Überholverbot missachtet
Hi Leute,
kleines (großes??) Problem: mir wird vorgeworfen vor ca. 2 Wochen folgendes begangen zu haben:
1. Überholverbot missachtet nach Zeichen 276
2. beim überholen die Sperrfläche benutzt nach Zeichen 298
Beweismittel: Zeugenaussage vom Polizeioberkommissar
1. die Sache ist die das ich mich absolut nicht an einen Überholvorgang vor 2 Wochen erinnere.
2. das Auto wird durch mehrere Familienmitglieder benutzt; ab und zu auch mal ein guter Kollege....
Wenn ich es war und ich es wüsste würde ich es sicher zugeben, gar keine Frage... Aber was soll ich nun in so einem Fall wie meinem tun? Jemand Ideen, Tipps, Erfahrungen oder sonst was???
Was würde als Strafe auf einen zu kommen??
Vielen Dank im Voraus
Grüße
Beste Antwort im Thema
Oh man, V&S schlägt wieder zu in seiner besten Form.
Ich vermute hier führt jeder der Schwallenden ein Fahrtenbuch, um lückenlos nachweisen zu können wann er wo gewesen ist. Einfach lachhaft.
@ TE: Frag doch mal in deiner Familie wer wann gefahren ist, dann kann man immer noch weitersehen. Du hast ja die Möglichkeit dich zu der Sache zu äußern. Und frage am besten nicht hier im V&S um Rat, da sind nur perfekte Gutmenschen und selbsternannte Richter unterwegs. Nicht ernst nehmen, was hier geschwallt wird.
80 Antworten
Ich persönlich stehe zu meinem handeln.
Angehörigen und Freunden lege ich dieses Verhalten sehr nahe, berate sie in diese Richtung.
Verraten, anscheißen......ich war noch nicht in dieser Situation, vermutlich auch weil mein Umfeld so tickt wie ich, oder weil es mir vertraut.
Soll ich Euch mal was verraten?????
Den TE interessiert es einen Fuchs, wer Halterhaftung toll findet, wer wen mit welchem Auto fahren oder nicht fahren lässt, wer ein Mann ist und Strafe zahlt und wer sich sonst welche Irrelevanzien Lebensweisheiten abzusondern zum Besten zu geben bemüßigt fühlt 🙄
Es soll durchaus Familien geben, in denen es weniger Fahrzeuge als Mitglieder gibt und ein jeder nach Gusto ein KFZ seiner Wahl greift. Evtl. hat ja der Zeuge Komissar auch das Kennzeichen nicht optimal gedeutet? Mit nur leicht eingeschränkter Sehkraft wird ein G sehr schnell zum C oder ein F zum P - oder auch umgekehrt.
@TE - Anhörungsbogen zurückschicken mit dem Vermerk "Der Tat-Vorwurf wird nicht zugegeben" - sonst garnix draufschreiben und abwarten, was als nächstes passiert.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 29. Mai 2015 um 20:53:59 Uhr:
Wenn man es selbst war, stimme ich zu. Was aber, wenn du genau weisst, dass es beispielsweise dein Sohn, die Tochter war ? Bei den Behörden anschei... ? Oder würdest deinem Sprössling nicht eher nahelegen, sich selber zu stellen ?` Und was, wenn er/sie genau das nicht tut ?
Meines würde ich nicht mehr zur Verfügung stellen.
Mal was umgeändert - wie war das Thema? Es ist recht uninteressant, wie IHR bei Euch verfahrt, das hilft dem TE nämlich überhaupt nicht 😉 - twindance/MT-Moderation
Ohha! "DieDicke" mal wieder in Bestform 😁 😁 😁 😁
Ich bin dafür dass alle MTler zusammen legen und den "Gutmenschen und Moralaposteln" hier mal eine Woche als Austausch Taxifahrer in Kenia, Mumbai oder so spendieren. Wenn die die ganzen Herzattacken überleben werden sie hier in Deutschland dann vielleicht auch mal fünfe gerade sein lassen 🙂
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Zitat:
@pico24229 schrieb am 1. Juni 2015 um 09:52:02 Uhr:
Ohha! "DieDicke" mal wieder in Bestform 😁 😁 😁 😁Ich bin dafür dass alle MTler zusammen legen und den "Gutmenschen und Moralaposteln" hier mal eine Woche als Austausch Taxifahrer in Kenia, Mumbai oder so spendieren. Wenn die die ganzen Herzattacken überleben werden sie hier in Deutschland dann vielleicht auch mal fünfe gerade sein lassen 🙂
Das sind nun mal Dinge die Du nicht verstehst und nachvollziehen kannst. Andere Ideale und andere Lebenseinstellung.
Deine dummen Kommentare hast Du deshalb geschenkt.
Nur eins verstehe ich nicht, wenn ihr ja die harten Jungs seit, warum seit gerade ihr es, die sich immer hier ausheulen und die Hosen voll haben ?
Und auch über die Bedeutung von "Spende" solltest Du Dir mal Gedanken machen. Wenn es für Dein Leben eine Bereicherung bzw. ein Bedürfniss ist als Austauschtaxifahrer in Kenia, Mumbai oder so zu arbeiten, ist das Deine Sache. Für mich wäre das eine arge Verschlechterung meines Lebensniveaus.
Aber ist ja Deine Sache, kannst ja auch nix für, ist ja Dein freier Wille.
Also nix durcheinader bringen !
Ich bin vom Prinzip her jemand der sich nach oben orientiert, nicht nach unten, und nur weil in Neapel die Straßen voller Müll sind, werfe ich auch hier meinen Müll einfach so um mich, bzw. begrüße es nicht das es auch hier solche Dreckschweine gibt.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 1. Juni 2015 um 09:52:02 Uhr:
Ohha! "DieDicke" mal wieder in Bestform 😁 😁 😁 😁Ich bin dafür dass alle MTler zusammen legen und den "Gutmenschen und Moralaposteln" hier mal eine Woche als Austausch Taxifahrer in Kenia, Mumbai oder so spendieren. Wenn die die ganzen Herzattacken überleben werden sie hier in Deutschland dann vielleicht auch mal fünfe gerade sein lassen 🙂
Ich würde es ganz schwer überlegen, dieses Niveau hier weiter zu kultivieren - zwar nicht eine Woche und nicht Kenia, aber zu einer kleinen Spende vom herzensguten Moderator hat dieser Beitrag jetzt dicke gereicht.
Wir werden hier nicht wieder den Kindergarten wie vor einiger Zeit einreißen lassen. Wer Witze reißen will, soll sich bei "Das Superprolet" bewerben!
Eine Halterhaftung wäre aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht durchsetzbar, lediglich ein "Kostenersatz" könnte eingeführt werden.
Wir sollten froh sein, daß uns unsere Verfassung vor staatlicher Willkür schützt.
Ansonsten könnte als nächstes die Unschuldsvermutug fallen und Angeklagte müßten ihre Unschuld beweisen.
Und dann wird wieder das mittelalterliche Gottesurteil und die hochnotpeinliche Befragung eingeführt.😁
Worin liegt denn das Prblem mit der Halterhaftung?
Ich sehe keines.
In der überwiebgenden Zahl der Fälle kann doch eruiert werden wer zu entsprechendem Zeitunkt mit dem Fahrzeug unterwegs war.
Der Halter des Fahrzeugs kann dann direkt im Falle von Punkten oder im Hintergrund die Sache Regeln.
Ich erinnere mich - schon lange ist es her - rief mein Sohn an "Papa es hat geblitzt" bitte erledige das vorläufig für mich.
Es kam eine Anonymverfügung die ich zahlte. Mein Sohn überwies mir den Betag und die Sache war erledigt.
Naja ein Blitzer ist jetzt nicht besonders schlimm, aber stell dir vor es geht um Unfallflucht oder geblitzt mit 50 zu viel...
Oder in einem Fall wo nicht nur Vater, Mutter, Sohn fahren sondern sich vielleicht 10 Personenn das Auto teilen oder bei einem Firmenwagen.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 4. Juni 2015 um 09:27:28 Uhr:
Naja ein Blitzer ist jetzt nicht besonders schlimm, aber stell dir vor es geht um Unfallflucht oder geblitzt mit 50 zu viel...
Oder in einem Fall wo nicht nur Vater, Mutter, Sohn fahren sondern sich vielleicht 10 Personenn das Auto teilen oder bei einem Firmenwagen.
Ich habe ja geschrieben "
In der überwiebgenden Zahl der Fälle...."
Bei Firmen wird sicher bekannt sein wer zu welchem Zeitpunkt mit welchem Fahrzeug im Einsatz war.
Sollte das Fahrzeug welches mit 10 Personen geteilt wird eines Tages mit einem Schaden zurückkommen möchtest du doch sicher auch wissen wer diesen verursacht hat.
Wenn das dir gleich ist hast du ja auch den Schaden zu tragen.
Setz doch einfach mal eie "Verkehrsstrafe"😁 mit einem Schaden gleich.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 4. Juni 2015 um 09:25:12 Uhr:
Worin liegt denn das Prblem mit der Halterhaftung?
Ich sehe keines.
Ich aber. In einem Rechtsstaat kann man jemanden nur für etwas bestrafen, was er auch getan hat. So etwas wie Sippenhaftung gibt es nicht. Da jedermann zunächst als unschuldig gilt, bis man ihm seine Schuld, gerichtlich nachgeprüft, nachgewiesen hat, kann man auch nur jemanden bestrafen, wenn seine Schuld feststeht.
Der Halter ist aber nicht automatisch der Schuldige, nur weil er der Halter ist. Das widerspräche der Unschuldsvermutung.
Man kann den Halter auch nicht automatisch haftbar machen, denn im Grundsatz besteht ja die Möglichkeit für die Behörden, einen Schuldigen herauszufinden. Und das ist die Aufgabe der Behörden. Nur weil es schwierig ist, kann die Behörde ihren Job nicht einfach auf den Halter abwälzen. Nach dem Motto: Der Halter soll zahlen und bekommt die Punkte, muss vielleicht sogar ins Gefängnis, wenn er nicht selber nach dem Täter sucht.
Dass es nicht immer vor Gericht landet, liegt einfach dran, dass der Beschuldige die Sache aus der Welt räumen kann, wenn er bereit ist, ein Bußgeld zu zahlen. Es bleibt aber jedem Beschuldigten frei, alles gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Erfolgsaussichten sind, wenn man nun wirklich erwischt wurde, denkbar gering.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 4. Juni 2015 um 09:25:12 Uhr:
In der überwiebgenden Zahl der Fälle kann doch eruiert werden wer zu entsprechendem Zeitunkt mit dem Fahrzeug unterwegs war.
Der Halter des Fahrzeugs kann dann direkt im Falle von Punkten oder im Hintergrund die Sache Regeln.
siehe oben
Zitat:
@wkienzl schrieb am 4. Juni 2015 um 09:25:12 Uhr:
Ich erinnere mich - schon lange ist es her - rief mein Sohn an "Papa es hat geblitzt" bitte erledige das vorläufig für mich.
Es kam eine Anonymverfügung die ich zahlte. Mein Sohn überwies mir den Betag und die Sache war erledigt.
So kann man es machen, man muss es aber, zumindest in D, nicht. Kann die Behörde hier deinem Sohn die Fahrt nicht nachweisen, weil du den Fahrer der Behörde nicht nennst, endet die Sache im Nichts. Im übrigen muss auch niemand einen nahen Familienangehörigen an die Behörden ausliefern, diese Zeiten sind in D schon länger vorbei.
Bestenfalls kann man rechtsphilosophisch den Halter für die Verwaltungskosten haftbar machen, nicht aber für die Sanktion. So geschieht das in D bei Parkverstößen. Das ist auch nicht zu beanstanden.
Im übrigen gibt es viele Rechtsverstöße, die niemals sanktioniert werden. Bei Bekannten sind in einer Straße des Wohngebiets etliche PKW aufgebrochen worden, um mobile Navis zu stehlen. Da ist die Polizei noch nicht einmal rausgekommen, um eine Untersuchung einzuleiten. Die meisten Wohnungseinbrüche werden nie aufgeklärt. Und diese Rechtsverstöße rangieren bei mir als deutlich schwerwiegender als zu schnelles Fahren.
Zitat:
@sash1602 schrieb am 26. Mai 2015 um 22:16:13 Uhr:
kleines (großes??) Problem: mir wird vorgeworfen vor ca. 2 Wochen folgendes begangen zu haben:
1. Überholverbot missachtet nach Zeichen 276
2. beim überholen die Sperrfläche benutzt nach Zeichen 298Beweismittel: Zeugenaussage vom Polizeioberkommissar
1. die Sache ist die, dass ich mich absolut nicht an einen Überholvorgang vor 2 Wochen erinnere.
2. das Auto wird durch mehrere Familienmitglieder benutzt; ab und zu auch mal ein guter Kollege....
Erst mal die Anzeige richtig lesen.
Kam irgendwann mal mit versteckter Hand die Sekretärin mit 'nem Brief auf mich zu - da war ein Blitzfoto im Firmenwagen drin- ziemlich unscharf. Da war ich auch in der Nähe, aber da?
Ausserdem möchte ich im Dienst mir nicht noch Geld wegnehmen lassen.
Dann hab' ich alles ganz sorgfältig geprüft. Ein falsches Datum war im netten Brief - war allerdings einfach zu sehen, da auf dem Foto auch ein Datum war.
Wenn man über eine Sperrfläche überfährt - das merkt man sich doch!
Sagt der Polizist etwas zur Geschwindigkeit? Wenn das Schrittgeschwindigkeit war...