1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. TT
  6. TT 8J
  7. Übergabe verweigert

Übergabe verweigert

Audi TT 8J

Guten Morgen, ich habe ein ärgeliches Problem. Vor 2 Tagen habe ich mir einen TT 3.2 gekauft - meinen Traumwagen - ehem. Dienstfahrzeug der Audi-AG. Er ist 12 Monate alt und hat ca. 14000km gelaufen - Neupreis 55000 Euro.
So weit so gut. Der Wagen soll finanziert werden und den Kaufvertrag habe ich wie gesagt vor 2 Tagen unterschrieben. Ich habe dem Verkäufer gesagt, dass ich noch mal mit einen Fachmann vorbeikommen möchte, der sich den Wagen mal genauer ansehen soll (ich habe nicht so die Ahnung und die Problefahrt dauerte nur 30 Minuten). Daraufhin wurde der "nette" Verkäufer ärgerlich und sagte, dass er nun von seinem Recht gebrauch macht und mir den Wagen erst nach Ablauf der 10 Werktage Rückgaberecht übergeben wird! Also obwohl ich das Geld für die Anzahlung überwiesen habe bekomme ich den Wagen erst 2 Wochen nach dem Unterschreiben des Vertrags - ist das so rechtens?
Auf der Webseite von Audi (Gebrauchtwagen PLUS) kann ich dazu nichts eindeutiges finden - halt nur, dass ich für 10 Werktage Umtauschrecht habe und vom Vertrag zurücktreten kann...???

Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet. Ich kann zwar gern noch auf den Wagen warten aber so blöde lasse ich mir nicht von dem Verkäufer kommen.

VG

Beste Antwort im Thema

Ich frage mich ehr warum man den erst fährt, dann Vertrag macht-und DANN erst mit jemandem den Wagen genauer untersuchen will.
Die reihenfolge ist völlig falsch...ich gebe doch nicht mein geld weg udn untersuche später-sorry aber sowas kann ich net verstehen.

81 weitere Antworten
81 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von LuiXang


Ich verstehe nicht ganz, warum viele hier unterstellen, dass mit dem Auto was nicht stimmt. Genauso könnte man unterstellen, dass mit dem Käufer was nicht stimmt. Die Sache sieht doch so aus, dass ein Kaufvertrag (i.V.m einem Kreditvertrag) zu Stande gekommen ist. Damit sind Leistung und Gegenleistung klar geregelt. Es ist durchaus seltsam, dass jemand nach der Unterschrift noch einmal eine "Begutachtung" ankündigt. Als Verläufer würde ich dann auch ein komisches Gefühl haben und mich fragen, was die Gründe dafür sind. Hinzu kommt, dass hier nichts darüber gesagt wurde, WIE das dem Verkäufer kommuniziert wurde - bekanntlich macht der Ton ja durchaus etwas aus.

Wir verlangen hier im Forum immer Professionalität vom Verkäufer, ebenso bedarf es aber auch einer Professionalität vom Käufer. Wenn eine der beiden Seiten diese vermissen lässt, dann wird es immer Probleme beim Geschäft geben.

Seh ich nicht so.

Es ist sein gutes Recht a) über den Kaufabschluss nochmal nachzudenken (gesetzliche Frist) und b) das Auto kurz vor oder bei Übergabe nochmal zu inspizieren/inspizieren zu lassen.

Wer weiß was bis dahin mit der Karre noch gemacht wurde.

Umgekehrt ist es eine bodenlose Frechheit des Verkäufers, anzukündigen dass er den Wagen dann erst rausrückt wenn die Rücktrittsfrist abgelaufen ist.
Denn zum einen impliziert es dass er den Wagen trotzdem gern noch verkaufen würde und somit der Ton so entscheidend nicht gewesen sein kann (sonst hätte man gleich gesagt "so nicht, ich verkaufe an wen anders"😉 und zum andren ist es schon sehr verdächtig wieso er das nicht einfach zulässt.
Wer von seinem Produkt überzeugt ist, lässt es gerne prüfen.

Emulex

Richtig, und wenn mein Geld auf seinem Konto ist, er mir den Wagen trotzdem nicht rausgeben will,
ich würde ihm den Kopf abreissen !😉

Zitat:

Original geschrieben von MartinsTT


Richtig, und wenn mein Geld auf seinem Konto ist, er mir den Wagen tritzdem nicht rausgeben will,
ich würde ihm den Kopf abreissen !😉

Eine juristisch zweifelhafte Methode aber ansonsten legitim 😁 😉

Emulex

Mein Tip: Geh zu einem Anwalt und schildere ihm den Vorfall
So bist immer auf der sicheren Seite und du kannst mit ihm dein weiteres Vorgehen absprechen.

P.S.: So einfach kann der Händler nicht zurücktreten, er ist Unternehmer iSd BGB und ihm steht nicht das gleiche Widerrufsrecht zu.

ja oder die finanzierung ist nicht durch gegangen und deshalb will er dir das auto doch nicht geben

Dann würden Sie Ihm das aber auch bestimmt so mitteilen.
Daran wirds nicht gelegen haben.

@LuiXang
Als Käufer muss ich schon mal gar keine Professionalität an den Tag legen.

Also der Markt für Premiumfahrzeuge - Audi zählt den TT bekanntlich dazu - ist derzeit ein Käufermarkt, auf dem es mir verdächtig erscheint, wenn ein Verkäufer einen Fisch wieder von der Angel lässt. Man sollte sich bestärkt fühlen in seinem Vorgehen, das einen hier vor einem vermeintlichen Nepp bewahrt hat. Mein Interesse an Vertragsabschlüssen mit Parteien, denen ich nicht traue, ist nicht gering, sondern nicht existent. Da kann das Angebot noch so gut sein - vielleicht ist es ja eben auch zu gut.

Also an der Finanzierung kann es einfach nicht gelegen haben. Die hatten wir ja schon durch. Bei 66% Anzahlung... Mein Bekannter hat mir schon gemailt, dass im Lebenslauf mehr steht als ein Ausgetauschter Kotflüglel (wie vertraglich festgehalten)! Das wird noch interessant.

Hi,
habe mir vor 5 Jahren auch meinen TT bei einer bekannten Audi Autohauskette bei uns gekauft.Hab auch auf mein Auto 14 Tage warten müssen.Der Grund ist eigendlich nur der das sich das Autohaus absichert damit du nicht nach 13Tagen kommst und das Auto wieder zurückgeben willst.

Michael

Zitat:

Original geschrieben von 0160daniel


Also an der Finanzierung kann es einfach nicht gelegen haben. Die hatten wir ja schon durch. Bei 66% Anzahlung... Mein Bekannter hat mir schon gemailt, dass im Lebenslauf mehr steht als ein Ausgetauschter Kotflüglel (wie vertraglich festgehalten)! Das wird noch interessant.

Ne frage,

ich hab ja nen nagelneuen TT, was sich ja inzwischen als Montagsauto herausgestellt hat und ich deswegen auch verkaufen tue.
Aber macht es Sinn, nur aus reiner Neugier, den Lebenslauf auszulesen. Vielleicht ist bei der Fertigung schon einiges passiert. Und wenn, ist das dann schon irgendwo dokumentiert?
Wer weiß darüber Bescheid?

Dankeeee.

ich finde die aussage, dass der chef ihn jetzt nicht mehr verkaufen will, recht lustig.

wenn du einen "kaufvertrag" unterschrieben hast, dann ist das autohaus an diesen vertrag gebunden. du könntest auf die herausgabe bestehen, wozu ich aber bei der ganzen geschichte nicht raten würde...

-----> gib aber gut acht, dass DU nicht mit irgendwelchen "stornogebühren" belastet wirst!!!

(wie immer: alles ohne gewähr)

Zitat:

Original geschrieben von Emulex



Zitat:

Original geschrieben von LuiXang


Ich verstehe nicht ganz, warum viele hier unterstellen, dass mit dem Auto was nicht stimmt. Genauso könnte man unterstellen, dass mit dem Käufer was nicht stimmt. Die Sache sieht doch so aus, dass ein Kaufvertrag (i.V.m einem Kreditvertrag) zu Stande gekommen ist. Damit sind Leistung und Gegenleistung klar geregelt. Es ist durchaus seltsam, dass jemand nach der Unterschrift noch einmal eine "Begutachtung" ankündigt. Als Verläufer würde ich dann auch ein komisches Gefühl haben und mich fragen, was die Gründe dafür sind. Hinzu kommt, dass hier nichts darüber gesagt wurde, WIE das dem Verkäufer kommuniziert wurde - bekanntlich macht der Ton ja durchaus etwas aus.

Wir verlangen hier im Forum immer Professionalität vom Verkäufer, ebenso bedarf es aber auch einer Professionalität vom Käufer. Wenn eine der beiden Seiten diese vermissen lässt, dann wird es immer Probleme beim Geschäft geben.

Seh ich nicht so.
Es ist sein gutes Recht a) über den Kaufabschluss nochmal nachzudenken (gesetzliche Frist) und b) das Auto kurz vor oder bei Übergabe nochmal zu inspizieren/inspizieren zu lassen.
Wer weiß was bis dahin mit der Karre noch gemacht wurde.

Umgekehrt ist es eine bodenlose Frechheit des Verkäufers, anzukündigen dass er den Wagen dann erst rausrückt wenn die Rücktrittsfrist abgelaufen ist.
Denn zum einen impliziert es dass er den Wagen trotzdem gern noch verkaufen würde und somit der Ton so entscheidend nicht gewesen sein kann (sonst hätte man gleich gesagt "so nicht, ich verkaufe an wen anders"😉 und zum andren ist es schon sehr verdächtig wieso er das nicht einfach zulässt.
Wer von seinem Produkt überzeugt ist, lässt es gerne prüfen.

Emulex

Ich empfehle hier, sich über den Sinn und Zweck von Verträgen noch einmal Gedanken zu machen. Generell ist ein Vertrag für beide (!) Seiten bindend. In dem Fall hier liegt ein Kopplungsgeschäft vor, d.h. das Widerrufsrecht beim Finanzierungsgeschäft bedingt die Nichtigkeit der damit verbundenen Kaufvertrags. Dies ist aber hier ein Spezialfall. Wer etwas kauft, der sollte sich vorher Gedanken machen und nicht hinterher. Anders formuliert: Es ist NICHT das gut Recht des Einzelnen, nach dem Abschluss eines Kaufvertrags darüber noch einmal nachzudenken - der Gesetzgeber hat lediglich besondere Schutzvorschriften eingebaut, welche aber nur in spezifischen Situationen greifen (etwa Kreditwiderruf oder Fernabsatzgeschäfte).

Natürlich inspiziere ich ein Auto, bevor ich es abhole. Im Regelfall stellt das auch kein Problem dar und sollte sogar im Interesse des Verkäufers sein, um Probleme im Nachhinein zu vermeiden. Der Themenstarter schreibt aber: "Ich habe dem Verkäufer gesagt, dass ich noch mal mit einen Fachmann vorbeikommen möchte, der sich den Wagen mal genauer ansehen soll." Für mich liest sich das nicht nach der üblichen Inspektion bei Abholung des Wagens.

Zu der bodenlosen Frechheit: Hier liegt ein asymmetrisches Geschäft vor. Der Kunde kann zurücktreten auch wenn er die Gegenleistung (Audi TT) bereits erhalten hat. Es dürfte erkennbar sein, dass der Verkäufer hier einen gewissen Nachteil hat und es durchaus Probleme bedeutet, wenn der Kunde den Wagen nach ein paar Tagen - evtl. noch in einem anderen Zustand - zurückbringt. Entsprechend gibt es Vorschriften/Möglichkeiten, welche dieses Problem sinnvollerweise verhindern. Es gibt daher gute Gründe, das Vorgehen des Händlers nicht als Frechheit einzustufen. Im Übrigen ist das im Alltag gängige Praxis - schon mal Abofernsehen freigeschaltet bekommen, bevor das Rücktrittsrecht abgelaufen ist oder man auf dieses verzichtet hat? Natürlich kann man sich mit dem Verkäufer auf andere Modi des Geschäfts einigen, aber das sollte man dann auch tun.

Zu der Weigerung des Verkäufers, den Wagen zu verkaufen: Dieses Entscheidung ist separat von den bisherigen Ereignissen zu betrachten. Gibt es einen Passus im Vertrag, welcher dem Verkäufer die Möglichkeit zum Rücktritt etc. einräumt? Wenn nein, dann kann man ihn auf Schadenersatz verklagen - sofern man die entsprechenden Schritte einhält, d.h. Fristsetzung etc. Und der Schaden muss natürlich nachgewiesen werden.

Zitat:

Original geschrieben von rs77


ich finde die aussage, dass der chef ihn jetzt nicht mehr verkaufen will, recht lustig.

wenn du einen "kaufvertrag" unterschrieben hast, dann ist das autohaus an diesen vertrag gebunden. du könntest auf die herausgabe bestehen, wozu ich aber bei der ganzen geschichte nicht raten würde...

-----> gib aber gut acht, dass DU nicht mit irgendwelchen "stornogebühren" belastet wirst!!!

(wie immer: alles ohne gewähr)

Nein, so einfach geht das nicht. Wenn er nicht mehr verkaufen will, dann will er nicht mehr. Du kannst ihn dazu als solches nicht zwingen. Der juristische Weg ist eine Klage wegen Nichterfüllung von Leistungspflichten i.V.m. Schadensersatzansprüchen.

Wozu der Händler verpflichtet werden kann, ist die sofortige Herausgabe der Anzahlung - diese kann ich auch gerichtlich durchsetzen, sprich in letzter Instanz mit Pfändung (sofern es was zu pfänden gibt). Hier würde ich zuschauen, dass ich das schnellstmöglich in die Wege leite.

Zitat:

Original geschrieben von mr.-branth


@LuiXang
Als Käufer muss ich schon mal gar keine Professionalität an den Tag legen.

Nee, musst du nicht. Aber lass dir gesagt sein: Es lässt sich plausibilisieren, dass es für dich von Vorteil ist. Abgesehen davon kann ein Verkäufer immer nur so gut sein, wie es der Käufer zulässt. Fazit: Wer professionell als Käufer auftritt wird sicherlich nicht Schlechter gestellt werden als derjenige, der es nicht tut.

Deine Antwort