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Überstellungsfahrten

Themenstarteram 9. Juni 2008 um 9:11

Hallo zusammen,

mich beschäftigen ein paar Fragen zu gewerblichen Fahrzeugtransporten auf eigener Achse.

Ich hab mir schon Auskunft darüber eingeholt, allerdings wenn ich mir die gängige Praxis ansehe, sehe ich da einige Differenzen.

Mir wurde gesagt, dass jedes (und zwar ausnahmslos jedes) Fahrzeug, das in Deutschland auf die Straße geschickt wird, eine Zulassung erhalten muss, und wenn es für eine Überstellung ist, zumindest ein Tageskennzeichen. Überführungen rein nur mit Probefahrts- und Überführungskennzeichen (das sind meines Wissens die roten 06er) sollen nicht erlaubt sein.

Trotzdem sehe ich es als gängige Praxis, dass Überführungsunternehmer die Fahrzeuge nur mit roten Kennzeichen bewegen, was natürlich einiges an Kosten spart.

Kann hier jemand auskunft geben, wie die gesetzliche Regelung ist? Eventuell mit Quelle.

Wie siehts aus mit Versicherungsschutz?

Mir kommt vor, dass über die gesetzliche Lage auch die Exekutive nicht allzu sehr Bescheid weiß....

16 Antworten

Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "06". Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probeoder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_16.php

 

Das wäre ja viel zu umständlich wenn jeder Händler wegen jeder Probefahrt z.b. mit einem Kunden der ein Auto kaufen will ein Kurzzeitkennzeichen braucht.

Hallo,

es sei hierbei aber folgende Anmerkung gestattet:

Eine Überführungsfahrt ist ohne Ladung und in der direkten Strecke zu fahren, Abweichungen davon können zum Einzug der roten Nummer führen.

Kurzzeitkennzeichen sind bei der Polizei ebenfalls meist nur als Überführungskennzeichen geachtet, auch da kann es passieren, das Ladung auf einem Fahrzeug mit Kürzzeitkennzeichen zur Überprüfung führt und meist auch zur Anzeige gebracht wird.

Nordjoe

Themenstarteram 9. Juni 2008 um 17:04

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

 

Das wäre ja viel zu umständlich wenn jeder Händler wegen jeder Probefahrt z.b. mit einem Kunden der ein Auto kaufen will ein Kurzzeitkennzeichen braucht.

Das ist klar, ich sprach auch nicht von Probefahrten, sondern von Überführungsfahrten.

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

 

Hallo,

es sei hierbei aber folgende Anmerkung gestattet:

Eine Überführungsfahrt ist ohne Ladung und in der direkten Strecke zu fahren, Abweichungen davon können zum Einzug der roten Nummer führen.

Kurzzeitkennzeichen sind bei der Polizei ebenfalls meist nur als Überführungskennzeichen geachtet, auch da kann es passieren, das Ladung auf einem Fahrzeug mit Kürzzeitkennzeichen zur Überprüfung führt und meist auch zur Anzeige gebracht wird.

Nordjoe

Dass Kurzzeitkennzeichen zur Überführung gedacht sind weiß ich. Mir gings darum, ob die roten Kennzeichen auch rechtlich voll zur Überführung gedeckt sind (inkl. Versicherungsschutz).

Zitat:

Original geschrieben von dartom

 

Zitat:

Dass Kurzzeitkennzeichen zur Überführung gedacht sind weiß ich. Mir gings darum, ob die roten Kennzeichen auch rechtlich voll zur Überführung gedeckt sind (inkl. Versicherungsschutz).

Ob Kurzzeitkennzeichen oder die sog. "roten Händlernummern"  - beide sind für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten vorgesehen.

Die roten für die in FZV §16 Abs.3 genannten Gwerbetreibenden, die Kurzzeitkennzeichen (mit Datum auf dem gelben Rand rechts) für die übrigen Antragsteller (auch für Privatpersonen!).

Wenn ich dich aber richtig verstanden habe, fragst du nach der rechtlichen Zulässigkeit, inwieweit "Überführungsunternehmer" (dieser Begriff begegnet mir hier zum ersten Mal) sog. "Händlernummern" (rote 06er) verwenden dürfen.

Die Ausführungen von @zoker und von @Nordjoe sind aufschlussreich und korrekt.

D.h.:

Rote 06er Kennzeichen dürfen an dem in FZV §16 Abs.3 ausdrücklich bezeichneten Personenkreis ausgegeben werden (s. Zitat von @zoker) - und da sind "Überführungsunternehmer" nicht erwähnt.

Ergo:

Keine Ausgabe (bzw. Überlassung) von 06er Nummern an "Überführungsunternehmer" - auch nicht leihweise (Verleihen ist ausdrücklich untersagt!!).

Also:

Einem "Überführungsunternehmer" bleibt somit nur die Verwendung der allg. zugänglichen Kurzzeitkennzeichen übrig, wenn auf eigene Achse überführt werden soll.

Somit dürfte auch deine Frage wegen des Versicherungsschutzes sich erübrigen, denk´ ich mal.

... oder hab´ ich was übersehen...?

Grüsse,

            motorina.

 

 

also Überführungsunternehmer hab ich bis jetzt noch nicht gehört.

Ich kann mir nur vorstellen das es sich um Händler (An/Verkauf) handelt, die als nebengeschäft noch Überführungen machen. Und schon bekommt man eine Rote Nummer.

hmm, es gibt Firmen die tatsächlich nur durch Überführen, meist im Vermietbereich, ihr Geld verdienen, ich denke nicht das einem solchen Antragsteller die 06er verwehrt würde. Ich versuch da aber bei nem bekannten was zu erfahren wie die das machen ;)

Grüße

Steini

am 9. Juni 2008 um 21:14

mercedes überführt selber auch lkws vom werk zur firma, dann zum aufbauer oder von der firma gleich zum aufbauer ... und wieder zur firma wenn die fertig sind

Genau, @Zoker, aber @dartom spricht von "Überführungsunternehmer" - und es werden immer wieder in (zwielichtigen?) Kleinanzeigen Fahrer auf selbständiger Basis für Überführungen gesucht (und die haben keine Gewerbeanmeldung als KfzHdl o.ä.). Deshalb meine umständlichen Erklärungsversuche. .. und es handelt sich hier gewiss nicht um Händler mit gelegentlichen Überführungstätigkeiten...

@dartom wollte ja das Rechtliche abgeklärt haben. Was gängige Praxis ist, steht auf einem anderen Blatt...

 

Grüsse,

              motorina.

 

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

also Überführungsunternehmer hab ich bis jetzt noch nicht gehört.

 

Ich kann mir nur vorstellen das es sich um Händler (An/Verkauf) handelt, die als nebengeschäft noch Überführungen machen. Und schon bekommt man eine Rote Nummer.

Hallo

Ich sehe immer wider ganze Kolonnen von neuen LKW's,und Fahrgestellen durch das Inntal auf der A12 und A13(Brenner)fahren,die nur deutsche,rote Probefahrtkennzeichen drauf haben.

Und wenn beim Empl im Zillertal wieder ein Schwung Fahrgestelle angeliefert wird, auch.

Ist das gar nicht Zulässig?

Wir dürfen mit unseren österr. blauen Probenummern nach Deutschland fahren um ein Fahrzeug von Österreich nach Deutschland zu überführen,aber nicht von Deutschland nach Österreich.

Das heisst die blauen Nummern dürfen nicht in Deutschland auf ein Fahrzeug angebracht werden um es nach Österreich zu bringen.

in Italien und der Schweiz sind unsere blauen nicht erlaubt.

Die Italiener widerum dürfen durch halb Europa kurven.??

@matze,

das sind genau die Überführungen für die Firmen, für denen diese rote 06er Nummern gedacht sind - also rechtlich völlig in Ordnung.

Und @Matze: Bei diesen Fahrten mit diesen Neuwagen brauchste nicht mal die Fahrerkarte stecken, weil oft noch gar kein Kontrollgerät verbaut ist - völlig legal.

Grüsse,

             motorina.

am 9. Juni 2008 um 21:29

motorina (hihi:D)

die digi-tachos sind schon verbaut, nur noch nicht aktiviert oben im display zeigt das teil an "fahren ohne gültige fahrerkarte" im display mault er auch rum aber immer wegdrücken :D ....

ja die haben alle ne rote nummer drauf, bzw bis auf 1 fahrzeug das hatte die kurzzeitkennzeichen drauf die anderen 20 haben alle nur rote nummern gehabt die durchlöchert waren wien schweizer käse :D

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

motorina (hihi:D)

die digi-tachos sind schon verbaut, nur noch nicht aktiviert oben im display zeigt das teil an "fahren ohne gültige fahrerkarte" im display mault er auch rum aber immer wegdrücken :D ....

ja die haben alle ne rote nummer drauf, bzw bis auf 1 fahrzeug das hatte die kurzzeitkennzeichen drauf die anderen 20 haben alle nur rote nummern gehabt die durchlöchert waren wien schweizer käse :D

Bingo:cool::cool:

Zitat:

Original geschrieben von Recovery

Hallo

Ich sehe immer wider ganze Kolonnen von neuen LKW's,und Fahrgestellen durch das Inntal auf der A12 und A13(Brenner)fahren,die nur deutsche,rote Probefahrtkennzeichen drauf haben.

Und wenn beim Empl im Zillertal wieder ein Schwung Fahrgestelle angeliefert wird, auch.

Ist das gar nicht Zulässig?

Wir dürfen mit unseren österr. blauen Probenummern nach Deutschland fahren um ein Fahrzeug von Österreich nach Deutschland zu überführen,aber nicht von Deutschland nach Österreich.

Das heisst die blauen Nummern dürfen nicht in Deutschland auf ein Fahrzeug angebracht werden um es nach Österreich zu bringen.

in Italien und der Schweiz sind unsere blauen nicht erlaubt.

Die Italiener widerum dürfen durch halb Europa kurven.??

Hallo @Recovery,

Das kann schon seine Richtigkeit haben (s. meinen Beitrag oben).

Euere blauen Kennzeichen ("Werkstattnummern") entsprechen in Etwa unseren roten 06ern.

Mit den roten Kennzeichen dürfen wir (offiziell) auch in Österreich und in Italien fahren - da gibt es irgendwo so ein Abkommen.

Habe diese Kennzeichen aber sogar schon in Rumänien gesichtet - ist allerdings nach meinen Erfahrungen nicht erlaubt. 

Grüsse nach Tirol,

                           motorina. 

Themenstarteram 9. Juni 2008 um 21:47

Zitat:

Original geschrieben von steini111

hmm, es gibt Firmen die tatsächlich nur durch Überführen, meist im Vermietbereich, ihr Geld verdienen, ich denke nicht das einem solchen Antragsteller die 06er verwehrt würde. Ich versuch da aber bei nem bekannten was zu erfahren wie die das machen ;)

Grüße

Steini

Das wäre super, mal Informationen von Insidern.

Zitat:

Original geschrieben von motorina

@dartom wollte ja das Rechtliche abgeklärt haben. Was gängige Praxis ist, steht auf einem anderen Blatt...

exakt darum geht es mir.

Zitat:

Original geschrieben von Matze1390

 

mercedes überführt selber auch lkws vom werk zur firma, dann zum aufbauer oder von der firma gleich zum aufbauer ... und wieder zur firma wenn die fertig sind

Matze, das sind Überführungen im Wirkungsbereich des Werksverkehrs, diese fallen in den Wirkungsbereich der roten Werkstattkennzeichen. Ich spreche von externen Unternehmen, die sozusagen als Frachtführer im Auftrag eines Herstellers arbeiten, keine werkseigenen Fahrzeuge oder Personen.

Zitat:

Original geschrieben von Recovery

 

Ist das gar nicht Zulässig?

 

in Italien und der Schweiz sind unsere blauen nicht erlaubt.

Doch das ist zulässig, die Fahrzeuge kommen von Deutschland.

In Italien und der Schweiz sind die österreichischen Kennzeichen sehr wohl erlaubt, hier sogar in beide Richtungen.

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Mit den roten Kennzeichen dürfen wir (offiziell) auch in Österreich und in Italien fahren - da gibt es irgendwo so ein Abkommen.

wir dürfen nur von Österreich nach Deutschland fahren, nicht von D nach A (wurde schon gesagt). Vermutlich gilt das auch für das rote 06er Kennzeichen.

waren ja schon mal sehr interessante Informationen dabei, wäre froh wenn noch wer was weiß

gruß

dartom

 

 

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