TÜV vor-/rückdatieren

Ich hatte mein Motorrad jetzt gerade in der Werkstatt zum TUV, Bremsflussigkeitswechsel und ein paar Kleinigkeiten. HU fällig 05/23 aber ich dachte mir fahre ich schonmal zeitig hin, weil die Werkstätten zum Saisonanfang ja meist gut ausgelastet sind. Also gestern wurde alles erledigt, allerdings klebt die neue Prüfplakette jetzt auf 04/25. Das ist sicherlich korrekt aber irgendwie auch blöd. Beim HU überziehen wird ja auf das ursprüngliche Fälligkeitsdstum zurückdatiert. Aber wenn ich eine halbe Woche zu früh zur HU fahre, wird mir quasi ein ganzer Monat geklaut. Wie bekomme ich den TÜV wieder auf Mai (ohne im Mai nochmal eine HU machen zu laüssen) sondern ab der nächsten HU 2025?

Ist zwar nix weltbewegendes aber irgendwie ärgerlich weil mir das wie eine Einbahnstraße vorkommt. Aus organisatorischen Gründen passt es halt Mal eben besser, die HU bereits ein paar Tage zu früh zu machen,

Ich fände da eine Übergangsregelung von 1 oder 2 Wochen ganz gut, die man zu früh sein darf, aber die nächste HU dann in zwei Jahren ab Plakettenmonat fällig ist.

18 Antworten

Bei dem (sehr seltenen) Fall mit zwei Jahren Überziehung gab es also damals dann doch wieder eine Plakette für die nächsten zwei Jahre, und nicht für die vergangenen.

Es sind aber sicher auch Fälle mit geringerer Überziehung als 2 Jahre vorgekommen. Wo wurde die Grenze gesetzt zwischen "noch rückdatieren" und "doch wieder 2 Jahre ab heute"?

Wer zum Beispiel 3 Monate überzogen hatte, bekam also nur eine Plakette für 21 Monate. Wenn derjenige gesagt hätte "ich brauche 24 Monate, bitte ggf. sofort erneut prüfen" - hätte dann bei erneuter Zahlung der Gebühr der Prüfer das Auto erneut durch die Halle gefahren und so getan, als ob er nochmal prüfen würde? Oder wurde dann auch 24 Monate geklebt?

Zum Glück sind diese Zeiten vorbei, aber aus Neugierde würde es mich interessieren.

Zitat:

@motor_talking schrieb am 30. April 2023 um 00:36:08 Uhr:


Bei dem (sehr seltenen) Fall mit zwei Jahren Überziehung gab es also damals dann doch wieder eine Plakette für die nächsten zwei Jahre, und nicht für die vergangenen.

Das war auch nochmal von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Die einen haben gesagt "alle 24 Monate ist die HU fällig" und einfach auf das nächste Fälligkeitsdatum geklebt. (also z.B. bei Fälligkeit 03/2007 und Vorführung bis einschließlich 02/2009 auf 03/2009 und ab Vorführung 03/2009 entsprechend auf 03/2011).

Andere haben das mit dem Rückdatieren etwas wörtlicher genommen und haben "neue Fälligkeit gleich alte Fälligkeit plus Laufzeit, aber mindestens ein Monat" geklebt. (im o.g. Beispiel also bis einschließlich 02/2009 auf 03/2009 und ab 03/2009 auf den aktuellen Monat plus eins).

Zitat:

Wenn derjenige gesagt hätte "ich brauche 24 Monate, bitte ggf. sofort erneut prüfen" - hätte dann bei erneuter Zahlung der Gebühr der Prüfer das Auto erneut durch die Halle gefahren und so getan, als ob er nochmal prüfen würde? Oder wurde dann auch 24 Monate geklebt?

Ich sag mal so: Damals haben wohl alle nur einmal geprüft und zweimal kassiert...

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 29. April 2023 um 22:29:02 Uhr:


Wenn man so lange überzogen hat, kann man das Fahrzeug wahrscheinlich besser abmelden und mit neuem TÜV wieder anmelden. Vorausgesetzt die An- und Abmeldegebühren sind billiger als die Überziehu gsstrafe.

20% der HU Gebühr sind (noch) nicht mehr als die An- und Abmeldegebühr. Dauert aber bestimmt nicht mehr lange.

Zitat:

@PHIRAOS schrieb am 28. April 2023 um 23:40:39 Uhr:


Hä ich dachte man hatte vor x Jahren die Rückdatierung extra eingeführt, damit sich die vorsätzlichen Überzieher keine Monate mehr erschleichen können.

... man muß halt auch über die Jahre weiterhin so "allgemeine News" erhaschen 😉

... es sollschonmal vorkommen das sich *irgendwas* ändert.

P.S.: Auf meine Schirm kam es aber auch erst nachdem es umgesetzt war ... allerdings keine Ewigkeit nachher.

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