TÜV verweigert wegen Rostfleck am Kotflügel, Bitte um Ratschlag
Hallo liebe Community,
bei meiner letzten HU wurde ein Rostfleck am Kotflügel als EM eingestuft. Der Lack war nicht abgeblättert, aber der Prüfer hat mit dem Schraubenzieher etwas daran gekratzt.
Es erscheint mir eigentlich nicht sicherheitsrelevant und das Auto (Passat B7) ist über 10 Jahre alt und hat 280.000 km drauf. Der Prüfer meinte, dass es geschweißt werden müsste, aber die Werkstatt sagt mir am Telefon, man könne nur ersetzen.
Könntet ihr mal einen Blick auf das Bild werfen. Habe ich Pech gehabt beim Prüfer? Wirklich tauschen, oder kann man das richten, ohne den Kotflügel zu ersetzen?
Viele Grüße
Jakob
19 Antworten
Tja, ich kenn da genau das Gegenteil: Gerade der Golf 4 ist da das Paradebeispiel, immer wenn ich einen sehe, waren in dem Bereich Blasen am Kotflügel oder schon ein Loch.
War nicht früher mal die vorderen Kotflügel keine tragenden Teile, und daher kein EM?
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 13. Dezember 2023 um 22:53:39 Uhr:
War nicht früher mal die vorderen Kotflügel keine tragenden Teile, und daher kein EM?
Mal davon abgesehen das bei einer Selbstragenden Karosserie jedes Bauteil auch tragende Funktionen übernimmt ( spätestens bei einem Crash).
Geht es hier auch um Verletzungsgefahr durch scharfe Kanten die durch Rostlöcher zwangsläufig entstehen.
wenn ich die Farbe am Kotflügelrand mit dem noch nicht mit Schneebedeckten restlichen Kotflügel vergleiche, so sieht es so aus, als ob der Kotflügelrand schon nachlackiert (gestrichen) wurde.
Ich vermute, daß dort bereits Flickarbeiten verdeckt wurden.
Ähnliche Themen
Rost hin oder her aber da besteht Verletzungsgefahr und deshalb hat der TÜV nein gesagt.