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Überholverbot mit Zusatz "Trecker dürfen überh. werden"

Themenstarteram 29. Mai 2012 um 9:36

Heute morgen hatte ich mal wieder einen Trecker vor mir. Auf der Bundesstrasse war Überholverbot, mit dem Zusatzschild, dass Traktoren überholt werden dürfen. Da ging mir folgende Frage durch den Kopf:

Was wäre eigentlich, wenn direkt hinter dem Traktor ein PKW fährt, der sich nicht traut, oder der zum Traktorfahrer gehört und deshalb nicht überholen will? Darf ich dann trotzdem überholen? Oder würde ich durch das Überholen des folgenden PKW einen Überholverstoß begehen?

Wer kann da mal Licht ins Dunkel bringen??

Beste Antwort im Thema

Der Trecker auf dem Schild steht ja nicht für den Trecker sondern für Fahrzeuge die nicht schneller als 25 KMh fahren können oder dürfen.

Hat der Tecker ein 45 Schild darf er schon nicht mehr überholt werden, ohne Schild, also das Auto, kann und darf über 25 KMh fahren, also darf nicht überholt werden.

 

Was lernen wir ?

Trecker ist nicht gleich Trecker, es kommt auf das kleine Schildchen hinten an. Bis 25 darf man überholen , mehr als 25 schon nicht mehr.

 

So lese ich zumindestens den § 39 STVO.

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Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Nö, das bedeutet du darfst einen Traktor mit 32 Schild nicht überholen. Auch wenn er 10 km/h fährt.

 

Du darfst aber einen 32 km/h Traktor mit 25 km/h Anhänger überholen.

Der darf nicht mehr.

Wenn du das sagst wird es schon stimmen.

Gruss

Maik

Es stimmt, egal wer es sagt.

am 31. Mai 2012 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

deswegen steht ja im gesetzt drin "fahrzeuge die nicht schneller als 25km/h fahren KÖNNEN und dürfen", fährt das fahrzeug was man überholen will über 25km/h darf man das nicht überholen.

Demnach dürfte man alles überholen, was situationsbedingt max. 25 km/h fährt? Das ist ja fast so abenteuerlich wie Deine Auslegung der Vorrangregelung an Kreisverkehrsplätzen…

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Demnach dürfte man alles überholen, was situationsbedingt max. 25 km/h fährt? Das ist ja fast so abenteuerlich wie Deine Auslegung der Vorrangregelung an Kreisverkehrsplätzen…

Es steht doch eindeutig da "fahrzeuge die nicht schneller als 25km/h fahren können oder dürfen" und wenn ihr das schon nicht versteht, was soll ich da noch machen.

Fahrt wie ihr wollt, mir ist das vollkommen egal, glauben tut mir sowieso keiner hier, deswegen bin ich dann raus aus dem forum hier viel spaß noch.

Gruss

Maik

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Es steht doch eindeutig da "fahrzeuge die nicht schneller als 25km/h fahren können oder dürfen" und wenn ihr das schon nicht versteht, was soll ich da noch machen.

Tja, was soll man machen, wenn halt da steht: "Fahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen" und nicht, wie Du es gerne hättest, "Fahrzeuge, die nicht schneller fahren als 25 km/h".

Gruß vom bösen Dieter

am 31. Mai 2012 um 16:05

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

[Es steht doch eindeutig da "fahrzeuge die nicht schneller als 25km/h fahren können oder dürfen"

Du bist ja ein lustiges Kerlchen.

Hier mal den Text mit erläuternden Ergänzungen:

Kraftfahrzeuge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können [weil sie bauartbedingt nicht dazu in der Lage sind] oder dürfen [weil ihnen das Schild am Heck nur eine vmax von 20km/h erlauben oder sie einen Hänger mitführen, der nur mit maximal 25 km/h bewegt werden darf].

 

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

was soll ich da noch machen.

Ich würde vorschlagen: Nochmal in dich gehen und überlegen, warum in Deutschland nicht jeder mit Voklsschulabschluss Anwalt werden darf.

am 31. Mai 2012 um 16:32

Das schlimme ist, dass er vorgibt Fahrlehrer zu sein. Mit seinem Unwissen würde er die Prüfung mit Bravour vergeigen.

Hier sind ja einige Theoretiker unterwegs.

A ) Es gibt kein 32er Schild, die 32 ist ne reine Zulassungs-/Führerscheinsache. Das 25er Schild ist eine Versicherungssache. Die beiden Dinger sind konsequent zu trennen. Eine Maschine, die kein 40er Schild trägt (und keine 40+ Maschine ist, wie das da geregelt wird, kann ich Mangels Praxiserfahrung nicht sagen; hab so ein Teil noch nicht auf der Straße gelenkt), läuft immer unter 32.

b) Wie genau ist denn das mit der 25-Regelung beim Überholen geregelt? Hab mich damit noch nie beschäftigt, werde immer nur bei sowas überholt. Da man der Maschine nicht ansehen kann, ob sie nun unter 25 oder über 25 zugelassen ist, kann man ja theoretisch keinen Traktor ohne Anhänger überholen.

am 31. Mai 2012 um 23:31

Das 25 km/h-Schild muß angebracht sein, wenn das Fahrzeug bzw. der Anhänger maximal 25 km/h fahren darf.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Das 25 km/h-Schild muß angebracht sein, wenn das Fahrzeug bzw. der Anhänger maximal 25 km/h fahren darf.

Nein, an Zugmaschinen werden keine 25er Schilder angebracht. Nur an Hängern.

am 1. Juni 2012 um 0:23

Zitat:

Original geschrieben von Knergy

 

 

Nein, an Zugmaschinen werden keine 25er Schilder angebracht. Nur an Hängern.

Das trifft aber nur auf land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen zu, der Rest braucht diese Schilder. Da land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer zulässigen Vmax von mehr als 32 km/h wiederum Geschwindigkeitsschilder haben müssen, gibt's nur Probleme bei den Zugmaschinen, deren Vmax zwischen 25 und 32 liegen.

am 1. Juni 2012 um 6:26

Bis ihr euch entschieden habt,

habe ich schon längst überholt :D

Trecker = Trecker = langsam - überholen, fertig. ;)

Gruss Matt

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Da land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer zulässigen Vmax von mehr als 32 km/h wiederum Geschwindigkeitsschilder haben müssen, gibt's nur Probleme bei den Zugmaschinen, deren Vmax zwischen 25 und 32 liegen.

In dem Bereich bewegen sich fast alle ohne Schild. Und damit kann man theoretisch kein Fahrzeug ohne Geschwindigkeitsschild überholen, weil man die zulässige Geschwindigkeit nicht abschätzen kann. Wäre eigentlich eine gute Einnahmequelle.

Manche nach 1990 gebaute Maschinen schaffen laut Papieren keine 25, obwohl sie aussehen, als wären sie erst 5 Jahre alt (und auch um die 35 in Echt fahren). Einige aus den 50ern sind mit mehr als 25 eingetragen (die noch älter aussehen und kaum ausgefahren werden).

am 1. Juni 2012 um 8:37

Die Diskussion ist doch müßig. Wenn ein Fahrzeug extrem langsam ist, dann wird es überholt. Mit welchen Schildern es dabei gekennzeichnet ist, interessiert weder mich, noch sonst jemanden.

oh durchaus solche Fälle gabs schon.

Allerdings gings da mehr um 40-60 km/h Traktoren die überholt wurden.

 

Und da ihr die Bedeutung jetzt kennt wäre es Vorsatz.

Also wenn ihr es zugeben würdet, daß ihr sie kennt...

am 1. Juni 2012 um 10:17

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

zum anderen auch über die Unterschiede bei 25 und 40.

wenn ich bei Mathe aufgepasst habe ... müssten das 15 km/h sein :D

Im ernst, ich frage mich gerade ob die Leute, die hier geantwortet haben, jemals eine Fahrschule besucht haben. Meine Führerscheinprüfung ist über 45 Jahre her ... DA gab's das Thema auch schon.

Wenn ein Landwirtschaftliches Fahrzeug UND/oder ein kfz/LKW mit ca. 25km/h VOR mir herfahren, darf ich diese überholen! Hat das Fahrzeug KEIN Kennzeichen sowieso, trotz Überholverbot!

Meist gibt es auch noch eine durchgezogene Linie ... und dann? Chaos pur???

Wer weiß denn schon, dass, wenn er eine Schlange hinter sich "herzieht", weil sein Fahrzeug eben nicht schneller fährt/fahren kann, sobald es möglich ist diese vorbei lassen und dafür notfalls anhalten muß?

Wer weiß denn schon, dass man auf Straßen mit Mehrzweckstreifen diesen NICHT benutzen darf um schnellere Fahrzeuge vorbei zu lassen, wenn man selbst mit ca. 60km/h fährt???

Da wo ich herkomme gibt es so eine Straße auf der es immer wieder zu extremen Situationen kommt, weil irgendein Hirni meint den mit 90km/h vor einem fahrenden noch überholen zu müssen TROTZ Gegenverkehr! Die Toten die es bisher gab, sprechen eine deutliche Sprache.

Begünstigt wird dieser Hirntote Überholvorgang noch durch die Leute, die auf den Mehrzweckstreifen ausweichen. Ist fast so, als ob ein RECHTS fahrender auf der Autobahn auf den Standstreifen ausweichen würde, wenn er überholt wird. Verrückt? Wieso? Auf der Landstraße machen sie das doch auch ... Im übrigen habe ich mal irgendwo gelesen, das so ein Vorgang Nötigung ist für den zu überholdenden als auch den Überholer!

Auf einem anderen Abschnitt stehen Schilder auf dem ein Trecker auf den Mehrzweckstreifen ausweicht mit dem Hinweis: DAS ist meine Spur. Versteht das jemand? Nööö

Zum Thema noch mal: Fährt ein Fahrzeug (PKW/LKW/FAHRRAD/SONST WAS) mit ca. 25km/h VOR mir und es ist ein Überholverbot mit dem Zusatz, dass Trecker überholt werden dürfen, fahre ich vorbei! PUNKT! SO habe ICH das in der Fahrschule mal gelernt!

Allerdings ... bei einem Landwirtschaftlichen Fahrzeug gucke ich IMMER vor und während des Überholvorganges ob nicht irgendwo LINKS ein Wirtschaftsweg (auf deutsch FELDWEG) abzweigt, in den der Trecker plötzlich abbiegen könnte, natürlich OHNE den Blinker zu nutzen!

Ergo, NICHT mit überhöhter Geschwindigkeit an einem langsamen Fahrzeug vorbei brettern!

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