u.U. kann Alkohol MPU auch ohne Fahren angeordnet werden
Da ist jemand mit 1,79 Promille zu Fuß auf der Autobahn rumgetorkelt. Weil eben dieser 3 Jahre zuvor eine Alkohol MPU "bestanden" hatte, wurde seitens der Behörde eine erneute MPU angeordnet, da Zweifel am in der MPU angegebenen kontrollierten Trinken bestand.
Nach der Weigerung, sich der erneuten MPU zu stellen, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis.
Demnach hat der Anwalt des Betroffenen den Widerspruch gegen den Fahrerlaubnisentzug zurückgenommen.
Beste Antwort im Thema
Ich finde die Entscheidung richtig. Alkoholiker haben hinter dem Steuer nichts zu suchen.
99 Antworten
Die Sache ist eigentlich ganz normal.
Der Hintergrund des ganzen ist... wurde bereits ein mal an der Eignung zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr angezweifelt dann gilt es diese auszuräumen und zwar mit einem positiven MPU Gutachten.
Da der Herr im Artikel wohl schon bereits zwecks Alkohol eine solche "bestanden" hat aber offenbar jetzt wieder oder immer noch ein Problem mit Alkohol hat sind die Zweifel natürlich wieder da!
Ich persönlich kann nicht nachvollziehen wie man sich als Erwachsener Mensch derart abfüllen kann das man auf der Autobahn herumläuft...
Und zum Thema Körperverletzung und MPU - das kommt immer auf die Umstände an.
Bremst du jemanden aus und nötigst ihn zum Anhalten - steigst dann aus und klatscht ihm eine dann wird man höchstwahrscheinlich zu Recht an deiner charakterlichen Eignung zum Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bezweifeln.
Führerscheinentzug und/oder MPU werden den Mann wohl auch in Zukunft nicht davon abhalten, betrunken auf der Straße/Autobahn rumzulaufen.
:-(
Er wird aber zumindest davon abgehalten, auch noch mit einem Kraftfahrzeug Unfug anzustellen.
Strafe für etwas was man in der Zukunft machen könnte liegt nicht ganz in meinem Rechtsverständniss.
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Zitat:
@zhnujm schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:03:27 Uhr:
Strafe für etwas was man in der Zukunft machen könnte liegt nicht ganz in meinem Rechtsverständniss.
wenn man von einem hinreichend großen Risiko auszugehen hat, liegt das sehr wohl in meinem Rechtsverständnis!
Zitat:
@audijazzer schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:06:43 Uhr:
wenn man von einem hinreichend großen Risiko auszugehen hat, liegt das sehr wohl in meinem Rechtsverständnis!Zitat:
@zhnujm schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:03:27 Uhr:
Strafe für etwas was man in der Zukunft machen könnte liegt nicht ganz in meinem Rechtsverständniss.
Zuviel in die Klotze geschaut.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 26. Oktober 2015 um 13:56:43 Uhr:
Quelle?Zitat:
@BonVivante schrieb am 26. Oktober 2015 um 13:29:51 Uhr:
Außerdem spielt der Justizminister gerade wieder einmal mit dem Gedanken udn will etwas durchkriegen, dass man wegen Hasskommentaren in Sozialen Netzen oder im Internet auch seinen Führerschein verliert!!...
Hier eine seriöse
Tageszeitung.
Zitat:
@Ja-Ho schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:09:51 Uhr:
Zuviel in die Klotze geschaut.Zitat:
@audijazzer schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:06:43 Uhr:
wenn man von einem hinreichend großen Risiko auszugehen hat, liegt das sehr wohl in meinem Rechtsverständnis!
Blödsinn!!
Zitat:
@audijazzer schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:06:43 Uhr:
wenn man von einem hinreichend großen Risiko auszugehen hat, liegt das sehr wohl in meinem Rechtsverständnis!Zitat:
@zhnujm schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:03:27 Uhr:
Strafe für etwas was man in der Zukunft machen könnte liegt nicht ganz in meinem Rechtsverständniss.
Selbst wenn man statistisch beweisen könnte das Leute die besoffen auf der Autobahn laufen ein höheres Riskio haben auch besoffen Auto zu fahren würd ich davon absehen das im Einzelfall als relevant anzusehen ansonsten könnte man z.b anfangen alle jungen, männlichen Fahren vorsoglich mit 3 Punkten in Flensburg starten zu lassen oder so.....
Reicht ja schon das es solche Kollektivschuld im Versicherungswesen gibt.
Zitat:
@zhnujm schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:19:16 Uhr:
Selbst wenn man statistisch beweisen könnte das Leute die besoffen auf der Autobahn laufen ein höheres Riskio haben auch besoffen Auto zu fahren würd ich davon absehen das im Einzelfall als relevant anzusehen ansonsten könnte man z.b anfangen alle jungen, männlichen Fahren vorsoglich mit 3 Punkten in Flensburg starten zu lassen oder so.....Zitat:
@audijazzer schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:06:43 Uhr:
wenn man von einem hinreichend großen Risiko auszugehen hat, liegt das sehr wohl in meinem Rechtsverständnis!
Reicht ja schon das es solche Kollektivschuld im Versicherungswesen gibt.
wie immer mit Vergleichen... sie hinken..
willst du die Verantwortung übernehmen, wenn so 'n Typ im Suff einen schweren Unfall mit Personenschäden baut??
Kennst du Schwerst-Alkoholiker? Ich kenne - !leider! - ein paar und weiß wovon ich rede.
Ganz einfach: wenn jemandem schon einmal wegen Alkohol der Führerschein abgenommen wurde und er ihn nach einer MPU wieder bekommen hat, geht der Gesetzgeber davon aus, dass nach so einer Aktion eben das erste Gutachten nicht korrekt war, denn sonst würde er ja nicht wieder saufen und desweiteren davon auszugehen ist, das er sich auch wieder unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt.
Wie audijazzer schon schreibt, wer einen Schweralkoholiker kennt, der kann das verstehen und nachvollziehen.
Zitat:
@audijazzer schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:23:56 Uhr:
wie immer mit Vergleichen... sie hinken..Zitat:
@zhnujm schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:19:16 Uhr:
Selbst wenn man statistisch beweisen könnte das Leute die besoffen auf der Autobahn laufen ein höheres Riskio haben auch besoffen Auto zu fahren würd ich davon absehen das im Einzelfall als relevant anzusehen ansonsten könnte man z.b anfangen alle jungen, männlichen Fahren vorsoglich mit 3 Punkten in Flensburg starten zu lassen oder so.....
Reicht ja schon das es solche Kollektivschuld im Versicherungswesen gibt.
willst du die Verantwortung übernehmen, wenn so 'n Typ im Suff einen schweren Unfall mit Personenschäden baut??
Kennst du Schwerst-Alkoholiker? Ich kenne - !leider! - ein paar und weiß wovon ich rede.
Willst Du jetzt vorsorglich allen den Schein nehmen die schon mal irgendwie auffällig geworden sind?
Dann kann man ja gleich alle Wegsperren. Auch Musiker die für manchen auffällig sind. Nich das die zuhörer noch Ohrenkrebs bekommen.
Zitat:
@Bytemaster schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:35:58 Uhr:
Ganz einfach: wenn jemandem schon einmal wegen Alkohol der Führerschein abgenommen wurde und er ihn nach einer MPU wieder bekommen hat, geht der Gesetzgeber davon aus, dass nach so einer Aktion eben das erste Gutachten nicht korrekt war, denn sonst würde er ja nicht wieder saufen und desweiteren davon auszugehen ist, das er sich auch wieder unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt.Wie audijazzer schon schreibt, wer einen Schweralkoholiker kennt, der kann das verstehen und nachvollziehen.
Richtig! Dem ist nicht mehr hinzuzufügen.
Manche wollen es offenbar nicht kapieren... es geht um Zeitgenossen, die bereits eine Alkohol-
Historiehinter sich haben und wieder auffällig werden,
nichtum denjenigen, der einmal im Suff von ner Brücke gepinkelt hat. Kein Mensch will Letzterem den Lappen wegnehmen.
Und das der Mann im oben genannten Fall Schwerstalkoholiker ist steht jetzt also vorsorglich fest ?
Im Extremfall wegen eines Alkoholdeliktes das zur MPU fürte und einem besäufniss drei Jahre danach auf Karneval ?
Naja.
Erwisch ihn beim Autofahren aber nicht wegen so nem Scheiss.
Zitat:
@zhnujm schrieb am 26. Oktober 2015 um 21:03:27 Uhr:
Strafe für etwas was man in der Zukunft machen könnte liegt nicht ganz in meinem Rechtsverständniss.
Das ist in diesem Fall keine Strafe, sondern Prävention und durchaus legitim.