Übers Ohr gehauen?
Hiho zusammen,
ich habe letzte Woche eine Fazer S2 gebraucht gekauft. Leider von Privat.
Lauf Verkäufer war die Maschine 100% ok. Ein Bekannter hat eine Probefahrt gemacht und Nichts festgestellt. Da ich selber erst heute den Führerschein bekommen habe konnte ich die Probefahrt nicht selber machen.
Letzte Woche Freitag bin ich dann mit der Fazer in der Fahrstunde gefahren, bei der Gefahrenbremsung leuchtete auf einmal die ABS Lampe und das Vorderrad hat blockiert. Also die Maschine in die Werkstatt gebracht.
Es hat sich herausgestellt, dass irgendein ABS Teil defekt ist, Kostenpunkt 2300 € O_O
Die Werkstatt behauptet, dass der Fehler nicht erst in den letzten Tagen aufgetreten ist.
MEine Frage ist nun ob ich den Verkäufer in Regress nehmen kann trotz Privatkauf.
Vielen Dank schonmal
Beste Antwort im Thema
Man hatte mir im BT mal erklärt, ABS wäre idiotensicher.
Also, bei Gefahrenbremsungen fällt es manchmal aus?
Und die Reparatur kostet - wieviel?
Unglaublich.
Und eine immer immer grössere Anzahl von Leuten
glaubt, sie bräuchten das unbedingt, weil sie ohne in
akuter Lebensgefahr schwebten - die Macht der Suggestion.
59 Antworten
Habt Ihr Gewährleistung ausgeschlossen? Wenn ja - Pech. Dann bleibst Du auf den Kosten sitzen. Probefahrt wurde gemacht, da leuchtete ja wohl nichts.
Am besten, Du stellst den Kaufvertrag ein, die persönlichen Angaben bitte schwärzen. Ohne den vetrag können hier alle nur raten.
Wenn dem Verkäufer der Mangel bekannt war, ist es eine arglistige Täuschung. Fahrzeug zurück geben, Kaufpreis zurück verlangen (Wandlung). Da ist es auch egal, ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde.
äääähhhh - ich erinnere an die Probefahrt
und mich an meine Ford, Neuwagen, keine 10.000km, kein Jahr alt - ein depp zog mir auf der Autobahn vor die Front, Vollbremsung, dann gelbe Lampe - Steuermodul -allerdings Garantie.
was am ABS nicht funktioniert, wissen wir auch nicht........
Er hat - mutmaßlich - einen bekannten Mangel verschwiegen. Das ist arglistig und reicht für eine Wandlung. Aber es wird wohl ohne Anwalt nicht gehen, wenn der Verkäufer nicht einsichtig ist.
Wesentlich ist die Aussage der Werkstatt, dass der Fehler schon länger bestanden haben muss. Der würde als Zeuge auftreten.
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Die Aussage der Werkstatt?
Gibt es für sowas nicht Gutachter?
Leute, warum fragt ihr immer erst nach, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist??? 😕
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Er hat - mutmaßlich - einen bekannten Mangel verschwiegen. Das ist arglistig und reicht für eine Wandlung. Aber es wird wohl ohne Anwalt nicht gehen, wenn der Verkäufer nicht einsichtig ist.
Wesentlich ist die Aussage der Werkstatt, dass der Fehler schon länger bestanden haben muss. Der würde als Zeuge auftreten.
Komm K2, jetzt wird sich nicht gedrückt 😁.
In meinen Augen ist es nicht zwingend, dass der Verkäufer den Mangel gekannt haben muss. Wie gesagt - auf der Probefahrt war keine Auffälligkeit zu finden. Einen längerbestehenden mangel hätte der Fahrer bemerken müssen. Die Lampe wird ja wohl nicht gebrannt haben und ein paar kurze knackige Bremsungen gehören bei einer Probefahrt dazu. Die Werkstatt kann höchsten eine längere Historie mutmaßen und in dubio pro reo. Ich meine, ich würde s dem TE ja gönnen, aber sehe den verkäufer nicht per se als Betrüger
--------------------------
Hallo Leute, habe vor 2 wochen meine Fazer verkauft. Sie war immer zuverlässig, hat mich nie im Stich gelassen und wurde werkstattgepflegt. Im Vertrag wurde Gewährleistung bei Privatverkauf ausgeschlossen. Der Bekannte des Käufers war eine halbe Stunde zur Probefahrt unterwegs und fand keinen Mangel. Jetzt soll das ABS defekt sein. Der Käufer behauptet, seine Werkstatt habe gesagt, das ABS muss schon länger kaputt sein? Was würdet Ihr mir empfehlen?
Man hatte mir im BT mal erklärt, ABS wäre idiotensicher.
Also, bei Gefahrenbremsungen fällt es manchmal aus?
Und die Reparatur kostet - wieviel?
Unglaublich.
Und eine immer immer grössere Anzahl von Leuten
glaubt, sie bräuchten das unbedingt, weil sie ohne in
akuter Lebensgefahr schwebten - die Macht der Suggestion.
Zitat:
Original geschrieben von TDIBIKER
Man hatte mir im BT mal erklärt, ABS wäre idiotensicher.
Also, bei Gefahrenbremsungen fällt es manchmal aus?
Und die Reparatur kostet - wieviel?
Stillwein- warum wusste ich dass der Fred in die Richtung laufen würde!
Also Gut...
lasst uns die Gurte aus den Autos bauen- (ich hab gehört die fiedeln auf)
ABS aus den Auto RAUS
Kat - macht immer nur Probleme
Navis sind nie Aktuell
Elektrische Fensterheber und Klimaanlagen ein ständiges Übel
KLAR!- je mehr ABS in Motorrädern verbaut werden desdo öfter werden die kaputt!
und auch klar.. ein Kardanbruch wird an einer R1 nie stattfinden!
FAKT ist aber dass die Jungs die kein ABS haben und eine Notbremsung einleiten oft die
Erkenntnis "einprägsam" in Erinnerung behalten - wenn sie auf die Nase geflogen sind!!!
Der R1 Fahrer (um zurückzukommen) hat halt dann nen Kettenriss- hat er Glück geht sie ohne weiteres
"hinten" raus!- wenn nicht... ist enteder Motor im Arsch oder die Kette Fängt sich- gut dann hilft auch kein ABS
Alex
Zitat:
Original geschrieben von twindance
Komm K2, jetzt wird sich nicht gedrückt 😁.Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Er hat - mutmaßlich - einen bekannten Mangel verschwiegen. Das ist arglistig und reicht für eine Wandlung. Aber es wird wohl ohne Anwalt nicht gehen, wenn der Verkäufer nicht einsichtig ist.
Wesentlich ist die Aussage der Werkstatt, dass der Fehler schon länger bestanden haben muss. Der würde als Zeuge auftreten.In meinen Augen ist es nicht zwingend, dass der Verkäufer den Mangel gekannt haben muss. Wie gesagt - auf der Probefahrt war keine Auffälligkeit zu finden. Einen längerbestehenden mangel hätte der Fahrer bemerken müssen. Die Lampe wird ja wohl nicht gebrannt haben und ein paar kurze knackige Bremsungen gehören bei einer Probefahrt dazu. Die Werkstatt kann höchsten eine längere Historie mutmaßen und in dubio pro reo. Ich meine, ich würde s dem TE ja gönnen, aber sehe den verkäufer nicht per se als Betrüger
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Hallo Leute, habe vor 2 wochen meine Fazer verkauft. Sie war immer zuverlässig, hat mich nie im Stich gelassen und wurde werkstattgepflegt. Im Vertrag wurde Gewährleistung bei Privatverkauf ausgeschlossen. Der Bekannte des Käufers war eine halbe Stunde zur Probefahrt unterwegs und fand keinen Mangel. Jetzt soll das ABS defekt sein. Der Käufer behauptet, seine Werkstatt habe gesagt, das ABS muss schon länger kaputt sein? Was würdet Ihr mir empfehlen?
Im Zivilprozess gilt die Wahrheitspflicht. Wer lügt, begeht Prozessbetrug. - Soweit die reine Lehre. Wenn in der Fachwerkstatt festgestellt wurde, dass der Mangel schon länger besteht, muss der Verkäufer den Mangel gekannt haben - oder er hätte ihn kennen müssen. Insbesondere bei einem so sicherheitsrelevanten Teil wie dem ABS kommt der Verkäufer da nicht aus seiner Sorgfaltspflicht. Ist ja keine Beule im Tank. Hier gilt auch nicht in dubio pro reo, denn es ist ja noch kein Strafprozess, sondern eine zivilrechtliche Auseinandersetzung. In Zivilprozessen gilt für die Beweisführung die SAUZE. Sachverhalt, Augenschein, Urkunde, Zeuge, Eid. Eine maßgebliche Rolle wird deshalb der Werkstattmeister mit der Aussage stehen "der Fehler ist schon länger".
Ich würde zum Anwalt raten, denn hier ist ja Rechtsberatung verboten.
Zitat:
Insbesondere bei einem so sicherheitsrelevanten Teil wie dem ABS (...)
Gut, dass ich noch unsicherer unterwegs bin... 😁
Zitat:
Original geschrieben von CalleGSXF
Gut, dass ich noch unsicherer unterwegs bin... 😁Zitat:
Insbesondere bei einem so sicherheitsrelevanten Teil wie dem ABS (...)
... wenn es da ist, sollte es auch funktionieren.
Man muss also dem Verkäufer nachweisen, dass er einen Fehler im ABS-System kennen musste, der erst bei einer Gefahrenbremsung im Regelbereich auftritt.
Mindestens 1/3 aller ABS-Fahrer waren noch nie im Regelbereich ihres ABS. Woher sollen die Wissen, dass das ABS im Regelbereich ausfällt, wenn sie es noch nie benutzt haben?
Die Aussage zur Schadensursache und den Behebungskosten an einem ABS sind von Werkstatt zu Werkstatt unterschiedlich. Dazu braucht es dann ein Sachverständigengutachten.
Ob man unter diesen Voraussetzungen in einen Prozess mit eher ungewissem Ausgang ziehen sollte?
Erstmal warten bis der Themenstarter sich wieder meldet, bevor wir uns hier die Finger wund tippen.
Mich würde mal interessieren wie die Werkstatt drauf kommt, "daß der Fehler schon länger" bestehen soll.
Sieht man das dem Steuergerät an, oder wie?
Oder gibts etwa einen Fehlerspeicher, der die einzelnen Vorfälle mit Datum usw. aufzeichnet?
Wäre ja dann eindeutig, wenn der Fehler schon vor dem Kaufdatum aufgezeichnet wurde.