tüv und au bescheinigung
hallo, hab ma ne kurze frage..
meine freundin möchte gern ihr auto verkaufen.. allerdings hat sie nur noch die au bescheinigung. der tüv beleg ist leider abhanden gekommen. und der käufer meinte das er das auto so nicht kauft, da er es gern weiter verkaufen möchte. besteht die möglichkeit eine tüv bescheinigung nachzubekommen? was kann man machen? bitte helft mir 😉
21 Antworten
Lest doch in dem Auszug, da stehst doch drin:
"hat den Untersuchungsbericht, bei Fahrzeugen nach Absatz 11 zusammen mit dem Prüfprotokoll und dem Prüfbuch, zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen"
bei allen Maßnahmen zur Prüfung, also auch bei einer Polizeikontrolle.
Hallo!
Den alten TÜV-Bericht bekommst du ganz einfach bei der jenigen Prüfstellen.
Musst halt nur sehen ob TÜV, DEKRA usw.
Da brauchst du nur anrufen die haben allen Unterlagen gespeichert und schicken dir einen Kopie.
Ich hab von denen sogar eine 4 Jahre alte Eintragung eines neuen Motors wieder bekommen.
Klappt also ohne Probleme.
MfG Andre
ich danke euch vielmals für die antworten.
meine freundin hat dort angerufen und die klären das montag ab. angeblich sind die daten gespeichert und eine kopie sollte kein problem sein. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von noah1
Doch, mitführen.
Wenn Du von der Pol angehalten wirst können die von Dir den letzten Prüfbericht verlangen, wenn Du ihn nicht an Ort und Stelle vorlegen kannst gibt es ein Ticket.
Das ist seit ca. 5-6 Jahren so, seitdem es ja auch so ist dass, wenn Du zu spät zum TÜV kommst, also nicht in dem Monat wo er fällig gewesen wäre die neue Plakette für zwei Jahre ab dem Ablaufmonat der alten geklebt wird.
Man muß sämtliche beim TÜV festgestellten Mängel, also auch kleine mit denen man ohne Probleme die Plakette bekommt innerhalb von 4 Wochen nach der Prüfung beseitigt haben, und damit sowas kontrolliert werden kann muß die Bescheinigung immer im Fahrzeug mitgeführt werden.
Steht glaube ich sogar mittlerweile auf den Prüfberichten drauf.
Soso,
ganz was Neues.
Ich kann dazu nur sagen das auf den HU-Prüfberichten die ich den Leuten jeden (Werk-) Tag in die Hand gebe groß oben drauf steht das dieser Bericht aufbewahrt werden soll.
Die von Haegar angesprochene Polizeikontrolle ist nach Absatz 11 keine Maßnahme zur Prüfung, sondern halt ne Kontrolle.
Laut Gesetz wird Polizisten der nötige Sachverstand zur Beurteilung von Mängeln nicht zugesprochen.
Daher können sie nur Mängelkarten ausstellen die dann jemand mit Sachverstand abstempeln muss (oder kann, meistens aber soll), oder auch Fahrzeuge stilllegen, die dann aber auch einem Sachverständigen vorgestellt werden müssen.
Daher also Polizeikontrolle, aber nicht Polizeiprüfung!!
Es bleibt dabei, aufbewahren ja, mitführen nein.
Sagt auch die Dekra, Zitat der Homepage:
Der Hauptuntersuchungs-Bericht und die Abgasuntersuchungs-Bescheinigung müssen grundsätzlich nicht im Fahrzeug mitgeführt werden, sind aber bis zur nächsten Untersuchung aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
der Habicht, (is nich beier Dekra)
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Nun kam ne Antwort vom ADAC...
Also, wie gesagt, HU und AU berichte müssen aufbewahrt, aber nicht mitgeführt werden.
Zitat:
Original geschrieben von Sporthabicht
Moin,
kassiopeia hat Recht, man braucht zum Anmelden auf jeden Fall HU und AU Bescheinigung!der Habicht
Teilweise falsch!
Es ist immer von der Zulassungsstelle abhängig! Zu den 2 letzten von mir im März und Mai angemeldeten Fahrzeugen hatte ich nur die AU-Bescheinigung und diese hat völlig ausgereicht. HU stand auf dem alten Fahrzeugschein und hat völlig gereicht.
bei mir hat es sich erledigt.. es hat sich n anderer käufer gefunden der das auto so mitgenommen hat 😉