TV frei während der Fahrt

Mercedes S-Klasse W221

Wer kann möglichst standortnah (Bremen-Osnabrück)
in meinem S 500 W221 das TV-Gerät freischalten?

Bitte melden unter 04443/2900 Danke.

Beste Antwort im Thema

Es gibt leider in Deutschland (und eigentlich fast NUR dort) diese "Oberlehrer", die mit erhobenem Zeigefinger sofort überall parat stehen, wo mal was nicht ganz auf's i-Tüpfelchen "gesetzeskonform" ist - oder auch nur sein könnte. Traurig, aber wahr.

Der TE hat eigentlich nur gefragt, ob das möglich ist, und ob es jemand machen würde. PUNKT AUS.
Ob das jetzt eine "Straftat" oder ein "Vergehen" oder nur eine "Owi" ist - ist für die Frage nicht relevant.
Der TE wird mit den Folgen dann schon leben können, wenn sie ihn erwischen - oder eben auch nicht 😉

mann mann mann, es wird immer schlimmer hier...

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Läuft problemlos seit vielen Jahren (eigentlich für Beifahrer/in vorgesehen). Ich muss sicherlich keine TV Serienfilme im Auto schauen.... Aber mal kurz die Tagesschau laufen lassen und mehrheitlich auch nur den Ton verfolgen liegt schon drin.

http://www.tv-freischalter.de/page.php?page=start

Um gottes Willen. Und wieviele Fußgänger hast du seitdem schon totgefahren?! Pfui!! Schäm dich!! Einfach so Fernsehen an während der Fahrt.

Zitat:

@212059 schrieb am 18. Juni 2015 um 20:39:25 Uhr:


Hallo zusammen,
nein, das bloße Freischalten ist weder verboten noch erlaubt. Eine Straftat ist es daher nicht. Wenn man mit freigeschaltetem TV unterwegs ist und dadurch abgelenkt ist, kann es deshalb Ärger geben, nicht aber wegen der Freischaltung an sich.

Penibel betrachtet mag das wohl stimmen.

Allerdings muss man sich im Klaren sein, dass der Fahrer bei jeder noch so kleinen Kleinigkeit 100 % der Schuld aufgedonnert bekommen wird, da TV während der Fahrt grundsätzlich möglich ist und somit auch definitiv als Ursache für den Unfall, etc. festgemacht werden wird.

Versicherungsschutz o.ä. kann man dabei natürlich auch komplett vergessen.

Auch abseits davon sollte man es sich auch selbst zugestehen können, dass Fernsehen während der Fahrt außerordentlich ablenkend (wenn auch reizvoll 😁) ist. Ich persönlich verspüre deshalb keinerlei Versuchung, mir diese Funktion freischalten zu lassen.

Ich denke mal wenn man den Bildschirm ab 3 km/h sperren kann, dann kann man ihn auch entsperren.
Leider habe ich keinerlei Ahnung wie dies geht.
Früher wurde der Bildschirm erst ab 7 km/h gesperrt.
Da konnte man im Stau ( langsames rollen ) wenigstens noch nachrichten schauen.
Das geht bei 3 km/h nun aber leider nicht mehr.

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