Überholverbot missachtet

Hi Leute,

kleines (großes??) Problem: mir wird vorgeworfen vor ca. 2 Wochen folgendes begangen zu haben:
1. Überholverbot missachtet nach Zeichen 276
2. beim überholen die Sperrfläche benutzt nach Zeichen 298

Beweismittel: Zeugenaussage vom Polizeioberkommissar

1. die Sache ist die das ich mich absolut nicht an einen Überholvorgang vor 2 Wochen erinnere.
2. das Auto wird durch mehrere Familienmitglieder benutzt; ab und zu auch mal ein guter Kollege....

Wenn ich es war und ich es wüsste würde ich es sicher zugeben, gar keine Frage... Aber was soll ich nun in so einem Fall wie meinem tun? Jemand Ideen, Tipps, Erfahrungen oder sonst was???
Was würde als Strafe auf einen zu kommen??

Vielen Dank im Voraus

Grüße

Beste Antwort im Thema

Oh man, V&S schlägt wieder zu in seiner besten Form.

Ich vermute hier führt jeder der Schwallenden ein Fahrtenbuch, um lückenlos nachweisen zu können wann er wo gewesen ist. Einfach lachhaft.

@ TE: Frag doch mal in deiner Familie wer wann gefahren ist, dann kann man immer noch weitersehen. Du hast ja die Möglichkeit dich zu der Sache zu äußern. Und frage am besten nicht hier im V&S um Rat, da sind nur perfekte Gutmenschen und selbsternannte Richter unterwegs. Nicht ernst nehmen, was hier geschwallt wird.

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Zitat:

@pico24229 schrieb am 4. Juni 2015 um 09:27:28 Uhr:


Oder in einem Fall wo nicht nur Vater, Mutter, Sohn fahren sondern sich vielleicht 10 Personenn das Auto teilen oder bei einem Firmenwagen.

Gerade bei Firmenwagen sollte der von der Firma für den Fuhrpark Beauftragte sehr genau wissen, wer welches Fahrzeug zu welcher Zeit benutzt hat. Ich kenne das nur so, dass bei allen Firmenfahrzeugen, die nicht einem Mitarbeiter fest zugeordnet sind, ein Fahrtenbuch geführt werden muss.

Ich fände es auch nicht verkehrt, den Halter zu verpflichten jederzeit zu wissen, wem er sein Fahrzeug überlassen hat.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 5. Juni 2015 um 09:23:40 Uhr:



Ich kenne das nur so, dass bei allen Firmenfahrzeugen, die nicht einem Mitarbeiter fest zugeordnet sind, ein Fahrtenbuch geführt werden muss.

Ich fände es auch nicht verkehrt, den Halter zu verpflichten jederzeit zu wissen, wem er sein Fahrzeug überlassen hat.

Zu 1. In der Theorie sicherlich. Praktisch sieht es aber ganz anders aus. Insbesondere bei kleineren Handwerksbetrieben gibts gar kein Fahrtenbuch. Das bzw. die Betriebsautos fahren eh nur für die Arbeitszeit draussen rum, nur der Fahrer zuweilen wechselt. Manchmal auch mehrmals täglich.

Beim zweiten Punkt stimme ich insofern zu, mindestens der Halter sollte wissen, wem er sein Fahrzeug zur Nutzung überlässt. Das kann natürlich, wie oben schon angedeutet, eine Gruppe von mehreren Personen sein.
Ist der Nutzer dann auch noch ein Familienmitglied, muss der Halter keine Angaben machen .Es schränkt allerdings den möglichen Personenkreis ein. Ich gehe zumindest davon aus, dass der Halter eine Aussage treffen würde, wenn es nicht die Familie betrifft.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 5. Juni 2015 um 13:57:24 Uhr:


Ich gehe zumindest davon aus, dass der Halter eine Aussage treffen würde, wenn es nicht die Familie betrifft.

Ich hoffe, dass das aber nur bedingt gilt.

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