Übernahme durch Ankauf nach Ende der Leasingzeit

Hallo! Im Juni läuft mein 36monatiger Privat-Leasingvertrag für meinen CLA Shooting Brake aus. Während der Leasingzeit ist mir jemand ins Auto gefahren. Der Schaden wurde von der Mercedes-Werkstatt repariert. Nun möchte ich das Auto nach dem Leasing übernehmen bzw. ankaufen. Da der Wagen aber nicht mehr unfallfrei ist, müsste sich das doch mindernd auf den von mir zu bezahlenden Ankaufspreis auswirken? Und ganz generell: muss ich den Ankaufspreis, den mir Mercedes angegeben hat, akzeptieren (er erscheint mir nämlich relativ hoch)? Vielen Dank!

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Die Bank legt fest zu welchem Preis sie verkauft. <- Punkt

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Zitat:

@hydrou schrieb am 7. März 2018 um 09:26:30 Uhr:



Zitat:

@Benni_LDK schrieb am 7. März 2018 um 07:47:38 Uhr:


Wie wäre es, wenn die TEin nach dem Unfall einen Gutachter eingeschaltet hätte und dieser einen Minderwert von 500 € bei der gegnerischen Versicherung erwirkt hätte.

Wenn diese 500 € dann an die Bank geflossen wären, müsste dann der Ankaufspreis um 500 € sinken?

Nein, die Bank ist frei, wie sie den Verkaufspreis berechnet. Deswegen ist es ja auch Leasing und keine Finanzierung. Wenn man vorher schon plant, das Fahrzeug zu kaufen, dann ist Leasing i.d.R. nicht sinnvoll, da gerade Wertminderungen nicht späteren Kaufpreis senken.

Dank Umweltprämie hab ich einen Mega Ankaufswert nach Ende der 48 Monate und kann den Wagen gewinnbringend verkaufen :-PPP

Zitat:

@Sause4711 schrieb am 11. März 2018 um 01:10:18 Uhr:


Schauen wir doch mal in die Broschüre der Mercedes-Benz Bank -> klick

Dank schlauer Menschen auf Motor Talk schwitzen da wahrscheinlich jetzt alle und fragen sich in ihrer Ahnungslosigkeit, ob Sie die Privatleasingverträge seit Jahren falsch bilanziert haben...

Dann schau dir mal diese Broschüre an: Klick
Dann wirst du feststellen, dass die Kaufoption nur beim "Leasing-Plus" drinnen steht.

Zitat:

@Rick_008 schrieb am 11. März 2018 um 08:13:10 Uhr:



Zitat:

@Sause4711 schrieb am 8. März 2018 um 22:43:26 Uhr:



Und dann ist die Frage durchaus berechtigt, ob dem Leasingnehmer bei Kauf nicht die Erstattung bzw. Anrechnung eines ggf. gezahlten Minderwertes zusteht, da die Wertminderung für den Leasinggeber ja nicht eingetreten ist...

Du mietest das Auto doch nur, Eigentümer ist ja jemand anders. Warum sollte Dir dann Geld zustehen für etwas, was Dir nicht gehört? Du unterschreibst ja vorher den fest vereinbarten Zins. Die Rate.

Der Gedanke dahinter:

Egal ob bei Kauf oder Rückgabe - es geht um ein Fahrzeug in einem vorher vereinbarten Zustand (unfallfrei). Da es diesen Zustand nicht mehr hat, musste der Unfallgegner eine Wertminderung zahlen. Ich halte es für durchaus denkbar, dass dieser Ausgleich demjenigen zusteht, der auch den Nachteil (Unfallwagen) in Kauf nimmt. Also bei Rückgabe dem Leasinggeber und bei Übernahme dem Leasingnehmer.

Und genau mit dieser Argumentation würde ich mal freundlich bei der MB Bank anklopfen und erstmal hören, was die sagen...

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 11. März 2018 um 09:04:20 Uhr:



Zitat:

@Sause4711 schrieb am 11. März 2018 um 01:10:18 Uhr:


Schauen wir doch mal in die Broschüre der Mercedes-Benz Bank -> klick

Dank schlauer Menschen auf Motor Talk schwitzen da wahrscheinlich jetzt alle und fragen sich in ihrer Ahnungslosigkeit, ob Sie die Privatleasingverträge seit Jahren falsch bilanziert haben...

Dann schau dir mal diese Broschüre an: Klick
Dann wirst du feststellen, dass die Kaufoption nur beim "Leasing-Plus" drinnen steht.

Ein anderes Privatleasing sehe ich da auch nicht bei MB. Stehst du denn jetzt immer noch zu deiner Behauptung, dass es kein Leasing mit Kaufoption gibt inkl. *kopfschüttel* und „wenn man keine Ahnung hat…“?

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1) Ich sage nicht, dass es kein Leasing mit Kaufoption gibt. Ich sage aber, dass nicht jedes Leasing eine Kaufoption beinhaltet. Auch nicht bei MB.

2) In der von mir verlinkten Broschüre sind mindestens 3 Leasingvarianten aufgeführt:
Auf Seite 10
1) Leasing
2) Service-Leasing
beide ohne Kaufoption

und auf Seite 12
3) Privat-Leasing plus mit Kaufoption.

Obwohl er sein Fahrzeug privat geleast hat, kann es auch die Variante 1 oder 2 sein. Oder steht da irgenwo "nur gewerblich"? Vielleicht schaut er am besten einfach mal in seinen Vertrag.

Zitat:

@Sause4711 schrieb am 11. März 2018 um 17:48:56 Uhr:


Ich halte es für durchaus denkbar,

Das ist schön für dich, aber eben nicht mehr als deine persönliche Auffassung.
Eine Entschädigung steht dem Eigentümer zu. Dem Eigentümer, welcher zum Zeitpunkt der Beschädigung Eigentümer ist. Nicht dem Eigentümer, Der irgendwann mal Eigentum an der Sache erwirbt.
Natürlich steht es Mercedes frei die Sache um die irgendwann mal eingetretene Wertminderung im Preis zu reduzieren. Genau so wie Mercedes den Preis auch um die Höhe der Wertminderung erhöhen könnte. Einfach so. Einen Anspruch darauf hat man nicht, Es zwingt einen niemand genau dieses Auto zu kaufen.

Zitat:

@Nr.5 lebt schrieb am 9. März 2018 um 07:25:46 Uhr:


:handvordenkopfschlag:

Wenn man keine Ahnung hat ...

Dir ist schon klar, dass eine Übernahmeoption im Leasingvertrag für die Anerkennung als Leasing bei der Steuer tödlich ist?

Einigen wir uns einfach drauf, dass du das nie geschrieben hast, dass der TE im Eröffnungsbeitrag nicht „Privat-Leasing“ geschrieben hat und es natürlich auch jede andere Leasingvariante gewesen sein kann.

Du hast Recht und ich meine Ruhe.

Zitat:

@guruhu schrieb am 11. März 2018 um 18:35:33 Uhr:



Zitat:

@Sause4711 schrieb am 11. März 2018 um 17:48:56 Uhr:


Ich halte es für durchaus denkbar,

Das ist schön für dich, aber eben nicht mehr als deine persönliche Auffassung.
Eine Entschädigung steht dem Eigentümer zu. Dem Eigentümer, welcher zum Zeitpunkt der Beschädigung Eigentümer ist. Nicht dem Eigentümer, Der irgendwann mal Eigentum an der Sache erwirbt.
Natürlich steht es Mercedes frei die Sache um die irgendwann mal eingetretene Wertminderung im Preis zu reduzieren. Genau so wie Mercedes den Preis auch um die Höhe der Wertminderung erhöhen könnte. Einfach so. Einen Anspruch darauf hat man nicht, Es zwingt einen niemand genau dieses Auto zu kaufen.

Natürlich... - weil in einer Kaufoption der künftige Kaufpreis ja auch niemals benannt wird bzw. nur ein grober Richtwert ist, der nach Willkür des Leasinggebers jederzeit korrigiert werden kann...

Zitat:

@Sause4711 schrieb am 11. März 2018 um 18:42:10 Uhr:


Kaufoption

Kaufoption
KaufOPTION
...OPTION
Nicht Kaufrecht, Kaufverpflichtung, Kaufzusicherung, Kauf...

Und wie Du schon sagtest: der Kaufwert wird niedergeschrieben.
Oder willst du dann auch anführen Du seist 1000km mehr gefahren und daher jetzt x% weniger Kaufpreis zahlen? Verquere Logik...

Du glaubst das wirklich, oder?

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