Übertrag Schadensfreiheitsklasse mit Versicherungswechsel
Hallo zusammen,
wie geht man in diesem Fall am besten vor:
Es soll der Schadensfreiheitsrabatt von Mutter (Versicherungsnehmer) auf Tochter (eingetragener Fahrer) übertragen werden. Das Fahrzeug wurde bisher zu 95% von der Tochter gefahren. Die SF5 könnte voll mitgenommen werden, denn die Tocher hat seit ca. 10 Jahren den Führerschein.
Gleichzeitig soll aber auch die Versicherung gewechselt werden.
Muss jetzt noch bei der alten Versicherung die Übertragung beantragt werden, um dann kurz darauf zu kündigen und einen Neuvertrag auf die Tochter abzuschließen oder wie geht man hier vor?
Und muss durch die Übertragung auch sofort der alte Vertrag gekündigt werden, weil dann ja der bisherige Rabatt wegfällt und es zu einer Nachzahlung kommt?
Halter ist übrigens der Versicherungsnehmer. Das soll wenn möglich auch so bleiben.
Danke für eine Antwort!
17 Antworten
@wecki500 hast den thread gelesen? Da wurde kein schaden doppelt berechnet sondern was vertauscht vom anderen fahrzeug.. 😉
Das habe ich wohl überlesen 😉
Dann mal schauen, was die HUK sagt...bei mir steht die Rabattübertragung auch noch an...
Die HUK ist bei SF-Übertragungen sehr großzügig. Man kann da auch Rück- und Weiterübertragungen machen
Im übrigen waren die Bedingungen von 2007 bei Rabattübertragungen noch anders.
Die Bedingungen haben sich seit 2014 bei der HUK zum positiven verändert.
Es ist nicht immer zielführend was in uralten threads steht.