Üble Leasingerfahrung
Hallo Leute,
Habe seit mehreren Jahren gute Erfahrungen mit Privatleasing, allerdings mit Renaulthändler am Heimatort.
Im Januar 2005 dann durch Zufall tolles Angebot im Internet gefunden: BMW 316 ti compact, 5 Monate alt, 4.000 km gelaufen, 399 € Anzahlung, 99 € Monatsrate, 24 Monate Laufzeit, 20.000 km Laufleistung. Ich habe sofort zugeschlagen, das Auto vom BMW-Händler im 800 km entfernten Deggendorf abgeholt. Zwei Jahre sind rum, keine Unfälle oder Schäden gehabt, nur 13.000 km gefahren. Am 24.1. mit dem Autoreisezug von HH nach M (vorher noch gebrauchte Winterreifen aufziehen lassen wg. Schneechaos in Bayern), 160 km nach Deggendorf gefahren. Aber dann: Fahrzeug wird erst durch Waschanlage gefahren, dann nehmen sich Verkäufer und weiterer Mitarbeiter das Auto vor, mindestens 30 Minuten mit Hebebühne, Messen der Profiltiefe der Reifen, Messen der Lackdichte und und und. Schließlich der Schock: an der Beifahrertür eine winzige Delle (war mir nicht aufgefallen) und angeblich auf der ganzen Beifahrerseite ein Lackschaden. Ich kann keinen Lackschaden erkennen, mir wird nur gesagt, der Lack würde "stumpf" aussehen. Mängelbeseitigung würde 1.115 € kosten, für 115 € würde man die Winterreifen übernehmen. Ich solle den Schaden meiner Vollkaskoversicherung melden und einen "Parkschaden" angeben. Unter dem Zeitdruck, das Flugzeug in M noch zu bekommen, mache ich einen Fehler und unterschreibe das Übergabeprotokoll mit dem Schaden von nunmehr 1.000 €.
Nun meine Fragen: passiert es häufiger, dass Händler, die am Leasing nichts verdienen, bei der Rückgabe abzocken ?
Ist eine kleine Delle, die der "Beulendoktor" heilen kann, nicht altersmäßige Abnutzung ? Was kann man bei der Messung der Lackdichte eigentlich feststellen ? Ich betone nochmals, dass ich keinen Unfall hatte, weder selbst noch durch Dritte habe Lackierungsarbeiten vornehmen lassen. Wer kann mir weitere Ratschläge geben ? Vielen Dank für Eure Antworten !
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von michael60
... das ist richtig. Man muss klagen und der Richter entscheidet, ob ein solches Gutachten sinnvoll ist, bzw. wer es zunächst bezahlt.
Wie Du schon sagst: Alles sehr schwierig. Aber wehrlos ist man trotz Unterschrift nicht. Keinesfalls wird durch eine Unterschrift ein Betrug manifestiert.
Michael
Einen Betrug wird man eh nie nachweisen können, sonst könnte es sich der TE ja einfach machen und eine § 263 StGB loslassen und dann warten auf das was dann kommt.
Er hat aber mit seiner Unterschrift die 1000 Euro Schaden und die Kostenübernahme dafür manifestiert, will er jetzt was anderes dann ist er in der Bringschuld
Heisst er muss jetzt Kohle investieren (Gutes Geld hinter schlechtem herwerfen nennt man das) die am Ende noch zu den 1000 Euro dazu kommt.
Das Ding ist einfach gelaufen durch die Unterschrift unter das Abahmeprotokoll, er hätte vorher reagieren müssen, wenn der Händler nur im Ansatz gewitzt ist kommt der damit durch.
Warten wir doch mal ab, ob sich der Fragesteller hier nochmal zu Worte meldet und erklärt, ob er bereits (an Ort und Stelle?) gezahlt hat und was er genau unterschrieben hat.
Ansonsten bleibt's wilde Spekulation.
Ich verstehe auch nicht, warum er einen Schaden bestätigt hat, den er selbst nicht erkennen konnte? Reine Überrumpelung durch den Leasinggeber oder hat er den bei der Übergabe Anwesenden vertraut, da er selbst unter einer Sehschwäche leidet? Letzteres ist ja keine Schande, aber dann ist eben nicht ausgeschlossen, dass das der Lack tatsächlich starke Gebrauchsspuren hatte.
Nochmal zum Betrugsvorwurf: Eine (unberechtigte) Forderung zu erheben, ist für sich allein betrachtet noch kein Betrug. Dazu muß schon der Wille hinzukommen, den anderen durch Täuschung zu benachteiligen.
Oliver
Zitat:
Folge des verlorenen Prozesses oder Durchgang des MB und Folge durch VB: Harter Schufaeintrag mit allen Folgen wie Bonitätsverlust auf Jahre, Kreditkündigungen, Rückgabe einer vorhandenen Kreditkarte....
Zitat:
Und bedenken, schon ein Mahnbescheid reicht aus um die Bonität auf Jahre zu versauen
man soll nicht immer alles glauben was gewisse Anwaltsagenturen auf ihre Mahnbescheide schreiben.
1. Strittige Forderungen führen NIE zu negativen Einträgen
2. Mahnbescheide (auch gerichtliche) sind KEIN Eintragungsgrund - erst recht nicht wenn erfolglos wegen Widerspruch
3.Die von DIR beschrieben Folgen (Rückgabe Kreditkarte,...) sind frei erfunden selbst bei einem negativmerkmal.
4. Selbst der verlorene prozess wirkt sich nicht aus wenn gezahlt wird. Erst bei unfruchtbarrer Vollstreckung wirds eng,...
Hallo,
bei den Leasingkosten und der Abwicklung könnte man ja auch auf andere Gedanken kommen.
Wer investiert denn 1600 Kilometer Anreise zur Abholung und Anlieferung eines Leasingfahrzeuges mit einer Gesamtfahrleistung von 13000 km? Wieviel BMW-Händler gibt es denn in Deggendorf?
Fragen über Fragen. Insgesamt gesehen ergeben sich inkl. der 1000 € noch monatliche Raten von weniger als 150 € bei nicht nennenswerter Anzahlung. Fake?
Gruß
Prinzipal
Zitat:
Original geschrieben von prinzipal_gti
Fragen über Fragen. Insgesamt gesehen ergeben sich inkl. der 1000 € noch monatliche Raten von weniger als 150 € bei nicht nennenswerter Anzahlung. Fake?
Interessanter Punkt. Ich habe mich angesichts der Leasingkonditionen auch schon gewundert, kenne aber den Neupreis des Fahrzeugs nicht. Allerdings handelte es sich um einen Gebrauchtwagen und die Kilometerleistung war auf nur 10.000km p.a. gedeckelt.
Ein BMW Händler aus Deggendorf bietet übrigens ein Fahrzeug an, welches sich weitestgehend mit der Beschreibung des Fragestellers deckt. Da kann er ja mal einen Bekannten oder einen Gutachter hinschicken, um das Fahrzeug als vermeintlicher Kaufinteressent zu anzuschauen. Dann hat er immerhin einen Zeugen, der den Zustand des FAhrzeugs (Lack, Dellen) bestätigen kann.
Oliver
Soweit ich weiß, sind doch normalerweise solche Schäden Alltag und dürfen auch nicht weiter berechnet werden. So ist das normalerweise, aber wer weiß wie die Bedingungen in diesem Fall waren.