ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV Vollabnahme / H oder "normales" Kennzeichen

TÜV Vollabnahme / H oder "normales" Kennzeichen

Themenstarteram 4. Januar 2012 um 12:04

Hallo liebe Leute,

 

erstmal: Frohes Neues !

 

Ich hätte mal eine Frage und zwar: Ich habe einen Derby Bj. 1978. Der Wagen ist jetzt ca. 4 Jahre stillgelegt gewesen. Nun wollte ich ganz gern neuen TÜV auf das Auto bringen und, evtl., ein H-Kennzeichen beantragen ... dazu ein paar Fragen:

 

1. Braucht der Wagen ja eine "Vollabnahme" wg. der langen Stehzeit. Ist etwas besonderes zu beachten ? Oder ist das, im Prinzip, wie die normale TÜV Prüfung ? (das Fzg. ist aus Deutschland und hat auch noch einen alten Brief etc.). Oder wird der Wagen hier auf rechts gedreht (der Zustand ist OK aber nicht soooo gut :D)

 

2. Für das H-Kennzeichen muss, nach meinen Infos, der Wagen in einem guten bis sehr guten Zustand sein, das ist er nicht, er ist ok und Verkehrssicher. Kann ich den Wagen auch "normal" zulassen also ohne diese verschärften Vorschriften (falls es diese überhaupt gibt, meine Infos sind derzeit noch auf dem Level "Hörensagen").

 

Danke für eure Hilfe ! :)  

Beste Antwort im Thema
am 4. Januar 2012 um 12:18

Du brauchst keine Vollabnahme. Seit der Änderung des Zulassungsrechts 2007 kannst du den Wagen bis zu 7 Jahren stilllegen, zur Wiederanmeldung reicht eine normale HU.

 

Mit dem H Kennzeichen kenn ich mich nicht aus, aber ich meine gehört zu haben das es beim guten Zustand vorallem auf den Originalzustand ankommt. ;)

19 weitere Antworten
Ähnliche Themen
19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Rigero

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

das Auto sollte in einem unverbastelten originalen Zustand und in einem guten bis sehr guten Zustand sein.

Beim Punkt "unverbastelt" möchte ich einhaken: meines Wissens, sprechen Tuning- oder Anbauteile von "zeitlicher Authentizität" - also Tuningteile, die bereits während des Fz.-Bauzeitraums erhältlich waren (z. B. ein Rieger Breitbau am Golf I GTI) - nicht gegen eine erfolgreiche H-Zulassung. Oder hab' ich da was falsch verstanden?

Nein, das stimmt. Deswegen gehen auch die frühen AMG Anbauten durch, obwohl das damals noch eine Tuningbude war :D. Wer sich grauen will besuche mal das sog. " Youngtimerfestival " in Herten. Da kriegt FabJo einen Herzstillstand :cool:Ich habe mich nur vor Ekel geschüttelt und bin zügig wieder abgedampft.Das war selbst für mich zuviel des "krass tiefer und breiter " - das das bei teilweise historischen Fahrzeugen.Die hatten aber alles kein H, war auch kein Wunder :rolleyes:

Oh je, Halbwissen ohne Ende :rolleyes:

Vollabnahme ist nur nötig wenn keine deutsche Betriebserlaubnis nachgewisen werden kann, egal wie lange her. D.h. auch nach 12 Jahren Abmeldung zur HU und Anmelden wenn noch der Originalbrief aus Deutschland vorliegt. Die 7 Jahresfrist hat nur mit der elektronischen Speicherung beim KBA zu tun, die löschen die Daten nach der Zeit, d.h. verliert man dann den Brief muss man halt zur Vollabnahme. Unter 7 Jahren kann man über das KBA "einfach" einen neuen Beantragen.

Originalität ist und war im Rahmen von einer H-Abnahme nie erforderlich. Gefordert ist der zeitgenössische Zustand. D.h. auch sämtliche Tuningmaßnahmen die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung damals möglich waren dürfen durchgeführt werden - auch heute noch! Man kann also z.B. problemlos noch nachträglich tunen wenn man dafür Teile nimmt die innerhalb der 10-Jahresfrist schon gebaut wurden. Das Teil kann also auch neu sein wenn es es identisch damals schon gab.

Welches Fahrzeugmodell ist übrigens für "erhaltungswürdig" vollkommen egal, rein rechtlich ist jedes alte Fahrzeug in entsprechendem Zustand erhaltungswürdig. Allerdings steigen die Ansprüche an den Zustand je häufiger es bestimmte Modelle gibt und gab. Bei einem besonders seltenen oder sehr alten Modell kann man beim Zustand eher Kompromisse machen als bei einem der tausenden Käfer.

Kosten hängen vom Aufwand ab. Ist das Fahrzeug (weitgehend) original und/oder der Halter kann für alle Änderungen die notwendigen Nachweise vorlegen ist das relativ kostengünstig. Muss der Prüfer erst noch selber lange suchen kann eine H-Abnahme auch ins Geld gehen.

Themenstarteram 11. Januar 2012 um 12:29

Ha ! Habe den Brief und den Schein gefunden .. leider nicht die Abmeldebescheinigung ... die ist verloren gegangen :( ..

 

Also der Wagen wurde am 29.12.2005 (lt. Schein) stillgelegt.

 

Ich werde jetzt die Tage mal beim TÜV vorstellig werden und den Wagen prüfen lassen. Bin gar nicht so guter Dinger aber eine Bestandsaufnahme wird bestimmt nicht verkehrt sein. Mal sehen. Ich werde berichten :) .. dann aber wohl im Oldie Forum.

 

Vielen vielen Dank für eure Tipps !

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

Ha ! Habe den Brief und den Schein gefunden .. leider nicht die Abmeldebescheinigung ... die ist verloren gegangen :( ..

Wenn du den Schein hast, dann gabs keine Abmeldebescheinigung. Die gabs nur, solange der Schein noch bei der Abmeldung eingezogen wurde :)

Themenstarteram 11. Januar 2012 um 22:14

.. und ich hab die Bude auf den Kopf gestellt :rolleyes: ... danke für den Hinweis .. jetzt muss ich mich nur noch bei der Freundin entschuldigen die "IMMER ALLES VERSCHLAMPT" !

 

Das wird böse enden :D !

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. TÜV Vollabnahme / H oder "normales" Kennzeichen