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Überführungsfahrt

Themenstarteram 27. Juni 2008 um 19:51

hallo, ich hätte mal eine frage und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. ich bin 18 mache gerade den führerschein c + ce und mache eine ausbildung als kfz-mechtraoniker fachrichtung nutzfahrzeugtechnik bei mercedes-benz. nun meine frage wenn ich den führerschein habe: darf ich dann eine solo sattelzugmaschine von einer firma aus dem nachbarort zu mir auf die arbeit mitnehmen, damit der lkw tagsüber dort repariert wird und abends wieder mit zurück? das wäre doch eine überführungsfahrt und keine gewerbliche nutzung ofder? wisst ihr da zufällig etwas? vielen dank schonmal im voraus. gruß flo

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26 Antworten

verstehe deine frage nicht wenn du C CE hast dann ist es doch irelevant ob gewerblich oder nicht

Themenstarteram 28. Juni 2008 um 19:39

nein leider nicht, denn man darf zwar c + ce mit 18 jahren schon machen, allerdings darf man erst ab 21 gewerblich fahren...

wenn du im Auftrag deines Chefs das Auto holst oder wegbringst darfst du das denn dann ist das gewerblich.Und gehört zu deiner Ausbildung das müsste klappen ansonsten Führerscheinstelle fragen.

Themenstarteram 28. Juni 2008 um 19:45

du meinst dann darf ich das nicht, denn ich bin doch erst 18 und man darf ihn erst ab 21 gewerblich nutzen..aber abgesehen davon will das mein chef garnicht, denn die lkws würden auch anderst in die firma und wieder zurück kommen - ich mache das just for fun

Ah jetzt ja jetzt habe ich alter Mann auch begriffen was du willst dann mach es doch just for fun sprich mit den entsprechenden Spediteuren wenn du kein Geld dafür nimmst dann ist es auch nicht gewerblich (meine Laienmeinung)

Also das "Gewerblich" in dem § der FEV bezieht sich wohl auf "durch das Fahren Geld verdienen" also in deinem Fall mit Nein zu beantworten uns somit ist das OK wenn du einen LKW (egal ob Zug oder Solo) mit in die Werkstatt nimmst, eigentlich sogar egal ob leer oder beladen

Grüße

Steini

Themenstarteram 28. Juni 2008 um 19:54

mhm das ist leider so eine sache wir bekommen von der firma aus 15 euro pro mitgebrachtes kundenauto, aber egal ob lkw oder pkw..notfalls würde ich dann darauf freiwillig verzichten...

Zitat:

Original geschrieben von flopoth

mhm das ist leider so eine sache wir bekommen von der firma aus 15 euro pro mitgebrachtes kundenauto, aber egal ob lkw oder pkw..notfalls würde ich dann darauf freiwillig verzichten...

Bekommst du das Geld oder dein Chef?

EDIT:...mehrfachlesen hilft.....du bekommst von deinem Chef.die 15€! Richtig?

Themenstarteram 29. Juni 2008 um 9:46

das ist so, der kunde in dem fall die spedition aus dem nachbarort bucht bei uns den sogenannten hol- und bringservice also löhnt diese firma (wieviel genau weiß ich nicht) erstmal an meinen chef und nachdem ich den lkw dann mit an meinen arbeitsplatz genommen habe, kann ich mich in eine liste eintragen. dann bekomme ich für das überführen des kundenfahrzeuges, in meine gehaltsabrechnung jenachdem wieviele fahrzeuge das waren 15,- pro fahrzeug mehr. nun ist die frage ob ich das geld annehmen darf oder nicht im schlimmsten fall verzichte ich einfach drauf.

Hmm, ich würd sagen "grauzone mit tendenz zu weiß :D". Begründung: Dein Mehrverdienst kommt ja durch "Mehrarbeit" die du natürlich von deinem Chef bezahlt bekommst(Ist ja nicht wie bei den Fahrern :() Aber IMHO hat das nichts mit "Gewerblichem Güterverkehr" zu tun. Du überführst LKW zum Kunden und zurück oder machst Probefahrten. Is also alles eher Dienstleistung eurer Firma die nichts mit gewerblichen Güterverkehr zu tun hat.

Grüße

Steini

am 29. Juni 2008 um 12:55

Mir gehts ähnlich, bin jetz 20 Jahre alt und arbeite ebenfalls bei einer DB Werkstatt als Auszubildender, jedenfalls noch bis Januar. Nehme des öffteren mal ein Lkw von meinem Vater mit, meistends Samstags für Tüv/Au oder Garantiearbeiten in der Regel. Habe mich erkundigt und es ist erlaubt wurde mit versichert! Habe auch schon Neufahrzeuge in Gotha und Wörth geholt.

Zitat:

Original geschrieben von Actros2046

Mir gehts ähnlich ... Habe mich erkundigt und es ist erlaubt wurde mit versichert! ...

Dann wäre es interessant zu erfahren, wo/bei wem du dich erkundigt hast, und welche konkreten Bestimmungen für diese Aussage/Versicherung herangezogen wurden.

Wobei bei dir der Fall anders gelagert sein könnte (Vaters Lkw, eigene Firma) als beim TE.

Bin im speziellen Fall des TE noch nicht so ganz überzeugt.

 

Grüsse,

              motorina.

Ebenfalls laienhafte Überlegung:

Die gewerbliche Nutzung eines LKW oder einer SZM bedeutet imho Fahrten zum Zwecke der Beförderung von Lasten sowie damit zusammenhängende Leerfahrten (An- und Abfahrt).

Damit wären es keine gewerblichen Fahrten.

Ähnlich gelagert:

Ein Bekannter hat eine erhebliche Sehbehinderung (er nannte seine Brille immer "Glasbausteine mit Tragegestell"). Er konnte seinerzeit die Klasse III machen, erhielt aber eine Eintragung "Keine Personenbeförderung gewerblich oder im Auftrag".

Er hat sich das vom zuständigen StVA auseinander klabustern lassen.

Das Ergebnis ist typisch deutsch, möglicherweise gelten aber durch die EU-Führerscheine und die ausschliessliche Verwendung von Schlüsselnummern andere Bedingungen.

  • Er durfte keinen P-Schein machen, weder Taxi oder Mietwagen noch Krankenwagen oder Bus (innerhalb der durch Kl. III abgedeckten Grenzen).
  • => gewerblich

    • Er durfte auch nicht besipielsweise einen mit Personen besetzten Kleinbus für einen Shuttle-Service (Hotel / Flugahfen etc.) fahren oder zur Abholung von Mitarbeitern.

  • => im Auftrag, aber nicht gewerblich, da keine Vergütungen durch die beförderten Personen zu zahlen sind.

    • Er hätte aber seine ganze Familie samt Oma und Opa in dem gleichen - privaten oder privat genutzten - Kleinbus quer durch Deutschland schaukeln dürfen.

Themenstarteram 29. Juni 2008 um 14:45

na das liest sich ja alles recht positiv (für mich zumindest) wenn das alles so ist, bin ich hell auf begeistert denn ich spare meinen sprit, kann lkw fahrn, bekomme fahrpraxis, bekomme dafür geld, die beiden firmen haben auch etwas davon na dann ist doch alles super...bis hier hin erstmal danke für eure zahlreichen antworten! gruß flo

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