Umbau Blinker von rot auf gelb bei Lincoln Mark IV Bj 72
Hallo zusammen!
Kann mir jemand einen brauchbaren Tip geben:
Ich habe einen Mark IV BJ 72 erstanden und will ein H-Kennzeichen. Nun fordert die DEKRA den Umbau der Heckblinker auf gelb. Lt. Anforderungskatalog gem. § 21c StVZO heißt es "Der Umbau von Beleuchtungsteilen, der für die Zulassung erforderlich ist, muß anerkannt
werden. Ein genereller Umbau von Beleuchtungsteilen (z.B. Manta-Rückleuchten an einem Mercedes) ist hingegen nicht statthaft." Für mein Auto gibt es keine gelben Blinker und ein Gebastel ist nicht zulässig.
Muß die DEKRA/TÜV die roten Blinker anerkennen?
Gruß ulisae
Beste Antwort im Thema
Gegen den Zwang zur gelben Blinkerpest ist unbedingt bei den zuständigen Stellen IMMER mit Nachdruck zu protestieren! Je mehr Leute das tun, desto unbequemer wird es für die Behörden. Immerhin gibt es knapp 13.000 zugelassene US-Oldtimer in Deustchland! Einen sinnhaften Grund gibt es für das Beharren auf den teils abenteuerlichen Umbauten nämlich nicht. Sicherheitsaspekte können es wohl kaum sein, denn die blödsinnige Argumentation, daß gelbes Licht besser zu sehen ist, läßt sich mit diversen kleinen Experimenten leicht widerlegen (eines davon unten gezeigt. Großflächige rote Blinkleuchten wie bei Amerikanern größtenteil üblich sind immer besser sichtbar als kleine, gelbe in die Rückleuchte integrierte Blinker moderner Bauart. Copyright Romiman).
Zitat:
§ 53 StVZO vor 01.01.1983 Brems- und Blinklicht als Baueinheit zulässig (Einkammerleuchte)
Wobei diese hirnrissige Formulierung de facto eigentlich keine Freigabe für rote Blink-/Brems-/Rückleuchten sein soll, sondern lediglich erlaubt, daß Fahrzeuge durch die Blinkergläser Bremslicht zeigen dürfen, also oranges Bremslicht. Denn rotes Blinklicht ist ja neuerdings seit 1970 nicht mehr zulassungsfähig und Blinker müssen orange sein.
Nun wird/wurde wohl in keinem Land dieses Planeten ein Auto hergestellt, das orange durch seine Blinker bremsleuchtet. Jedenfalls kenne ich keines. Nur deutsche Behörden erfinden für diesen absurden Fall ein Gesetz, daß das als Ausnahme anerkannt werden kann. Man stelle sich das mal vor: Hundert Millionen Autos fahren mit roten Blinkern herum. Alle in Dummenland nicht zulassungsfähig! Aber für ungefähr 3 italienische Vesparoller von 1980 wird eine Ausnahme gebastelt. Brain Dead!
Eher umgekehrt muß es sein! Gelbe Bremslichter haben an Autos nichts verloren. Abschaffen! Dafür uneingeschränkte Zulassungfähigkeit von roten Fahrtichtungsanazeigern hinten ohne jede Ausnahmegenehmigung, denn sie sind keine Ausnahme sondern alltägliche Normalität!!!
Auch diese diversen anderen Blödsinnigkeiten wie: Seitenmarkierungsleuchten hinten müssen gelb sein. Nur wenn sich mit der Rückleuchte in Baueinheit sind, dürfen sie rot sein. Inkonsequenter ging es nicht, wie?!
Amöben haben mehr Verstand!
16 Antworten
Zitat:
Nimm´ gelbe LED´s, die sind heller und blinken dann gelb/orange durchs rote Glas.
Kein guter Tipp! Um die gelben Lampen richtig zu beschalten muß der originale Kabelbaum zertrennt und umgefrickelt werden. Dieser ist dann hin! Dieses Teil ist so rar, daß ein gebrauchter Ersatz locker mehrere hundert, ein NOS-Teil über Tausend Dollar kosten kann - falls man eines findet. Bei Oldtimern geht es immer noch um die Erhaltung von Kulturgut, nicht um dessen unwiederbringliche Zerstörung oder zumindest Zerstörung der letzten Teilebestände. Dazu gehören auch die Kabel. Ein Umbau ist in keinem Fall zu tolerieren.u
Zitat:
Original geschrieben von tcck77
Nimm´ gelbe LED´s, die sind heller und blinken dann gelb/orange durchs rote Glas.
Sollte jeden Prüfer friedlich stimmen,auch wenn nicht StVO zugelassen.Einfach mal googeln,..... sowas hier
Gruß aus Düsseldorf
So,hab mich heute in der Mitagssonne mal hingestellt und kurz gefillmt.
klickFür mich war die Umrüstung die einzige valable Lösung um meine roten Rückleuchten zu behalten
und nix müssen zu basteln. Kabelbaum trennen,neu anschliessen halte ich,wenn gut gemacht,für
völlig okay ( wenn Du dadurch Deinen Frieden mit dem Tüv hast und endlich auf H fahren kannst ).
Um es kurz und knapp zu sagen,es werden keine neuen Ausnahmegenehmigungen für rote Blinker mehr erteillt.
Da mag der Tüvprüfer noch so lässig sein und Dir "grüne" Blinker eintragen die "Instanz" die
letztendlich die Ausnahmegenehmigung erteilt ist das Strassenverkehrsamt/die Zulassungstelle/der Oberbürgermeiser oder der Ministerpräsident und spätenstens diese stellen sich quer.
Es ist halt einfach Mist was da abläuft,aber was willste machen??
Meine Blinker sind auch Lachhaft und schlecht zu erkennen,aber mir ist´s egal,ich hab´kein Problem mit dem Tüv.Wenn ich mir jetzt wieder weisse Lampen reinmache und mir fährt jemand hinten drauf,bekomme ich Teilschuld,darf meinen Schaden selber bezahlen!
Dann iss´es mir doch so lieber !
Enspannten Abend , Gruß aus Düsseldorf