Überholt im Tunnel (Überholverbot)
Hallo, ich habe mal eine Frage.
Es geht um folgendes:
Angenommen jemand fährt im Tunnel jemanden hinterher und der ist sehr sehr langsam und ich überhole diesen jemanden.
Dort währe aber eine doppelte durchgezogene Linie und Überholverbot.
Laut Aussage bekannter ist in diesem Tunnel eine Kameraüberwachung. (Können diese sowas überhaupt aufnehmen und zur Anzeige bringen?)
Hat dieser jenige etwas zu befürchten ?
Vielen dank im voraus.
Beste Antwort im Thema
Ich find's ja schon irgendwie lustig ....
Da ist jemand in der Probezeit, ist vom Besitz der Fahrerlaubnis beruflich abhängig. Und was macht er? Er überholt im Tunnel im Fahrverbot bei 2 durchgezogenen Linien. Dümmer geht nimmer oder?
Hinterher jammern bringt's dann auch nicht mehr.
46 Antworten
Zwischen 3 Tagen und 3 Monaten ist alles möglich...
Ich kann dir aus meiner Probezeit mitteilen, daß dich eine hohe Geldstrafe erwartet. Meist verdreifacht sich der Betrag.
Die Tunnelüberwachung ist von den Tunnelbetreibern und nicht von der Polizei. Sie dient nur im Notfall den Einsatzkräften.
Die Polizei darf das nur auf eine Länge von 400m machen. Damit können sie dann Abstand messen, unerlaubte Überholvorgänge, nicht angeschnallt, Handy benutzung oder Geschwindigkeitsvergehen ahnten.
Hallole zusammen
Im Überholverbot in einem Tunnel zu überholen
ist so ziemlich das Blödeste was man tun kann.
Da kannst Du gleich deine Kontonummer zur
Abbuchung ins Netz stellen sorry aber das soll
Dich nicht beleidigen aber ich kanns nicht anderst
Formulieren. Jol.
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Zitat:
Original geschrieben von Suv85
Angenommen jemand fährt im Tunnel jemanden hinterher und der ist sehr sehr langsam und ich überhole diesen jemanden.
Welchen Gewinn kann man aus einer solchen Aktion ziehen, der das enorme Risiko auch nur annähernd rechtfertigt?
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Ich kann dir aus meiner Probezeit mitteilen, daß dich eine hohe Geldstrafe erwartet. Meist verdreifacht sich der Betrag.
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll sich ein Bussgeldbetrag verdreifachen dürfen?
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll sich ein Bussgeldbetrag verdreifachen dürfen?
Nur wenn Voreintragungen vorhanden sind. Allerdings kann ein Richter das Bußgeld beliebig erhöhen, der ist nicht an den Katalog gebunden.
Kannst du mal die Geschwindigkeiten
ergänzen?
Ich frage, weil wenn du mit erlaubten 80 auf jemanden "triffst" der
mit 20kmh fährt ist ein Vorbei fahren anstelle eines überholen zutreffen!
gruß alex
Zitat:
Original geschrieben von Boxertreiber-Oder
Kannst du mal die Geschwindigkeiten
ergänzen?
Ich frage, weil wenn du mit erlaubten 80 auf jemanden "triffst" der
mit 20kmh fährt ist ein Vorbei fahren anstelle eines überholen zutreffen!
gruß alex
Auch ein "vorbeifahren" ist bei doppelter durchgezogener Linie im Tunnel totaler Käse!🙄
Mein Fahrlehrer sagte mal: "Die doppelte Linie ist quasi eine Mauer. Da darfst Du absolut nicht rüber!" Einzige Ausnahme: Wenn Du Rettungsdienst o.ä. durchlassen willst/musst. Sonst hätte man nämlich wirklich eine Mauer gebaut...
Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Nur wenn Voreintragungen vorhanden sind. Allerdings kann ein Richter das Bußgeld beliebig erhöhen, der ist nicht an den Katalog gebunden.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage soll sich ein Bussgeldbetrag verdreifachen dürfen?
Mir ist wohl bekannt das sich wegen Voreintragungen oder angenommen Vorsatz der Bußgeldbescheid verdoppelt von einem pauschal maschinell erstellten Bußgeldbescheid wegen Voreintragungen dann auf eine Verdreifachung des Regelbußgeldbescheides zu schließen habe ich keinerlei Kenntniss.
Ich auch nicht 😉
Habe ja auch nicht behauptet das der TE straffrei
davon kommt.
nur bei der Höhe könnte es einen Unterschied darstellen.
alex
Ich durfte vor langer Zeit als ich grade kurz vor der 2 Stand auch ne Nachschulung mitmachen (Das war noch zu DMark-Zeiten...).
Dass es verdammt teuer wurde kann ich bestätigen, aber nicht wegen irgendwelcher dreifacher Bußgelder... Ne, das Bußgeld das ich Zahlen musste war mit 100 Mark noch relativ günstig... das was reingehauen hat war die Gebühr für die Nachschulung mit damals rund 1000 Mark.
Ich geh mal davon aus, da ich damals meinen Führerschein für knapp 2.000 Mark bekommen hab und heute nimmer viel für den Zeichen-Tausch fehlt, dass, wenn etwas auf dich zukommen sollte, du mit gut 1.000 Euro Kosten rechnen musst.
Fahrverbot bekommst du nur, wenn der Tatbestand an sich schon Fahrverbot verspricht, z.B. rote Ampel, extrem zu schnell unterwegs, und was es sonst noch alles gibt...
Gruß,
Marc