit zu übertreten.

ja, alles andere wäre schlicht selbstjustiz. woher willst du wissen, dass du nicht ein schild mit der aufhebung des tempolimits übersehen hast? oder dein tacho 10km/h vorgeht?

Zitat:

Original geschrieben von DieselFan84


Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von DieselFan84



Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja



Du bastelst dir da was zurecht damit der schnellere doch im unrecht ist 🙂
Der fall war der zu ueberholende war langsamer als TL,
der ueberholer hat sich (war auch notwendig) mit zeichen zum vordermann verstaendigt.
Dann konnte der ueberhohlvorgang sicher geschehen.
Wenn man mal darueber hinwegsieht, dass der micra fahrer besser beide haende am lenkrad lassen wuerde in so einer situation.

Diese legale situation wird nicht illegal wenn einer der beiden fahrer hinterher dann doch noch einen uebertretung zu verantworten hat.

willy

Ps.: ich haette es aber nicht gemacht, ich waere dahinter geblieben ich hab so schoene musik im auto 🙂
Nicht wegen recht und unrecht, sondern einfach weil ich nicht mit jedem spinner spielen muss, das ist gefaehrlich.

ne das ist doch alles kla. Ich meine es so:

Wenn er mit der festen Absicht eine Geschwindigkeitsübertretung herbei zu führen überholt, ist dann dieser Vorgang immer noch gerechtfertig? Denn er hat ja den festen Gedanken danach wieder die Geschwindigkeit zu übertreten.

Damit gleich kein Geschrei aufkommt: Es ist eine rein Informative Frage, weil mir das grade durch den Kopf ging.

MFg MArcell

Ích weiss es nicht, es ist auch nicht wirklich nachweisbar, oder?

Die regeln haben prioritaeten damit eine immer gilt.

Also kommt einer von rechts aus der einbahnstrasse, dann halte, der hat vorrang.

(falschrum die einbahnstr. wohlbemerkt.)

Ob lichtuppen warend einer geschwindigkeitsueberschreitung verboten ist, keine ahnung.
Ob sie verboten ist wenn man vorsaetzlich danach ueberschreiten will, naja auch keine ahnung.
Letzters ist aber doch sehr theoretisch, oder?

willy

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja


Ob lichtuppen warend einer geschwindigkeitsueberschreitung verboten ist, keine ahnung.
Ob sie verboten ist wenn man vorsaetzlich danach ueberschreiten will, naja auch keine ahnung.
Letzters ist aber doch sehr theoretisch, oder?

willy

ja kla, denn Nachweisen wird man es eh Niemals können. Ging mir nur grade so durch den Kopf, dachte das wüsste einer von euch 😉.

MFg MArcell

Zitat:

Original geschrieben von DieselFan84


Hallo,

ist nicht so, das die Lichthupe nur gerechtfertigt gewesen währe, wenn er danach mit 80km/h weiter gefahren währe?

Denn macht er die Lichthupe und fährt dann schneller (hier passiert dann also eine Gesetztesübertretung) ist die nicht per Gesetzte abgedeckt. Denn er versucht mittels Lichthupe eine Gesetztesübertretung herbei zu führen. Das ist logischerweise nicht erlaubt.

Korriegiert mich bitte wann ich unrecht habe.

MFg Marcell

Nö, ne Gesetzesübertretung ist es zunächst nicht, wenn er deutlich machen möchte, daß der andere ihn behindert. Eine Gesetzesübertretung liegt erst dann vor, wenn es tatsächlich eine Nötigung wäre. Wenn jemand pennt, was auch möglich ist, wenn er auf 2 FAhrspuren langschaukelt darf ich ihn selbstverständlich aufwecken, ich darf auch 2 oder 3 mal mit der Lichthupe oder dem Blinker mitteilen, was ich will. Erst wenn ich eine längere Strecke, ich meine ein Gerichtsurteil wo von einer Strecke oberhalb von 800 Meter die REde war,  im Kopf zu haben, drängle, wird es zur Nötigung, bzw. sieht es ein Richter als Nötigung.

Und ob ich anschließlich mit 80 oder 100 oder 120 weiter fahre, ist dabei unwichtig, weil die im folgenden gefahrene GEschwindigkeit nichts damit zu tun hat, daß ich vorher meine ABsicht zu überholen mit Lichthupe angekündigt habe.

Wolf24

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Original geschrieben von talfun


Sowas nennt man im allgemeinen Sprachgebrauch auch Nötigung😉
... wozu auch das dichte Auffahren gehört.
nanana.....hier wird wieder EINIGES durcheinander geworfen.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Dichtes Auffahren allein ist noch keine Nötigung, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, da ein Verstoß gegen die StVO vorliegt. Hinzukommen muß noch nach BGHSt 19, S. 263, daß es sich um einen Vorgang von einiger Dauer und größerer Intensität handelt. Das Bayrische Oberlandesgericht sah bei einem Zeitraum von 14 sec noch keine Nötigung gegeben (NZV 1993, S. 357). Anders ist jedoch zu entscheiden, wenn der Abstand weniger als ein Meter beträgt (OLG Köln, NZV 92, S. 371).

wäre also durchaus zu klären, ob das was michi m. da getan hat wirklich nötigung war oder "nur" eine ordnungswidrigkeit. muss er selbst was zu sagen.

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Dauerndes Blinken, Hupen oder Lichthupe ist im Regelfall nur eine Belästigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Zu einer Nötigung wird es nur durch zu dichtes Auffahren.

zu guter letzt noch ganze andersherum:

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Bei hartnäckigem Langsamfahren auf der linken Spur, plötzlichem Ausscheren nach links oder bei sonstiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn kann ein Autofahrer wegen Nötigung verurteilt werden. Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ: 2b Ss 1/00)

Zitat:

Original geschrieben von Bucklew2



Zitat:

Wenn ein Fahrer eines KFZ seinen Wagen ohne verkehrsbedingten Grund seinen Wagen so stark verlangsamt, dass der nachfolgende Autofahrer zu einer unangemessenen niedrigen Geschwindigkeit gezwungen ist, der er sich nicht durch Ausweichen oder Überholen entziehen kann, liegt eine Nötigung vor. BayOBlG (in DAR 2002, S. 79)

man sieht: nötigung kann man sowohl nach vorne ALS AUCH nach hinten begehen, auch wenn sich das im volk noch nicht so ganz durchgesprochen hat!

Hm, also ich habe die Lichthupe und auch das Hupen mehrmals gemacht, mit sicher ausreichendem Abstand.

Ich bin dann etwas dichter aufgefahren, wobei es sicher nicht gefährlich war.

Ich schätze den Abstand auf ungefähr 10 Meter.

Näher bin ich nicht ran, weil ich eigentlich damit gerechnet habe, dass er abbremst.

Ist vielleicht nicht wichtig, aber ich sage noch dazu, dass ich immer mit dem linken Fuss bremse und ich sozusagen absolut bremsbereit gefahren bin. Fuss war in diesem Fall immer am Bremspedal.

Nach dem dichter Auffahren (ca 5 Meter) ist er nach ungefähr 5 Sekunden auf die erste Spur gefahren.

Was mich am meisten hier wurmt, abgesehen davon, dass meine Worte oft unrichtig verdreht werden.
Ich persönlich werde hier zum Teil angegriffen, obwohl ich nicht der Täter bin.

Mir kommt das so vor, als würde mich jemand überfallen. Und dann wird nicht der Täter bestraft, sondern die Schuld wird bei mir, dem Überfallenen gesucht.

Genauso ist das hier bei einigen selbsternannten messiasartigen Gutmenschen.

Ich bin wirklich paff.

In dem Punkt gibt es für mich überhaupt keine Diskussion. Der Kerl hätte unverzüglich rechts ran fahren müssen..
Möglicherweise hat er es ja auch gemacht (nicht auf die rechte Spur fahren), weil ich einen Geländewagen fahre. Da gibt es genug so Spinner, die sich an dem Auto auslassen.

Michi

Hallo,

@wolf24

danke für deine Ausführung.

MFG MArcell

Zitat:

Original geschrieben von DieselFan84



Wenn er mit der festen Absicht eine Geschwindigkeitsübertretung herbei zu führen überholt, ist dann dieser Vorgang immer noch gerechtfertig? Denn er hat ja den festen Gedanken danach wieder die Geschwindigkeit zu übertreten.

oder mit anderen worten: ist es gerechtfertigt, dass menschen, die es ja nur gut meinen, geschwindigkeitsüberschreitungen verhindern?

antwort: nein, dafür ist die rennleitung da.

Hallo,

Zitat:

Original geschrieben von michi m.


Nach dem dichter Auffahren (ca 5 Meter) ist er nach ungefähr 5 Sekunden auf die erste Spur gefahren.

ich sehe das als Ordnunswiedrigkeit nach dieser Aussage hier:

Zitat:

Dichtes Auffahren allein ist noch keine Nötigung, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, da ein Verstoß gegen die StVO vorliegt. Hinzukommen muß noch nach BGHSt 19, S. 263, daß es sich um einen Vorgang von einiger Dauer und größerer Intensität handelt. Das Bayrische Oberlandesgericht sah bei einem Zeitraum von 14 sec noch keine Nötigung gegeben (NZV 1993, S. 357). Anders ist jedoch zu entscheiden, wenn der Abstand weniger als ein Meter beträgt (OLG Köln, NZV 92, S. 371).

Nächstes mal einfach einen kühlen Kopf bewahren und sich nicht auf sein Spielchen einlassen. Wer weis was für ein sp... vor dir im Auto saß.

Wenn ich in eine solche Situation komme:

- Tief durchatmen
- nicht drauf einlassen
- Größe beweisen und auf die rechte Spur wechseln, den Spinner vor dir einfach Spinner sein lassen

Sind nur gut gemeinte Ratschläge, also bitte nicht wieder gleich drauf losgehen 🙁.

MFg MArcell

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