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Überholen parkender Fahrzeuge

Themenstarteram 31. August 2022 um 7:49

In unserer Dorfstraße kommt es beim Vorbeifahren parkender Fahrzeuge häufig zu brenzligen Situationen. Die Straße gut ausgebaut, ausreichend breit und führt einfach gerade aus, so dass man einfach an parkenden Fahrzeugen trotz Gegenverkehr vorbeifahren kann, wenn der Gegenverkehr einfach nur ein Stück nach rechts fährt. In der Regel klappt das auch gut. Man sieht schon von weitem, ob der Gegenverkehr ein Stück nach rechts zieht und man ungefährdet vorbeifahren kann.

Es kommt aber auch vor, dass der Gegenverkehr ausreichend rechts fährt und in dem Moment, wo man mich sieht und ich vorbeifahren möchte, plötzlich mittig fährt, sodass man dann stoppen muss. Nach dem Motto "ich habe Vorfahrt und du hast auf meiner Spur nichts zu suchen". Ich fahre dort schon entsprechend vorsichtig und bremse einfach ab.

Ich frage mich, wie ist die rechtliche Situation. Wenn aus meiner Sicht der Gegenverkehr ausreichend rechts fährt, so dass ich ohne Probleme vorbei komme und genau in dem Moment mittig fährt, wenn er mich sieht. Trifft diesen dann auch eine Teilschuld? Durch sein provokatives Verhalten trägt er meiner Meinung nach eine Mitschuld an dem Unfall. Nachzuweisen ist ein derartiges Verhalten wohl nur sehr schwer.

Hintergrund der Frage ist, dass es letzte Woche zu einem schwerem Unfall kam, wo der Vorbeifahrende mit dem Gegenverkehr zusammenstieß. Genauere Umstände weiß ich aber nicht. Zum Glück gab es nur leichte Verletzte, aber beide Autos waren Schrott.

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49 Antworten

Du hast ein Ausrufezeichen vergessen.. :D

Durch unseren Ort führt eine vielbefahrene Straße (ist auch Bundesstraße), und es parken in unregelmäßigen Abständen einzelne oder mehrere Autos, sowohl rechts als auch links.

Als diese Straße saniert wurde, hat man (bewußt) auf das Wieder-Anbringen der Mittellinie verzichtet. Begründung: auf diese Art nehmen die Autofahrer mehr Rücksicht aufeinander in Situationen wie hier geschildert, und fahren nicht stur mittig in ihrem Fahrstreifen.

Und das funktioniert, kann ich als Fahrerlaubnisprüfer täglich bestätigen.

Zitat:

@Carlssonclk380 schrieb am 31. August 2022 um 17:22:20 Uhr:

Klugscheißermodus an!!!!!!!!!!!!!!!!

Man überholt keine parkenden Fahrzeuge, man fährt an denen vorbei.

Überholen kann man nur etwas was in Bewegung ist.

Klugscheißermodus aus !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Oh - na da kann ich auch was bieten ;)

Ob etwas still steht oder nicht kommt vom Beobachter aus an und ist damit relativ. Als Fußgänger auf der Erde mag das so sein. Aber lass das mal jemanden von außerhalb der Erde beobachten. Auf unseren Breitengraden bewegen wir uns von diesem Beobachtungspunkt aus mit ca. 1000kmh, wenn wir still stehen :p

Aber ja - bei der Formulierung hast du Recht :)

Zitat:

@nogel schrieb am 31. August 2022 um 18:58:22 Uhr:

Durch unseren Ort führt eine vielbefahrene Straße (ist auch Bundesstraße), und es parken in unregelmäßigen Abständen einzelne oder mehrere Autos, sowohl rechts als auch links.

Als diese Straße saniert wurde, hat man (bewußt) auf das Wieder-Anbringen der Mittellinie verzichtet. Begründung: auf diese Art nehmen die Autofahrer mehr Rücksicht aufeinander in Situationen wie hier geschildert, und fahren nicht stur mittig in ihrem Fahrstreifen.

Und das funktioniert, kann ich als Fahrerlaubnisprüfer täglich bestätigen.

Finde ich auch eine sehr gute Lösung. Konnte ich auch schon oft beobachten. Ab und zu gibt es dann aber dennoch einen Experten, der "seine" breite der Spur einfordert. Aber meistens findet sich eine Lücke.

Ich bin früher auch recht weit rechts gefahren. Was mich zwei mal einen Spiegel gekostet hat, da es den Gegenverkehr ermutigt es zu versuchen und er dann scheinbar seine Breite falsch eingeschätzt hat.

 

Fährt man, nicht übertrieben in der Mitte aber durchaus mit einem normalen Abstand zum Randstein, versucht es der Gegenverkehr seltner und wenn doch hat man noch Platz zum reagieren, bzw es wird langsamer gefahren.

 

Auf jeden Fall spart es sinnlose und Zeitraubende Diskussionen, warum man jetzt einen neuen Spiegel bezahlt haben möchte.

 

Und selbst wenn man sich dann begegnet weil es länger nicht einsehbar war, im Schritttempo findet sich eine Lösung aneinander vorbei.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 31. August 2022 um 11:03:33 Uhr:

Als vorfahrthabender Radfahrer erlebt man auch oft, daß "Überholer parkender Fahrzeuge" offenbar erwarten, daß man wegen ihnen ganz nach rechts in den Rinnstein fährt, wo massenweise schlecht verlegte Gullideckel und Frostbeulen das Radfahren zur Qual und gefährlich machen. Ich fahre schon ganz rechts, aber nicht, wenn ich voraus erkennen kann, daß ich in einem Loch lande.

Dem kann ich als vorfahrthabender Motorradfahrer nur zustimmen:

Ich fahr gerne ein Stück weiter rechts, aber ich lass mich nicht nach rechts fast von der Straße abdrängen, bloß weil einer der Entgegenkommenden zu blöd/zu faul ist, auch möglichst weit rechts an den parkenden Fahrzeugen vorbei zu fahren.

Und wenn ich rechts z. B. irgendwelche spielenden Kinder o. ä. habe, von denen ich nicht genau weiß, ob sie auf den Verkehr achten oder im nächsten Moment auf die Straße springen, dann werd ich den Teufel tun und äußerst rechts fahren, denn dann ist mir die unklare Situation wichtiger, als ob der Gegenverkehr mal drei Sekunden warten muss.

Denn eins ist klar:

Wer das Hindernis auf seiner Seite hat, ist normalerweise erst mal wartepflichtig. Alles andere ist ein freiwilliges Entgegenkommen des Gegenverkehrs.

Eigentlich ist es ganz einfach.

Auf meiner Hälfte der Straße hat der Gegenverkehr nichts zu suchen, genauso wie ich nichts auf der Hälfte des Gegenverkehrs zu suchen habe. Sollte es dennoch nicht anders möglich sein ist derjenige in der Verantwortung der seine Hälfte verlässt, sollte es zu einem Unfall kommen ebenfalls.

So die Regel.

Was hier gerade vermutet, konstruiert, unterstellt….wird, ist abseits dieser Regel und bedarf professioneller Klärung.

Meine persönliche Erfahrung ist, das gerade hier etwas gegenüber einspurigen Fahrzeugen falsch läuft, auf der einen Seite wird hier immer verlangt das sie doch „nett“ sein sollen, dem eigenen Vorteil wegen, auf der anderen Seite wird ihnen nicht die Luft zum Atmen gegönnt, wenn man selbst mal „nett“ sein müsste.

@Diedicke1300

Keine Ahnung wozu es hier Bedarf einer professionellen Klärung gäbe.

Klar, wer das Hindernis auf seiner Seite hat ist erst mal wartepflichtig.

Wenn doch aber beide Fahrzeuge locker Platz haben, sehe Ich pers. keinen Grund.

Wenn natürlich der Vorfahrtsberechtigte der Meinung ist, hier in irgendeiner Art und Weise die Tür zuzuknallen, dann empfinde Ich das als "erzwungene" Vorfahrt und da ist man mindestens mit einer Teilschuld auf jeden Fall dabei.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 1. September 2022 um 08:18:24 Uhr:

@Diedicke1300

 

Wenn doch aber beide Fahrzeuge locker Platz haben, sehe Ich pers. keinen Grund.

Ob da locker 2 oder mehr Fahrzeuge Platz haben spielt erstmal gar keine Rolle, man kann nett sein, man muss aber nicht, das einzige was man wirklich muss ist sich an die Regeln halten, nur das zählt wenn’s brenzlig wird.

Der Geisterfahrer kann auch nicht argumentieren und sich beschweren das keiner für ihn Platz macht, das doch genug Platz für alle gewesen wäre.

Ansonsten verstehe ich nicht was an meinem Post zu korrigieren wäre.

Edit, und ob da einer die Tür zugemacht hat oder sonstiges, wenn’s denn mal wieder geknallt hat, entscheidet die Spurenlage oder die Zeugenaussagen…, nicht ein beteiligter Verkehrsteilnehmer.

Da kommen oft Lügen und Schutzbehautungen.

 

Themenstarteram 1. September 2022 um 6:52

Hier mal ein Bild von der besagten Straße. Kann sich mal jeder ein Bild machen.

Hier war letzte Woche ein schwerer Unfall, wo das vorbeifahrende PKW mit dem Gegenverkehr zusammenstieß. Prinzipiell ist es mir schleierhaft, wie es hier zu einem Unfall kommt.

Aber wie gesagt, einige entgegenkommende Autofahren ziehen dann mit Absicht in Mitte, um ihr Recht nochmal klarstellen zu wollen.

Besagte Straße

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 1. September 2022 um 08:52:07 Uhr:

Hier mal ein Bild von der besagten Straße. Kann sich mal jeder ein Bild machen.

Hier war letzte Woche ein schwerer Unfall, wo das vorbeifahrende PKW mit dem Gegenverkehr zusammenstieß. Prinzipiell ist es mir schleierhaft, wie es hier zu einem Unfall kommt.

Aber wie gesagt, einige entgegenkommende Autofahren ziehen dann mit Absicht in Mitte, um ihr Recht nochmal klarstellen zu wollen.

Ja worüber wollen wir diskutieren ?

Wer so etwas macht, wird mit den Konsequenzen rechnen müssen, wenn das so professionell bestätigt wird. Die Behauptung des Unfallgegners wird hier nicht genügen.

Da ist ja Platz ohne Ende, wie kann man da „frontal“ zusammenstoßen?!

Da war wohl jemand durch sein Smartphone abgelenkt

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. September 2022 um 08:26:41 Uhr:

 

Ob da locker 2 oder mehr Fahrzeuge Platz haben spielt erstmal gar keine Rolle, man kann nett sein, man muss aber nicht, das einzige was man wirklich muss ist sich an die Regeln halten, nur das zählt wenn’s brenzlig wird.

Der Geisterfahrer kann auch nicht argumentieren und sich beschweren das keiner für ihn Platz macht, das doch genug Platz für alle gewesen wäre.

Ansonsten verstehe ich nicht was an meinem Post zu korrigieren wäre.

Edit, und ob da einer die Tür zugemacht hat oder sonstiges, wenn’s denn mal wieder geknallt hat, entscheidet die Spurenlage oder die Zeugenaussagen…, nicht ein beteiligter Verkehrsteilnehmer.

Da kommen oft Lügen und Schutzbehautungen.

Es gibt Fahrzeugführer, die auf Teufel komm raus Ihr Recht durchsetzen (wollen) und es gibt Fahrzeugführer die einfach noch etwas Rücksicht nehmen, wenn es für zwei Fahrzeuge locker reicht.

Die, die Ich als zweites genannt habe, tun sich wesentlich leichter.

Bei den Erstgenannten gibts wenig zu diskutieren, bzw. zu korrigieren... da bleibts auch bei ausreichend Platz bei der "erzwungenen" Vorfahrt

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 1. September 2022 um 08:26:41 Uhr:

Ob da locker 2 oder mehr Fahrzeuge Platz haben spielt erstmal gar keine Rolle, man kann nett sein, man muss aber nicht, das einzige was man wirklich muss ist sich an die Regeln halten, ...

Eben und es gibt ein rechtsfahrgebot und kein Recht auf 50% der kompletten Straßenbreite. Da kurzfristig noch mittig zu ziehen heißt Lappen weg wenn das nach einem Unfall nachweisbar ist.

PS. Ich weiß schon warum ich mittlerweile eine Dashcam habe.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 1. September 2022 um 09:22:33 Uhr:

 

PS. Ich weiß schon warum ich mittlerweile eine Dashcam habe.

Gruß Metalhead

Und Ich hab seit letzter Woche auch eine Kamera installiert ;)

Der Fahrlehrer auf YouTube meint aber man sollte auf der vorfahrtberechtigten Seite nicht extra weit nach rechts fahren, weil man dadurch den Wartepflichtigen einlädt , in die Engstelle zu fahren.

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