ForumFinanzierung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Üble Leasingerfahrung

Üble Leasingerfahrung

Themenstarteram 26. Januar 2007 um 16:19

Hallo Leute,

Habe seit mehreren Jahren gute Erfahrungen mit Privatleasing, allerdings mit Renaulthändler am Heimatort.

Im Januar 2005 dann durch Zufall tolles Angebot im Internet gefunden: BMW 316 ti compact, 5 Monate alt, 4.000 km gelaufen, 399 € Anzahlung, 99 € Monatsrate, 24 Monate Laufzeit, 20.000 km Laufleistung. Ich habe sofort zugeschlagen, das Auto vom BMW-Händler im 800 km entfernten Deggendorf abgeholt. Zwei Jahre sind rum, keine Unfälle oder Schäden gehabt, nur 13.000 km gefahren. Am 24.1. mit dem Autoreisezug von HH nach M (vorher noch gebrauchte Winterreifen aufziehen lassen wg. Schneechaos in Bayern), 160 km nach Deggendorf gefahren. Aber dann: Fahrzeug wird erst durch Waschanlage gefahren, dann nehmen sich Verkäufer und weiterer Mitarbeiter das Auto vor, mindestens 30 Minuten mit Hebebühne, Messen der Profiltiefe der Reifen, Messen der Lackdichte und und und. Schließlich der Schock: an der Beifahrertür eine winzige Delle (war mir nicht aufgefallen) und angeblich auf der ganzen Beifahrerseite ein Lackschaden. Ich kann keinen Lackschaden erkennen, mir wird nur gesagt, der Lack würde "stumpf" aussehen. Mängelbeseitigung würde 1.115 € kosten, für 115 € würde man die Winterreifen übernehmen. Ich solle den Schaden meiner Vollkaskoversicherung melden und einen "Parkschaden" angeben. Unter dem Zeitdruck, das Flugzeug in M noch zu bekommen, mache ich einen Fehler und unterschreibe das Übergabeprotokoll mit dem Schaden von nunmehr 1.000 €.

Nun meine Fragen: passiert es häufiger, dass Händler, die am Leasing nichts verdienen, bei der Rückgabe abzocken ?

Ist eine kleine Delle, die der "Beulendoktor" heilen kann, nicht altersmäßige Abnutzung ? Was kann man bei der Messung der Lackdichte eigentlich feststellen ? Ich betone nochmals, dass ich keinen Unfall hatte, weder selbst noch durch Dritte habe Lackierungsarbeiten vornehmen lassen. Wer kann mir weitere Ratschläge geben ? Vielen Dank für Eure Antworten !

20 Antworten

Zitat:

passiert es häufiger, dass Händler, die am Leasing nichts verdienen, bei der Rückgabe abzocken ?

Ja. Deshalb war das Angebot so gut.

Zitat:

Was kann man bei der Messung der Lackdichte eigentlich feststellen ?

Ich denke Du meinst eher eine Schichtdicken-Messung.

Damit wird geprüft, ob z.B. ein Schaden gespachtelt und/oder überlackiert wurde, bzw. ob irgendwo ein Schaden vorhanden war. Nachlackierte Stellen haben eine größere Schichtdicke.

Die Lackdichte wird IMHO eigentlich nur für das Lackieren selbst benötigt.

Zitat:

Wer kann mir weitere Ratschläge geben ?

Du hättest den Zusatz "Unter Vorbehalt" unter die Rechnung schreiben können. Dann hättest Du noch etwas unternehmen können.

So hast Du mit Deiner Unterschrift die Rechnung leider akzeptiert.

Gruß,

Thilo

am 26. Januar 2007 um 17:50

Durch die Unterschrift ist alles gelaufen, und die 1000 Euro müssen bezahlt werden.

Regulär wird ein Auto bei der Rückgabe von einem Sachverständigen untersucht, und dann muss nicht der Schaden bezahlt werden, sondern nur die Wertminderung gegenüber einem mängelfreien Auto ersetzt werden.

Hast dich voll über den Tisch ziehen lassen und zahlst jetzt ordentlich Lehrgeld dafür

Die 1000 Euro stecken die jetzt in die Taschen und freuen sich wieder einen Dummen gefunden zu haben

Themenstarteram 26. Januar 2007 um 18:40

Eure Antworten sind nicht sehr ermutigend....

Aber wenn jetzt ein Gutachter der Versicherung feststellen sollte, dass der "Schaden" nur z.B. 200 € beträgt, muss ich dann trotzdem 1.000 € zahlen ? Als Laie kann ich doch garnicht beurteilen, wie hoch ein "Schaden" zu bewerten ist !

wenn du die 1000€ auf die 2 leasingjahre umlegst, war es ja dennoch ne günstige art, nen fast neuen bmw zu fahren, oder?

Zitat:

Aber wenn jetzt ein Gutachter der Versicherung feststellen sollte, dass der "Schaden" nur z.B. 200 € beträgt, muss ich dann trotzdem 1.000 € zahlen ?

Ich denke nicht, daß Deine Versicherung dafür einen Gutachter vorbei schickt. Letztlich kann es ihr auch egal sein, da Du das über die erhöhten Beiträge sowieso selbst bezahlst.

Meine Tips:

Wenn Du das nächste Mal ein Fahrzeug zurück gibst, dann mach das nicht unter so einem Zeitdruck.

Wenn Dir etwas komisch vorkommt und Du evtl. im Nachhinein noch etwas unternehmen möchtest, dann schreib den Zusatz "Zahlung unter Vorbehalt" auf die Rechnung.

Wenn Du das nächste Mal ein Fahrzeug vom Leasing zurück gibst, dann kläre vorher, was an dem Fahrzeug beanstandet wird. Dann fährst Du zu einem "Beulendoktor" oder Smart Repair Center und läßt dort für einen Bruchteil der Kosten die Schäden ausbessern. Sollte es dann noch zu Meinungsverschiedenheiten kommen, läßt Du den Rest von einem Sachverständigen und Deinem Rechtsanwalt klären (nicht vergessen eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen ;)).

Siehe das, was Dir jetzt passiert ist als Lehrgeld an. IMHO kannst Du in diesem Fall nichts mehr unternehmen.

Gruß,

Thilo

am 27. Januar 2007 um 20:00

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb

Durch die Unterschrift ist alles gelaufen, und die 1000 Euro müssen bezahlt werden.

Regulär wird ein Auto bei der Rückgabe von einem Sachverständigen untersucht, und dann muss nicht der Schaden bezahlt werden, sondern nur die Wertminderung gegenüber einem mängelfreien Auto ersetzt werden.

Hast dich voll über den Tisch ziehen lassen und zahlst jetzt ordentlich Lehrgeld dafür

Die 1000 Euro stecken die jetzt in die Taschen und freuen sich wieder einen Dummen gefunden zu haben

Diese Einschätzung der Dinge kann ich so nicht ganz nachvollziehen. Wenn er Kraft Gesetz nur die Wertminderung zahlen muss, warum soll er dann durch eine Unterschrift, die den Schaden bestätigt verpflichtet sein, die vollen Reparaturkosten zu ersetzen?

In jedem FAll ist Lackdichter zu empfehlen, sich nicht auf die Schiene des Versicherungsbetruges locken zu lassen. Damit würde er sich selbst strafbar machen.

Oliver

am 28. Januar 2007 um 7:29

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Diese Einschätzung der Dinge kann ich so nicht ganz nachvollziehen. Wenn er Kraft Gesetz nur die Wertminderung zahlen muss, warum soll er dann durch eine Unterschrift, die den Schaden bestätigt verpflichtet sein, die vollen Reparaturkosten zu ersetzen?

Das wäre sein Recht gewesen, um das zu wissen hätte er sich vor der Unterschrift schlau machen müssen.

Jetzt hat er aber bestätigt das er für die Kosten aufkommt, das ist wie ein Blankoscheck

Pech gehabt, Lehrgeld bezahlt

am 28. Januar 2007 um 9:28

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb

Jetzt hat er aber bestätigt das er für die Kosten aufkommt, das ist wie ein Blankoscheck

Pech gehabt, Lehrgeld bezahlt

Diese Fernprognose erscheint mir etwas gewagt, zumal wir gar nicht wissen, was genau er unterschrieben hat. Wenn am Fahrzeug ein objektiv erkennbarer Schaden vorliegt, dessen Reparatur 1000 Euro kostet, wüsste ich nicht, inwiefern die Bestätigung dieser Tatsache schädlich wäre.

An der Stelle des Fragestellers würde ich mich mal in die Rechtsprechung einlesen und ggf. einen Brief aufgesetzen: "Sehr geehrte Damen und Herren, leider muß ich ihnen mitteilen, dass Ihnen nach laufender Rechtsprechung (vergl. Urteile des OLG XYZ vom xx.yy.zzzz...) keine Erstattung der Reparaturkosten zusteht, sondern nur ein Ausgleich der Wertminderung. Anbei erhalten Sie zu diesem Zweck einen Verrechungsscheck über 500 Euro." o.ä. Dann muss sich der Leasinggeber überlegen, ob er aus einer schwachen rechtlichen Positiion heraus den Restbetrag einklagen möchte. Das funktioniert natürlich nur, wenn der Fragesteller bislang noch nicht den kompletten Betrag gezahlt hat.

Oliver

am 28. Januar 2007 um 10:44

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Diese Fernprognose erscheint mir etwas gewagt, zumal wir gar nicht wissen, was genau er unterschrieben hat. Wenn am Fahrzeug ein objektiv erkennbarer Schaden vorliegt, dessen Reparatur 1000 Euro kostet, wüsste ich nicht, inwiefern die Bestätigung dieser Tatsache schädlich wäre.

Der TE müsste jetzt den Wertverlust durch die Schäden beweisen und somit die Wertdifferenz, und das geht nur durch einen von ihm beauftragten und bezahlten Gutachter.

Er hat alles falsch gemacht was falsch zu machen ist.

Diese Art der Abwicklung ist völlig normal im Leasingalltag wenn 1. Die ganze Geschichte billig war und 2. kein Folgevertrag mehr kommt.

Soll nicht heißen das dieses Verhalten legal ist, aber es wird so durchgeführt und die meisten Leute bezahlen am Ende Lehrgeld dafür weil Leasinggeber und Vertragswerkstatt in der besseren Position sind.

Klar kann der TE jetzt deinen Rat befolgen, nehmen die an dann ist es o.k, schicken die einen Mahnbescheid über den Restbetrag und der geht durch (Vollstreckungsbescheid) oder kommt zur Verhandlung (Wo der TE in einer sehr schlechten Position ist weil er für die Mängel blanko unterschrieben hat, und das Auto zur Nachbegutachtung sicher nicht mehr zur Verfügung steht weil längst verkauft)

Folge des verlorenen Prozesses oder Durchgang des MB und Folge durch VB: Harter Schufaeintrag mit allen Folgen wie Bonitätsverlust auf Jahre, Kreditkündigungen, Rückgabe einer vorhandenen Kreditkarte....

Ob man sich das antut, oder besser das Lehrgeld bezahlt muss jeder für sich entscheiden.

Hätte er das protokoll z.B. so nicht unterschrieben, dann wäre die Vertragswerkstatt in der beweispflich und hätte einen Gutachter beauftragen müssen der dann legal die wertminderung festgestellt hätte, aber so ist jammern zwecklos, entweder zahlen oder hoffen das die Vollstreckungsmaschinerie nicht anläuft.

Und bedenken, schon ein Mahnbescheid reicht aus um die Bonität auf Jahre zu versauen

am 28. Januar 2007 um 13:46

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb

Er hat alles falsch gemacht was falsch zu machen ist.

An dieser Stelle stimmen wir jedenfalls überein. Unter "alles" fällt dann auch die Wahl eines 800km entfernten Händlers, die Rückgabe allein und unter Zeitdruck, die Bestätigung eines Schadens, welchen er selbst nicht erkennen kann.

Was wäre die Alternative gewesen? Fahrzeug ohne Übergabeprotokoll dalassen? Dann hätte ein in betrügerischer Absicht handelnder Händler das Fahrzeug auch nach Entgegennahme noch weiter beschädigen können. Ist natürlich illegal. Der vom Händler vorgeschlagene Lösungsweg ("Parkschaden") wäre das auch.

Fahrzeug wieder mitnehmen und erneute Übergabe unter Zeugen (selbst bestellter Gutachter) vorbereiten => Flug verfällt => Kosten für neue Anreise + Gutachter. Das wird am Ende nicht viel billiger, als die nun im Raum stehenden Beträge.

Nun nehmen wir mal an, der Lack wäre tatsächlich außergewöhnlich stark verwittert. Warum hätte der Fragesteller jetzt einen Nachteil, indem er den Schaden bestätigt? Wenn er nach der Rechtsprechung nur den (erhöhten) Wertverlust ausgleichen muß, dann bleibt das auch nach der Schadensfeststellung so. Wenn er in's Protokoll geschrieben hat, dass der Lackschaden kaum wahrnehmbar ist, steht Lackdichter nicht völlig Chancenlos da. Angesichts der bisherigen Pannen ist natürlich die Frage, ob nicht noch weitere hinzukommen können.

Ich vermute, der Händler hat die Unsicherheit des Lackdichters einfach "gerochen" und spontan eine Überrumpelungsstrategie gestartet. Gut möglich, dass er beim ersten Widerstand doch noch aufgibt.

In keinem Fall sollte Lackdichter die Situation jetzt noch "verschlimmbessern", indem er einen Versicherungsschaden vortäuscht.

Oliver

am 28. Januar 2007 um 17:06

Zitat:

Original geschrieben von os-m

Warum hätte der Fragesteller jetzt einen Nachteil, indem er den Schaden bestätigt? Wenn er nach der Rechtsprechung nur den (erhöhten) Wertverlust ausgleichen muß, dann bleibt das auch nach der Schadensfeststellung so

Diese Wertdifferenz muss der TE aber per Gutachter auf seine Kosten festlegen lassen, sofern das Auto noch vorhanden ist.

Ich weiss nicht wie ich handeln würde, werde diese Probleme aber nie bekommen, da ich so wie bisher nie ein Auto weder leasen noch finanzieren werde, sondern mir das kaufe was ich mir leisten kann, und wenn ich nur 500 Euro übrig habe, dann gibt es ein max 500 Euro Auto.

Das es Tücken beim leasen gibt sollte bekannt sein, wenn bisher nicht, so lernt der TE jetzt wenigstens was, und auch wenn er das teuer bezahlt

am 29. Januar 2007 um 12:18

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb

Das wäre sein Recht gewesen, um das zu wissen hätte er sich vor der Unterschrift schlau machen müssen.

Jetzt hat er aber bestätigt das er für die Kosten aufkommt, das ist wie ein Blankoscheck

Pech gehabt, Lehrgeld bezahlt

.. so einfach ist das mit Sicherheit nicht.

Falls sich herausstellt, z.B. durch einen neutralen Gutachter, dass der vom Händler festgestellte Schaden in Wirklichkeit nicht vorhanden ist, wird eine Anzeige wegen Betrugsversuch fällig. Und zu bezahlen ist dann auch nichts.

Allerdings müsste 'Lackdichter' jetzt das Kreuz durchdrücken und ein gerichtliches Gutachten wirklich erzwingen. Ob sich das Ganze dann noch lohnt ist die Frage. Was zahlt der Rechtsschutz - (wenn vorhanden) was die Vollkasko?

Schönen Gruß

Michael

am 29. Januar 2007 um 14:32

Zitat:

Original geschrieben von michael60

 

Allerdings müsste 'Lackdichter' jetzt das Kreuz durchdrücken und ein gerichtliches Gutachten wirklich erzwingen. Ob sich das Ganze dann noch lohnt ist die Frage. Was zahlt der Rechtsschutz - (wenn vorhanden) was die Vollkasko?

Er müsste also jetzt aus 800km Entfernung den Standort des Autos feststellen und dann einen Sachverständigen (Der vielleicht auch der Stammsachverständige vom Händler ist) losjagen, für dessen Kosten (> 500 Euro) er in Vorlage geht und ob er die je wieder bekommt wissen nur die Götter.

Der Händler muss nur den aktuellen Standort des Autos geheim halten (oder einfach behaupten das Objekt ist bereits im Ausland) und schon ist alles gelaufen, ohne Objekt keine Beweissicherung und keine Chance da raus zu kommen ohne auf dicken Kosten sitzen zu bleiben.

Wäre der Händler vor der Türe sähe das anders aus, aber so ist das gelaufen, denn der TE ist in der Beweispflicht.

Anders wäre das ohne Unterschrift gewesen, dann müsste der Händler den Beweis antreten das der Schaden vorhanden ist und dann hätte man was zum anfechten gehabt.

Nochmals: Durch die Unterschrift und die Entfernung ist alles gelaufen

Greets Bernd

P.S. Ein gerichtliches Gutachten kann man nicht erzwingen, das kann nur im laufenden Verfahren beantragt werden und der Richter bestellt dann nach Kostenvorlage durch den TE einen vereidigten Sachverständigen

am 29. Januar 2007 um 16:22

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb

P.S. Ein gerichtliches Gutachten kann man nicht erzwingen, das kann nur im laufenden Verfahren beantragt werden und der Richter bestellt dann nach Kostenvorlage durch den TE einen vereidigten Sachverständigen

... das ist richtig. Man muss klagen und der Richter entscheidet, ob ein solches Gutachten sinnvoll ist, bzw. wer es zunächst bezahlt.

Wie Du schon sagst: Alles sehr schwierig. Aber wehrlos ist man trotz Unterschrift nicht. Keinesfalls wird durch eine Unterschrift ein Betrug manifestiert.

Michael

Deine Antwort
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. Üble Leasingerfahrung