Überholverbot auf Autobahnen

Moinsen!

Da ich das nirgends sonst zuordnen kann, hoffe ich mal, dass ich hier richtig bin...:

Also, wer auf der A1 zwischen Bremen und Hamburg in letzter Zeit gefahren ist weiß, dass in den Baustellen ein recht "komisches" Schild aufgestellt wurde:

Überholverbot

Die Baustellen sind 2-spurig und es ist keine Ergänzung unten drunter eingefügt (sprich: LKW, Busse, PKW mit Anhänger). Somit gilt: genereller Überholverbot. Dazu noch Tempo 60-80 (je nach dem in welcher Baustelle man sich befindet).

Was heißt das jetzt!?

Heißt es, wenn ich links in der Spur bin darf ich nicht schneller fahren als der Verkehr rechts von mir, obwohl Platz vorhanden wäre und der Verkehr neben mir langsamer fährt als ich, dass ich nicht passieren darf? Oder gilt das für Spurwechsel, dass diese nicht erlaubt sind, weil man dabei Gefahren heraufbeschwören könnte?

Ich komme damit überhaupt nicht klar! Also, kann mir nicht ganz einbilden was man damit "bezweckt" - und dabei bin ich nicht auf den Kopf gefallen 😉

Also, das Schild kenne ich ansonsten nur von einspurigen Straßen (klar, Überholverbot weil gefährlich etc.). Aber von einer 2-spurigen Straße ohne Zusatzschilder?

Nochmal zur genauen Differenzierung: dieses SCHILD ist es nicht sondern so ein SCHILD... Dazu keine Beschränkungen. Auf 2-spuriger Autobahn mit unterbrochene Fahrbahnmarkierungen (also, nicht durchgehend).

Was gilt da jetzt?

Grüße

Damien

Beste Antwort im Thema

Ich glaube, die Antwort hierzu ist im Aufreger-Fred zu finden, als sich ein versierter Autobahnvielfahrer über jene aufgeregt hatte, die nicht wussten, wie sie sich dort (selber BAB-Abschnitt?) verhalten sollten.

Allerdings hatte dieser User, soweit ich mich erinnere, ein Zusatzschild erwähnt, welches versetztes Fahren symbolisiert.

Dies hat den Sinn, dass man zwar nicht überholt, weil es einfach zu eng ist, aber auch nicht treudoof am Rechtsfahrgebot hängt und die rechte Spur überfüllt, wärend die linke Spur unbesiedelt bleibt.

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Schön zu lesen - schon seit meiner Fahrschulzeit ist ein Überholverbotsschild gleich geblieben - auch die Bedeutung !
Überholverbot für alles und jedes ob linke oder rechte Spur eventuell noch ne dritte - wenn der Opa mit Hut da nun mit -übertrieben 30Kmh fährt - darf man ihn nicht Überholen. Auch nicht langsam "Vorbeifahren" es ist kein Stau - eben nur ein Überholverbot.  Den "grünen" isses ersteinmal wurst wie der Opa fährt - die sehen nur, das Überholt wurde ! Und das halten die sehr gerne von Brücken im zuge der Abstandsmessungen fest !

Naja, wie gesagt, ich fuhr auch lange vor einem Streifenwagen und der hat sogar auch zusammen mit den Nachfolgenden überholt... Und das waren um die 6,5km...

Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel



Zitat:

Original geschrieben von Hubertus Humba


Ich fahre die Strecke zwischen Hamburg und Bremen regelmäßig und kenne die Situation - anscheinend haben da einige Autofahrer ihre Probleme, was ich nicht wirklich verstehe, denn dieses Schild sollte jeder kennen! Es bedeutet, dass das Überholen mehrspuriger Kfz für alle Kfz untersagt ist.
Also ganz kurz: Man darf in der besagten Baustelle überhaupt nicht überholen - schlicht und ergreifend, weil dort extrem wenig Platz ist und es am Anfang sehr oft gekracht hat.
Das klingt einleuchtend, aber das hieße dann ja auch, dass, wie gestern, wenn der Nebenfahrer mit 30 km/h durch die Baustellen zuckelt (typischer Opa mit Hut im alten Jetta), darf ich, obwohl Platz usw. vorhanden war!

Das ist ja nicht nur Verkehrsflussbehindernd sondern auch einfach "unfug". Ich könnte es verstehen, wenn es nur greifen würde bei breiten Fahrzeugen... Ansonsten: Baustellen 1-spurig machen... Der meiste Verkehr führt jetzt eh über die A7 und A27 um eben dieses Teilstück zu umgehen...

Ich kann auch nicht so recht nachvollziehen, wo denn nun das Verständnisproblem bei diesem eindeutigsten Schild sein soll!?

Und zum konstruierten Fall mit dem immer wieder gerne herangezogenen Opa mit allem drum und dran von kriechen bis Klorolle.
Aber um drauf einzugehen; wenn Opis anders fahren als erwünscht, dann hießt es: Pech gehabt - kommst langsamer weg.
Und wenn Du ihm in der Baustelle ins Auto fährst und sich hinter Dir ein Stau bildet, dann hast Du besonders und die Nachfolgenden auch Pech. So ist das nun einmal im Leben.
Aber zum Glück bilden Extrembeschreibungen nicht den Regelverkehrsalltag ab, weil an den erkannten Gefahrenstellen z.B. ein Überholschild steht, dass den einen oder anderen davon abhält gefährdend zu überholen.
So einfach kann manchmal das Leben sein.

Ich verstehe schon was sache ist, kein Thema...

Nur was mich ankotzt, ist dass es keine einfache Regelung hibt... Klar nicht überholen ist ja eine super einfache Möglichkeit der Erklärung. Ist genausowie "Nicht halten wo Halteverbot ist" oder "Nicht schneller als 50 fahren wo 50 als Limit angegeben wurde".

Also, es gilt "versetzt fahren" gekoppelt an "Überholverbot". Beachtet man dabei, dass man Abstand halten muss, auch zum schräg vor einem fahrenden, so ist es eigentlich gleich sinniger die Spuren als eine zusammen zu führen... Und so eng ist es da auch nicht... Enger habe ich im Osten der Republik gesehen... Und das ohne "Versetztfahren" Schild...

Von mir aus kann dieses Thema zugemacht werden!

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Zitat:

Original geschrieben von der_deppen_daemel


Okay, diese "Ausrede" klingt Scheiße aber: alle anderen Machen es auch, sogar die Polizei die mir über 6 Kilometer folgte macht das, wie auch alle anderen Autofahrer.

Wie sollen die sonst auch dein Vergehen auf Video aufnehmen, bzw verfolgen, wenn sie sich selbst nicht, durch ihre hoheitlichen Aufgaben, an dich ran hängen und auch überholen?

Zitat:

Original geschrieben von jloethe



Das landläufige Überholverbot heist wenn ich richtig informiert bin
Überholverbot für Mehrspurige Fahrzeuge, durch zusatzschild kann dies ausgedehnt werden
wenn ein zusatzschild ein Kraftrad zeigt.dann sind einspurige Fahrzeuge eingeschlossen oder liege ich falsch? Jol.

Überholverbot heißt, du darfst einspurige Fahrzeuge überholen. Du darfst aber icht mit einem einspurigen Fahrzeug an mehrspurigen Fahrzeugen vorbei.

Das hat sicherlich den Sinn, dass du den, dank EU auf 45 km/h behinderten, 50 ccm noch überholen darfst.

Überholverbot im zweispurigen Baustellenbereich ist eigentlich ganz einfach zu verstehen. Es bedeutet: Überholverbot - Punkt.
Nach meiner Erfahrung werden solche Überholverbote auf Baustellen angebracht, an denen es immer wieder mal Engstellen gibt, also Stellen an denen es sehr gefährlich werden kann einen LKW zu überholen.

Es ist daher eigentlich Dumm, wenn man dieses Gebot nicht beachtet - mal ganz abgesehen davon, dass man mit seiner Überheblichkeit auch den VT auf der rechten Fahrbahn behindert/gefährdet.

Kommt es in einem mit Überholverbot belegten Abschnitt durch den Schlenker eines LKW zum Crash, gibt es aber wenigstens keine Diskussion mehr über die Schuldfrage.

Versetztes Fahren ist das einzig logische Verhalten, leider kaum einzuhalten. Die Zahl der Hirnis die einem trotz Überholverbot in den Kofferaum fahren um einem zwecks Überholabsicht rechts rüber zu nötigen, ist riesig. Dazu kommen die Schlauberger die unbedigt meinen, dass man sich ja auch noch in die kleine Lücke rechts neben einem ganz gut reinquetschen kann...

Und ohne Kontrolle ist auch das best gemeinte Gebot völlig witzlos...

Überholverbote in Baustellen auf der BAB - da behaupte ich doch mal, es gibt kaum ein Verbot welches weniger Beachtung findet als das. Jedenfalls kann ich mich beim besten Willen nicht erinnern, jemanden dabei erwischt zu haben, der sich daran gehalten hat.

Und das ist ja auch nur zu verständlich, denn ein Überholverbot bei mehreren Fahrspuren in eine Fahrtrichtung ist an Unsinnigkeit kaum noch zu überbieten. Es mag ja sein, daß es Fahrzeugführer gibt, die Probleme damit haben geradeaus zu fahren und desshalb eine Fahspur benötigen die doppelt so breit ist wie ihre Karre. Aber selbst diese Spezialisten können auf ein Überholverbot gut verzichten, weil sie in der Baustelle sowieso nur rechts zu finden sind.

Wobei, ab und an gibt's manchmal auch den Vertreter eine besonders asozialen Klientel zu bewundern - der fährt links, traut sich aber nicht zu überholen, weil er sich seines reduzierten Hirnvolumens nur zu gut bewußt ist, und behindert dadurch alle anderen. Solcherlei Gesindel durch staatliche Vorschriften in ihrer degenerierten Handlungsweise noch zu unterstützen erscheint mir aber mehr als grenzwertig.

Ein Überholverbot in einer zweispurigen Baustelle ist für mich Hirnriß, sei denn beschränkt auf Fahrzeugarten wie z.B. LKW, Gespanne, Busse. Aber leider ist es meist so, daß bei den Aufstellerfirmen nur gut ausgebildetes Fachpersonal ( 🙄🙄 ) arbeitet, die teilweise von Vorschriften soviel Ahnung haben wie der Hahn vom Eierlegen. Anders kann ich mir den Blödsinn wie z.b. auf der A 31 nicht erklären.

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