Überführungsfahrt
hallo, ich hätte mal eine frage und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. ich bin 18 mache gerade den führerschein c + ce und mache eine ausbildung als kfz-mechtraoniker fachrichtung nutzfahrzeugtechnik bei mercedes-benz. nun meine frage wenn ich den führerschein habe: darf ich dann eine solo sattelzugmaschine von einer firma aus dem nachbarort zu mir auf die arbeit mitnehmen, damit der lkw tagsüber dort repariert wird und abends wieder mit zurück? das wäre doch eine überführungsfahrt und keine gewerbliche nutzung ofder? wisst ihr da zufällig etwas? vielen dank schonmal im voraus. gruß flo
26 Antworten
Tja, @ConvoyBuddy,
dein Bespiel hier veranlasst mich jetzt doch, meine Überlegungen zum Fall des TE zu posten.
Ich bin mir nämlich nicht ganz so sicher wie @steini: "... Grauzone mit Tendenz zu weiß...".
Klar ist:
- Zum Privatvergnügen darf er (spazieren)fahren.
- Im gewerblichen Güterverkehr nur, wenn er eine entsprechende Ausbildung absolviert (Ausbg. zum BKF; Mechatroniker ist eine andere Ausbildungsrichtung).
Grauzone:
Ob er Geld bekommt oder nicht, dürfte relativ egal sein.
Diese Fahrt zur Werkstatt ist nur für den TE ein Privatvergnügen, was aber objektiv (von aussen) betrachtet einer Prüfung nicht standhalten dürfte:
- Die Fahrt steht im Zusammenhang mit dem Güterkraftverkehr; denn damit sind auch Werkstattbesuche verbunden (HU, Rep usw.).
- D.h. der Besitzer verfolgt damit einen gewerbl. Zweck (zur Aufrechterhaltung seines Betriebes); => nicht privat.
- Die Werkstatt verfolgt einen gewerbl. Zweck (Einnahmen durch Rep/Wartung); => nicht privat.
- Der TE/Fahrer befindet sich auf dem Weg zum Arbeitsplatz; => nicht privat (dazu kommt noch der versicherungsrechtliche Schutz, z.B. Arbeitswegunfall).
- @steini schreibt selbst: "eher Dienstleistung", gehört also zu zur beruflichen Tätigkeit; => nicht privat.
Ich weiss, dass man diese Fahrt nicht unbedingt zum gewerbl. Güterkraftverkehr erheben muss (und stimme hier @steini zu) - aber privat ist diese Fahrt sicherlich nicht.
Deshalb - aus reiner Vorsicht - tendiere ich diesem speziellen Fall zu "Grauzone mit Tendenz zu rot" (oder schwarz; Schwarzfahrt?).
Ich würd´s nicht unbedingt auf eine Gerichtsentscheidung ankommen lassen.
Grüsse,
motorina.
es wäre einfach mal interessant zu wissen ob überführungsfahrten von dem ganzen ausgeschlossen sind oder nicht denn eine überführungsfahrt bzw nennen wir es probefahrt (und da musst du mir rechtgeben) ist doch wohl was ganz anderes als würde ich ware zum kunden bringen. die spedition verdient ja bei dem ganzen nichts, im gegenteil sie wird sogar geld los...und meine firma verdient ja auch in dem moment nicht mit dem fahren eines fahrzeuges sondern mit dem reparieren solcher fahrzeuge...
@ flopoth :
Lies Dir mal die Unterscheidungen gewerblich / im Auftrag / privat durch!
Sicherheitshalber solltest Du (oder besser Dein Arbeitgeber) mal schriftlich bei der Führerscheinstelle eine Auskunft zu diesem speziellen Fall einholen.
Schriftlich deshalb, weil man ein Telefongespräch nun einmal nicht abheften oder unterwegs bei Kontrollen vorzeigen kann. (Hinterher hat erfahrungsgemäss niemand etwas gesagt ...)
Es wäre übrigens der Lesbarkeit (und Verständlichkeit) Deiner Beiträge dienlich, wenn Du etwas "strukturierter" schreiben würdest und nicht alles in einen Bandwurmsatz packen würdest. Nur mal so als Anregung 😉
also ich habe mich heute vormittag mal quer durch deutschland telefoniert.
angefangen bei der fahrschule, über die führerscheinstelle, zum bag, zur polizeistation bis hin zum poliziepräsidium...
zu einem wirklichen ergebnis bin ich leider nicht gekommen. niemand weiß bescheid, will oder kann mir nicht weiterhelfen. nunja so wie ich das aber verstanden habe dürfte das was ich vorhabe kein thema sein, denn es heißt wie folgt:
- unter 21 jahren ist die GEWERBLICHE GÜTERBEFÖRDERUNG nur mit fahrzeugen bis einem zulässigen gesamtgewicht von 7,5t erlaubt.
also es geht einzig und allein um die gewerblich güterbeförderung und das ist eine überführungsfahrt / probefahrt NICHT. da dürfte dieses privat vs. gewerblich was motorina schrieb keine rolle spielen. ich nehme ja ein fahrzeug unbeladen/solo mit zur arbeit und fahre damit keine güter durch die gegend um damit die spedition oder mich zu bereichern.
wenn man diese überlegung anstellt leuchtet das doch einem ein oder ist das wunschdenken von mir? was sagt ihr dazu?
gruß flo
ps: @convoybuddy ich habe mich deiner anregung angenommen, ich hoffe es ist nun so etwas besser....
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hmmmm. genau so ist es überführung/probefahrt/werkstattfahrt ist ja keine gewerbliche güterbeförderrung...
also drauf aufn bock 😁 ....
aber pass auf wenn du mit auflieger, oder hängerzug mit brücken/pritsche fährst du weist nie was drauf ist, und nie wie es befestigt ist (nur so als anregung) nicht mit 2 rädern um die kurve 😁
hehe danke werde ich beherzigen.
ich habe auch eben vor 2 minuten nocheinmal einen anrufen von einem netten herrn in grün oder vllt schon blau bekommen. er hat mir das ganze netterweise nochmal erklärt.
also wie gesagt, es geht einzig allein um die gewerblich güterbeförderung und das ist es in meinem fall nicht. sprich sobald ich den führerschein habe heißt es zitat matze "...drauf aufn bock"
danke das du mich zitatiert hast 😁....
wir hatten es schon bei uns aufm hof, das samtags die rangieren die lkws um die ecke gezogen haben wie schumi die haarnadelkurve in montreal nimmt ....
dann sahs hinten aufm aufbau aus wie kraut und rüben und wir durften den lkw mit dachpappe abpacken und wieder auf paletten setzen, wickeln und neu laden *schwitz*
Wenn der Mensch sich so sicher war,lass es dir trotzdem aus den o. g. Gründen schriftlich geben,weil wie gesagt,wenn was passiert will es wieder niemand gesagt haben...
Also ich bin damals in der Ausbildung auch mit dem selben problem konfrontiert gewesen!!Und der nette Herr in grün der die Kontrolle durchgeführt hat in die ich durch einen dummen zufall Samstags mittags geraten bin fand das net so lustig als der meinen Führerschein in Augenschein genommen hat und gesehen hat das ich noch keine 21 bin!!Und wenn net jemand aus meiner Verwandschaft auf der selben Wache gearbeitet hätte dann wäre mein Lappen bestimmt futsch gewesen.So hab ich nur eine Belehrung und einen Anschiss bekommen und gut war!!Laut ausage der Polizei darf man unter 21 keine Fahrzeuge über 7,5t bewegen die im Gewerblichen Güterverkehr genutzt werden.Landwirtschaftliche und Schausteller Fahrzeuge währen ausgeschlossen!Ob das jetzt so stimmt oder net weis ich net,hab auch schon erlebt das der eine so und der andere so gesagt hat aber da ich damals meinen Lappen net verlieren wollte hab ichs gelassen!!Aberwenn du da was schriftlich bekommen kannst ist doch gut!!
Gute Fahrt Flo
hallo,
ich finde es schon extrem, wieviel unwissenheit doch auf unseren ämtern und behörden vorhanden ist.
es heißt unter 21 ist der gewerbliche gütertransport nur mit fahrzeugen mit einem zulässigen gesamtgewicht von 7,5t erlaubt...und darunter fallen bei logischer überlegung keine überführungsfahrten/probefahrten einer werkstatt. so wurde es mir eben nochmals von einer fahrschule versichert.
leider kann mir niemand schreiben "das was der mercedes-stift hier macht ist erlaubt" wenn dann könnten sie mir nur das schreiben was ich schon zum wiederholten mal hier geschrieben habe, nämlich: unter 21 ist der gewerbliche gütertransport nur mit fahrzeugen mit einem zulässigen gesamtgewicht von 7,5t erlaubt.
das brauch mir niemand schreiben das steht schon irgendwo...ich würd wirklich gerne auch was in der hand haben aber wenn man überlegt was und was nicht zum gewerblichen gütertransport gehört brauch man auch keinen wisch.
gruß flo
Das ist auch wieder so eine typisch Deutsche Sache,warum sagt man nicht einfach CE ab 18 oder 21 und das Thema wär durch.Erkenne ohnehin keinen Sinn darin mit 18 den Lappen zu machen und dann drei Jahre nicht fahren zu dürfen.Naja für BKF Azubis ist das wieder was anderes.Hatte auch mal so eine Frage,ob man im Überholverbot mit Zusatz LKW dürfen überholt werden,auch mit nem LKW nen LKW überholen darf.Fünf Leute fünf Meinungen.
Würde das Gesetz,wenn da wirklich gewerbliche Güterbeförderung steht aber auch so interpretieren das du fahren darfst.
aber wirklich, das ist ein quatsch sonders gleichen.
es ist doch wesentlich gefährlicher den schein mit 18 zu machen und dann 3 jahre lang nicht zu fahren somit keine fahrparxis zu bekommen.