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Umbau auf Lkw Zulassung.??

Themenstarteram 18. Oktober 2002 um 18:30

Hallo Leute.

Trage mich mit dem Gedanken einen Caddy Sedan de Ville zu kaufen. Diesen möchte ich gerne umbauen auf Lkw Zulassung.!?

Hat da jemand von Euch erfahrungen, bzw. Tips ob das überhaupt noch geht bzw was möglich ist.

Danke an alle

 

Armin

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44 Antworten

Nach meinen Infos ist die Rechtslage / Situation einigermaßen klar,aber nicht JEDEM Beamten auf jedem Straßenverkehrsamt):

1. Fahrzeug bei Erstzulassung als LKW angemeldet - kein Problem.

2. Fahrzeug umgebaut, nachträglich als LKW zugelassen: bis zur Neuregelung kein Problem. Nach der Neuregelung: Probleme beim Halterwechsel, keine Anerkennung usw.

3. Fahrzeuge, die als PKW usw. vom Band liefen: Anerkennung als LKW nach der Neuregelung kaum noch möglich.

4. Pick Ups und Vergleichbare nach der Neuregelung: nachträgliche Ummeldung zum LKW sollte eigentlich möglich sein, wenn man die Auflagen einhält (Ladefläche, Angaben der Achslast aufpinseln wie beim Truck usw.)

5. Zu all dem Kram gibt es Gesetztestexte, wie im Beitrag von Inken zu lesen ist. Aber man kennt das aus der Oldtimerszene: auf jedem Straßenverkerhrsamt geht es anders zu. Manche Beamte kennen sich kaum aus. 2001 gab es so einen Fall, dass jemand beim Straßenverkehrsamt in X erst per Gutachten nachweisen musste, dass sein Kadett B ein Oldtimer ist usw. usf.

So long, Carlo

das ist ein punkt den ihr immer wieder durcheinander bringt.

die lkw-zulassung ist nicht vom tüv oder straßenverkehrsamt abhängig-sondern außschließlich

vom finanzamt-nichts anderes-pkw nach F-Amt bleibt/ist pkw-basta

selbst el caminos haben die hirnies schon als pkw eingestuft.

also führt die diskusion nicht über tüv und S.-Amt sondern was macht finanzamt!!!!

am 18. November 2002 um 8:35

Soviel ich weiss, wird ein KFZ nur als LKW versteuert, wenn es auch eingetragen ist. Jedoch muss sich das FA nicht daran halten.

Das heisst, daß das FA wenn es möglich ist, mehr geld für sich rausschlägt. Also PKW bleibt PKW, und LKW ist nur LKW, wenn er auch alle anforderungen erfüllt. Ansonsten wird auch der LKW als PKW versteuert.

Gruß Jürgen

Ich glaube, Runner hat einen sehr wichtigen Aspekt erwähnt - das Finanzamt.

Bei Autos, die nicht einwandfrei LKW oder PKW sind spielt das sicherlich eine große Rolle. Der Staat möchte seine Knete und davon möglichst viel - siehe Kat & Co.

Ich hab in den 2 letzten Jahren im Bekanntenkreis immer wieder gehört, dass irgendjemand seinen Wagen bei der Ummeldung nicht mehr als LKW anmelden konnte, bei anderen ging es doch, usw. alles Probleme, die hier shcon in verschiedenen Beiträgen erwähnt wurden.

Sieht so aus, als ob die Zulassungsbehörden von Stadt zu Stadt und Modell zu Modell anders entscheiden.

Wäre ganz interessant dazu mal Erfahrungen anderer zu lesen.

So long!

LKW Zulassung

 

Hey, ich krieg bald meinen Führerschein und dachte auch daran steuern zu sparen mit LKW Zulassung.

ich hab schon im Internet nach ner liste gesucht mit

Pick up's die auf jeden fall LKW zulassung bekommen

hab nix gefunden.

kann jemand mal schreiben welche

karren wirklich 100% LKW zulassung bekommen?

z.b. Dodge RAM, VW Taro... keine ahnung

Nach was werden die Steuern eigentlich berechnet

nach gewicht des Fahrzeugs oder?

Spielt der hubraum und Diesel oder Benziner

überhaupt eine rolle?

hab gehört dass bei lkw zulassung nicht mehr als 3

sitze eingebaut sein dürfen? stimmt das

Was ist nötig um das teil möglichst billig zu versichern

d.h. kann man einen pick up mit 1.5- oder doppelkabine (mehr als 3 sitzplätze) als lkw zulassen und als pkw versichern? (ist pick up gleich kombinationsfahrzeug?)

also

pkw geht nach motorart(hubraum-schadstoff)

lkw nach zulässigen gesamtgewicht

 

unterschieden wird nach gesamt gewicht unter, oder über 2,8T.

bei unter 2,8T gibt es richtlinien vom tüv um einen zuvor als pkw zum lkw umzuschreiben, da wären:

dauerhafte entfernung der rücksitze+gurte+verankerungen, ebene ladefläche, und verblechung der hinteren seitenfenster

ABER!!!!!!!!!-trotz eintragung und umschreibung des tüvs auf lkw ist das finanzamt entsprechender eigener prüfung nicht verpflichtet dem zu folgen. finanzamt begutachtet auch das äußere erscheinungsbild,größe der ladefläche,nutzlast, und die lkw untypische hohe geschwindigkeit

 

gesamtgewicht über 2,8T

 

entweder hat man es schon oder läßt auflasten. dies entscheidet der tüv.

gegen diese entscheidung kann das finanzamt nichts machen, da es hier rein um das gewicht geht greifen die oben genannten kriterien für eine eventuelle ablehnung nicht mehr, also lkw.

 

sonderfall sind pick-ups

aufgrund der bauart gibt es hier fahrzeuge mal unter oder über 2,8T.

da diese fahrzeuge aber aufgrund ihrer bauweise usw, und der schon vom hersteller als lkw kennzeichnung, kann man sich getrost auf einen streit mit dem finanzamt einlassen(wenn sie sich sträuben sollten)-am ende müssen sie nachgeben-egal wie lange es dauert

 

fazit-ein umbau von pkw auf lkw ist sinnlos-wird grundsätzlich heutzutage abgelehnt, egal was euch andere zeitgenossen erzählen.

am erfolgreichsten und ohne ärger ist ne auflastung auf über 2,8T

auch pick-ups gehen zu 80% ohne stress durch-kommt aber auch öfter zum streit

am 7. Mai 2003 um 23:08

kombinationskraftwagen

 

hallo alle,

gibt es eine möglichkeit einen ford f250 single cap

(zul. gg 3,5t), als kombinationskraftwagen durch zu mogeln?

wäre über hinweise sehr dankbar

mfg

arjeplog

am 9. Mai 2003 um 8:57

Re: kombinationskraftwagen

 

gibt es eine möglichkeit einen ford f250 single cap

(zul. gg 3,5t), als kombinationskraftwagen durch zu mogeln?

Wie bereits gesagt, Fullsize-Pick-Ups sind immer LKW. Sie sind keine Kombinationsfahrzeuge sondern reine LKW. Zulässiges Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen.

am 9. Mai 2003 um 8:58

Da ist was verrutscht!

 

Das mit dem Zitieren klappt noch nicht so ganz!

Da es schon ein recht alter Thread ist greife ich das Thema noch mal auf. Gibt es die Möglichkeit der Auflastung noch? Ich meine da mal mitbekommen zu haben, dass das abgeschafft werden soll??

Habe vor mir in nächster Zeit evtl. einen Caprice Kombi zu suchen. Würde sich dieser auf die geforderten 2.8 Tonnen auflasten lassen? Falls ja, wie würde das von statten gehen?!

am 21. April 2006 um 15:38

Zitat:

Original geschrieben von noplan

Ich meine da mal mitbekommen zu haben, dass das abgeschafft werden soll??

Hast Du richtig gehört .

Wurde letztes Jahr im April abgeschafft .

Hatte jetzt auch eine schöne Nachzahlung im Briefkasten :(

Es ist wohl noch ein Gerichtsurteil abzuwarten , welches ein winzig kleiner Hoffnungsschimmer ist .

Verdammt, ich habe es geahnt :(

Man würde also nur noch mit günstigen Festkosten wegkommen, wenn man vor anfang 2007, wo dann die 07er kennzeichen abgeschafft werden einen sucht und auf die noch bestehenden 07er Kennzeichen anmeldet?!

So ein mist... 1400 EUR Steuern sind mir da für die ~5000 km/Jahr doch zu viel :(

Kann mir vielleicht auch jemand sagen, wie das in Schweden funktioniert? Gibt es da auch eine Besteuerung nach Hubraum?

am 21. April 2006 um 18:58

07 ist doch nix .

Zuviele Einschränkungen .

Die werden übrigens net abgeschaft , sondern die bekommst Du ab 2007 erst dann , wenn Dein Fahrzeug älter als 30 Jahre ist ;)

Entweder Saisonkennzeichen oder gleich nach was älterem schauen mit H-Zulassung .

Oder noch ein paar Jährchen in den sauren Apfel beissen bis er H hat ;)

am 4. Oktober 2009 um 15:09

Also, man kan auch nen VW Polo 86c als LKW zulassen.

Dazu muss die Rückbank raus und die Gurte mussen unbrauchbar gemacht werden(bzw. ausgebaut werden) Das ist bei vielen KFZ so machbar.

Dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil!!!!!!

Da ist einer dagegen angegangen, der meinte er könne seine rückbank umklappen(Toyota Landcruser), was so nicht anerkannt wurde!

Der Richter meinte, das wie oben gesagt die Rückbank raus muss und die Gurte weg!

MfG Oli

am 4. Oktober 2009 um 15:12

Zitat:

Original geschrieben von O.Brotz

 

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