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Überführung Import mit Kurzzeitkennzeichen

Hallo liebes US-Car Forum!

Entweder hat das in der Form noch keiner im Forum gefragt oder ich finde es nicht. Darum lasst mich meine Frage mit euch teilen 🙂

Ja, ich habe es getan. Ich habe mir so einen Schlitten zugelegt und lasse ihn gerade importieren.
Da das Fahrzeug bis zuletzt gefahren wurde, dachte ich: Mensch, dann hole ich den persönlich in Bremerhaven ab, wozu einen Transporteur bestellen... .

Eigentlich wollte ich mir dafür ein Kurzzeitkennzeichen holen und ab dafür. Dachte ich - bis ich die neuen Voraussetzungen für das Kennzeichen mitbekommen habe.
Man bekommt das Kennzeichen jetzt nur noch für Fahrzeuge, die entweder eine gültige HU haben oder eben für die Überführung direkt zum nächstgelegenen HU-Prüfpunkt. Also ohne gültige HU keine Tour quer durch die Republik. Zumindest legal.

Die HU zu bestehen halte ich für aussichtslos, da ja noch einige Änderungen am Fahrzeug erforderlich sind. Stichworte: Scheinwerfer, Brems- & Blinklicht, Reflektoren, ggf. Abschleppöse, ggf. Reifen

Was ich mir jetzt überlegt habe:

  • Wir fahren nach Bremerhaven, holen das Fahrzeug ab und machen einen obligatorischen Checkup (Schließlich wollen wir, dass wir und das Auto in unverändertem Zustand heim kommen)
  • Dann geht es zu einer nahegelegenen Prüfstelle und es wird eine HU gemacht.
  • Im HU Papier werden dann die oben genannten Punkte bemängelt, ABER:
  • Es wäre bescheinigt, dass das Fahrzeug grundsätzlich keine Gefährung darstellt (insb. Funktion der Bremsen)
  • Mit diesem Papier treten wir dann die Heimfahrt an und könnten dies bei einer Kontrolle vorweisen.

Und jetzt seid ihr gefragt: Geht das so, wie ich mir das vorgestellt habe?

Sollte es wider Erwarten doch schon einen Thread zu dem Thema geben, bitte einfach verlinken. Dankeschön 😉

Maik

25 Antworten

Zitat:

@schleuti schrieb am 26. August 2016 um 16:23:37 Uhr:



Als ich meinen Anfang 2014 bei Aachen gekauft habe,
habe ich vom Heimatort Überführungskennzeichen bekommen.

An Papieren hatte ich nur ausgedruckte Fotos von:
- den NL-Papieren
- TÜV-Gutachten zur Erteilung der BE
- TÜV-Gutachten für H-Kennzeichen
dabei.
+ Versicherungs-Driss

Dann hattest du schon einen Großteil der Papiere, die es für mein Fahrzeug (leider) noch garnicht gibt. 😉
Wenn es bei dir schon niederländische Papiere gab sieht die Situation wahrscheinlich wieder 3 mal anders aus als bei mir. Oder meinst du nur die Importpapiere?
Und wenn ich (wie in deinem Fall) schon im Vorfeld eine Gutachten über Vollabnahme hätte, könnte ich direkt ein langfristiges Kennzeichen beantragen.

Darf ich mal fragen, wieso die Dokumente bei dir schon vorlagen, ohne deutsche BE?
Danke!

Zitat:

@maik91 schrieb am 27. August 2016 um 03:39:52 Uhr:



Zitat:

@schleuti schrieb am 26. August 2016 um 16:23:37 Uhr:


Darf ich mal fragen, wieso die Dokumente bei dir schon vorlagen, ohne deutsche BE?
Danke!

Habe an einem Dienstag den Wagen besichtigt und Abholtermin auf Samstag gelegt.
Alle Papiere fotografiert.
Freitag dann die Ü.-Kennzeichen geholt
und Samstag das Auto abgeholt.

Der Verkäufer holt die Karren aus NL,
bringt sie durch den TÜV
und bietet dann bei Mobile.de zulassungsfertig an.

Zitat:

@maik91 schrieb am 26. August 2016 um 17:57:40 Uhr:


Ich denke mal, das Kennzeichen bekomme ich auch heute, wenn ich die Versicherungskarte und den Title auf den Tisch lege.
Der Grund, warum es dann trotzdem nicht geht - wenn ich das nach der neuen Regelung richtig verstehe - ist, dass ich keine Deutsche (oder EU) Zulassung habe. Damit darf ich dann eigentlich nicht aus dem Bezirk Bremen raus fahren.

Richtig?

Richtig, oder sich nicht erwischen lassen 😉

Zitat:

@scorpio-driver schrieb am 27. August 2016 um 16:56:11 Uhr:


Richtig, oder sich nicht erwischen lassen 😉

Klar, die Alternative gibt's immer. Nur wenn dann was ist, bist du der Gelackmeierte.
😛
Ich kenne mein Glück, deswegen...

Ähnliche Themen

Zitat:

@schleuti schrieb am 27. August 2016 um 07:30:19 Uhr:


Der Verkäufer holt die Karren aus NL,
bringt sie durch den TÜV
und bietet dann bei Mobile.de zulassungsfertig an.

OK, so einen suche ich mir dann fürs nächste mal 😉
Klingt für mich aber auch so, als ob der Verkäufer dafür dann ein rotes Kennzeichen hat. Damit ginge es ja auch!
Ich denke halt, dass die Papiere nicht "zulassungsfertig" sind, wenn ich beim TÜV vom Hof rolle.
Eher sowas wie: Dies und das ist zur Erteilung einer Betriebserlaubnis noch erforderlich.

Und wenn ich dann noch über den Beitrag von autoalfred nachdenke ...

Zitat:

@maik91 schrieb am 28. August 2016 um 00:39:55 Uhr:


OK, so einen suche ich mir dann fürs nächste mal 😉
Klingt für mich aber auch so, als ob der Verkäufer dafür dann ein rotes Kennzeichen hat. Damit ginge es ja auch!Ich denke halt, dass die Papiere nicht "zulassungsfertig" sind, wenn ich beim TÜV vom Hof rolle.
Eher sowas wie: Dies und das ist zur Erteilung einer Betriebserlaubnis noch erforderlich.

Und wenn ich dann noch über den Beitrag von autoalfred nachdenke ...

Eben doch,
wenn der Wagen die Vollabnahme bestanden hat,
bekommt man Papiere zur Vorlage bei der Zulassungsstelle.
Diese stellt dann die Fahrzaugpapiere aus.
Ich hänge mal ein Foto von damals an.
Wenn du das Papier bekommst, reicht es zur Zulassung.
Dazu kommt dann noch HU, Abgas und Oldtimer-Prüfung.

Mein Wagen (1960er Chrysler) kommt direkt aus den USA nach Bremerhaven. Er entspricht also nicht den hiesigen Vorschriften.
Die sind aber doch für das Bestehen der Vollabnahme nötig, oder?

Ich denke zwar, dass ich die Umbauten selbst durchführen kann, aber Umbau to go nach dem Ausladen traue ich mir dann doch nicht zu 😁

Zitat:

@maik91 schrieb am 28. August 2016 um 22:48:19 Uhr:


Mein Wagen (1960er Chrysler) kommt direkt aus den USA nach Bremerhaven. Er entspricht also nicht den hiesigen Vorschriften.
Die sind aber doch für das Bestehen der Vollabnahme nötig, oder?

Ich denke zwar, dass ich die Umbauten selbst durchführen kann, aber Umbau to go nach dem Ausladen traue ich mir dann doch nicht zu 😁

Dürften eigendlich nur die Scheinwerfer sein.
Gurte und "gelbeBlinker" braucht er meiner Meinung nach nicht.

Wenn die Bremsen fit sind und keine Durchrostungen.... 😉
Ich würde mit Hänger abholen und zuhause aufm Hof schrauben.

Eigentlich hast du Recht, die Scheinwerfer dürften alles sein. Entkopplung von Brems- und Blinklicht ist nicht, gibt eh nur eine Leuchte pro Seite. Vorne könnte interessant sein wegen Standlicht, muss ich mir nochmal ansehen. Ich hatte vorher für ein anderes Modell geschaut und da gab es mehrere Rückleuchten, da wäre es dann wohl relevant gewesen.

Die vordere Sitzbank hat sogar Gurte 🙂

Warnblinkanlage nicht vergessen. 😉

mfg

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 29. August 2016 um 22:31:44 Uhr:


Warnblinkanlage nicht vergessen. 😉

mfg

Wie könnte ich nur? 😰
Danke für den Tipp 😉

Wenn ich mal zusammenfassen darf: Die neue Regelung zum Kurzzeitkennzeichen ist wirklich - unvorteilhaft - für den Selbstimport von Fahrzeugen. Selbst mit dem Nachweis, dass das Fahrzeug verkehrssicher ist (HU), ist eine Überführung auf eigener Achse nicht zulässig, solange keine Betriebserlaubnis vorliegt.
Zur Erlangung der Betriebserlaubnis muss das Fahrzeug auf die deutschen Zulassungsvoraussetzungen umgerüstet sein und eine Vollabnahme bestanden haben.
Daraus folgt für mich: Eigentlich ist die Überführung auf eigener Achse nicht mehr möglich.

(Außer das Fahrzeig entspricht schon den Vorschriften, man wohnt vielleicht in der Nähe des Hafens oder lässt vor Ort umrüsten😁)

Danke an alle Beteiligten für eure Antworten!
Dann lohnt sich der BE-Führerschein endlich mal für mich 😉

Eine andere Frage noch:
Wie sind diese Listen mit den Übergangsvorschriften (z.B. ADAC) eigentliich zu lesen?
Heißt "BAG Pflicht für xy", dass diese Teile seit dem genannten Datum verpflichtend angebaut sein müssen oder bedeutet das, dass die die Teile seitdem eine Bauartgenehmigung brauchen?

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