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Überstellungsfahrten

Themenstarteram 9. Juni 2008 um 9:11

Hallo zusammen,

mich beschäftigen ein paar Fragen zu gewerblichen Fahrzeugtransporten auf eigener Achse.

Ich hab mir schon Auskunft darüber eingeholt, allerdings wenn ich mir die gängige Praxis ansehe, sehe ich da einige Differenzen.

Mir wurde gesagt, dass jedes (und zwar ausnahmslos jedes) Fahrzeug, das in Deutschland auf die Straße geschickt wird, eine Zulassung erhalten muss, und wenn es für eine Überstellung ist, zumindest ein Tageskennzeichen. Überführungen rein nur mit Probefahrts- und Überführungskennzeichen (das sind meines Wissens die roten 06er) sollen nicht erlaubt sein.

Trotzdem sehe ich es als gängige Praxis, dass Überführungsunternehmer die Fahrzeuge nur mit roten Kennzeichen bewegen, was natürlich einiges an Kosten spart.

Kann hier jemand auskunft geben, wie die gesetzliche Regelung ist? Eventuell mit Quelle.

Wie siehts aus mit Versicherungsschutz?

Mir kommt vor, dass über die gesetzliche Lage auch die Exekutive nicht allzu sehr Bescheid weiß....

16 Antworten

Sorry @dartom,

jetzt verwirrst du mich ein wenig.

diesen Satz von dir versteh´ ich nicht ganz so recht:

 

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Mit den roten Kennzeichen dürfen wir (offiziell) auch in Österreich und in Italien fahren - da gibt es irgendwo so ein Abkommen.

 

Zitat von @dartom:

wir dürfen nur von Österreich nach Deutschland fahren, nicht von D nach A (wurde schon gesagt). Vermutlich gilt das auch für das rote 06er Kennzeichen.

...

gruß

dartom

Wenn du von den Kurzzeitkennzeichen sprichst, kann das vielleicht zutreffen..., obwohl, wenn ich an unsere Zulassungsstelle denk´...???

Aber bei den roten Nummern würde mich das wundern...

Kannste mir vielleicht einen Tip geben, wo das steht? Würd´ mich mal interessieren...

Werd´ mal jetzt noch schnell versuchen, Genaueres im Netz zu finden.

 

Grüsse,

motorina.

So, hat doch ein bisschen länger gedauert...

Ich war anscheinend auch nicht ganz auf dem aktuellen Stand; denn letztes Jahr hat sich eine Änderung ergeben.

Teilnahme am grenzüberschreitenden öffentlichen Strassenverkehr mit Kurzzeit- bzw. Überführungskennzeichen (also 04er und 06er-Nummern) ist innerhalb der EU grundsätzlich zu gestatten.

 

Grundlage ist RL 1999/37/EG, und seit letztem Jahr ergänzt  durch

"Erläuternde Mitteilungen zu den Zulassungsverfahren für Kfz, die aus einem Mitgliedsstaat in einen anderen verbracht werden", v. 14.02.2007, veröffentlicht im Amtsblatt der EG unter C68/15 am 18.03.2007, in Deutschland umgesetzt in nationales Recht am 04.07.2007.

In FZV §20 ist die Teilnahme ausländischer Fahrzeuge (u.a. auch mit roten Kennzeichen, s. Abs.1) geregelt.

In IntKfzVO ist nichts mehr zu finden (ich glaub´, §7 war früher diese Fragen zuständig), sondern hier geht jetzt es hauptsächlich nur noch um Fragen zur Fahrerlaubnis.

Sorry, dass ich keinen Link einfügen konnte - stell´ mich zu blöd dafür an.

Einige Feinheiten müssten noch abgeklärt werden, aber dazu ist die Uhrzeit jetzt zu weit fortgeschritten...

Zumindest habt ihr jetzt mal Gelegenheit, die entsprechenden Grundlagen zu durchforsten...

Bis...???

             motorina.

 

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