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tüv und auslandsreise

Themenstarteram 8. August 2008 um 4:52

moin!

wollt gern mal wissen was bezüglich abgelaufenem tüv (seit rund einer woche) und der fahrt ins ausland zu beachten ist? geht hier speziell um die länder tschechien und ungarn.

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17 Antworten
am 8. August 2008 um 12:36

hallo,

der deutsche tuv spielt im ausland keine rolle. nur bei der rueckreise kannst du bei einer kontrolle mit einem bussgeld rechnen.

 

gruss

Themenstarteram 8. August 2008 um 15:29

von wem könnte ich da kontrolliert werden bei der rückreise und was könnte es dann kosten?

am 8. August 2008 um 15:34

1. Polizei

2. ab 2 Monaten 15 Euro

Themenstarteram 8. August 2008 um 16:48

ist wie gesagt ende juli abgelaufen. von daher sollte das also problemlos gehen.

am 8. August 2008 um 17:16

Jo.

Allerdings solltest du nicht zu lange warten, das nachzuholen. Denn du sparst nichts damit. Weder Geld, noch die überschrittene Zeit...

Themenstarteram 8. August 2008 um 22:32

darum gehts ja hier auch nicht.

hatte bis jetzt bloss nicht die zeit und eigentlich sollte die reise auch mit einem andern wagen angetreten werden.

so kurzfristig wie umgeplant wurde war tüv machen halt nicht mehr möglich

am 9. August 2008 um 0:31

Keine Panik, wollte nur daran erinnern. Gute Reise.

Hallo @slyadd,

 

will zwar keine Panik machen, aber bei Ungarn habe ich da ein ganz ungutes Gefühl:

TÜV nicht überzogen, sondern am Ende des Fälligkeitsmonats kontrolliert worden; Strafe bezahlen müssen, da ich bereits über 20 Tage Zeit gehabt hätte, um neuen TÜV zu machen, bevor ich durch Ungarn fahre; bin somit mit einem "verkehrsunsicheren" Fahrzeug (da vom TÜV noch nicht für weitere 2 Jahre abgenommen) in Ungarn eingereist.

Soweit die Interpretation der kontrollierenden Polizei.

 

Trotzdem schönen Urlaub,

 

motorina.

Und wie würde die Sachlage im Falle eines (verschuldeten) Unfalles aussehen?

Wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall aufgrund eines techn. Mangels nicht vermieden werden konnte oder ein techn. Mangel  (auch nur z.T.) mit ursächlich war, dann wirst du schlechte Karten haben (von fahrlässig über grobfahrlässig bis zu Vorsatz dürfte alles möglich sein, denk´ ich mal).

Grüsse,    motorina.

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Strafe bezahlen müssen

Bei wem?

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall aufgrund eines techn. Mangels nicht vermieden werden konnte oder ein techn. Mangel  (auch nur z.T.) mit ursächlich war, dann wirst du schlechte Karten haben (von fahrlässig über grobfahrlässig bis zu Vorsatz dürfte alles möglich sein, denk´ ich mal).

Grüsse,    motorina.

Wenn man es in so einem Fall nicht genau weiß wi die Rechtslage sich darstellt, ist es besser gar nichts zu sagen. Du richtest mit der wahrscheinlich gut gemeinten Hilfe mehr Schaden als das es nutzt!

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Strafe bezahlen müssen

Bei wem?

Bei der ungarischen Polizei, wobei ich glaube der hatte Hunger und kein Kleingeld bei ;)

Sie schreibt ja aber, dass sie bezahlen musste, bevor sie durch Ungarn fährt. Eben das lässt mich ein wenig zweifeln und deshaln nachfragen!

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