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Überquerung einer (teilweise) gesperrten Brücke - wie wird bestraft?
Als letztens hier mal wieder die Fehmarnsundbrücke für leere LKW + Wohnwagengespanne gesperrt wurde und es einige trotzdem gewagt haben, mit ihrem Wohnwagen bzw leerem LKW die Brücke zu passieren, frag ich mich, wie diese Leute bestraft werden, wenn sie erwischt werden und wenn es zu einem Unfall kommt.
Wird man nur wegen der Durchfahrt bestraft oder eher wegen Gefährdung/gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr??
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18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Ich glaub, du hasts immer noch nicht verstanden!!
Denn die Brücke wird aufgrund von STURM für einige Gefährte gesperrt, nicht weil die Sonne scheint!
Durch das Überqueren der Brücke und Missachtung des Schildes, gefährdet man (vorsätzlich) andere Verkehrsteilnehmer, da das Gefährt bzw der Anhänger jederzeit von einer Böe erfasst werden und umkippen könnte!!
Oder umgekehrt, also das das Verkehrszeichen bei Gefährdung überhaupt ins Gewicht fällt
Doch, ich habe es verstanden....was das "immer noch nicht" und die Ausrufezeichen sollen, frage ich mich.....
Beim überqueren einer roten Ampel gefährdet man auch erstmal potenziell andere Verkehrsteilnehmer, die ja kreuzen könnten.
Eine Gefährdung wirds aber erst, WENN jemand kreuzt.
Vllt. liest du dir alles nochmal durch und denkst mal genau drüber nach....
Ich glaube, du hast es immer noch nicht verstanden - ALLEINE durch Missachtung des Schildes gefährdet noch niemand irgendjemanden.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Durch das Überqueren der Brücke und Missachtung des Schildes, gefährdet man (vorsätzlich) andere Verkehrsteilnehmer, da das Gefährt bzw der Anhänger jederzeit von einer Böe erfasst werden und umkippen könnte!!
Eine Ampel ist üblicherweise auch nicht deshalb rot, weil das gerade eine so schöne Farbe ist, sondern weil da jederzeit andere Verkehrsteilnehmer kreuzen können.
Trotzdem gefährdet man durch Missachtung der roten Ampel offenbar noch nicht zwangsweise jemanden - zumindest differenziert der BKat das bei der Ampel ganz eindeutig.
Und schließlich hat MagirusDeutzUlm ja schon darauf hingewiesen: Für das Verwarngeld gemäß Regelsatz BKat ist es bei Kraftfahrzeugen unerheblich, ob bei dem Verstoß gegen Schild 250 oder folgende jemand gefährdet wird. Nachzulesen im BKat Punkt 141.
MfG, HeRo
Genau das wollte ich ausdrücken, HeRo11k3....nu müsste es auch dem StefanPayne klar werden....
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Genau das wollte ich ausdrücken, HeRo11k3....nu müsste es auch dem StefanPayne klar werden....
Tja - ich sehe schon, ich schreibe meine Beiträge viel zu langsam - deiner war nämlich noch nicht da, als ich auf "Antworten" geklickt habe
MfG, HeRo