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Fahrerkarte Werkstattmonteur Probe und Überführungsfahrten

Themenstarteram 13. März 2014 um 19:38

Schönen guten Abend.

Vorweg, ich bin gerade dabei meinen C/CE Schein zu machen und habe 2 von 3 Prüfungen bestanden. Nun steht die 3 Prüfung ins Haus. Auch habe ich ein wenig in der Suche gestöbert, also bitte seht es mir nach sollte ich etwas übersehen haben.

Im Grunde geht es um folgendes:

Um den richtigen Umgang mit einer Fahrerkarte als Werkstattmitarbeiter.

Unterteilen will mich meine Fragen wie folgt:

1. Probefahrten zur Mängelfeststellung oder zu Endkontrolle

2. Überführungsfahrten von Neufahrzeugen bzw noch nicht zugelassenen Fahrzeugen

3. Überführungsfahrten mit zugelassenen Fahrzeugen (zb. vom bzw. zum Kunden)

4. Privatfahrten

Soweit ich bis jetzt gelesen habe sind Nummer 1 und 2 nicht Fahrerkartenpflichtig und der Tacho ist auf OUT zu stellen. Ist das so korrekt?

Wie sieht das bei Punkt 3 und 4 aus? Ich vermute dort sollte eine Karte gesteckt werden.

Das nächste ist:

Da sich die Fahrten in Grenzen halten werden:

Sollte ich einen Nachtrag bei der nächsten Benutzung der Karte machen? Muss ich als Monteur die Zeit zwischen den Fahrten bei einer Kontrolle nachweisen? Wenn ja, wie soll ich das anstellen? Muss ich die Fahrerkarte regelmäßig auslesen lassen?

Wie ihr seht fehlt mir da noch etwas die Ahnung. Zwar habe ich auch mit meinem Fahrlehrer darüber gesprochen, jedoch war er sich in einigen Sachen nicht sicher. Auch haben Kollegen welche den Führerschein bereits mehrere Jahre besitzen zu manchen Dingen gegenteilige Meinungen abgegeben. Schön wäre es wenn jemand Verlinkungen zu entsprechenden Gesetzestexten hätte.

Was mir gerade noch einfällt:

Wie ist das eigentlich im Falle einer Probefahrt wenn das Fahrzeug beladen ist, da ich die Grundqualifikation nicht besitze. Darf ich solch ein Fahrzeug Probefahren bzw. überführen?

Vielen Dank.

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37 Antworten

Da wird dir auch jeder was anderes Erzählen, weil eigentlich keiner weis was genau sache ist. Eine Probefahrt zur Technischen Überprüfung oder wie das lautet ist nicht Aufzeichnungspflichtig. Also brauchst du keine Karte stecken und kannst auf OUT Stellen. Das gleiche gilt für Fahrten auf dem Betriebsgelände. Bei der Überführung fängt es schon wieder an. Bei einem Fahrgestell ohne Aufbau brauchst du keine Aufzeichnung. Mit Aufbau und oder SZM mit Sattelplatte tja, die einen sagen man braucht es die nächsten man braucht es nicht. Wenn die Rote Händlernummer drann ist würde ich sagen, nein, beim Überführungskennzeichen wäre ich da eher Vorsichtig. Überführungsfahrten mit Kennzeichen immer mit Karte. Ist ja keine Probefahrt. Aber ehrlich, alles was im 20km Radius ist stell ich auf OUT und es ist ne Probefahrt wenn ich gefragt werde. Privatfahrten gibt es eigentlich nicht.

 

Das Problem mit der Karte ist, wenn du sie Steckst, ist beim Auslesen des Tachos ein Name aufgelistet der in der Firma nicht gemeldet ist. Das kann auch Probleme für die Firma nach sich ziehen. Evtl, kann man auch einen Ausdruck machen und Abstempeln das das Fahrzeug in der Werkstatt war, damit wenigstens nachvollziehbar ist wer das Fahrzeug gefahren hat. Daher stell ich einfach auf OUT, hat bis jetzt noch keine probleme deswegen gegeben.

 

Nachtrag mach ich auf meiner Karte nicht, was soll ich da Nachtragen? Arbeit? Pause? Fahr mal Wochen lang gar nicht, dann mal Scheibe, und mitlerweile steck ich auch die Karte nicht mehr. Auslesen lass ich sie ab und zu mal.

 

Was die Probefahrt mit einem Beladenen LKW angeht. Tja das würde mich auch mal Interessieren. Es ist im Prinzip kein Gewerblicher Güterverkehr. Es ist eine Probefahrt mit Ladung. Wird bestimmt lustig in einer Kontrolle. Solange du die Werkstattmontur an hast wird das aber wohl eher abgekauft wie wenn du Privatklamotten anhast. Überführung mit Ladung fällt bestimmt unter die Bkfq, aber wie gesagt, ist alles ne Probefahrt ;)

 

Bezahlt wird mir die Weiterbildung eh nicht da wir sie scheinbar nicht brauchen, sollte ich mal deswegen Strafe zahlen dürfen und ich darf die Weiterbildung immer noch selber zahlen, dann wird mein Führerschein nicht mehr verlängert, dann hat sich das mit LKW Fahren.

Themenstarteram 13. März 2014 um 20:21

Genau sowas habe ich befürchtet. Das das alles solche WischiWaschi Regelungen sind die nicht ganz klar geregelt sind. Ob ich mal bei der BAG anfragen sollte? Beantworten die solche Anfragen?

Kannst ja mal probieren. Ich weis nur, jeden Fahrlehrer den du fragst erzählt dir was anderes. Und die hälfte davon will nur ihre Kurse Verkaufen, daher trau ich denen nicht :D

 

Mit dem Sch... Digi Tacho hast nur ärger. Selbst Vordrucke wegen abgeklemmter Batterie den man Unterschreiben musste hab ich schon gesehen.

Frag beim Gewerbeaufsichtsamt nach .

In Niedersachsen gibt es die WK nur dort . Die werden einem

" Anfänger " dann ja wohl auch erklären können , wann er sie

benutzen muß .

Themenstarteram 13. März 2014 um 20:51

Anfrage bei dem BAG ist gestellt. Bin mal gespannt ob und was für eine Antwort kommen wird.

Ich habe mal in einer anders gelagerten Problematik mit der BAG Kontakt gehabt und schnell und kompetent Antworten bekommen.

Themenstarteram 13. März 2014 um 21:12

Darf ich fragen wie genau du die kontaktiert hast?

Aber sicher doch! Über http://www.bag.bund.de/DE/Home/home_node.html habe ich mir - auf der rechten Seite - die zuständige Ansprechstelle rausgesucht. Dann habe ich ganz altmodisch zum Telefon gegriffen und dort angerufen.

Schriftliche Bestätigung der Dinge, die wir telefonisch besprochen haben, war ein paar Tage später in der Post. Ich muss aber dazu sagen, dass ich als "Herr ichtyos, Firma xy" agieren konnte. Aber ich denke nicht, dass das BAG Privatleute (Fahrer hat Probleme mit Cheffe) anders behandeln.

am 14. März 2014 um 6:38

Zitat:

Original geschrieben von RS4-92

1. Probefahrten zur Mängelfeststellung oder zu Endkontrolle

2. Überführungsfahrten von Neufahrzeugen bzw noch nicht zugelassenen Fahrzeugen

3. Überführungsfahrten mit zugelassenen Fahrzeugen (zb. vom bzw. zum Kunden)

4. Privatfahrten

Soweit ich bis jetzt gelesen habe sind Nummer 1 und 2 nicht Fahrerkartenpflichtig und der Tacho ist auf OUT zu stellen. Ist das so korrekt?

Wie sieht das bei Punkt 3 und 4 aus? Ich vermute dort sollte eine Karte gesteckt werden.

Ich will mal versuchen, eine qualifizierte Antwort zu geben, obwohl es ja bezweifelt wurde, dass es so etwas im Forum gibt:

Bei 1 und 2 hast du schon die Antwort gegeben. Nr. 3: Gerät auf out und keine Karte stecken. Das würde ich auch unter Fahrten im Rahmen von Reparaturen definieren. Es wird ja kein Transport durchgeführt (Die Ladung war schon vor dem Werkstattaufenthalt des Fahrzeiuges drauf und wird auch nicht am Betriebssitz des Halters verbleiben). Du kannst es dir schwer machen und es nicht als "Probefahrt mit letzendlichem Verbleib des Fahrzeuges beim Halter" definieren. Dann ist es halt keine Probefahrt mehr. Bei Nr. 4 gilt das gleiche wie oben, wenn es sich um ein Fahrzeug bis 7,5 t handelt. Bei einem Fahrzeug ab 7,5 t gibt es keine Ausnahmen von der Fahrerkartenbenutzung für Privatfahrten.

Zitat:

Sollte ich einen Nachtrag bei der nächsten Benutzung der Karte machen? Muss ich als Monteur die Zeit zwischen den Fahrten bei einer Kontrolle nachweisen? Wenn ja, wie soll ich das anstellen? Muss ich die Fahrerkarte regelmäßig auslesen lassen?

Da du für Probefahrten (und das wären ja alle Fahrtendie du aufgeführts hast, außer Privatfahrten ab 7,5 t (wer macht sowas schon?) keine Aufzeichnungpflicht hast, musst du auch weder nachbuchen, noch eine Bescheinigung haben. Versuche halt die Karte möglichst überhaupt nicht zu benutzen.

Zitat:

Wie ihr seht fehlt mir da noch etwas die Ahnung. Zwar habe ich auch mit meinem Fahrlehrer darüber gesprochen, jedoch war er sich in einigen Sachen nicht sicher. Auch haben Kollegen welche den Führerschein bereits mehrere Jahre besitzen zu manchen Dingen gegenteilige Meinungen abgegeben. Schön wäre es wenn jemand Verlinkungen zu entsprechenden Gesetzestexten hätte.

Es gibt einen Bußgeldkatalog, den du hier auf der rechten Seite findest.

Zitat:

Wie ist das eigentlich im Falle einer Probefahrt wenn das Fahrzeug beladen ist, da ich die Grundqualifikation nicht besitze. Darf ich solch ein Fahrzeug Probefahren bzw. überführen?

Werkstatt- und Probefahrten sind auch von der Qualifizierungspflicht nach dem BKrQG ausgenommen. Probefahrt ist Probefahrt, es gibt keine Rechtsvorschrift, die eine Unterscheidung nach leerer Probefahrt oder beladener Probefahrt macht. Es fehlt bei der Probefahrt der Charakter des Transportes von A nach B, weil nach der Probefahrt das Fahrzeug noch immer beladen ist. (Du könntest ja auch theoretisch deshalb das Fahrzeug beladen haben, weil ein Symptom nur bei einem beladenen Fahrzeug zu finden sein kann.)

Solltest du bei deiner Anfrage beim BAG andere Antworten bekommen, würde es mich freuen, das zu erfahren.

am 14. März 2014 um 7:01

Klick

Da ist eine Aussage von Seiten der BAG

Zitat:

Frag beim Gewerbeaufsichtsamt nach .

In Niedersachsen gibt es die WK nur dort . Die werden einem

" Anfänger " dann ja wohl auch erklären können , wann er sie

benutzen muß .

Und was bitte sollen die ihm sagen die WK ist nicht zum fahren geeignet die WK ist rein weg nur zum kalibrieren/einstellen,verändern des Tachos.

Es geht hier nicht darum wann die WK benutzt werden muss sondern nur darum wann ein Schraubenschlüsselvirtuose seine Fahrerkarte stecken muss und wann nicht.

Hab mal eine PDF angehängt die zumindest das Kartenfiasko klären könnte...

Gruß

Und für die BKrFQG Geschichte habe ich folgendes gefunden....

KLICK

Gruß

Das mit dem Abschleppen ist gut zu wissen.

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