Überholverbot mit Zusatz "Trecker dürfen überh. werden"
Heute morgen hatte ich mal wieder einen Trecker vor mir. Auf der Bundesstrasse war Überholverbot, mit dem Zusatzschild, dass Traktoren überholt werden dürfen. Da ging mir folgende Frage durch den Kopf:
Was wäre eigentlich, wenn direkt hinter dem Traktor ein PKW fährt, der sich nicht traut, oder der zum Traktorfahrer gehört und deshalb nicht überholen will? Darf ich dann trotzdem überholen? Oder würde ich durch das Überholen des folgenden PKW einen Überholverstoß begehen?
Wer kann da mal Licht ins Dunkel bringen??
Beste Antwort im Thema
Der Trecker auf dem Schild steht ja nicht für den Trecker sondern für Fahrzeuge die nicht schneller als 25 KMh fahren können oder dürfen.
Hat der Tecker ein 45 Schild darf er schon nicht mehr überholt werden, ohne Schild, also das Auto, kann und darf über 25 KMh fahren, also darf nicht überholt werden.
Was lernen wir ?
Trecker ist nicht gleich Trecker, es kommt auf das kleine Schildchen hinten an. Bis 25 darf man überholen , mehr als 25 schon nicht mehr.
So lese ich zumindestens den § 39 STVO.
51 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Das schlimme ist, dass er vorgibt Fahrlehrer zu sein. Mit seinem Unwissen würde er die Prüfung mit Bravour vergeigen.
Das ist nicht schlimm. Ich hatte die ersten Fahrstunden seinerzeit 1998 auch einen umgeschulten Maurer als Fahrlehrer.
Der meinte auf der Autobahnfahrstunde, ich solle doch immer schön mittig fahren, denn die rechte Spur sei nur für Lkws.
Daher bin ich mit dem Thema vorsichtig geworden 😁
cheerio
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Du bist ja ein lustiges Kerlchen.Zitat:
Original geschrieben von Maik380
[Es steht doch eindeutig da "fahrzeuge die nicht schneller als 25km/h fahren können oder dürfen"Hier mal den Text mit erläuternden Ergänzungen:
Kraftfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können [weil sie bauartbedingt nicht dazu in der Lage sind] oder dürfen [weil ihnen das Schild am Heck nur eine vmax von 20km/h erlauben oder sie einen Hänger mitführen, der nur mit maximal 25 km/h bewegt werden darf].
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Ich würde vorschlagen: Nochmal in dich gehen und überlegen, warum in Deutschland nicht jeder mit Voklsschulabschluss Anwalt werden darf.Zitat:
Original geschrieben von Maik380
was soll ich da noch machen.
Hallo,
wie ist die Rechtslage wenn ein Gefährt, welches mit max. 25 km/h ausgewiesen ist, schneller als mit 25 km/h unterwegs ist????
Zitat:
Original geschrieben von rigide
Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Du bist ja ein lustiges Kerlchen.
Hier mal den Text mit erläuternden Ergänzungen:
Kraftfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können [weil sie bauartbedingt nicht dazu in der Lage sind] oder dürfen [weil ihnen das Schild am Heck nur eine vmax von 20km/h erlauben oder sie einen Hänger mitführen, der nur mit maximal 25 km/h bewegt werden darf].
Zitat:
Original geschrieben von rigide
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von SpeedPiet
Ich würde vorschlagen: Nochmal in dich gehen und überlegen, warum in Deutschland nicht jeder mit Voklsschulabschluss Anwalt werden darf.
wie ist die Rechtslage wenn ein Gefährt, welches mit max. 25 km/h ausgewiesen ist, schneller als mit 25 km/h unterwegs ist????
Dann darfst Du es nicht überholen . Darum geht es ja, es darf nix überholt werden was schneller als 25 Kmh fahren/darf/ kann.
Deine Frage müsste eigendlich heißen:
"wie ist die Rechtslage wenn ein Gefährt, welches mit max. (zb) 40 km/h ausgewiesen ist, langsamer als mit 25 km/h unterwegs ist????"
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von rigide
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Dann darfst Du es nicht überholen . Darum geht es ja, es darf nix überholt werden was schneller als 25 Kmh fahren/darf/ kann.Zitat:
Original geschrieben von rigide
Hallo,
wie ist die Rechtslage wenn ein Gefährt, welches mit max. 25 km/h ausgewiesen ist, schneller als mit 25 km/h unterwegs ist????
Deine Frage müsste eigendlich heißen:
"wie ist die Rechtslage wenn ein Gefährt, welches mit max. (zb) 40 km/h ausgewiesen ist, langsamer als mit 25 km/h unterwegs ist????"
Nein,
er meinte genau das was er geschrieben hat, es gibt auch Fahrzeuge die leicht über 25 laufen aber nur mit 25Km/h zugelassen sind.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von DB NG-80
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Original geschrieben von DB NG-80
Nein,Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Dann darfst Du es nicht überholen . Darum geht es ja, es darf nix überholt werden was schneller als 25 Kmh fahren/darf/ kann.
Deine Frage müsste eigendlich heißen:
"wie ist die Rechtslage wenn ein Gefährt, welches mit max. (zb) 40 km/h ausgewiesen ist, langsamer als mit 25 km/h unterwegs ist????"er meinte genau das was er geschrieben hat, es gibt auch Fahrzeuge die leicht über 25 laufen aber nur mit 25Km/h zugelassen sind.
Na dann darf er es überholen, sorry, mein Fehler.
Vielleicht sollte man dieses Schild mal derart ändern, dass es ,auch ohne nachschlagen in der StVO, eindeutig ist.
Ich stimme zu.
Der Traktor "darf" nicht mehr als 25 km/h fahren, selbst wenn er mit leerem Hänger mehr als 25 schaffen würde. Tut er es doch, darf er es trotzdem nicht.
Geht also mehr um Eintragungen und Vorschriften.
Anderes Beispiel:
Ein Fahrzeug das 65 km/h fahren kann darf deswegen immer noch nicht auf die Autobahn wenn es nur mit 50 km/h im Schein eingetragen ist da man eine Eintragung von mehr als 60 km/h braucht. 😁
@timovic
naja wie machen wir das neue Schild dann?
Das Schild selbst heißt ja
Zitat:
Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h
fahren können oder dürfen
Vorschläge?
nen allgemeines Fahrzeugbild gibts nicht.
Und es geht ja nicht nur um Traktoren...
Man könnte zu dem Traktor noch ne 25 hinmalen, dann wäre es etwas klarer.