Tuning am Auto=Verkehrsgefährdung-> keinen Vollkaskoschutz!

Opel Vectra B

Zitat:

Von tiefergelegten Fahrwerken und anderen Späßen

Auch wenn eine nicht gemeldete Tuningmaßnahme nicht unmittelbar für einen Unfall verantwortlich ist, sondern lediglich das Fahrverhalten des Unfallfahrers beeinflusst hat, besteht keine Leistungspflicht durch den Vollkaskoversicherer.

Das hat das Oberlandesgericht Koblenz mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 14. Juli 2006 (Az.: 10 U 56/06) entschieden.

Umbau nicht gemeldet
Der Kläger war Halter eines Audi 80 Cabrio. Im Rahmen einer sogenannten Tuningmaßnahme hatte er unter anderem das Fahrwerk seines Autos tieferlegen und die Motorleistung erhöhen lassen. Seiner Vollkaskoversicherung hatte er diese Veränderungen nicht gemeldet.

Kurz darauf hatte er das Fahrzeug seinem Sohn und dessen Freund für eine Spritztour überlassen. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h kamen die jungen Leute auf die Idee, die Handbremse des Fahrzeuges zu betätigen.

Das Auto geriet daraufhin ins Schleudern und kam von der Fahrbahn ab. Bei dem Unfall kam der Freund des Sohnes, der das Fahrzeug gefahren hatte, ums Leben. Das Auto erlitt Totalschaden.

Versicherungsschutz versagt
Mit der Begründung, dass ein Fall grober Fahrlässigkeit vorliege und es der Halter außerdem versäumt habe, die Tuningmaßnahme anzuzeigen, verweigerte dessen Vollkaskoversicherer den Versicherungsschutz.

In seiner hiergegen gerichteten Klage machte der Versicherte geltend, dass die Veränderungen am Fahrzeug in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem Unfall stehen würden. Der Versicherer sei daher zur Leistung verpflichtet.

Dem wollte das Gericht nicht folgen und wies die Forderungen als unbegründet zurück.

Einfluss auf Fahrverhalten
Nach Auffassung der Richter liegt in der Tuningmaßnahme der typische Fall einer gemäß § 23 VVG anzeigepflichtigen Gefahrerhöhung vor. Da es der Versicherte versäumt hat, seinem Versicherer die Umbaumaßnahmen anzuzeigen, ist dieser nach den Vorschriften des § 25 VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Auch wenn keine der Tuningmaßnahmen unmittelbar unfallursächlich gewesen ist, so ist es nach Überzeugung des Gerichts bei lebensnaher Betrachtung geradezu typisch, dass sich derartige Fahrzeugveränderungen auch auf das Fahrverhalten und damit risikoerhöhend auswirken.

Gerade bei jungen Leuten werde ein besonderer Anreiz geschaffen, die durch das Tuning geschaffenen Möglichkeiten auch tatsächlich auszureizen. Das war nach Überzeugung des Gerichts auch in der zu entscheidenden Sache der Fall. Der Versicherer hat daher zu Recht die Leistung versagt.

Wolfgang A. Leidigkeit
www.versicherungsjournal.de

Was meint Ihr dazu?

Viele von euch werden jetzt denken: Was interessiert es mich? Hat doch kaum einer Vollkasko beim Vectra B. An sich richtig, aber ihr könnt euch sicher sein das die Versicherung beim nächsten Fall in dem ein tiefergelegter Wagen einen Haftpflichtschaden verursacht hat ebenfalls vor Gericht gehen wird. Mit Verweis auf das oben genannte Urteil!

Und ob es eine Vollkasko oder Haftpflichtversicherung ist, ist ja an sich egal bei der Begründung des Richters!

Dieses Urteil wiederspricht ja jeder ABE und TÜV-Gutachten! In denen ja ausdrücklich hervor geht das ein FAHRWERK keine negative Auswirkung auf die Sicherheit/Fahrverhalten des Fahrzeuges hat! Im Gegenteil, normaler weise erhöhen ja auch breitere Reifen und Fahrwerk die Fahrstabilität und somit die Sicherheit!

17 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von regda


Nein die Änderungen wurden vom TÜV eingetragen! Habe dazu noch nen Text gelesen zu dem Urteil! 😉

Es geht also um das nicht melden der Versicherung!

sieh es mal so

du hast einen vertrag mit deiner versicherung.

mit deinem umbau machst du eine einseitige vertragsänderung.

die versicherung kann dem zustimmen oder nicht. aber informieren musst du sie allemal.

andersherum:

wenn seine versicherung deinen beitrag zum jahresende anpasst, bucht sie nicht einfach den neuen betrag ab. sie informiert dich

diesbezüglich. und du kannst die änderung akzeptieren oder du

kündigst diese und suchst dir eine andere.

also eine fahrwerksänderung ist nichtmeldepflichtig

bei der leistung weiss ich nicht obs da um ne andre schadensklasse
geht. letztendlich gehts doch eh mehr ums geld als um die opfer
an sich

Zitat:

Original geschrieben von drusi


sieh es mal so
du hast einen vertrag mit deiner versicherung.
mit deinem umbau machst du eine einseitige vertragsänderung.
die versicherung kann dem zustimmen oder nicht. aber informieren musst du sie allemal.
andersherum:
wenn seine versicherung deinen beitrag zum jahresende anpasst, bucht sie nicht einfach den neuen betrag ab. sie informiert dich
diesbezüglich. und du kannst die änderung akzeptieren oder du
kündigst diese und suchst dir eine andere.

Da ist ja alles schön und gut, und

hierbei

stimme ich Dir ja auch voll und ganz zu.

Der Text im ersten posting liest sich aber so, als ob die Leistungsverweigerung der Versicherung darauf begründet wird, dass das Tuning ursächlich dafür verantwortlich ist, dass der Schwachkopf bei 100 km/h die Handbremse gezogen hat. Und

sowas

kann eigentlich nur einem Freigänger aus der Psychiatrie einfallen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen