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Übernahme SF-Rabatt im Todesfall

Hallo,
habe mal wieder 'ne Frage an unsere Versicherungsfachleute. Mein Schwiegervater ist im November verstorben 🙁 und meiner Schwiegermutter wurde beim Abmelden seines Wagens seitens der HUK erzählt, dass es möglich sei, erworbene SF-Rabatte an direkte Angehörige zu "vererben". Da meine Frau bei 70% steht, mein Schwiegervater bei 30% stand, wäre das natürlich eine interessante Option, die ich hier mal hinterfragen wollte, um nicht allzu blauäugig in das Telefonat mit der Versicherung meiner Frau (Züricher V. -nicht HUK!) zu laufen.
Was steht hinter dieser Auskunft der HuK? Gibt es wirklich so einen (auch versicherungsübergreifend) Rechtsanspruch oder handelt es sich dabei vielleicht nur um eine GoodWill-Aktion der HUK innerhalb ihrer eigenen Klientel?

Danke für eure Antworten!

Gruß Tom

16 Antworten

In diesem Fall scheint die VHV wohl nur zweite Wahl zu sein 🙄 😮.

Zitat:

@Headsetmann schrieb am 28. September 2021 um 19:23:01 Uhr:


Ich fand eine andere Versicherung (VHV), erledigte auch das TB28 und erfahre nun, dass der SF 38 meiner Frau nicht in vollem Maß an mich übertragen werden kann, weil ich unser Auto erst seit 2008 bis heute überwiegend gefahren bin. Man räumt mir also nur den theoretisch angesammelten SF seit 2008 ein.

Ich befürchte, dass das Kind schon in den Brunnen gefallen ist… Normalerweise verzichten die Versicherer bei Eheleuten auf die Angaben zum Zeitraum, in denen das Fahrzeug genutzt wurde und begrenzen nur auf die Zeit des FS-Besitz.

Such Dir einen Makler, der versucht, die Sache rück abzuwickeln. Das idR allerdings kein leichtes Unterfangen werden… Also dafür einen Makler zu finden!

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