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Umbau auf Lkw Zulassung.??

Themenstarteram 18. Oktober 2002 um 18:30

Hallo Leute.

Trage mich mit dem Gedanken einen Caddy Sedan de Ville zu kaufen. Diesen möchte ich gerne umbauen auf Lkw Zulassung.!?

Hat da jemand von Euch erfahrungen, bzw. Tips ob das überhaupt noch geht bzw was möglich ist.

Danke an alle

 

Armin

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44 Antworten

hast du schlechte karten, denke ich (nach meinem abenteuer beim tüv). wenn es ein station wäre eher, aber mit einer limo... es geht die sage, dass mehr als 50% des innenraumes für nutzlast zur verfügung stehen muss. das ist bei limousine kaum darstellbar.

nimm einfach einen älteren, dann kannst du h-kennzeichen beantragen.

Vielleich hast du ja Glück und der TÜV Mann macht dir nen LKW eintrag, aber du mußt das Ding immer noch nach PKW versteuern. Das Schlupfloch ist gestopft worden. Es wird nur noch das als LKW besteuert was so aussieht (du kannst schon mit nem Ranchero/El Camino pech haben) oder was als LKW vom Hersteller so importiert wurde bzw. es eine "Freigabe" durch den Hersteller gibt.

Das sieht seeehr schlecht aus. Es gibt aber zu dem Tzhema glaub ich schon nen Thread, musst mal mit der Suchfunktion arbeiten.

 

gearbox

am 18. Oktober 2002 um 21:55

Wieso willst du das denn? Stehern Sparen?

Da hast du leider Pech. Unser Camaro (signatur) ist auch als LKW eingetragen. Jedoch muss sich das Finanzamt nicht mehr nach der eintragung richten, und wird dir die ganz normale PKW-Steuer draufbrummen. Wär bei uns genauso.:(

Gruß Jürgen

am 19. Oktober 2002 um 12:47

Tach auch ! Der Richtwert für LKW-Zulassung ist seit einiger Zeit "über 2,8 Tonnen Fahrzeuggewicht". Egal wie der Wagen aussieht. Bestehende Eintragungen werden vom Finanzamt ignoriert. Fahrzeuge die nahe an 2,8 t herankommen lassen sich "Auflasten", aber vorher unbedingt Hersteller-Info einholen. Sonderzulassungen, besonders beim "Van" (Wohnmobil oder Bürofahrzeug) sowie (Kombinationsfahrzeug), auch bei großen Kombis, sind möglich. Vorher Bestimmungen hierfür einholen. (Einfach mal beim TÜV fragen, die beissen nicht). Es sei denn man kommt da an (Ey, ich muß ma wat fragen), derjenige sollte lieber seinen Lebensberater schicken. PKW,s und LKW-Zulassung könnt ihr vergessen. In Verkaufsanzeigen wird oft noch damit geworben, ist aber keinen "Cent" mehr wert. LEIDER!!! Alternative: G-Kat, Kat nachrüsten , Rote Nummer (keine Alltags-Nutzung erlaubt) ab 20 Jahre Fahrzeugalter möglich oder H (Historisch) Zulassung ab 30 Jahre. Habt ihr noch Fragen dazu ? Oder weiß einer noch mehr ? Bitte her damit!

Wenn man z.B. einen Pickup mit etwa 2,5 t auf 2,8 auflastet und den als LKW zulässt darf man dann nich auch nur 80 fahren????

am 20. Oktober 2002 um 10:03

Ja und auf Landstrassen nur noch 60

also nun mal langsam, ihr wollt also erzählen, das ich einern reinrassigen CHevy Pickup stepside nicht als lkw zugelassen bekomme, nur weil er keine 2,8t wiegt??? seid ihr euich da sicher?? das klingt etwas utopisch sorry, aber irgendwie habe ich daran gewisse zweifel!!!

 

auf belehrungen warte ich begierig

Mfg steffen

Nicht weil er keine 2,8 t wiegt sondere weil das zulässige Gesammtgewicht unter 2,8 t liegt, mit meinem 79er Cheyv Caprice Station hab ich auch nur ein zulässiges Gesammtgewicht von 2,6t zusammengebracht, aber der wurde dann ohne Probleme bei dem Händler auf 2805kg aufgelastet und als Kombinationsfahrzeug zugelassen. Und damit kannste so schnell fahren wie du willst.

MfG Chris

am 20. Oktober 2002 um 18:33

Hallo ! Das stimmt so ! Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten erst ab 7,5 t. Für alle gilt allerdings das Anhängerzugsverbot (von Samstag 00:00 Uhr bis Sonntag 22:00 Uhr. War selbst schon mal betroffen , fast verhaftet :-)

am 20. Oktober 2002 um 18:51

Alles was von Haus aus ein LKW ist, wie alle Fahrzeuge mit offener Ladefläche sind und bleiben LKW und werden auch so besteuert.

Alles was nach PKW aussieht wie z.B. Bläser oder Caprice Stations usw muss über 2,8 Tonnen sein, damit die Regelung der vielseitigen Verwendbarkeit greifen kann, die da heisst, wenn das Fahrzeug sowohl als auch benutzt werden kann, ist es ein Kombinationskraftwagen und muss als LKW besteuert werden.

Wer eine Eintragung als LKW haben will kann diese auch bekommen, hat aber teurere Versicherung zur Folge sowie die Auflage, eine Warnblinkleuchte mit zu führen(kennt ihr bestimmt, so ein Blinklicht als Warndreieckersatz). Die Regelung mit dem Sonntagsfahrverbot ist ins Schwanken geraten, weil ein Richter gesprochen hat es sei eine Regelung die zum Ziel hat den Schwerverkehr auszubremsen und dazu kann man Bläser und PUs und VW Busse nun beim besten Willen nicht zählen.

Nun bleibt abzuwarten ob das ein Grundsatzurteil ist oder nicht.....

Sonntagsfahrverbot heisst übrigens nur das auf Autobahnen an SFahrverbosttagen nicht mit Hänger gefahren werden darf, solo ist erlaubt.

Geschwindigkeitsregeln gibt es erst ab 3,5 Tonnen, drunter ist freies Rasen erlaubt!

am 20. Oktober 2002 um 19:46

Hallo Chevyuser! Danke, für deine "Info" ,lerne immer gerne ,etwas dazu! Auf ein andermal !

Themenstarteram 24. Oktober 2002 um 15:54

An alle,

Danke für eure tipps. war ein paar tage nicht im Forum, daher die verspätete antwort.

ich frage die tage mal auf der zulassungstelle und dem tüv nach und gebe hier dan bescheid.

" Ich wollte auch mal träumen ".

grüße

an alle

armin

Hallo,

also ich fasse mal so zusammen:

wenn mein Auto als Lkw versteuert wird darf ich solange die Zulässige Gesamtmasse unter 3,5 t liegt: Meine Geschwindigkeit frei wählen, auch Sonntags auf Autobahnen fahren

Brauch ich da nicht auch einen Feuerlöscher wenn das Auto als Lkw versteuert wird?

Und wie sieht das dann mit Überholverbot für Lkws aus?

Danke, Edsel

am 25. Oktober 2002 um 14:00

Feuerlöscher glaube ich nicht. Überholverbot ist erst ab 7.5 Tonnen. Sonntagsfahrverbot gibts nicht. Und 300 darfst du auch noch fahren.:)

Gruß Jürgen

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