Übers Ohr gehauen?

Hiho zusammen,

ich habe letzte Woche eine Fazer S2 gebraucht gekauft. Leider von Privat.
Lauf Verkäufer war die Maschine 100% ok. Ein Bekannter hat eine Probefahrt gemacht und Nichts festgestellt. Da ich selber erst heute den Führerschein bekommen habe konnte ich die Probefahrt nicht selber machen.

Letzte Woche Freitag bin ich dann mit der Fazer in der Fahrstunde gefahren, bei der Gefahrenbremsung leuchtete auf einmal die ABS Lampe und das Vorderrad hat blockiert. Also die Maschine in die Werkstatt gebracht.

Es hat sich herausgestellt, dass irgendein ABS Teil defekt ist, Kostenpunkt 2300 € O_O

Die Werkstatt behauptet, dass der Fehler nicht erst in den letzten Tagen aufgetreten ist.

MEine Frage ist nun ob ich den Verkäufer in Regress nehmen kann trotz Privatkauf.

Vielen Dank schonmal

Beste Antwort im Thema

Man hatte mir im BT mal erklärt, ABS wäre idiotensicher.
Also, bei Gefahrenbremsungen fällt es manchmal aus?
Und die Reparatur kostet - wieviel?
Unglaublich.
Und eine immer immer grössere Anzahl von Leuten
glaubt, sie bräuchten das unbedingt, weil sie ohne in
akuter Lebensgefahr schwebten - die Macht der Suggestion.

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Ich würde zuallererst einmal mit dem Verkäufer reden und ihn höflich aber bestimmt um Wandlung bitten. Der TE hat sich hierzu noch nicht geäussert, ob er das schon versucht hat.

Wenn der Verkäufer uneinsichtig ist, nochmal mit dem Werkstattmeister reden und ihn fragen worauf er denn seine These stützt, dass das schon länger bekannt sein muss. Gibt es irgendwelche (technische) Anzeichen hierfür, die die These unterstützen, ist ein Gang zum Anwalt dann mit Sicherheit nicht die schlechteste Lösung.
(sehe gerade, der World Eater war schneller)

Zitat:

Original geschrieben von Tenguru


Es hat sich herausgestellt, dass irgendein ABS Teil defekt ist, Kostenpunkt 2300 € O_O

Ich finde ja den Preis schon sehr "beeindruckend".

Suche ich bei Mobile.de nach Fazer S2 bekomme ich Motorräder für rund 4.000 Euro.

Das klingt ja nach einem wirtschaftlichen Totalschaden.

Ohne jetzt eine Diskussion pro und contra ABS starten zu wollen, aber da sehe ich es schon als Vorteil, wenn ein solch kostenintensiver Schaden eben nicht eintreten kann.

Ich frage mich aber auch, ob das konstruktionsbedingt nicht billiger gegangen wäre.

Bei meinem BMW (Pkw) wurde die zentrale Steuerung ausgetauscht, und das hat viel weniger gekostet.

An Stelle des TE würde ich auch erst einmal mit dem Verkäufer sprechen, bevor ich einen Anwalt bemühe.
Die entscheidende Frage ist nämlich, ob der Verkäufer wirklich von dem Problem hätte wissen müssen.
Ansonsten wäre eine Klage ein Glücksspiel mit garantierten Gewinnern auf Seiten der Anwälte.

An Stelle des TEs würd ich erst mal mit der Werkstatt reden, bevor ich zum Anwalt renne. Die Frage ist, wie der Schrauber drauf kommt daß das Teil schon lange kaputt war - und warum dann das Warnlicht nicht gebrannt hat. Beides geht zusammen eigentlich nicht. Erst mal rauskriegen, was Sache ist, dann mit dem Verkäufer sprechen - falls es noch was zu sprechen gibt. Diese "lange bekannte Fehler, die urplötzlich auftreten" sind mir nämlich immer etwas suspekt.

Und für die Zukunft: Leute, es gibt Motorrad-Gutachter, die Euch Eure Wuschbikes für relativ kleines Geld durchchecken. Geht doch einfach künftig auf Nummer Sicher, wenn ihr es nicht selbst könnt.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Ich finde ja den Preis schon sehr "beeindruckend".
Suche ich bei Mobile.de nach Fazer S2 bekomme ich Motorräder für rund 4.000 Euro.
Das klingt ja nach einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Ohne jetzt eine Diskussion pro und contra ABS starten zu wollen, aber da sehe ich es schon als Vorteil, wenn ein solch kostenintensiver Schaden eben nicht eintreten kann.
Ich frage mich aber auch, ob das konstruktionsbedingt nicht billiger gegangen wäre.
Bei meinem BMW (Pkw) wurde die zentrale Steuerung ausgetauscht, und das hat viel weniger gekostet.

Wobei das Motorrad mit defektem ABS ja immer noch bremst wie ohne ABS. Bei sonem Preis und alten Motorrad würde ich das vermutlich nichtmal reparieren lassen.

Bei nem gerade erst gekauften Motorrad ist das natürlich mehr als ärgerlich.

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Zitat:

Original geschrieben von shnoopix



Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Ich finde ja den Preis schon sehr "beeindruckend".
Suche ich bei Mobile.de nach Fazer S2 bekomme ich Motorräder für rund 4.000 Euro.
Das klingt ja nach einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Ohne jetzt eine Diskussion pro und contra ABS starten zu wollen, aber da sehe ich es schon als Vorteil, wenn ein solch kostenintensiver Schaden eben nicht eintreten kann.
Ich frage mich aber auch, ob das konstruktionsbedingt nicht billiger gegangen wäre.
Bei meinem BMW (Pkw) wurde die zentrale Steuerung ausgetauscht, und das hat viel weniger gekostet.
Wobei das Motorrad mit defektem ABS ja immer noch bremst wie ohne ABS. Bei sonem Preis und alten Motorrad würde ich das vermutlich nichtmal reparieren lassen.
Bei nem gerade erst gekauften Motorrad ist das natürlich mehr als ärgerlich.

Bei einem defekten ABS liegt ein Mangel an der Bremsanlage vor und wenn da der TÜV - Onkel drüber stolpert ist es nix mit Plakette. Fahrassistenzsysteme sind Bestandteil der Prüfung.

Gruss, ME1200

Alles klar, dann nehm ich meine Aussage zurück und behaupte das Gegenteil. 😁

Das wird wohl so ähnlich gesehen, als wenn man bei einer Zweischeibenbremsanlage nur eine Scheibe verbaut hat.
Die bremst doch auch so! 😁

Aber wie gesagt, finde ich den Preis ganz schön heftig!
Für 2000 Euro kaufen sich andere ein richtiges Motorrad. 🙄

Ist wie mit dem Airbag im Auto. Bei mir war die Beifahrer-Sitzbelegungsmatte gebrochen (wie bei jedem D2 irgendwann), das musste ich erst beheben. Mit leuchtender Airbaglampe braucht man gar nicht erst zum TÜV.
Also Matte mit passendem Widerstand überbrückt *flöt* und fertig. Nun "sitzt" da immer jemand. Wieder 500 gespart.

Ein ABS-Fehler müsste im Fehlerspeicher abgelegt sein. Zeitstempel sind dabei aber normalerweise nicht vorhanden. Nur die Info, ob der Fehler sporadisch oder dauerhaft auftrat.

Darum fahre ich ein Möppi ohne ABS weil das nur Scheixxx ist. Wer ohne das nicht Auskommt soll sich einen Roller kaufen oder Bus fahren.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2



Im Zivilprozess gilt die Wahrheitspflicht. Wer lügt, begeht Prozessbetrug. - Soweit die reine Lehre. Wenn in der Fachwerkstatt festgestellt wurde, dass der Mangel schon länger besteht, muss der Verkäufer den Mangel gekannt haben - oder er hätte ihn kennen müssen. Insbesondere bei einem so sicherheitsrelevanten Teil wie dem ABS kommt der Verkäufer da nicht aus seiner Sorgfaltspflicht. Ist ja keine Beule im Tank. Hier gilt auch nicht in dubio pro reo, denn es ist ja noch kein Strafprozess, sondern eine zivilrechtliche Auseinandersetzung. In Zivilprozessen gilt für die Beweisführung die SAUZE. Sachverhalt, Augenschein, Urkunde, Zeuge, Eid. Eine maßgebliche Rolle wird deshalb der Werkstattmeister mit der Aussage stehen "der Fehler ist schon länger".
Ich würde zum Anwalt raten, denn hier ist ja Rechtsberatung verboten.

Und genau hier ist die Schwachstelle - der TE hat eine Probefahrt machen lassen. Unauffälliges Bremsverhalten und nichtleuchtende ABS-Warnlampe bei dieser Fahrt setze ich mal voraus, so bl

öd

ind kann man ja nicht sein. Somit ist der Verkäufer aus der Nummer raus. Da kann die Werkstatt sagen, was sie will. Und noch immer ist es so, dass Schuld bewiesen werden muss, nicht Unschuld. Beweislastumkehr ist ein sehr spezielles Feld und an enge Vorraussetzungen gebunden - zumindest in einem Fall mit Gewährleistungsausschluss. Ergo müsste dem Verkäufer glaubhaft die

Kenntniss

des Mangels nachgewiesen werden, um ihm arglistige Täuschung vorwerfen zu können. Die Wahrscheinlichkeit eines schon bestehenden Mangels wird schlecht ausreichen - schon allein dieses nachzuweisen dürfte nicht ganz einfach sein...

Letztlich wird der TE noch ein paar Infos rausrücken müssen, ehe eine wirklich vernünftige Ratgebung erfolgen kann.

@TE - A) Sachmängelhaftung vereinbart oder ausgeschlossen?
B) WAS ist genau defekt?
C) Worauf stützt sich die Aussage der Werkstatt, der Mangel würde schon länger bestehen?

Es geht einzig um die Frage, ob der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat. Den Mangel also kannte oder hätte kennen müssen. Alles andere ist Mumpitz.

was ich mich frage -hat die Maschine eine Warnlampe wie meine K?
dann sollte der Defekt eigentlich auffallen!- wenn nein.. - fällt es eventuell auch nicht beim Tüv auf!

Alex

Wenn der Verkäufer das Bike immer so bewegt hat, wie der Kollege des TE"s auf der Probefahrt, ist er aus der Nummer raus. Die einzigen, die sich freuen, sind die Rechtsbeistände........

Zitat:

Original geschrieben von Tenguru


... bei der Gefahrenbremsung leuchtete auf einmal die ABS Lampe und das Vorderrad hat blockiert.

Wenn die ABS Lampe nur bei Blockade leuchtet, dann ist das aber ein Sch... System.

Das fällt mir allerdings schwer zu glauben. Das macht keinen Sinn.

Da zieht ein Fallschirmspringer die Reißleine, und ein Lämpchen leuchtet auf: "Fallschirm Störung!"

Gut, wenn es sich nur um eine Übung handelt.

Möllemann-ABS?

Spricht dafür, dass der Fehler erst in dem Moment aufgetreten ist, als es regeln wollte.
Das kann alles sein. Vom defekten Sensor über die Druckmodulatoren bis hin zur Steuerung.
Was es höchstwahrscheinlich nicht ist: Dem Verkäufer eindeutig in die Schuhe schiebbar.

Als ich meine LT abgeholt, fiel zum losfahren erstmal das ABS aus. Lag natürlich an der Batterie. Wochenlang Showroom und Motor mal demonstrieren, da war die Batterie überfordert. Und dann geht das ABS in den Störungsmodus. Kenn ich. Weiß ich.

Eine BMWunerfahrene Werkstatt würde auf alles mögliche tippen, nur nicht auf eine geschwächte Batterie, wenn das Fahrzeug problemlos anspringt.

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