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TÜV verschieben möglich?

Themenstarteram 24. August 2009 um 12:35

Da ich ein spezielles Problem habe, wäre ich für eine Antwort dankbar.

Wir haben einen Opel Astra Baujahr 1992 mit ca. 180.000 km.

Im September ist der TÜV fällig. Laut Auskunft der Reparaturwerkstatt sind ca. 400-500 Euro an Reparaturkosten erforderlich, um die TÜV-Plakette zu erhalten.

Da wir auf dem Land wohnen, benötigen wir dringend das Auto für Fahrten zum Arzt etc. Wir fahren keine weiten Strecken.

Leider sind wir derzeit finanziell nicht in der Lage, soviel für die Reparatur zu zahlen, da ich eit Jahren arbeitslos bin und überhaupt kein Einkommen habe, meine Frau nur eine kleine Pension. Gibt es beim TÜV/DEKRA eine Möglichkeit, die TÜV-Abnahme zu verschieben, bis wir uns in ca. 6 Monaten ein gebrauchtes Auto kaufen können?

Beste Antwort im Thema

Mal so als weiteren Denkanstoß für weitere Überlegungen zum Thema TÜV. Es ist festzustellen, dass die meißten Menschen meinen, der Wagen müsse nur zum TÜV verkehrstauglich sein. Dem ist allerdings nicht so (zum Glück!). Vor jeder Fahrt hat der Halter/Fahrer sicherzustellen, dass der Wagen verkehrstüchtig ist. Ist die Beleuchtung defekt, muss das sofort gemacht werden und nicht erst in 2 Jahren beim nächsten TÜV. Wo kommen wir denn da hin. Geldmangel hin oder her, aber die Sicherheit von dir und anderen Verkehrsteilnehmern geht nunmal vor.

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Auch wenn die Moralapostel jetzt über mich herfallen:

4 Wochen kannst du rausschinden.

Du fährst am letzten des TÜV-Monats hin und führst den Wagen vor.

Entweder die Mängel sind so gravierend, das der Wagen stillgelegt wird, oder du bekommst eine 4 Wochenfrist zur beseitigung der Mängel.

am 24. August 2009 um 19:35

@bsenf und kerberos,

hier gehts nicht darum wie und warum der TS kein Einkommen bzw keine Arbeit hat. Das beurteilen eines Menschen den man nicht kennt bzw nie gesehen hat ist unangebracht. Hier gehts um die Frage HU und weitergehend um die Sicherheit.

@Threadsteller

Gib uns doch mal bitte genauere Infos ueber die vorliegenden Mængel.

dann læsst sich besser auf den Zustand usw schliessen. Vielleicht sind die Reparaturkosten doch nicht so hoch um die HU zu bekommen.

 

gruss

such dir über verwandte/bekannte oder myhammer oder sonst irgendwie jemanden der dir das günstiger machen kann, dann bist du schonmal einen schritt weiter.

die werkstatt nimmt 60€ und mehr pro arbeitsstunde und hat dazu noch würzige ersatzteilpreise.. ausserdem muss man immer noch das glück haben dass die nicht noch mehr finden und/oder kaputt machen.

(hatte mal bei ner fachwerkstatt nen mündlichen kv von 100€ ohne zeugen, rechnung 760€ und nach langem rechtsstreit trotzdem noch 330€ gezahlt).

oder was auch geht ist ein auto alá fiat panda, da habe ich schonmal einen fahrbereiten mit resttüv für 100€ gesehen...in welchem zustand auch immer..

Zitat:

Original geschrieben von helscha

Da wir auf dem Land wohnen, benötigen wir dringend das Auto für Fahrten zum Arzt etc. Wir fahren keine weiten Strecken.

Für Fahrten zum Arzt rede mal mit der Krankenkasse, diese gibt Zuschüsse bis zur kompletten Übernahme für Fahrtkosten mit Taxis welche Verträge mit der entsprechenden KK hat.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

@bsenf und kerberos,

 

hier gehts nicht darum wie und warum der TS kein Einkommen bzw keine Arbeit hat. Das beurteilen eines Menschen den man nicht kennt bzw nie gesehen hat ist unangebracht. Hier gehts um die Frage HU und weitergehend um die Sicherheit.

Hi

 

 

Natürlich kann man das. Wenn man derart in Not is muss man grundlegend was ändern. Ausserdem wurde es ja bereits mit NEIN beantwortet.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

 

4 Wochen kannst du rausschinden.

Toller Tip :rolleyes: . Das gibt dann eine Verwarnung oder Anzeige plus Punkte ( wenn länger) und Mängelkarte.Wird die nicht innerhalb der gesetzten Frist abgestempelt wird die Karre zwangsstillgelegt - logischerweise kostenpflichtig. Sollte in der Zwischenzeit ein Unfall passieren kann die Versicherung die Nase zeigen wenn die Mängel an dem Unfall schuld sind. Aber denken war schon immer Glücksache :rolleyes:.

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Auch wenn die Moralapostel jetzt über mich herfallen:

4 Wochen kannst du rausschinden.

Du fährst am letzten des TÜV-Monats hin und führst den Wagen vor.

Entweder die Mängel sind so gravierend, das der Wagen stillgelegt wird, oder du bekommst eine 4 Wochenfrist zur beseitigung der Mängel.

Jo, und wenns aufs Erstere hinausläuft, dann hat er gar kein Auto mehr.

Von dieser Schinderei halte ich gar nichts. Wir reden hier von Verkehrssicherheit.

am 25. August 2009 um 6:46

Also die Frage ist doch schon in der ersten Antwort erledigt worden. NEIN, keine Verlängerung möglich. Mehr will der TE nicht Wissen. Keine Lebenstipps oder Verhaltenstipps oder sonstwas.

Da ist das auch egal, welche Mängel das Auto hat oder was er im Leben hätte anders machen sollen.

MFG Thomas

kurz zur anmerkung, da wir selber zwei werkstätten haben. mir ist ein kunde lieber, der am anfang fragt , ob er es in raten abstottern kann und pünktlich seine rate zahlt, als wie ein kunde der mich belügt und nichts zahlt. also einfach freundlich fragen. der ton macht die musik.

Zitat:

Original geschrieben von Lauzl

kurz zur anmerkung, da wir selber zwei werkstätten haben. mir ist ein kunde lieber, der am anfang fragt , ob er es in raten abstottern kann und pünktlich seine rate zahlt, als wie ein kunde der mich belügt und nichts zahlt. also einfach freundlich fragen. der ton macht die musik.

Du sprichts mir aus der Seele. Ich häts nicht besser sagen können. Oder wie vor längerer Zeit mal ein kluger Kopf sagte:

"Nur Sprechenden Menschen kann geholfen werden!"

Weiterhin gute Geschäfte, Kollege!

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Entweder die Mängel sind so gravierend, das der Wagen stillgelegt wird, oder du bekommst eine 4 Wochenfrist zur beseitigung der Mängel.

Wie gesagt, 4 Wochen ZUR BESEITIGUNG DER MÄNGEL. Von einfach weiter rumfahren steht da nichts und ist auch nicht erlaubt.

Was straffrei geht, ist, 2 Monate zu überziehen, dafür wird kein Verwarngeld/Bußgeld fällig. Allerdings läuft dann die neue HU um diese Zeit verkürzt (Ja ich weiß, im Saarland wohl nicht:) )

Was aber wie schon gesagt zu beachten ist, der Halter/Fahrer ist IMMER für den verkehrssicheren Zustand des Autos verantwortlich.....

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

Wie gesagt, 4 Wochen ZUR BESEITIGUNG DER MÄNGEL. Von einfach weiter rumfahren steht da nichts und ist auch nicht erlaubt.

Was straffrei geht, ist, 2 Monate zu überziehen, dafür wird kein Verwarngeld/Bußgeld fällig. Allerdings läuft dann die neue HU um diese Zeit verkürzt (Ja ich weiß, im Saarland wohl nicht:) )

Was aber wie schon gesagt zu beachten ist, der Halter/Fahrer ist IMMER für den verkehrssicheren Zustand des Autos verantwortlich.....

1) Stimmt nicht, erhebliche Mängel sind UNVERZÜGLICH zu beseitigen. (Anl. VIII StVZO 3.1.4.3) Man bekommt lediglich 1 Monat (nicht 4 Wochen) Zeit für die Wiedervorführung. Einfach wissentlich mit erheblichen Mängeln rumfahren ist nicht, widerspricht nämlich Punkt 3: immer für den Verkehrssicheren Zustand verantwortlich! Kann übrigens sogar 3 Punkte bringen (FeV Anl. 13 Punkt 5.15 und5.25) - Für Halter und Fahrer.

2) Stimmt, warum auch immer sowas so lange bussgeldfrei bleibt. Ab 2 Monate kostet es auch gerade mal 15€, ab 4 Monate 25€ und ab 8 Monaten 40€.

3) Jep, §30 StVZO und §23 StVO

Gruß Meik der grad mal ein bisschen klugscheissen musste :D

Falsch kluggeschissen, hab doch extra geschrieben, dass die Frist unter 1; zur Behebung der Mängel gedacht ist, und man so nicht weiter rumfahren darf:)

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Freak´78

Falsch kluggeschissen, hab doch extra geschrieben, dass die Frist unter 1; zur Behebung der Mängel gedacht ist, und man so nicht weiter rumfahren darf:)

Richtig lesen macht den Meister - garnicht erst zum TÜV fahren !!

Ich bin eigentlich immer wieder erstaunt wie viele Menschen über deren Schiksalsschläge Urteilen - TS wohnt auf dem Lande, das er älter ist, geht aus der Aussage hervor, seine Frau erhält eine Pension - Das für ältere Menschen der Arbeitsmarkt geschlossen ist, sollte sich doch langsam rumgesprochen haben !!

Eine Reparatur von 500,-€ kann schon der Kat sein !! Somit gibt es auch kein TÜV - obwohl das Fahrzeug Verkehrssicher ist !!

Aber wie andere schon "Geschrieben" geht zur Werkstatt eures Vertrauens, fragt nach Teilzahlung !!

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